BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 971. Sitzung am 19.10.2018

Neues Präsidium, Dieselnachrüstung, Strahlenschutz

Neues Präsidium, Dieselnachrüstung, Strahlenschutz

Mit der Bilanz des bisherigen und der Wahl des neuen Präsidenten begann die Plenarsitzung des Bundesrates: Daniel Günther wird am 1. November 2018 den Vorsitz der Länderkammer von Michael Müller übernehmen.

Anschließend billigte der Bundesrat Bundestagsbeschlüsse zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, zu beamtenrechtlichen Übergangsregeln infolge des Brexit und zur Übertragung der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst auf die Beamtenbesoldung.

Nachtflugbeschränkungen, Verhüllungsverbot

Zur Haftung bei Verstößen gegen Nachtflugbeschränkungen und zur Einführung eines generellen Verhüllungsverbots im Gerichtssaal beschlossen die Länder, eigene Gesetzesinitiativen in den Bundestag einzubringen.

Dieselnachrüstung, Verbraucherschutz, Gewerbemietrecht

An die Bundesregierung richteten sie Forderungen zur Hardwarenachrüstung für Dieselfahrzeuge auf Kosten der Hersteller, für eine effektivere Förderung der urbanen Energiewende, verbesserte Informationen beim sogenannten "Fuel-Dumping" und einen stärkeren Verbraucherschutz bei Internetverträgen. Hierzu fasste der Bundesrat jeweils Entschließungen. In gleicher Weise setzt er sich für die Novellierung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze und mietrechtliche Verbesserungen für kleine Gewerbebetriebe und soziale Einrichtungen ein.

Windenergie, Atomkraftwerke, Wolfsmanagement

Neu vorgestellt wurden Vorschläge aus den Ländern zur Dauer der Genehmigungsverfahren sowie zur Entprivilegierung für Windkraftanlagen, zum Exportverbot für Brennstoffe an veraltete grenznahe Atomkraftwerke und zum Konzept für ein bundesweites Wolfsmanagement - ebenso zum strafrechtlichen Kinderschutz und zu Transparenzregeln für digitale Märkte. Alle Landesinitiativen wurden zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Mietpreisbremse, Kinderbetreuung, Brexit-Folgen

Der Bundesrat nahm Stellung zu Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett: Pläne für das GuteKitaGesetz, die beabsichtigte Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung und die Qualifizierungsoffensive. Ebenfalls beraten wurden Gesetzentwürfe zur Änderung der Mietpreisbremse und steuerlichen Förderung beim Neubau von Mietwohnungen sowie Übergangsregelungen für den Austritt Großbritanniens aus der EU.

Finanzschwere EU-Vorlagen

Ausführlich äußerten sich die Länder auch zu Vorschlägen aus Brüssel, die die Umsetzung des mehrjährigen Finanzrahmens über verschiedene Förderfonds und die Gemeinsame Agrarpolitik betreffen.

Arztvorbehalt bei Laserbehandlung

Der Bundesrat stimmte der Reform des Strahlenschutzrechts zu, beschloss allerdings einige Änderungen an der Regierungsverordnung. So verlängerte er die Übergangszeit für den Arztvorbehalt bei kosmetischen Laserbehandlungen - zum Beispiel zur Tattoo-Entfernung - auf zwei Jahre.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Personalien

Top 1Präsidiumswahl

Foto: Daniel Günther und Michael Müller bei der symbolischen Amtsübergabe

© Foto: Bundesrat | Pedro Becerra

  1. Beschluss

Beschluss

Daniel Günther neuer Bundesratspräsident

Daniel Günther wird neuer Präsident des Bundesrates: Einstimmig wählte die Länderkammer den Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein am 19. Oktober 2018 zu ihrem Vorsitzenden. Günther tritt sein Amt am 1. November 2018 an.

Präsidium

Er löst Michael Müller ab, der im kommenden Jahr als erster Vizepräsident weiterhin Teil des Präsidiums bleibt. Zum zweiten Vizepräsidenten wurde der Ministerpräsident Brandenburgs, Dr. Dietmar Woidke gewählt.

Königsteiner Vereinbarung

Die Wahl folgte einer festgelegten Reihenfolge, die durch die Einwohnerzahl der Länder bestimmt wird. Sie geht auf die so genannte Königsteiner Vereinbarung der Ministerpräsidenten von 1950 zurück. Durch die Rotation ist die Besetzung des Präsidentenamtes nicht wechselnden Mehrheitsverhältnissen und parteipolitischen Erwägungen unterworfen. Außerdem wahrt die Vereinbarung den Grundsatz der Gleichrangigkeit aller Länder, da jedes Land unabhängig von seiner Größe die Möglichkeit hat, den Vorsitz im Bundesrat zu übernehmen.

Vorgänger und Nachfolger mit im Präsidium

Auch für die Wahl der beiden Vizepräsidenten gibt es eine feste Regel: Zum ersten Vizepräsidenten wird der Präsident des Vorjahres und zum zweiten Vizepräsidenten der designierte Präsident des nachfolgenden Geschäftsjahres gewählt.

Grundlage der Wahl ist Artikel 52 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 5 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates - gewählt wurde einer Tradition folgend per Aufruf der einzelnen Länder.

Stand: 19.10.2018

Top 2Europakammerwahl

Foto: Plenarsaal

© Foto: Bundesrat / Henning Schacht

  1. Beschluss

Beschluss

Neue Vorsitzende für Europakammer

Der Bundesrat hat am 19. Oktober 2018 den Vorsitz seiner Europakammer für das neue Geschäftsjahr gewählt, das am 1. November 2018 beginnt.

Vorsitz geht an Schleswig-Holstein

Nach der traditionellen Reihenfolge, die der des neuen Präsidium des Bundesrates entspricht, wurde Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack (Schleswig-Holstein) zur Vorsitzenden bestimmt. Bürgermeister Dr. Klaus Lederer (Berlin) ist künftig erster stellvertretender Vorsitzender und Minister Stefan Ludwig (Brandenburg) zweiter stellvertretender Vorsitzender.

Für Eilfälle

Die Europakammer kann stellvertretend für den Bundesrat Entscheidungen treffen, wenn in Angelegenheiten der Europäischen Union eine schnelle Reaktion erforderlich ist. Nähere Informationen unter www.bundesrat.de/europakammer

Stand: 19.10.2018

Top 3Ausschussvorsitzende

Foto: Ausschusssaal

© Foto: Bundesrat

  1. Beschluss

Beschluss

Vorsitzende der Fachausschüsse wiedergewählt

Bei der Wahl der Ausschussvorsitzenden für das am 1. November beginnende Geschäftsjahr 2018/2019 hat der Bundesrat die bisherigen Vorsitzenden in ihren Ämtern bestätigt. Traditionell hält jedes Bundesland einen festen Vorsitz in einem der 16 Fachausschüsse. Mehr zu deren Aufgaben: www.bundesrat.de/ausschuesse.

Stand: 19.10.2018

Landesinitiativen

Top 8Gesichtsverhüllung

Foto: Justizia

© Foto: PantherMedia / -art-siberia-

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Unverhüllt im Gerichtssaal

Der Bundesrat fordert ein grundsätzliches Verhüllungsverbot im Gericht. Er beschloss am 19. Oktober 2018, einen entsprechenden Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen.

Mimik muss erkennbar sein

Gesichtsverhüllungen seien mit der Wahrheitsfindung nicht vereinbar, begründet der Bundesrat seinen Vorschlag. Das Gericht müsse sämtliche Erkenntnismittel einschließlich der Mimik einer Person ausschöpfen können, um den Sachverhalt und die Glaubwürdigkeit von Aussagen bestmöglich aufzuklären.

Bislang keine einheitliche Handhabung

Bislang gibt es kein grundsätzliches Gesichtsverhüllungsverbot vor Gericht, nur die Möglichkeit einzelner richterlicher Anordnungen. Dass die Handhabung in der Praxis und Rechtsprechung nicht einheitlich und verlässlich ist, bemängelt der Bundesrat. Die vorgeschlagene Ergänzung im Gerichtsverfassungsgesetz soll dies nun ändern.

Eingriff in Religionsfreiheit gerechtfertigt

Für Frauen, die aus religiöser Überzeugung ihr Gesicht mit einem Niquab oder einer Burka verhüllen, wäre das Verbot zwar ein Eingriff in die Religionsfreiheit. Aus Sicht des Bundesrates ist dieser aber gerechtfertigt, um die Funktionsfähigkeit der gerichtlichen Verhandlung zu gewährleisten.

Ausnahmen möglich

Das geplante Verhüllungsverbot umfasst auch Masken, Sturmhauben oder Motorradhelme. Es soll für die Verhandlungsparteien, Zeugen und andere Verfahrensbeteiligte gelten. Ausnahmen sind für besonders gefährdete Prozessbeteiligte oder Opfer von Säure-Attacken sowie für verdeckte Ermittler und für zu Sicherheitszwecken eingesetzte Polizeibeamte vorgesehen. Außerdem soll das Gericht im Einzelfall Ausnahmen gestatten können, wenn der Blick in das unverhüllte Gesicht nicht erforderlich ist. Das Bedecken der Haare und des Halsbereichs stellt nach dem Gesetzentwurf ausdrücklich keine Verhüllung dar.

Erneuter Versuch

Die Initiative setzt einen Beschluss der Justizministerkonferenz vom Juni dieses Jahres um. Bereits vor zwei Jahren hatte der Bundesrat die Bundesregierung in einer Entschließung aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zu prüfen. Diese hat sich allerdings bislang noch nicht dazu geäußert.

In einigen Fachgesetzen schon vorgesehen

Seit Juni 2017 verbietet ein Bundesgesetz Gesichtsverhüllungen in der Beamtenschaft und beim Militär. Gleiches gilt unter anderem für Personalausweise. Auch Führer eines Kraftfahrzeugs dürfen ihr Gesicht seit Oktober 2017 nicht mehr verhüllen. Darüber hinaus gibt es länderspezifische Regelungen etwa für Schulen und Hochschulen.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Der Gesetzentwurf des Bundesrates wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Stand: 19.10.2018

Video

Top 10Windenergie

Foto: Windrad

© PantherMedia | Martina Berg

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Nordrhein-Westfalen möchte Genehmigungsprozess für Windenergieanlagen entzerren

Der Planungsprozess für Windenergieprojekte ist komplex: Anwohner-, Landschafts- und Naturschutz sind zu berücksichtigen, die Investoren drängeln und die Akzeptanz der Bevölkerung ist problematisch. Nordrhein-Westfalen möchte nun etwas Druck herausnehmen und es den Gemeinden ermöglichen, Genehmigungsanträge weiter zurückstellen zu lassen. Ein entsprechender Gesetzesantrag wurde am 19. Oktober 2018 im Bundesrat vorgestellt.

Zwei Jahre Zeit

Danach könnte die Baugenehmigungsbehörde ihre Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens unter besonderen Umständen bis zu zwei Jahre aussetzen, wenn es die Gemeinde verlangt. Diese hätte dann die Möglichkeit, ihre Planungen unter geringerem Zeitdruck und sorgfältiger durchzuführen. Damit soll die Steuerungsfähigkeit der Planungsträger gestärkt, die Verfahren besser abgesichert und mehr Akzeptanz geschaffen werden. Derzeit kann die Entscheidung über ein Genehmigungsverfahren nur um ein Jahr ausgesetzt werden. Dies reicht nach Ansicht von Nordrhein-Westfalen nicht aus.

Öffnungsklausel für Mindestabstände

Darüber hinaus enthält der Gesetzesantrag eine Öffnungsklausel, die es den Ländern ermöglichen soll, innerhalb von fünf Jahren per Landesgesetz eigene Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festzulegen.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Gesetzesantrag an die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben erscheint er zur Beschlussfassung erneut auf der Plenartagesordnung.

Stand: 19.10.2018

Video

Top 12Ferkelkastration

Foto: Mehrere Ferkel auf Stroh

© Foto: PantherMedia / AnkevanWyk

  1. Beschluss

Beschluss

Landesinitiative zur schmerzfreien Ferkelkastration abgesetzt

Zur Frage, wie das künftige Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration in der Praxis umsetzbar ist, hatte Mecklenburg-Vorpommern vor einigen Wochen einen Entschließungsantrag in den Bundesrat eingebracht. Er stand ursprünglich auf der Plenartagesordnung für den 19. Oktober 2018, wurde jedoch kurzfristig abgesetzt.

Alternativen diskutieren

Nach derzeit geltendem Recht ist die betäubungslose Ferkelkastration nur noch bis zum Jahresende zulässig, es soll jedoch um zwei weitere Jahre verlängert werden. Mit seiner Initiative möchte Mecklenburg-Vorpommern die Bundesregierung auffordern, weitere Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration zu diskutieren und dabei Vertreter der Landwirtschaft, der Verarbeitungskette, des Handels, des Tierschutzes und Verbraucherschutzes sowie der Wissenschaft einzubeziehen.

Wissenschaftliche Gutachten

Der Bund möge ausreichend Haushaltsmittel für die erforderlichen wissenschaftlichen Gutachten zur Verfügung stellen. Ziel müsste sein, die Anzahl solcher Verfahren zu erhöhen, die den Schmerz wirksam ausschalten und nach Tierschutzrecht zugelassen sind. Betriebe sollen so einen größeren Handlungsspielraum und bessere Rahmenbedingungen im europäischen und internationalen Wettbewerb erhalten.

Kennzeichnung im Tierwohllabel

Die Bundesregierung soll bei der Entwicklung des neuen Tierwohllabels für Lebensmittel die nationale Kennzeichnung als unverzichtbares Merkmal aufnehmen, außerdem Angaben, wo die Tiere geboren, aufgezogen, geschlachtet und verarbeitet wurden. Auf diese Weise könne ein hoher gesetzlicher Tierschutzstandard innerhalb der gesamten Wertschöpfungskette abgebildet werden. Dies schaffe Vertrauen und Transparenz, begründet Mecklenburg-Vorpommern seinen Entschließungsantrag.

Wie es weitergehen könnte

Damit der Entschließungsantrag erneut auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt wird, müsste ein Land einen entsprechenden Antrag stellen.

Stand: 19.10.2018

Top 13SED-Unrecht

Foto: DDR-Emblem hinter Gitter

© Foto: panthermedia | Dirk Hübner

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Politisch Verfolgte besser rehabilitieren

Der Bundesrat möchte mehr Gerechtigkeit für politisch Verfolgter der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone und der DDR. In einer am 19. Oktober gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, zu prüfen, welcher gesetzgeberische Handlungsbedarf besteht, um insbesondere die soziale Lage der ehemals Verfolgten zu verbessern.

Wirtschaftliche Folgen des erlittenen Unrechts

Auch mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht im Jahr 1992 und trotz zwischenzeitlicher Novellierungen des Strafrechtlichen, des Verwaltungsrechtlichen und des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes zeige sich, dass nicht alle Betroffenen gleichermaßen und in ausreichendem Umfang von den sozialen und finanziellen Ausgleichsleistungen profitieren. Unmittelbare Auswirkung der früheren politischen Verfolgung sei oftmals, dass die Personen nur über geringe Einkünfte verfügten oder sogar armutsgefährdet seien. Viele hätten bleibende Gesundheitsschäden mit wirtschaftlichen Folgewirkungen erlitten. Die Rehabilitierungsgesetze müssten daher weiterentwickelt werden, um die tatsächlichen Entwicklungen besser zu berücksichtigen, betont der Bundesrat.

Kreis der Berechtigten erweitern

Ziel müsse es sein, auch solche Personengruppen in das Leistungsspektrum der Rehabilitationsgesetze einzubeziehen, die bisher nicht oder nur unzureichend unterstützt werden. Als Beispiel führt der Bundesrat Opfer von Zersetzungsmaßnahmen des Ministeriums für Staatsicherheit oder anerkannte verfolgte Schülerinnen und Schüler an. Auch Opfer von Zwangsaussiedelungsmaßnahmen und Haftopfer, die weniger als 180 Tage in Haft waren, seien in die Prüfung mit einzubeziehen.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreifen will. Feste Fristen für die Beratungen innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Stand: 19.10.2018

Video

Top 15Gewerbemietrecht

Foto: Gesetzbuch Mietrecht mit Richterhammer

© Foto: PantherMedia | Boris Zerwann

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Gegen die Verdrängung von kleinen Gewerbebetrieben aus Innenstädten

Immer mehr Einzelhandels- und Handwerksbetriebe können sich die steigenden Mieten in den Stadtzentren nicht mehr leisten. Angesichts der zunehmenden Verdrängung kleiner Gewerbebetriebe und sozialer Einrichtungen aus den Innenstädten fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um diesem Strukturwandel gegenzusteuern. Dabei sollten sowohl Aspekte des Gewerbemietrechts, der Wirtschaftsförderung und des Städtebaurechts berücksichtigt werden.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die darüber entscheidet, ob sie die Forderung des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen für die Beratungen innerhalb der Bundesregierung gibt es allerdings nicht.

Stand: 19.10.2018

Video

Top 16Fuel-Dumping

Foto: Flugzeug über den Wolken

© Foto: PantherMedia | peshkova

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Informationen bei Fuel Dumping

Mehr Transparenz beim Fuel-Dumping: Nach Ansicht des Bundesrates darf es nicht sein, dass Flugzeuge in Notsituationen Tonnen von Treibstoff ablassen, die Landesbehörden davon aber nichts wissen. Er hat deshalb am 19. Oktober 2018 eine Entschließung gefasst, in der er die Bundesregierung auffordert, entsprechende Informationspflichten einzuführen.

Einführung von Informationspflichten

Konkret fordern die Länder, dass die Behörden innerhalb 24 Stunden nach dem so genannten Fuel-Dumping über den Zeitpunkt des Ereignisses, die Menge des abgelassenen Treibstoffs, den Kerosin-Typ, die Ablassdauer, die Flugdauer und die meteorologischen Parameter informiert werden. Außerdem soll die Bundesregierung bei den Flugsicherheitsorganisationen ein Meldeverfahren etablieren, das auch die Gründe für solche Notablässe umfasst. Aus den gewonnenen Erkenntnissen ließen sich sicherheitstechnische Empfehlungen erarbeiten, die langfristig zur Verringerung von Fuel-Dumping führen könnten.

Auf den Ersatz von Kerosin hinwirken

Darüber hinaus verweist der Bundesrat auf eine Studie des Umweltbundesamtes zu den Auswirkungen der Treibstoff-Ablässe, deren Ergebnisse im Herbst dieses Jahres erwartet werden. Sollte sich hieraus weitergehender Untersuchungsbedarf ergeben, müsse die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen ergreifen. Angesichts der gesundheitsschädlichen Auswirkungen unterstreichen die Länder die Notwendigkeit, mittelfristig Kerosin durch synthetische Kraftstoffe zu ersetzen. Die Bundesregierung solle sich verstärkt dafür einsetzen, dass das europäische Ziel, einen Anteil substituierter Flugkraftstoffe von mindestens 40 Prozent zu erzielen, auch erreicht wird.

Bislang Weitergabe der Infos nur auf Anfrage

Nach geltendem Recht müssen Piloten von Zivilmaschinen Kerosin-Ablässe an die Deutsche Flugsicherung melden. Sie leitet diese Informationen allerdings nur auf konkrete Anfragen hin an die Landesbehörden weiter.

Bundesregierung am Zug

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreifen möchte.

Stand: 19.10.2018

Top 17Dieselnachrüstung

Foto: Auspuffrohr

© Foto: PantherMedia | fermate

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Hardware-Nachrüstung auf Kosten der Hersteller

Der Bundesrat verlangt Hardware-Nachrüstungen für Dieselfahrzeuge auf Kosten der Hersteller. In einer am 19. Oktober 2018 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung zum Handeln auf. Er reagiert damit auf Gerichtsentscheidungen zu Dieselfahrverboten in einigen Städten.

Wirksamste Methode zur Verbesserung der Luft

Der Bundesrat sieht dringenden Handlungsbedarf, da viele Diesel-Fahrzeuge im Realbetrieb nicht den Abgasnormen entsprechen. Hardware-Nachrüstungen stellten die wirksamste Methode dar, um die Luftqualität in den Städten nachhaltig zu verbessern, die EU-weiten Grenzwerte einzuhalten und somit generelle Fahrverbote zu vermeiden. Saubere Luft ist ein wichtiger Faktor für die Gesundheit der Menschen, betont der Bundesrat.

Bundesregierung soll tätig werden

Die Bundesregierung müsse die Voraussetzungen schaffen, damit für die betroffenen Dieselfahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung erfolgen kann. Zudem soll sie zeitnah die Zulassungsvoraussetzungen für solche technisch umgerüsteten Diesel-Fahrzeuge regeln, die die Abgasnormen erfüllen.

Nicht auf Kosten der Verbraucher

Die Kosten der Umrüstung seien von den Herstellern zu tragen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein vermeintlich emissionsarmes Diesel-Fahrzeug gekauft haben, dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben, begründet der Bundesrat seine Forderung.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde nun der Bundesregierung zugeleitet, die darüber entscheidet, ob sie die Forderung des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen für die Beratungen innerhalb der Bundesregierung gibt es allerdings nicht.

Stand: 19.10.2018

Video

Top 18Urbane Energiewende

Foto: Solarzellen in einem Stadtgebiet

© Foto: PantherMedia | gyn9037

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert bessere Förderung der erneuerbaren Energie in den Städten

Der Bundesrat möchte die Energiewende in den Städten voranbringen. Seiner Ansicht nach muss das dort vorhandene Stromerzeugungs- und Flexibilisierungspotenzial besser genutzt werden. In einer am 19. Oktober 2018 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung deshalb auf, bestehende Hemmnisse bei der Förderung regenerativer Energien zu beseitigen.

Mehr Solaranlagen auf die Dächer

Photovoltaik sei in Städten geradezu ideal, da der Ausbau auf Dachflächen besonders flächenschonend sei, heißt es in der Initiative. Dem Ausbau von Solaranlagen auf Dächern stehe jedoch eine unnötige Begrenzung von Mieterstromprojekten auf maximal 100 kWp pro Gebäude entgegen. Das Potenzial von Mehrfamilienhäusern, insbesondere Mietshäusern in den Städten sei deutlich höher. Die Begrenzung solle deshalb aufgehoben und durch eine Regelung ersetzt werden, die Anlagen mit bis zu 250 kWp pro Gebäude zulässt.

Aufhebung bestehender Begrenzungen

Auch die zusätzliche Begrenzung von förderfähigen Mieterstromprojekten auf insgesamt 500 MW pro Jahr halten die Länder für energiepolitisch kontraproduktiv und überflüssig. Sie sei ebenfalls zu streichen. Außerdem plädieren sie dafür, Mieterstromprojekte auch auf Gewerbegebäuden zuzulassen sowie die Direktvermarktung von Reststrom aus Anlagen der Eigenversorgung oder aus Mieterstromanlagen zu erleichtern.

Einführung von Bagatellgrenzen

Verhindert werden muss nach Ansicht des Bundesrates, dass das Angebot von Mieterstrom und die Einspeisung von Überschussstrom zu einer Gewerbesteuerpflicht des Vermieters führen. Um bürokratische Hemmnisse bei Mieterstrommodellen zu beseitigen, schlägt er die Einführung von Bagatellgrenzen vor. Zu prüfen sei auch, ob Kleinanlagen nach EEG bis zu einer Bagatellgrenze von Einkommens- und Umsatzsteuer befreit werden sollten.

Besserer Einsatz von Kraft-Wärme-Koppelung

Darüber hinaus sprechen sich die Länder für eine intelligentere Nutzung von Kraft-Wärme-Koppelung aus. Die Flexibilisierung von Kraft-Wärme-Koppelungsanlagen und Nutzung des Überschussstroms durch beispielsweise den Einsatz von Power-to-Heat-Anlagen sei insbesondere auch in Städten ein hilfreiches Instrument, um überschüssige regenerative Strommengen sinnvoll für eine urbane Energiewende zu nutzen.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die darüber entscheidet, ob sie die Forderungen des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen für die Beratungen innerhalb der Bundesregierung gibt es allerdings nicht.

Stand: 19.10.2018

Top 19Langsames Internet

Foto: Schnecke mit Internetkabel

© Foto: PantherMedia / Kerdkanno

  1. Beschluss

Beschluss

Kundenschutz bei Internetverträgen auf dem Prüfstand

Was tun, wenn Netzbetreiber ihre Kunden mit schnellem Internet locken, die vertraglich vereinbarte Datenübertragungsrate aber tatsächlich nicht erreicht wird? Der Bundesrat ist der Ansicht, dass mehr für den Kundenschutz bei Internetverträgen getan werden muss. In einer am 19. Oktober 2018 geforderten Entschließung bittet der die Bundesregierung um Prüfung, ob Netzbetreiber ihre Kunden ausreichend über die tatsächliche Breitbandgeschwindigkeit im Einzugsgebiet aufklären.

Möglichkeit von Preisnachlässen und Schadensersatz

Außerdem solle sie prüfen, ob gesetzliche Regelungen angezeigt sind, die den Verbrauchern Preisnachlässe ermöglichen, wenn die Datenübertragungsrate deutlich von der vertraglichen Vorgabe abweicht. Zu überlegen sei auch, ob bei erheblichen und regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen Schadensersatzansprüche greifen sollten. Zur Feststellung einer nicht vertragskonformen Leistung könnten die Breitbandmessungen der Bundesnetzagentur als Grundlage herangezogen werden. Denkbar sei, dass die Bundesnetzagentur weitere Eingriffsmöglichkeiten erhält, die die Verhängung von Bußgeldern umfassen.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die darüber entscheidet, ob sie die Forderung des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen für die Beratungen innerhalb der Bundesregierung gibt es allerdings nicht.

Stand: 19.10.2018

Top 56Minijobs

Foto: Mehrere Buchstabenwürfel zum Wort Minijob auf Zeitungsauschnitt Stellenangebote liegend

© Foto: PantherMedia / Birgit Reitz-Hofmann

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Dynamisierung von Minijobs

Nordrhein-Westfalen möchte die Einkommensgrenze der Minijobs an den gesetzlichen Mindestlohn koppeln. Die bislang starre Entgeltgrenze von 450 Euro soll künftig das 53fache des gesetzlichen Mindestlohns betragen. Ein entsprechender Gesetzesantrag wurde am 19. Oktober 2018 im Bundesrat vorgestellt.

Problem schrumpfende Arbeitszeit

Die Bemessung am Mindestlohn verhindere, dass sich die Arbeitsleistung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zunehmend verringere, begründet Nordrhein-Westfalen seinen Gesetzesvorschlag. Während 2015 noch 53 Stunden auf Minijob-Basis gearbeitet werden konnte, seien es seit 2017 durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns nur noch 51 Stunden. Dieser Entwicklung möchte das Land entgegenwirken.

Anpassungen auch bei Midijobs

Auch die bisherige Entgeltgrenze von Midijobs von bis zu 850 Euro soll dynamisiert und auf 1.300 Euro angehoben werden.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Gesetzesantrag an die Ausschüsse überwiesen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, erscheint er zur Beschlussfassung erneut auf der Plenartagesordnung.

Stand: 19.10.2018

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Top 57Wolfsmanagement

Foto: Wolfsrudel

© Foto: PantherMedia | Roland Brack

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesweites Konzept zum Umgang mit Wölfen

Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen fordern vom Bund ein bundesweites Wolfsmanagement, um bessere und rechtssichere Regeln für den Umgang mit der streng geschützten Tierart zu schaffen. Sie haben dazu am 19. Oktober 2018 einen Entschließungsantrag mit einem Zehn-Punkte-Plan vorgestellt.

Ausgleich zwischen Tierhaltung, Artenschutz und Sicherheit

In Deutschland wächst die Wolfspopulation. Die große Mobilität der Tiere mache eine bundesweite Betrachtung notwendig, um einerseits dem strengen Schutz der Wölfe Rechnung zu tragen, andererseits aber auch den wirtschaftlichen Belangen der Weidetierhalter, begründen die drei Länder ihre Initiative.

Ziel ist es, ein Nebeneinander von Wolf, Menschen und Nutztieren zu ermöglichen. Dafür müssten Gefährdungen für Personen und Übergriffe der Wölfe insbesondere auf Weidevieh ausgeschlossen werden, um so die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen und Ängste abzubauen. In den letzten Jahren hatten immer wieder Fälle für Aufsehen gesorgt, bei denen Wölfe nahe an Wohnorte gekommen sind oder Nutztiere gerissen haben.

Abwehr ernster Schäden

Die drei Länder wollen im Bundesnaturschutzgesetz klarstellen lassen, dass zur Abwehr ernster Schäden ausnahmsweise auch eine so genannte Entnahme von Wölfen möglich ist.

Beobachtung, Prävention, Entschädigung

Der Bund solle ein nationales Konzept entwickeln, das die Bewertung und Beobachtung der Wolfspopulation, die Finanzierung von Präventionsmaßnahmen sowie Entschädigungsregeln einschließt und deutsche mit europäischen Gesetzen in Einklang bringt.

Unterstützung für Weidetierhalter

Weidetierhalter müssten bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen wie zum Beispiel Bau und Unterhalt von wolfssicheren Zäunen zum Herdenschutz zu 100 Prozent gefördert werden. Die Bundesregierung solle dazu Verhandlungen mit der EU-Kommission führen.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Entschließungsantrag in die Fachausschüsse überwiesen, die sich in den nächsten Wochen damit befassen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Antrag zur endgültigen Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Stand: 19.10.2018

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Top 58Marode Atomkraftwerke

Foto: Atomkraftwerk

© Foto: panthermedia | Kris Christiaens

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Baden-Württemberg gegen die Belieferung von Risiko-Kernkraftwerken

Baden-Württemberg ergreift Initiative gegen den Export von Kernbrennstoffe in marode grenznahe Kernkraftwerke. Die Belieferung solcher gefährdeter Atommeiler sei nicht mit dem Ziel des deutschen Atomausstiegs vereinbar, erklärt es in einem Entschließungsantrag, der am 19. Oktober 2018 im Bundesrat vorgestellt wurde.

Es geht um 12 Atommeiler

Kritisch sieht das Land insbesondere die Belieferung der Kernkraftwerke Fessenheim, Cattenom und Chooz in Frankreich, Gösgen, Mühleberg, Leibstadt und Beznau in der Schweiz, Temelin und Dukovany in Tschechien, Tihange und Doel in Belgien sowie den niederländischen Meiler Borssele. Im Falle eines kerntechnischen Unfalls in diesen Anlagen wäre Deutschland in jedem Fall von den Auswirkungen betroffen, betont Baden-Württemberg.

Ausfuhr von Kernbrennstoffen untersagen

Die Ausfuhr von Kernbrennstoffen müsse zwingend untersagt werden, wenn nicht auszuschließen, dass sie in veralteten Reaktoren zum Einsatz kommen, deren Betrieb auch für Deutschland ein höheres Risiko darstellt. Baden-Württemberg plädiert deshalb für eine entsprechende Änderung des Atomgesetzes.

Möglichst bald abschalten

Angesichts des von den genannten Kernkraftwerken ausgehenden Sicherheitsrisikos müssten sie außerdem möglichst rasch abgeschaltet werden, erklärt das Land weiter. Die Bundesregierung solle sich verstärkt dafür einsetzen.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum wurde der Entschließungsantrag an die Ausschüsse überwiesen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Initiative zur Beschlussfassung wieder auf die Plenartagesordnung des Bundesrates.

Stand: 19.10.2018

Video

Top 59Windkraftanlagen

Foto: Windkraftanlagen auf einer Wiese

© PantherMedia | WDGPhoto

  1. Beschluss

Beschluss

Brandenburg will Privilegierung für Windenergie abschaffen

Angesichts des Widerstands in der Bevölkerung gegen den Bau von Windkraftanlagen möchte Brandenburg den Gemeinden mehr Mitspracherechte beim Genehmigungsverfahren geben. Das Land stellte am 19. Oktober 2018 einen entsprechenden Entschließungsantrag zur Änderung des Baugesetzbuches im Bundesrat vor.

Stärkung der Gemeinden

Darin fordert es die Streichung der derzeit geltenden privilegierten Zulassung von Windrädern im Außenbereich der Städte und Gemeinden. Sie gilt als die entscheidende planungsrechtliche Sonderregelung, die den starken Ausbau der Windenergie in den letzten Jahren ermöglicht hat. Danach sind Windkraftanlagen immer dann zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen. Betroffene Kommunen hätten dabei selten eine Chance, sich durchzusetzen, heißt es in dem Entschließungsantrag.

Förderung der Akzeptanz

Durch die Entprivilegierung könnten die Gemeinden bei der Aufstellung der kommunalen Bebauungspläne die Vor- und Nachteile ausführlich abwägen und die Bevölkerung an der Entscheidung teilhaben lassen, begründet Brandenburg seine Forderung.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Planum wurde der Entschließungsantrag an die Ausschüsse weitergeleitet. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt er zur Beschlussfassung auf die Plenartagesordnung.

Stand: 19.10.2018

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 20Rentenpaket

Foto: zwei Rentner auf einer Parkbank

© panthermedia | Liona Toussaint

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat verlangt Korrekturen am Rentenpaket

Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit ihrem Rentenpaket vor allem auch die Situation der Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit verbessern will. Damit leiste sie einen Beitrag zur Verringerung von Altersarmut, erklärt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 19. Oktober 2018. Zugleich macht er jedoch Ergänzungsbedarf geltend.

Verbesserungen für Bestandsrentner

So fordern die Länder, dass auch Bestandsrentner mit einem Rentenbeginn von 2001 bis 2014 in die geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderrente einbezogen werden müssten. Aufgrund der Rentenabschläge hätten sie weiterhin sehr niedrige Renten und seien in erhöhtem Maße auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Deshalb sei auch für Bestandsrentner die Zurechnungszeit zu erhöhen. Sie müssten mindestens so gestellt werden, als ob sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet hätten.

Berücksichtigung der Solo-Selbständigen

Handlungsbedarf sieht der Bundesrat auch bei der sozialen Absicherung von Solo-Selbstständigen im Alter. Ihre Zahl steige kontinuierlich an. Zwar sei politisch vereinbart, sie in die gesetzliche Rentenversicherung mit einzubeziehen. Der Gesetzentwurf enthalte aber hierzu keine Regelung, kritisiert er.

Änderungen bei der Finanzierung

Dass die Erweiterung der Erziehungszeiten und die Entlastung der Geringverdiener überwiegend aus den Mitteln der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert werden sollen, lehnen die Länder ab. Dies widerspreche dem System der Beitragsäquivalenz und gehe zu Lasten der Rentenversicherung. Stattdessen solle die Finanzierung vollumfänglich über Steuermitteln erfolgen.

Rentengarantie bis 2025

Mit ihrem Rentenpaket möchte die Bundesregierung die staatliche Rente verbessern und stabilisieren. Eckpfeiler des Gesetzentwurfs ist die sogenannte doppelte Haltelinie: Danach soll das Rentenniveau bis 2025 auf dem heutigen Stand von 48 Prozent bleiben. Gleichzeitig garantiert der Gesetzentwurf die Beitragssatzstabilität, indem er vorschreibt, dass die Marke von 18,6 Prozent nicht unterschritten und 20 Prozent bis 2025 nicht überschritten wird. Um dies zu ermöglichen, leistet der Bund Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro an die allgemeine Rentenversicherung.

Höhere Anrechnung der Erziehungszeiten

Zur Verbesserung der Situation der Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen sie künftig ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt bekommen.

Verbesserungen für Frührentner und Midi-Jobber

Menschen, die wegen Krankheit in Frührente müssen, werden durch den Gesetzentwurf bei der Rente so gestellt, als ob sie bis zum aktuellen Rentenalter gearbeitet hätten. Außerdem sollen Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen entlastet werden. Hierfür ist die Anhebung der Einkommensgrenze vorgesehen, ab der die vollen Sozialbeiträge gezahlt werden müssen: sie soll von 850 auf 1.300 Euro steigen.

Stellungnahme geht in den Bundestag

Die Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Dort wurde das Gesetz am 12. Oktober 2018 bereits in erster Lesung beraten.

Stand: 19.10.2018

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Top 22Qualifizierungsoffensive

Foto: Qualitätsoffensive

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Beschluss

Länder möchten eine schnellere Weiterbildungsförderung

Nach Ansicht des Bundesrates wird die von der Bundesregierung geplante Weiterbildungsförderung dem hohen Qualifizierungsbedarf der Beschäftigten nicht gerecht. In seiner Stellungnahme vom 19. Oktober 2018 zum Entwurf des Qualifizierungschancengesetzes plädiert er dafür, dass die Förderung bereits nach einem und nicht wie vorgesehen erst nach vier Jahren möglich sein soll.

Förderung auch ohne Beteiligung des Arbeitgebers

Außerdem spricht er sich dafür aus, dass Beschäftigungsgruppen, die einem erhöhten Risiko von Kündigung oder Arbeitslosigkeit unterliegen, die Förderung erhalten können, ohne dass sich der jeweilige Arbeitgeber beteiligt. Hierzu zählten gering qualifizierte und ältere Beschäftigte, solche in Teilzeit oder Leiharbeit sowie befristet Beschäftigte und Alleinerziehende. Arbeitgeber hätten erfahrungsgemäß wenig Interesse, in sie zu investieren, begründet der Bundesrat seine Forderung.

Deutlichere Anreize und weitere Erleichterungen

Für erforderlich halten die Länder auch eine Ergänzung der Zuschussregelung speziell für Betriebe mit bis zu 500 Beschäftigten und weitere Erleichterungen beim Zugang zum Arbeitslosengeld I, insbesondere auch für Künstler und Kulturschaffende. Außerdem schlagen sie eine neue Entschädigung für Langzeitarbeitslose vor, die an einer abschlussbezogenen beruflichen Weiterbildung teilnehmen. Hiervon versprechen sie sich einen zusätzlichen Motivationsschub für die Begünstigten, die Maßnahme zum Abschluss zu bringen.

Weiterbilden für die Jobs der Zukunft

Mit ihrer Qualifizierungsoffensive möchte die Bundesregierung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von heute auf die Arbeit von morgen vorbereiten. Sie soll mehr Menschen zur Weiterbildung anregen und dafür sorgen, dass Beschäftigte dem zunehmend digitalisierten und automatisierten Arbeitsmarkt gewachsen sind. Der Entwurf des Qualifizierungschancengesetz sieht deshalb vor, dass ein Teil der Weiterbildungskosten künftig von der Arbeitsagentur getragen. Voraussetzung für den staatlichen Zuschuss ist, dass sich auch der Arbeitgeber an den anfallenden Kosten beteiligt. Sein Anteil richtet sich nach der Betriebsgröße - größere Unternehmen müssen sich stärker beteiligen als kleine oder mittlere Unternehmen.

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt

Ebenfalls Teil der Qualifizierungsoffensive ist die Stärkung der Weiterbildungs- und Qualifizierungsberatung der Arbeitsagentur sowie die Absenkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung von 3,0 auf 2,6 Prozent.

Verbesserter Zugang zu ALG I

Darüber hinaus soll sich auch der Zugang zum Arbeitslosengeld I verbessern. So wird der Anspruch künftig gewährt, wenn innerhalb der letzten zweieinhalb Jahre eine 12 monatige versicherungspflichtige Beschäftigung vorlag. Bislang greift der Anspruch nur, wenn diese innerhalb der letzten zwei Jahre bestand.

Stellungnahme geht in den Bundestag

Die Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Dort wurde das Gesetz am 18. Oktober 2018 bereits in erster Lesung beraten.

Stand: 19.10.2018

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Top 25Gute-Kita-Gesetz

Foto: Gute-Kita-Gesetz

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Beschluss

Gute Kitas nur mit dauerhafter Unterstützung durch den Bund

Der Bundesrat fordert, dass sich die Bundesregierung finanziell über das Jahr 2020 hinaus dauerhaft an der Verbesserung der Kinderbetreuung beteiligt. Nur so könne die Qualität in den Kitas bundesweit tatsächlich verbessert werden, erklären die Länder in ihrer Stellungnahme vom 19. Oktober 2018 zum Regierungsentwurf des Guten-Kita-Gesetzes.

Für eine reibungslose Umsetzung

Zugleich warnen sie vor einem zu weitreichenden Eingriff des Bundes in die Kompetenzen der Länder. Die Frist zur Einführung der gestaffelten Kostenbeiträge hält der Bundesrat angesichts des damit verbundenen Aufwandes für zu knapp. Die Staffelung sollte deshalb erst am 1. August 2020 beginnen und nicht - wie im Gesetzentwurf vorgesehen - zum 1. August 2019. Um Qualitätsverbesserungen ansonsten ohne Verzögerung umsetzen zu können, plädiert er dafür, dass der Bund die vorgesehenen Mittel unabhängig von den Vertragsschlüssen mit den Ländern zum 1. Januar 2020 auszahlt.

5,5 Milliarden für zahlreiche Maßnahmen und gestaffelte Kita-Gebühren

Mit dem Gute-Kita-Gesetz möchte die Bundesregierung bis 2022 rund 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen, die vor allem in gute Betreuungsschlüssel, vielfältige pädagogische Angebote und die Qualifizierung der Fachkräfte fließen sollen. Geplant ist außerdem eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Kita-Gebühren. Einkommensschwache Familien möchte die Bundesregierung ganz von den Kita-Gebühren befreien, um so für mehr Chancengerechtigkeit zu sorgen.

Länder entscheiden über notwendige Maßnahmen

Damit das Geld dort ankommt, wo es benötigt wird, sollen die Länder selbst entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie ergreifen. Es ist deshalb geplant, dass sie mit dem Bund individuelle Verträge schließen. Möglich sind Maßnahmen in insgesamt zehn Handlungsfeldern.

Stellungnahme geht in den Bundestag

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun über die Bundesregierung gemeinsam mit ihrer Gegenäußerung in den Bundestag eingebracht. Dort wurde das Gesetz am 18. Oktober 2018 bereits in erster Lesung beraten.

Stand: 19.10.2018

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Top 27Wohnraumoffensive

Foto: Neubaugebiet

© panthermedia | Arne Dedert

  1. Beschluss

Beschluss

Länder möchten Miethöhe bei Neubauten begrenzen

Der Bundesrat vermisst bei der von der Bundesregierung geplanten Wohnraumoffensive eine Regelung zur Begrenzung der Miethöhe. In seiner Stellungnahme vom 19. Oktober 2018 bittet er deshalb darum, zu prüfen, wie mit dem Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung des privaten Wohnungsbaus verhindert werden kann, dass Investoren für ihre Wohnungen die höchstmögliche Miete verlangen.

Regelungen des Gesetzentwurfs nicht ausreichend

Die Mietpreisbremse gelte für neu geschaffenen Wohnraum gerade nicht, begründet der Bundesrat seine Prüfbitte. Die Begrenzung der abschreibungsfähigen Anschaffungs- und Herstellungskosten auf 3000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche allein reiche nicht aus, um neue Wohnungen im bezahlbaren Mietsegment zu schaffen. Denn in stark nachgefragten Wohngebieten würden selbst für Wohnungen mir nur durchschnittlicher Ausstattung Mieten verlangt, die sich Menschen mit geringem oder durchschnittlichem Einkommen nicht leisten könnten.

Überprüfung der Sonderabschreibungen

Außerdem finden es die Länder problematisch, dass für die beabsichtigten Sonderabschreibungen die EU-Reglungen zu De-minimis Beihilfen gelten sollen. Hierdurch würden Wohnungsunternehmen weitgehend von der Sonderabschreibung ausgeschlossen und den Steuerpflichtigen ein erheblicher Bürokratieaufwand aufgebürdet. Tatsächlich sei es jedoch fraglich, ob die geplanten Sonderabschreibungen überhaupt als De-mininis Beihilfen zu behandeln sind. Dies solle im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.

Die Pläne der Bundesregierung

Nach den Plänen der Bundesregierung zur Schaffung zusätzlichen Wohnraums sollen private Investoren zusätzlich zu den bestehenden Abschreibungsmöglichkeiten über vier Jahre jeweils weitere fünf Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung bei der Steuer geltend machen können. Bauherren könnten dann in den ersten vier Jahren insgesamt 28 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung abschreiben. Auflage für den Steuervorteil ist, dass die Wohnungen zehn Jahre vermietet werden. Darüber hinaus sollen auch Investitionen in bestehende Gebäude sollen von der Steuerbegünstigung umfasst sein. Allerdings nur dann, wenn sie zu neuem Wohnraum führen.

Stellungnahme geht in den Bundestag

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun über die Bundesregierung gemeinsam mit ihrer Gegenäußerung in den Bundestag eingebracht. Dort wurde das Gesetz am 18. Oktober 2018 bereits in erster Lesung beraten.

Stand: 19.10.2018

Top 30Mietpreisbremse

Foto: Notlage auf dem Mietmarkt

© dpa | Frank Rumpenhorst

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Mietpreisbremse: Bundesrat möchte mieterfreundlichere Rüge

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich Mieterinnen und Mieter noch leichter gegen zu hohe Mieten zur Wehr setzen können müssen. In seiner Stellungnahme zum geplanten Mietrechtsanpassungsgesetz vom 19. Oktober 2018 spricht er sich dafür aus, die den Mietern obliegende Rügepflicht abzuschaffen und durch eine mieterfreundlichere Regelung zu ersetzen.

Änderungen bei der ortsüblichen Vergleichsmiete

Außerdem plädiert er dafür, den Bezugszeitraum für die ortübliche Vergleichsmiete von vier auf acht Jahre auszuweiten. Hierdurch würden mehr Mieten einbezogen und kurzfristige Preissteigerungen relativiert. Das Gesamtbild sei dadurch zuverlässiger und es könnte eine preisdämpfende Wirkung erzielt werden.

Modernisierungsumlage bundesweit senken

Die geplante Senkung bei der Modernisierungsumlage sollte nach Meinung des Bundesrates bundesweit und nicht nur in bestimmten Gebieten gelten. Die Refinanzierungskosten, die Vermieter für Modernisierungsmaßnahmen aufbringen müssten, seien schließlich bundesweit gestiegen, begründet er seine Forderung.

Wertungswiderspruch beseitigen

Darüber hinaus bittet er im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie die Schlechterstellung von Mietern nach Zahlung ihrer Mietschulden bei einer ordentlichen Kündigung gegenüber einer außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs beseitigt werden kann.

Die Reform der Mietpreisbremse im Einzelnen

Die von der Bundesregierung beabsichtigte Verschärfung der Mietpreisbremse zielt darauf ab, ihre Wirksamkeit zu stärken und die Mieter insbesondere auch vor Verdrängung zu schützen. Künftig sollen Vermieter bereits vor Vertragsabschluss unaufgefordert und schriftlich darüber informieren müssen, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Ansonsten können sie sich nicht auf die Ausnahme berufen.

Erleichterungen bei der Rüge

Außerdem erleichtert das geplante Gesetz das Vorgehen gegen zu hohe Mieten: Danach reicht ein einfache Rüge, um zu viel gezahlte Miete zurückzuverlangen. Der Mieter muss nicht mehr darlegen, warum die verlangte Miete seines Erachtens zu hoch ist.

Umlage von Modernisierungskosten

Auch bei der Modernisierungsumlage soll es Verbesserungen für Mieter geben. So können Vermieter in Gebieten mit knappem Wohnraum künftig nur noch acht Prozent auf Mieter umlegen, bisher sind bis zu elf Prozent zulässig. Außerdem möchte die Bundesregierung eine Kappungsgrenze für die Erhöhung der Quadratmeter-Miete einführen: Der Vermieter darf die Miete nach einer Modernisierung nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöhen.

Missbräuchliche Modernisierung wird geahndet

Um das so genannte Herausmodernisieren von Mietern zu unterbinden, soll es als Ordnungswidrigkeit mit einer hohen Geldbuße bestraft werden. Der Gesetzentwurf enthält Tatbestände, in denen ein missbräuchliches Modernisieren vermutet wird, beispielsweise wenn sich die Monatsmiete mit der angekündigten Mieterhöhung mindestens verdoppelt.

Stellungnahme geht in den Bundestag

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun über die Bundesregierung gemeinsam mit ihrer Gegenäußerung in den Bundestag eingebracht. Dort wurde das Gesetz am 19. Oktober 2018 in erster Lesung beraten.

Stand: 19.10.2018

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Rechtsverordnungen

Top 51Strahlenschutz

Foto: Tattooentfernung durch ein Lasergerät

© Foto: PantherMedia | belchonock

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Beschluss

Tattoo-Entfernung nur noch durch Ärzte

Das Strahlenschutzrecht wird umfassend modernisiert: Der Bundesrat hat am 19. Oktober 2018 einem Verordnungsvorschlag der Bundesregierung zugestimmt, dabei allerdings zahlreiche Änderungen beschlossen.

Einsatz von Lasern zu kosmetischen Zwecken

Erstmals geregelt wird der Einsatz von Lasern, hochenergetischen Lampen und Ultraschall zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken. So dürfen künftig nur noch Ärzte Laserbehandlungen zur Entfernung von Tattoos oder Permanent Makeup durchführen. Anders als im Regierungsentwurf vorgesehen sind dazu allerdings nicht nur bestimmte Fachärzte wie Dermatologen oder Plastische Chirurgen berechtigt, sondern sämtliche approbierten Ärzte, sofern sie über die entsprechende Fachkunde verfügen. Diese muss durch ärztliche Weiter- oder Fortbildungen nachgewiesen werden.

Inkrafttreten für NiSV

Die sogenannte NiSV tritt Ende des Jahres 2020 in Kraft, damit sich Betroffene besser auf die neue Rechtslage einstellen können. Dies soll ausreichend Zeit für die Vermittlung der erforderlichen Fachkenntnisse verschaffen. Der Regierungsentwurf hatte lediglich eine dreimonatige Übergangsfrist vorgesehen.

Zahlreiche weitere Änderungswünsche der Länder

Der Bundesrat hat zudem knapp 60 weitere Änderungen an der geplanten Reform des Strahlenschutzrechts beschlossen. Diese zielen überwiegend darauf ab, den Vollzug zu erleichtern und die Praktikabilität für die Anwenderinnen und Anwender zu erhöhen. Die Bundesregierung hat inzwischen alle Vorgaben des Bundesrates umgesetzt und die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkündet.

Umfassende Reform

Die Modernisierung des Strahlenschutzrechts führt auf über 500 Seiten zahlreiche Neuerungen in insgesamt 19 Verordnungen ein und betrifft vor allem den Arbeitsschutz und den medizinischen Strahlenschutz, außerdem Maßnahmen zum allgemeinen Schutz der Bevölkerung vor künstlichen oder natürlichen Strahlen - wie zum Beispiel durch das Edelgas Radon, das als zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs gilt. Der überwiegende Teil der Verordnung ist zum 31. Dezember 2018 in Kraft getreten.

Stand: 11.02.2019

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