BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 969. Sitzung am 06.07.2018

Bundesrat macht Weg frei für zahlreiche Bundestagsbeschlüsse

Bundesrat macht Weg frei für zahlreiche Bundestagsbeschlüsse

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause absolvierte der Bundesrat ein umfangreiches Programm. Er billigte alle Gesetze, die der Deutsche Bundestag ihm zugeleitet hatte.

Damit schloss er das parlamentarische Verfahren zum Bundeshaushalt 2018, zur Erhöhung des staatlichen Parteienzuschusses, zum Familiennachzug, zur Einführung der Musterfeststellungsklage für Verbraucherverbände, zur Entschädigung für Stromkonzerne nach dem Atomausstieg, zur Verlängerung verschiedener Arbeitsförderungsmaßnahmen und zum europäischen Anlegerschutz ab. Die Gesetze können nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Kooperationsverbot, Brückenteilzeit, Lkw-Maut

Einen Schwerpunkt der Plenarsitzung bildete die ausführliche und kontroverse Debatte zur Lockerung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich, zu der die Bundesregierung den Ländern ihren Gesetzentwurf vorgelegt hatte. Außerdem nahm er Bundesrat zur geplanten Einführung der Brückenteilzeit, zu neuen Lkw-Mautsätzen, strengeren Vorgaben für Sicherheitsfirmen und zur Prävention gegen die Afrikanische Schweinepest Stellung.

15 eigene Initiativen

Zahlreiche Landesinitiativen wurden im Plenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen: Vorschläge zum besseren Mieterschutz, zur Rehabilitierung von SED-Unrecht, zur Luftsicherheit, zur EU- Datenschutzgrundverordnung, zu Pflegekosten und digitalen Serviceleistungen für Eltern, zum Außenhandel mit Stahl, zum Schutz vor Plastikmüll in der Natur, zum Pakt für den Rechtsstaat, zum Bürokratieabbau im Steuerrecht sowie mehrere Entschließungen zur steuerlichen Entlastung für Bürger und Unternehmen. Im September werden sich die Ausschüsse mit den Vorschlägen befassen.

Finanzierung der EU

Sehr ausführlich äußerten sich die Länder zum geplanten EU-Haushalt für die Jahre 2021 bis 2027. Außerdem beschlossen sie Stellungnahmen zum europäischen Verbandsklagerecht, einer neuen europäischen Kultur-Agenda, dem geplanten Verbot verschiedener Einwegplastik-Produkte sowie mehreren Vorlagen für verbesserten Umwelt- und Verbraucherschutz.

Personalie

Einstimmig wählte der Bundesrat Prof. Dr. Henning Radtke zum neuen Richter am Bundesverfassungsgericht.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in BundesratKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Personalien

Top 65Wahl Bundesverfassungsrichter

Foto: Herr Dr. Henning Radtke

© Foto: Juristische Fakultät Hannover

  1. Beschluss

Beschluss

Henning Radtke zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt

Einstimmig hat der Bundesrat am 6. Juli 2018 Prof. Dr. Henning Radtke zum neuen Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Er tritt im Ersten Senat die Nachfolge von Prof. Dr. Michael Eichberger an.

Radtke ist seit Oktober 2012 Richter am 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs.

Nach Artikel 94 des Grundgesetzes werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt.

Stand: 06.07.2018

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Assistierte Ausbildung

Foto: Aktenstapel SGB

© dpa | Uli Deck

  1. Beschluss

Beschluss

Gesetz zur Arbeitsförderung und Barrierefreiheit gebilligt

Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 die Verlängerung verschiedener befristeter Arbeitsfördermaßnahmen gebilligt. Der Bundestag hatte sie bereits am 14. Juni beschlossen.

Assistierte Ausbildung: Noch zwei Jahrgänge

Damit verlängert sich unter anderem die Assistierte Ausbildung um zwei weitere Ausbildungsjahrgänge. Jeweils ein weiteres Jahr greifen die Sonderregelungen zur Eingliederung mit Aufenthaltsgestattung sowie die Ausbildungsförderung von Ausländerinnen und Ausländern. Die Sonderregeln zum Saison-Kurzarbeitergeld im Gerüstbauerhandwerk werden bis 31. März 2021 gelten. Die Vorgaben zur verkürzten Anwartschaft des Arbeitslosengeldes für überwiegend kurz befristet Beschäftigte laufen noch bis zum 31. Juli 2021.

Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit

Darüber hinaus setzt das Gesetz die europäische Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) um. Dadurch erweitert sich der Anwendungsbereich des BGG. Öffentliche Stellen des Bundes sind außerdem künftig verpflichtet, eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf ihren Websites zu veröffentlichen. Eine neu einzurichtende Bundesfachstelle Barrierefreiheit wird die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen der öffentlichen Stellen des Bundes regelmäßig überprüfen.

Inkrafttreten

Die Änderungen des Arbeitsförderungsgesetzes sind am 13. Juli 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und seit dem 14. Juli in Kraft.

Stand: 17.07.2018

Top 2Parteienfinanzierung

Foto: 500-Euro-Geldscheine

© Foto: dpa | Patrick Seeger

  1. Beschluss

Beschluss

Parteien erhalten deutlich mehr Geld

Die staatlichen Zuschüsse für Parteien werden sich deutlich erhöhen. Der Bundesrat hat am 6. Juli eine entsprechende Änderung des Parteiengesetzes gebilligt, die der Bundestag am 15. Juni 2018 beschlossen hatte.

Anstieg von 15 Prozent

Das Gesetz hebt die Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung ab dem 15. Februar 2019 für alle Parteien von 165 Millionen auf 190 Millionen an. Damit gilt die Erhöhung bereits für das Anspruchsjahr 2018. Sie entspricht einem Anstieg von gut 15 Prozent. Zur Begründung der Gesetzesänderung verwiesen die Initiatoren der CDU/CSU- und SPD-Fraktionen auf die mit der Digitalisierung verbundenen höheren Kosten. So erforderten vor allem die Sozialen Medien eine wachsende Präsenz der Parteien in einer Vielzahl von politischen Foren. Hinzu kämen die Ausgaben für die Datensicherheit.

Zusammensetzung der Parteienfinanzierung

Parteien in Deutschland finanzieren sich zunächst aus eigenen Mitteln wie Mitgliedsbeiträgen, welche angesichts tendenziell sinkender Mitgliederzahlen allerdings seit Jahren geringer werden. Hinzu kommen Spenden und staatliche Zuschüsse. Für die Zuschüsse gilt seit dem Jahr 2013 eine absolute Obergrenze, deren Anstieg sich an der Inflationsrate orientiert. Zuletzt gab Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble im April dieses Jahres einen inflationsbedingten Anstieg der Parteienfinanzierung um etwa zwei Prozent auf 165 Millionen Euro bekannt.

Inkrafttreten

Die Neuregelung ist am 13. Juli 2018 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und ist seit dem 14. Juli in Kraft.

Stand: 17.07.2018

Top 3Familiennachzug

Foto: Familiennachzug

© Foto: dpa | Patrick Pleul

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Kompromiss zum Familiennachzug

Der derzeit noch ausgesetzte Familiennachzug von engsten Familienangehörigen zu subsidiär Schutzberechtigten ist ab dem 1. August 2018 wieder möglich. Allerdings für ein begrenztes Kontingent von 1000 Flüchtlingen pro Monat. Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 grünes Licht für den vom Bundestag am 15. Juni 2018 beschlossenen Kompromiss gegeben.

Humanitäre Gründe sind ausschlaggebend

Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug enthält die Neuregelung nicht. Die Behörden sollen nach humanitären Gründen entscheiden, wer eine Aufenthaltserlaubnis erhält. Darunter fallen die Dauer der Trennung, das Alter der Kinder oder schwere Erkrankungen und konkrete Gefährdungen im Herkunftsland. Darüber hinaus sind auch Integrationsaspekte zu berücksichtigen. Grundsätzlich können Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen Familiennachzug beantragen. Geschwister haben ein solches Recht nicht. Auch bei einer Eheschließung, die während der Flucht stattfand, ist der Familiennachzug ausgeschlossen.

Ausnahme für Gefährder

Zu Personen, die als Gefährder gelten, gewährt das Gesetz keinen Familiennachzug. Die ursprünglich im Regierungsentwurf enthaltene Regel, die davon Ausnahmen machte, hatte der Bundestag auf Antrag der Koalitionsfraktionen wieder gestrichen. Ebenfalls ausnahmslos ausgeschlossen ist der Nachzug zu Menschen, die zu Hass gegen Teile der Bevölkerung aufrufen, einen verbotenen Verein leiten oder sich zur Verfolgung politischer und religiöser Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligen.

Kontingent zeitweise übertragbar

Wird das Kontingent der 1000 Personen in der Anfangsphase nicht ausgeschöpft, so kann es während der ersten fünf Monate von einem auf den folgenden Monat übertragen werden. Diese Regelung soll möglichen Anlaufschwierigkeiten entgegenwirken.

Ergebnis langer Auseinandersetzungen

Über die Familienzusammenführung war in den Sondierungen und Koalitionsverhandlungen lange gestritten worden. Bei Personen mit einem subsidiären Schutzstatus geht es um Menschen, die nicht als individuell verfolgt gelten, denen in ihrer Heimat aber Folter, anderweitige unmenschliche Behandlung oder die Todesstrafe drohen oder in deren Länder Krieg herrscht.

Stand: 17.07.2018

Video

Top 4Musterfeststellungsklage

Foto: Buch Verbraucherschutz mit Richterhammer

© Foto: PantherMedia | Boris Zerwann

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Grünes Licht für Musterfeststellungsklage

Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 die Einführung der Musterfeststellungsklage gebilligt. Der Bundestag hatte ihre Einführung am 14. Juni 2018 beschlossen. Von dem neuen Klagerecht für Verbraucherschutzverbände können damit unter anderem auch die Betroffenen in der VW-Abgas-Affäre profitieren. Die Regelungen sind am 1. November 2018 in Kraft getreten.

Klagerecht liegt bei Verbänden

Über die Musterfeststellungsklage können geschädigte Verbraucher in Deutschland erstmals gemeinsam vor Gericht auftreten. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen werden über eingetragene Verbraucherschutzverbände geführt. Sie müssen mindestens 350 Mitglieder haben.

Stärkt Verbraucherschutz bei Massengeschäften

Eine Musterfeststellungsklage ist dann möglich, wenn mindestens 10 Verbraucher ihre Betroffenheit glaubhaft machen und sich binnen zwei Monate insgesamt 50 Betroffene in einem Klageregister anmelden. Helfen soll das neue Verfahren bei so genannten Massengeschäften wie Preiserhöhungen von Banken oder Energielieferanten oder auch unfairen Vertragsklauseln.

Einige Forderungen des Bundesrates aufgegriffen

Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme zum ursprünglichen Regierungsentwurf Änderungen vorgeschlagen, um das Verfahren insgesamt zu verbessern. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung für erledigt erklärt und stattdessen eine gleichlautende Fraktionsinitiative verabschiedet. In seinem Beschluss griff er einige Vorschläge des Bundesrates auf. Hierzu gehört unter anderem eine Verkürzung des Instanzenzuges, um zügigere Verfahren zu ermöglichen. Auch die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit zur Vermeidung von forum shopping geht auf eine Forderung der Länder zurück. Gleiches gilt für die Lockerung der strikten Vorgabe, wonach Verbraucher bei der Klageanmeldung zwingend den Betrag der Forderung angeben mussten.

Entschließung zum Schutz vor Abmahnungen

Darüber hinaus beschloss der Bundestag eine Entschließung, in der er die Bundesregierung auffordert, bis zum 1. September 2018 einen Gesetzentwurf gegen missbräuchliche Abmahnungen vorzulegen, die auf Basis der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergehen. Er soll regeln, dass bei nicht erheblichen und geringfügigen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung keine kostenpflichtigen Abmahnungen möglich sind. Zum Hintergrund: Seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung Ende Mai fürchten vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sowie gemeinnützige Organisationen und Vereine, dass Anwälte auf der Grundlage der neuen Datenschutzregeln eine Flut von Abmahnungen gegen sie lostreten. Die Regierungsfraktionen hatten deshalb um einen Kompromiss für eine entsprechende Regelung gerungen, die in das Gesetz zur Musterfeststellungsklage einfließen sollte. Auf eine konkrete Klausel konnten sich CDU/CSU und SPD jedoch nicht einigen.

Stand: 01.11.2018

Video

Top 50Bundeshaushalt 2018

Foto: Geldscheine

© Foto: panthermedia | Markus Mainka

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Bundeshaushalt 2018

Der Bundeshaushalt 2018 steht. Einen Tag nach Beschlussfassung des Bundestages billigte am 6. Juli 2018 auch der Bundesrat den neuen Etat für das laufende Haushaltsjahr. Das Haushaltsgesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Schwarze Null bleibt

Es sieht Einnahmen und Ausgaben von insgesamt 343,6 Milliarden Euro vor. Damit steigen die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um 3,8 Prozent. Das Ziel der "schwarzen Null" bleibt bestehen.

Investitionen in die Zukunft

Priorität hat unter anderem das Ressort Bildung, Wissenschaft und Forschung. Auch die Digitalisierung steht im Fokus der neuen Bundesregierung: Um den dafür erforderlichen flächendeckenden Breitbandausbau voranzutreiben, werden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Mehr Geld gibt es auch zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen. Darüber hinaus steigen die Ausgaben für die innere Sicherheit.

Weg frei für Baukindergeld

Mit dem Etatbeschluss wird auch der Weg für das Baukindergeld geebnet, das für Familien einen jährlichen Zuschuss von insgesamt 1.200 Euro pro Kind beim Kauf von Immobilien oder für den Hausbau bedeutet. Die Förderung läuft über zehn Jahre.

Ende der vorläufigen Haushaltsführung

Wegen der langen Regierungssuche bis zur Bildung der Koalition von CDU/CSU und SPD wurde bisher mit einem vorläufigen Haushalt regiert, der nur dringend notwenige Ausgaben vorsieht. Mit dem rückwirkenden Inkrafttreten des Haushaltes 2018 endet die vorläufige Haushaltsführung.

Stand: 17.07.2018

Top 52Atomausstieg

Foto: Atomkraftwerk

© Foto: PantherMedia | Kris Christiaens

  1. Beschluss

Beschluss

Entschädigung für Energiekonzerne vom Bundesrat gebilligt

Gut eine Woche nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat das Gesetz zum finanziellen Ausgleich der Energiekonzerne RWE und Vattenfall für die Folgen des vorzeitigen Atomausstiegs. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt werden.

Folgen von Fukushima

Hintergrund für die Entschädigungsleistungen ist der Beschluss der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung im Frühjahr 2011, nach dem Unglück von Fukushima aus der Atomenergiegewinnung auszutreten, obwohl sie nur wenige Monate vorher - im Herbst 2010 - noch die Laufzeiten der Meiler verlängert und den Energiekonzernen größere Reststrommengen versprochen hatte. Die Atomkonzerne klagten daraufhin vor dem Bundesverfassungsgericht.

Höchstrichterliches Urteil

Die Karlsruher Richter hatten in ihrem Urteil vom Dezember 2016 den Atomausstieg im Grundsatz bestätigt, aber gleichzeitig festgestellt, dass so genannte Randinteressen der Konzerne betroffen sind, die eine finanzielle Entschädigung erfordern. Der Bundestagsbeschluss setzt diese höchstrichterlichen Vorgaben nun um.

Vertrauensschutz

Er sieht vor, die Energieunternehmen dafür zu entschädigen, dass sich bestimmte „frustrierte" Investitionen nach dem überraschenden Ausstiegsbeschluss nicht mehr gerechnet haben. Konkret geht es um Investitionen von RWE und Vattenfall, die diese zwischen dem 28. Oktober 2010 und dem 16. März 2011 im berechtigten Vertrauen auf die ursprünglich beschlossene Laufzeitverlängerung getätigt haben.

Reststrommengen

Außerdem sollen sie einen angemessenen finanziellen Ausgleich für diejenigen Elektrizitätsmengen der Atomkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich erhalten, die bis zum endgültigen Ausstieg am 31. Dezember 2022 nicht auf ein anderes Atomkraftwerk übertragen werden konnten.

Wieviel Geld die Unternehmen letztlich bekommen, steht erst nach Abschaltung des letzten Atommeilers Ende 2022 fest. Dann kann die zu entschädigende Reststrommenge errechnet werden.

Inkrafttreten

Die Europäische Kommission hat mit Schreiben vom 4. Juli 2018 verbindlich mitgeteilt, dass eine beihilferechtliche Genehmigung nicht erforderlich ist und das Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes damit mit Wirkung vom 4. Juli 2018 in Kraft getreten ist.

Stand: 17.07.2018

Landesinitiativen

Top 6Sexuelle Identität

Foto: Geschlechtsidentität

© Foto: dpa / Peter Steffen

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Abstimmung über verfassungsrechtlichen Schutz der sexuellen Identität vertagt

Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 über einen Antrag mehrerer Länder diskutiert, ein ausdrückliches Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen und geschlechtlichen Identität ins Grundgesetz aufzunehmen. Eine Abstimmung über den Gesetzesantrag erfolgte jedoch nicht - sie wurde vertagt.

Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen hatten dem Bundesrat im Mai einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt. Sie sind der Ansicht, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender sowie Trans- und Intersexuelle (LSBTTI) besser vor Diskriminierungen geschützt werden müssten.

Klares Bekenntnis

Allein im vergangenen Jahr sei die Anzahl der Straftaten gegenüber LSBTTI um fast 30 Prozent angestiegen, heißt es in der Entwurfsbegründung. Ein verfassungsrechtliches Verbot solcher Diskriminierungen wäre ein klares Bekenntnis, dass derartige Vorkommnisse in einer freiheitlich-demokratischen und geschlechterinklusiven Grundordnung nicht toleriert werden.

Stabile Verhältnisse

Die vorgeschlagene Grundgesetzänderung entspreche darüber hinaus auch den europarechtlichen Werten und decke sich mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, welches den Schutzbereich des Artikels 3 ausdrücklich auf Diskriminierungen wegen der sexuellen Identität erweitert hat. Zugleich verschaffe eine entsprechende Ergänzung der Verfassung die notwendige rechtliche Stabilität gegenüber einem möglichen Wechselspiel politischer und gesellschaftlicher Kräfte. In diesem Zusammenhang verweisen die Antragsteller darauf, dass die frühere Strafbarkeit der "widernatürlichen Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechts" erst 1994 aufgehoben wurde.

Wie es weitergehen könnte

Um den Gesetzesantrag erneut auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen, müsste mindestens ein Land einen entsprechenden Antrag stellen. Die Ausschussberatungen zu der Initiative sind bereits abgeschlossen. Dabei haben sich Innen- und Rechtsausschuss gegen die Einbringung des Entwurfs beim Bundestag ausgesprochen. Der Ausschuss für Frauen und Jugend befürwortet hingegen die Einbringung.

Stand: 06.07.2018

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Top 7Rauschtaten

Foto: Buch StGB und Handschellen

© Foto: PantherMedia | bildundweb

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Keine Strafschärfung für Rauschtaten

Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 über die Forderung Sachsens abgestimmt, Taten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss härter zu bestrafen. Ein entsprechender Gesetzesantrag des Freistaates fand allerdings nicht die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen.

Rechtslage nach Ansicht Sachsens unbefriedigend

Sachsen hatte argumentiert, das derzeitige Strafrecht sei nicht geeignet, die erheblichen Gefahren durch Straftaten unter Alkohol und Drogen zu ahnden. Die aktuelle Rechtslage erwecke den Eindruck, Rauschtaten würden grundsätzlich milder bestraft. Dies laufe - vor allem bei schweren Gewalttaten oder Verkehrsdelikten mit Todesopfern - dem Rechtsempfinden der Bevölkerung zuwider und setze ein verheerendes rechtspolitisches Signal an potentielle Straftäter.

Keine automatische Strafmilderung

Sachsen schlug daher vor, die regelmäßige Strafmilderung bei selbstverschuldetem Rausch nach § 21 Strafgesetzbuch zu streichen. Auch bei vorsätzlichem Vollrausch gemäß § 323a Strafgesetzbuch sollten künftig härtere Strafen möglich sein. Flankierend wollte Sachsen den Strafrahmen auch bei der leichtfertigen fahrlässigen Tötung erhöhen, um Wertungswidersprüche zu vermeiden.

Diese Argumentation machte sich der Bundesrat nicht zu eigen.

Stand: 06.07.2018

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Top 8Polygamie

Foto: drei Eheringe ineinander

© Foto: PantherMedia | herminutomo

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Entwurf zur Bekämpfung der Polygamie zurück in den Fachausschuss

Auf Wunsch Bayerns beriet der Bundesrat am 6. Juli 2018 über einen Gesetzesantrag zur Bekämpfung der Polygamie. Nach der Debatte im Plenum wurde der Vorschlag zurück in die Ausschussberatungen verwiesen. Die von Bayern beantragte sofortige Sachentscheidung über den Entwurf fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Bayern für Aufhebung von Amts wegen

Bayern will mit seinem Vorschlag erreichen, dass im Ausland geschlossene Vielehen von dauerhaft in Deutschland lebenden Ehegatten aufgehoben werden. Behörden sollten die Aufhebung von Amts wegen und gegen den Willen der Ehepartner veranlassen können.

Klare gesetzliche Werte

Zur Begründung seiner Initiative verweist Bayern auf das in Deutschland bestehende Polygamieverbot. Dies stehe im Wertewiderspruch dazu, dass eine im Ausland nach dortigem Recht wirksam geschlossene polygame Verbindung nach allgemeiner Meinung in Deutschland anerkannt wird. Durch den Flüchtlingszustrom gebe es vermehrt polygame Ehen in Deutschland. Bei den Behörden bestehe Unsicherheit, wie sie in der Praxis damit umgehen sollen - zum Beispiel, wenn eine Frau sich aus der polygamen Verbindung lösen möchte. Diese Unsicherheiten soll der Gesetzesantrag beseitigen und zugleich dem strafrechtlichen Polygamieverbot Rechnung tragen.

Wie es weitergeht

Der Gesetzesantrag geht nun zurück in den Ausschuss für Frauen und Jugend, der seine Beratungen zuvor vertagt hatte. Sobald er seine Empfehlung an das Plenum erarbeitet hat, kommt die Vorlage wieder auf die Bundesrats-Tagesordnung.

Der federführende Rechtsausschuss hatte seine Beratungen bereits mit einem positiven Votum abgeschlossen.

Stand: 06.07.2018

Video

Top 9Mieterschutz

Foto: Mietwohnungen mit begruenten Balkonen

© Foto: PantherMedia | Matej Kasteli

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Soziales Mietrecht modernisieren

Berlin möchte Mieterinnen und Mieter vor steigenden Wohnungsmieten schützen und fordert zahlreiche Änderungen des sozialen Mietrechts, vor allem an der so genannten Mietpreisbremse. Am 6. Juli 2018 hat das Land seinen Gesetzentwurf im Bundesratsplenum vorgestellt. Zur weiteren Beratung wurde er in die Fachausschüsse überwiesen.

Ziel des Entwurfs ist es, allgemeine Mieterhöhungen sowie Erhöhungen nach Modernisierung einzuschränken, den Kündigungsschutz bei Zahlungsverzug zu stärken, die Anwendbarkeit des Mietspiegels auszuweiten und unzulässige Mietpreisüberhöhungen schärfer zu ahnden.

Mietpreisbremse ausweiten

So schlägt Berlin vor, die Befristung der Mietpreisbremse aufzuheben und Ausnahmen zu streichen, die derzeit für umfassende Modernisierungen oder bei höherer Vormiete gelten. Ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse soll künftig als Ordnungswidrigkeit im Wirtschaftsstrafgesetz definiert und behördlich verfolgt werden.

Nach dem Gesetzentwurf dürften Mieterhöhungen um bis zu 20 Prozent nur noch innerhalb von fünf Jahren erfolgen; in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten um höchstens 15 Prozent. Bislang gilt ein Zeitraum von drei Jahren.

Zur Bildung der ortsüblichen Vergleichsmiete sollen künftig alle Mietänderungen und Neuabschlüsse der letzten zehn Jahre in den Mietspiegel einfließen - derzeit sind es vier Jahre.

Nur noch sechs Prozent Modernisierungskosten

Die Modernisierungsumlage möchte Berlin von elf auf sechs Prozent absenken lassen. Sie dürfe nur noch bei bestimmten Maßnahmen greifen, zum Beispiel bei energetischer Modernisierung und bei barrieremindernden Umbauten. Wenn ein Mieterhaushalt mehr als 40 Prozent des Haushaltseinkommens für die Miete einschließlich der Heizkosten ausgeben muss, soll eine Härtefallklausel gelten.

Berlin will zudem den Kündigungsschutz bei Zahlungsverzug erhöhen. Wenn Mieterinnen und Mieter den Mietrückstand rechtzeitig nachzahlen, dürften sie ihre Wohnung auch bei einer ordentlichen Kündigung behalten. Bislang bestand diese Möglichkeit nur bei einer außerordentlichen Kündigung.

Beratungen der Fachpolitiker im September

Nach der Vorstellung wurde der Entwurf in die Fachausschüsse überwiesen, die im September beraten. Sobald sie ihre Empfehlungen an das Plenum erarbeitet haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 06.07.2018

Video

Top 11Bürokratieabbau

Foto: Ordner mit Aufschrift Steuerrecht

© Foto: PantherMedia | Boris Zerwann

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bürokratiekosten im Steuerrecht reduzieren

"Bürokratie wirkt wie Sand im Getriebe, der die konjunkturelle Entwicklung bremst" - damit begründet Bayern einen Entschließungsantrag, den der Freistaat am 6. Juli 2018 im Plenum vorstellte. Er wurde im Anschluss in die Fachausschüsse überwiesen.

Weniger Aufwand für Steuerzahler

Bayern fordert eine deutliche Reduzierung des Aufwands für Steuerzahler - vor allem für Unternehmer, Handwerker und landwirtschaftliche Betriebe. Die Bundesregierung soll bei ihrem angekündigten Bürokratieentlastungsgesetz III nicht nur Statistikpflichten reduzieren, sondern spürbare Impulse setzen, um die Bürokratiekosten zu senken.

Vorschläge für die Bundesregierung

Der Entschließungsantrag schlägt mehrere Einzelmaßnahmen vor, um dieses Ziel zu erreichen. So könnte die Pflicht zur Umsatzsteuer-Voranmeldung für neu gegründete Firmen entfallen, Aufbewahrungsfristen für Unterlagen zur Buchführung verkürzt und Freibeträge für die Gewinnermittlung aus forstwirtschaftlicher Nutzung wieder eingeführt werden.

Zudem warnt Bayern vor einer Bürokratiewelle, die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe droht, weil die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Durchschnittssatzbesteuerung eingeleitet hat. Diese müsse die Bundesregierung abwenden.

Beratungen der Fachpolitiker

Im September werden sich die Fachpolitiker in den Ausschüssen mit den Vorschlägen beschäftigen. Sobald diese ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung wieder auf die Tagesordnung des Plenums.

Stand: 06.07.2018

Video

Top 12Dieselfilter

Foto: Auspuffrohr

© Foto: PantherMedia | fermate

  1. Beschluss

Beschluss

Absetzung des Antrags zur Dieselnachrüstung auf Herstellerkosten

Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 einen Entschließungsantrag Berlin und Brandenburgs zur Nachrüstung von Dieselfiltern auf Herstellerkosten kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

Verursacherprinzip

Mit ihrer Initiative wollen die beiden Länder erreichen, dass die Bundesregierung die Konzerne zum Einbau wirksamer Stickoxidkatalysatoren in allen Euro-5-Diesel-Fahrzeugen verpflichtet.

Eine Kostenübernahme fordern Berlin und Brandenburg auch für Software-Updates, die zur Abgasminderung von Dieseln der Euro-Norm 6a bis 6c erforderlich sind, sofern die bestehenden Systeme nicht ausreichend funktionieren. Mit der Verpflichtung der Hersteller nach dem Verursacherprinzip würde die Bundesregierung ihrer Verantwortung nachkommen, sich aktiv für die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern einzusetzen und gleichzeitig Fahrverbote zu verhindern, betonen die Länder.

Software-Updates nicht ausreichend

Die Hardware-Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Harnstoff-Katalysatoren sei die effektivste Lösung für das Stickoxidproblem in Städten, in denen die Grenzwerte überschritten werden. Der ADAC Württemberg e.V. habe nachgewiesen, dass durch Hardware-Nachrüstungen der Ausstoß von Schadstoffen an Euro-5-Dieselfahrzeugen bis zu 70 Prozent (innerorts) bzw. fast 90 Prozent (außerorts) reduziert werden kann, heißt es zur Begründung des Entschließungsantrags.

Wie es weitergehen könnte

Um die Initiative erneut auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen, müsste ein Land einen entsprechenden Antrag stellen.

Stand: 06.07.2018

Top 53Asylverfahren

Foto: Reiter für Ordner mit Aufschrift Asylanträge

© Foto: PantherMedia | breitformat

  1. Beschluss

Beschluss

Gesetzesantrag zu erweiterten Rechtsmitteln in Asylverfahren abgesetzt

Den gemeinsamen Gesetzesantrag von Hamburg, Berlin, Brandenburg und Bremen zur Beschleunigung von gerichtlichen Asylverfahren hat der Bundesrat am 6. Juli 2018 kurzfristig von der Tagesordnung abgesetzt.

Mit der Initiative setzen sich die Antragsteller dafür ein, dass Oberverwaltungsgerichte in Asylverfahren Leitentscheidungen treffen können und dadurch zu einer Beschleunigung der Gerichtsverfahren insgesamt beitragen. Der Gesetzesantrag sieht deshalb die erweiterte Möglichkeit von Rechtsmitteln vor.

Verfahren nicht mehr zu bewältigen

Die Initiatoren begründen ihren Vorstoß mit dem erheblichen Anstieg von Asylverfahren in den vergangenen Jahren. So seien bei den Verwaltungsgerichten mittlerweile 324.000 Verfahren anhängig, was verglichen mit den Zahlen aus dem Jahr 2012 eine Steigerung um das 10-fache bedeute. Allein durch die Schaffung zusätzlicher Richterstellen oder eine gerichtsinterne Umstrukturierung seien die Verfahren nicht mehr zu bewältigen.

Obergerichtliche Klärung

Die erweiterte Zulassung von Rechtsmitteln soll ermöglichen, dass zahlreiche Rechts- und Tatsachenfragen durch Grundsatzentscheidungen der Oberverwaltungsgerichte geklärt werden, auf die sich die Verwaltungsgerichte der ersten Instanz wiederum berufen könnten. Die Grundsatzentscheidungen würden so zu einer Beschleunigung der erstinstanzlichen Verfahren und zugleich zu mehr Rechtssicherheit führen, begründen die Länder ihren Vorschlag.

Orientierung fürs BAMF

Darüber hinaus könne sich auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge an der obergerichtlichen Klärung orientieren. So ließen sich Prozesse gänzlich vermeiden.

Hintergrund

Das aktuelle Asylgesetz lässt Rechtsmittel nur sehr eingeschränkt zu. Anders als im allgemeinen Verwaltungsprozess sind sie weder im Hauptsacheverfahren noch im einstweiligen Rechtsschutz möglich. Dies hat zu einer Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung geführt, die aus Sicht der Länder von Hamburg, Berlin, Brandenburg und Bremen nicht mehr hinnehmbar ist.

Bereits zum zweiten Mal abgesetzt

Die Initiative stand bereits am 27. April 2018 zur Beschlussfassung auf der Plenartagesordnung, war dann jedoch ebenfalls kurzfristig abgesetzt worden.

Wie es weitergehen könnte

Um die Initiative erneut auf die Tagesordnung des Plenums zu setzen, müsste ein Land einen entsprechenden Antrag stellen.

Stand: 06.07.2018

Top 54Waffenrecht

Foto: Hand mit Pistole

© Foto: PantherMedia | Dietrich Pietsch

  1. Beschluss

Beschluss

Keine Verschärfung des Waffenrechts

Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 über einen Gesetzesantrag von Hessen debattiert, das Waffenrecht zu verschärfen. In der Abstimmung erhielt dieser jedoch nicht die erforderliche absolute Mehrheit.

Hessen hatte vorgeschlagen, das Erlaubnisverfahren der Waffenbehörden zu verändern: Personen, die vom Verfassungsschutz beobachtet werden, sollten grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig gelten. Reichsbürgern, Links- und Rechtsextremisten sowie religiöse Fanatikern hätten so waffenrechtliche Erlaubnisse leichter entzogen oder gar nicht erst erteilt werden können.

Regelabfrage beim Verfassungsschutz

Waffenbehörden sollten nach dem Antrag Hessens eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz stellen, um die Zuverlässigkeit der Antragsteller umfassender als bisher zu überprüfen. Bislang holen die Waffenbehörden entsprechende Auskünfte lediglich beim Bundeszentralregister, zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und den örtlichen Polizeidienststellen ein.

Ähnliche Initiative bereits vom Bundesrat beschlossen

Zur Regelabfrage beim Verfassungsschutz hatte der Bundesrat am 2. März 2018 bereits einen Gesetzentwurf beschlossen (BR-Drs. 39/18 (B)) und beim Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser hat noch nicht über den Vorschlag entschieden.

Stand: 06.07.2018

Top 55DSGVO

Foto: Tablet mit Schlüssel auf Europakarte

© Foto: PantherMedia | tbtb

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bayern möchte in Sachen DSGVO nachbessern

Nach dem Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum 25. Mai 2018 sieht Bayern noch Nachbesserungsbedarf bei zivilrechtlichen Ansprüchen von Verbänden aufgrund datenschutzrechtlicher Verstöße. Das Land hat hierzu einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, der am 6. Juli im Plenum vorgestellt und anschließend in die Fachausschüsse überwiesen wurde.

Geltung auch für zivilrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche

Danach sollen die engen Vorgaben der DSGVO auch für zivilrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen gelten, die sich darauf stützen, dass ein Unternehmer personenbezogene Daten eines Verbrauchers entgegen datenschutzrechtlicher Bestimmungen verarbeitet und kommerzialisiert. Bislang greifen hierfür vorrangig die Bestimmungen des Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Damit die DSGVO auch in solchen Fällen vorrangig zur Anwendung kommt, schlägt Bayern Änderungen an diesen Gesetzen vor.

Klausel gegen missbräuchliche Abmahnungen

Darüber hinaus enthält der Gesetzesantrag eine Klausel, die einschlägigen missbräuchlichen Abmahnpraktiken aufgrund von nur geringfügigen Datenschutzverstößen entgegenwirken soll.

Wie es weitergeht

Sobald die Ausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Gesetzesantrag zur Beschlussfassung erneut ins Plenum.

Stand: 06.07.2018

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Top 59Unternehmensbesteuerung

Foto: männliche Person am Arbeitsplatz

© Foto: PantherMedia | Andrey Popov

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Maßnahmenkatalog zur Sicherung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Zur Sicherung des Wirtschaftsstandort Deutschlands muss die hiesige Unternehmensbesteuerung nach Ansicht von Nordrhein-Westfalen wettbewerbsfähig gemacht werden. In einem Entschließungsantrag schlägt das Land diverse Maßnahmen vor, die vor allem darauf abzielen, unnötige bürokratische Hürden und Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Darüber hinaus spricht es sich dafür aus, den privaten Wohnungsbau steuerlich zu fördern, um so bezahlbaren Wohnraum zu generieren. Die Initiative wurde am 6. Juli 2018 im Bundesrat vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.

Steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung

Ein zentrales Anliegen von Nordrhein-Westfalen ist es, den Bereich Forschung und Entwicklung zu fördern. Dies soll über eine 10 prozentige steuerliche Unternehmensgutschrift auf ihre forschungs- und entwicklungsrelevanten Personalkosten geschehen. Die Gutschrift könnte direkt mit der monatlich abzuführenden Lohnsteuer verrechnet werden und ermögliche es deshalb insbesondere Start-ups, unkompliziert und schnell ihre Liquidität zu verbessern.

Wohnbauförderung über verbesserte Abschreibung

Die Wohnbauförderung soll über die Einführung einer 3 prozentigen linearen Abschreibung sowie einer zusätzlichen, zeitlich begrenzten Sonderabschreibung erfolgen.

Viel Änderungsbedarf im Unternehmenssteuerrecht

Im allgemeinen Unternehmenssteuerrecht hält Nordrhein-Westfalen zahlreiche Maßnahmen für angebracht. So spricht es sich unter anderem dafür aus, Unternehmen bei Sofortabschreibungen zu entlasten, indem die Obergrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1000 Euro angehoben wird. Außerdem sollte die Thesaurierungsbegünstigung bei Personengesellschaften modernisiert und die Mindestbesteuerung erleichtert werden. Mehr Rechtssicherheit fordert Nordrhein-Westfalen bei der steuerlichen Entlastung von Sanierungsgewinnen und beim Verlustabzug im Fall des Anteilseignerwechsels. Darüber hinaus möchte es § 35 Einkommenssteuergesetz an gestiegene Gewerbesteuer-Hebesätze anpassen sowie einige gewerbesteuerliche Regelungen ändern. Zur Stärkung der Attraktivität von Start-ups schlägt das Land einen einmaligen Freibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen vor.

Wirksame Besteuerung des Internethandels

Auch im Internationalen Steuerrecht und bei der Umsatzsteuer sieht Nordrhein-Westfalen Verbesserungsbedarf. Zeitnah und praxisgerecht umgesetzt werden sollten die Anpassungen des Vorsteuerabzugs an die Rechtsprechung. Auch die Verzinsung von Steuerforderungen sei neu zu gestalten. Darüber hinaus müsse der Internethandel wirksam besteuert werden. Gegenwärtig stoße die Besteuerung ihrer Umsätze auf enorme Schwierigkeiten. Die Betreiber dieser Plattformen seien deshalb stärker in die Pflicht zu nehmen.

Wie es weitergeht

Sobald die Ausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage erneut auf die Plenartagesordnung.

Stand: 06.07.2018

Video

Top 61SED-Unrecht

Foto: DDR-Emblem hinter Gitter

© Foto: panthermedia | Dirk Hübner

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Politisch Verfolgte besser rehabilitieren

Berlin, Brandenburg und Thüringen wollen die soziale Lage politisch Verfolgter in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone und der DDR verbessern und haben dazu einen gemeinsamen Entschließungsantrag im Plenum vorgestellt. Sie fordern darin Änderungen an den bestehenden SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen.

Unrecht wirkt auch heute noch nach

Auch mehr als 25 Jahre nach Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Bereinigung von SED-Unrecht im Jahr 1992 und trotz zwischenzeitlicher Novellierungen des Strafrechtlichen, des Verwaltungsrechtlichen und des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes zeige sich, dass die soziale Lage der Betroffenen aufgrund ihrer erlittenen Schicksale oftmals sehr schlecht ist. Dies gelte unabhängig von den damals angewandten Repressionsmethoden. Die Betroffenen litten häufig unter gesundheitlichen Verfolgungsschäden und hätten häufig ein verringertes Einkommen aus Arbeit und Rente, begründen die Länder ihre Forderung.

Kreis der Berechtigten erweitern

Zukünftig sollen deshalb weitere Personengruppen wie anerkannte verfolgte Schülerinnen und Schüler sowie Opfer von Zersetzungsmaßnahmen des Ministeriums für Staatsicherheit berechtigt sein, Ansprüche auf den Erhalt von Ausgleichsleistungen geltend zu machen. Außerdem wollen Berlin, Brandenburg und Thüringen den Zugang zu den monatlichen Unterstützungsleistungen vereinfachen.

Beratung in den Fachausschüssen folgt

Nach der Vorstellung im Plenum wurde die Vorlage den Fachausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen. Diese werden sich im September damit befassen. Sobald alle Ausschüsse ihr Votum abgegeben haben, kommt der Entschließungsantrag wieder auf die Plenartagesordnung.

Stand: 06.07.2018

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Top 62Plastikmüll

Foto: eine Hand mit zerkleinertem Plastikmüll

© Foto: dpa / Carsten Rehder

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Weniger Umweltverschmutzung durch Plastikmüll

Weniger Plastikreste auf Ackerflächen. Das ist das Ziel eines Entschließungsantrags von Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg. Darin fordern beide Länder, die Entsorgung verpackter Lebensmittel zu verbessern. Die Initiative wurde am 6. Juli 2018 im Bundesrat vorgestellt. Der Antrag auf sofortige Sachentscheidung erhielt keine Mehrheit. Als nächstes befassen sich deshalb die Ausschüsse mit dem Entschließungsantrag.

Verpackte Lebensmittel anders entsorgen

In Kunststoff verpackte Abfälle sollten vollständig von der Kompostierung oder Vergärung ausgenommen werden, heißt es darin. Die nach der Bioabfallverordnung zugelassene Verwertung von Lebensmittelabfällen dürfe für sie gerade nicht gelten. Um dennoch eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung dieser Abfälle zu gewährleisten, müsse die Bundesregierung gemeinsam mit den Ländern ein bundesweit einheitliches Konzept erarbeiten.

Kunststoffanteile reduzieren

Außerdem sprechen sich die Antragsteller dafür aus, die Grenzwerte für Kunststoffanteile in Düngemitteln, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln zu überprüfen und gegebenenfalls abzusenken. Bisher sind auf den Äckern nach der Düngemittelverordnung 0,5 Prozent Fremdstoffe in der Trockensubstanz erlaubt.

Lebensmittelverschwendung reduzieren

Darüber hinaus halten sie eine systematische Erfassung von Lebensmittelabfällen für erforderlich, um auf dieser Basis wirksame Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zu ermöglichen. In die nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle seien Handel und Ernährungswirtschaft frühzeitig und intensiv einzubinden.

Hintergrund

Anstoß für die Länderinitiative war ein Umweltskandal an der Schlei, bei dem große Mengen von Plastikteilen am Ufer und im Wasser gelandet sind. Diese waren über ein Klärwerk ins Gewässer gelangt. Sie gehörten zu offenbar verpackten und dann geschredderten Speiseresten, die dem Faulschlamm beigemischt wurden, um Energie zu gewinnen.

Wie es weitergeht

Nach Abschluss der Ausschussberatungen kommt der Entschließungsantrag zur Beschlussfassung erneut auf die Tagesordnung des Bundesrates.

Stand: 06.07.2018

Video

Top 63Strafzölle

Foto: Globus

© Foto: PantherMedia | Chris DeSilver

  1. Beschluss

Beschluss

Für einen freien Außenhandel mit Stahl

Am 6. Juli 2018 beriet der Bundesrat über einen Entschließungsantrag zur Unterstützung der Stahlindustrie, den das Saarland, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gemeinsam eingebracht hatten. Sie reagieren damit auf die kürzlich verhängten US-Strafzölle auf Stahl und Aluminium.

Aufforderung an die Bundesregierung

Der Antrag richtet sich an die Bundesregierung und fordert sie auf, weiter auf die EU-Kommission einzuwirken, die Lage zu entspannen und gleichzeitig das Instrumentarium der Welthandelsorganisation WTO zu nutzen. Sie fordert Strategien, um dem weltweit zunehmenden Protektionismus beim Außenhandel zu begegnen und Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Eine Eskalation von Handelskonflikten müsse verhindert und der Weg für kooperative Verhandlungslösungen im Stahl- und Aluminiumbereich offengehalten werden. Dabei müsse sich insbesondere die Europäische Union als handlungsfähig erweisen.

Global handeln

Weiter enthält die Initiative ein Bekenntnis des Bundesrates zu einem freien, regelbasierten und fairen Außenhandel in einer globalisierten Welt. Globale Probleme wie zum Beispiel Überkapazitäten in der Stahlindustrie, könnten nur global gelöst werden. Die Bundesregierung solle daher die Arbeit des Globalen Stahlforums G20 weiter vorantreiben, um marktverzerrende Subventionen weltweit abzubauen.

Ausschussberatungen im September

Der Entschließungsantrag wurde nach der Vorstellung in die Fachausschüsse überwiesen. Diese werden sich im September damit befassen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage zur Abstimmung auf die Bundesrats-Tagesordnung.

Stand: 06.07.2018

Top 66Luftverkehrssicherheit

Foto: Pass mit Flugtickets

© Foto: PantherMedia | doomu

  1. Beschluss

Beschluss

Identität der Fluggäste sicherstellen

Niedersachsen möchte Fluggesellschaften verpflichten, die Identität ihrer Passagiere bei der Abfertigung immer mit den Angaben aus der Flugbuchung zu vergleichen. Dies ist bisher gesetzlich nicht vorgeschrieben. Am 6. Juli 2018 stellte das Land seinen Gesetzentwurf zur Änderung des Flugsicherheitsgesetzes im Plenum vor. Dieses überwies die Vorlage in die Fachausschüsse.

Identität der Passagiere nicht gesichert

Niedersachsen warnt vor Gefahren für Luftsicherheit, wenn unklar bleibt, wer eigentlich an Bord eines Flugzeuges geht. Gibt jemand bei der Buchung eine falsche Identität an und wird vor dem Einsteigen nicht kontrolliert, bleibt die falsche Identität unerkannt. Diese Informationslücke können Kriminelle und Terroristen zur Verschleierung ihrer Reiserouten ausnutzen. Die Arbeit von Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität wird erschwert.

Vorbild Frankreich

In anderen europäischen Ländern wie Frankreich, Belgien oder Spanien sind Fluggesellschaften bereits verpflichtet, die Identität eines Fluggastes durch Abgleich von Ausweis und Buchungsdaten sicherzustellen.

Ausschüsse beraten im September

Nach der Sommerpause werden sich die Fachausschüsse mit dem Vorschlag befassen. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Entwurf zur Abstimmung wieder auf die Plenartagesordnung. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Stand: 06.07.2018

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 13Kooperationsverbot

Foto: Eine Hand legt eine Euro-Münze auf eine Waage

© dpa | Armin Weigel

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Grundgesetzänderung zur finanziellen Unterstützung von Bildung und sozialem Wohnungsbau

Angesichts der beabsichtigten verstärkten Unterstützung der Länder bei der Verbesserung der Bildungsinfrastruktur und im sozialen Wohnungsbau warnt der Bundesrat vor zu viel Kontrolle durch den Bund. Dies geht aus der Stellungnahme hervor, die er am 6. Juli 2018 zum Regierungsentwurf der dafür erforderlichen Grundgesetzänderung beschlossen hat.

Keine Steuerungs- und Kontrollrechte gegenüber den Ländern

Es sei mit der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern nicht vereinbar, wenn der Bund über die Zuweisung der Finanzhilfen hinaus auch Steuerungs- und Kontrollrechte gegenüber den Ländern erlange, heißt es darin. Dies berge die Gefahr, dass länderspezifische und regionale Besonderheiten bei den Investitionen nicht ausreichend berücksichtigt würden.

Ausgestaltung der Wohnraumförderung ist Sache der Länder

Dass der Bund künftig die Ausgestaltung der Länderprogramme zur Wohnraumförderung mitbestimmen will, lehnt der Bundesrat ab. Gerade der Bereich der Wohnraumförderung sei aufgrund des starken Regionalbezugs Ländersache. Unabhängig davon bittet er um Klarstellung, dass die Förderung des sozialen Wohnungsbaus nicht nur für den Neubau, sondern für Maßnahmen im Bestand möglich ist.

Zustimmung der Länder erforderlich

Bei den geplanten Änderungen der Gemeindeverkehrsfinanzierung fürchten die Länder eine Ausweitung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Sie sollten deshalb nur mit Zustimmung des Bundesrates möglich sein. Hierfür spreche auch, dass es sich bei den damit verbundenen Investitionen in den öffentlichen Personennahverkehr um einen sensiblen Bereich handele, der ein hohes Maß an Verlässlichkeit und Sicherheit erfordere.

Für Änderungen bei der Gemeindeverkehrsfinanzierung

Ausdrücklich begrüßen die Länder, dass die Änderung der Gemeindeverkehrsfinanzierung aufgrund der Grundgesetzänderung sofort und nicht erst 2025 möglich ist. Hierdurch könne eine wirkliche ÖPNV-Offensive angestoßen und die für die Verkehrswende in Großstädten und Ballungsgebieten notwendige Infrastruktur errichtet werden. Dabei benennen sie zahlreiche Aspekte, die in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden sollten - wie die Aufnahme von Sanierungsförderungen und die Öffnung für SPNV-Vorhaben außerhalb der Verdichtungsräume.

Aspekt Ländliche Entwicklung ins Grundgesetz

Darüber hinaus verlangt der Bundesrat, dass der Bund den Ländern künftig anteilig auch solche Maßnahmen erstattet, die der ländlichen Entwicklung zu Gute kommen, ohne einen agrarstrukturellen Bezug zu haben. Er fordert eine entsprechende Verfassungsänderung. Außerdem bittet er die Bundesregierung, eine Vereinfachung des Mitteleinsatzes zu prüfen, um den Ländern eine optimale Verwendung der finanziellen Förderung zu ermöglichen.

Bundesauftragsverwaltung erst ab 75 prozentiger Beteiligung

Weiter sprechen sich die Länder dafür aus, die bisherige 50-Prozent-Grenze für eine Bundesbeteiligung ohne Bundesauftragsverwaltung auf 75 Prozent zu erhöhen. Gerade bei den Sozialausgaben würden die 50 Prozent sehr schnell erreicht, weshalb Kommunen in diesem Bereich in ihren Steuerungsmöglichkeiten unangemessen beschränkt seien, heißt es zur Begründung.

Die geplanten Grundgesetzänderungen

Um die Länder besser in den Bereichen Bildung und sozialen Wohnungsbau unterstützen zu können, sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Lockerung des Kooperationsverbotes in Art. 104c GG sowie die Einführung eines neuen Grundgesetzartikels Art. 104d GG vor.

Insgesamt 7 Milliarden für die Schulen

Bei der Bildungsoffensive geht es insbesondere um den Ausbau des Digital- und Ganztagsangebot in den Schulen. Die Grundgesetzänderung soll es dem Bund ermöglichen, die Länder unabhängig von ihrer Finanzsituation bei der Verbesserung der kommunalen Bildungsinfrastruktur unterstützen können. Insgesamt fünf Milliarden Euro will der Bund für die digitale Ausstattung von Schulen bereitstellen, davon 3,5 Milliarden in dieser Legislaturperiode. Für den Ausbau von Ganztagsschul- und Betreuungsangeboten sind zwei Milliarden vorgesehen. Bislang kann der Bund nur finanzschwachen Gemeinden helfen.

Zielgerichtete Investitionen in bezahlbaren Wohnraum

Der neue Art. 104d GG ermöglicht zweckgebundene Finanzhilfen den sozialen Wohnungsbau. Zwar kann der Bund die Länder über die so genannten Entflechtungsmittel auch derzeit schon bei der sozialen Wohnraumförderung unterstützen. Diese Gelder müssen aber gerade nicht zweckgebunden verwendet werden.

Bauplanung für Fernstraßen

Darüber hinaus sichert der Gesetzentwurf verfassungsrechtlich ab, dass ein Land Planfeststellungsverfahren für einen Autobahnbau auf Antrag auch selbst übernehmen kann. Diese Gesetzesänderung war im Zuge der Neuregelung der Bund-Länderfinanzbeziehung 2017 einfachgesetzlich beschlossen worden. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte das Gesetz jedoch nicht unterzeichnet, da er für die Regelung eine Verfassungsänderung für erforderlich hielt.

Stellungnahme geht in den Bundestag

Die Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung in das Bundestagsverfahren eingebracht.

Stand: 06.07.2018

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Top 14Brückenteilzeit

Foto: Wegbeschreibung links zur Teilzeit, rechts zur Vollzeit

© Foto: PantherMedia | Markus Mainka

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat unterstützt Brückenteilzeit

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die von der Bundesregierung geplante Einführung einer "Brückenteilzeit". Den entsprechenden Gesetzentwurf beriet er am 6. Juli 2018 fristverkürzt im ersten Durchgang - ohne Änderungswünsche.

Das Recht haben alle

Die Brückenteilzeit soll es Teilzeitbeschäftigten ermöglichen, leichter in einen Vollzeitjob zu wechseln. Umgekehrt können danach aber auch Vollzeitbeschäftigte leichter auf Teilzeit gehen. Hierfür räumt der Gesetzentwurf Beschäftigten das Recht auf eine befristete Teilzeitphase von einem bis zu fünf Jahren ein. Besondere Gründe wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen müssen sie nicht geltend machen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und keine schwerwiegenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Gelten soll der Anspruch für Unternehmen mit mindestens 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Achtung Zumutbarkeitsgrenze

Für Betriebe zwischen 46 und 200 Arbeitnehmern soll allerdings eine besondere Zumutbarkeitsgrenze gelten, das heißt, der Arbeitgeber muss nur einem von 15 Arbeitnehmern die temporäre Teilzeit gewähren.

Erleichterungen bei Arbeitszeitverlängerung

Darüber hinaus beabsichtigt die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf, die Arbeitszeitwünsche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu stärken, die ohne zeitliche Begrenzung in Teilzeit arbeiten. So muss der Arbeitgeber Wünsche nach Veränderung der Arbeitszeit mit der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer künftig ausdrücklich erörtern. Außerdem trägt er die Beweislast, wenn er den Antrag auf Verlängerung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten ablehnt.

Bundestag am Zug

Der Gesetzentwurf wird nun an den Bundestag weitergeleitet, der ihn nach der Sommerpause erstmals beraten wird. Nach der 3. Lesung und Verabschiedung im Bundestag befasst sich der Bundesrat in einem zweiten Durchgang noch einmal abschließend mit dem Gesetz.

Stand: 06.07.2018

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Top 15Afrikanische Schweinepest

Foto: Wildschweine

© Foto: PantherMedia | Martina Berg

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Mittel zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

Der Bundesrat begrüßt die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Maßnahmen zur effektiveren Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf vom 6. Juli 2018 weist er allerdings darauf hin, dass damit erhebliche finanzielle Belastungen für die Länder verbunden sind. Die Bundesregierung solle deshalb zusätzliche Mittel für präventive Maßnahmen und ein belastbares Krisenmanagement zur Verfügung stellen.

Vorgesehene Entschädigungen sind unzureichend

Die geplanten bundeseinheitlichen Entschädigungssätze im Falle von Ernteverboten hält er für ungeeignet, da sie den regional unterschiedlichen natürlichen und strukturellen Produktionsverhältnissen in Deutschland nicht gerecht werden. Als weitere Maßnahme zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest schlägt er Erleichterungen für den Einsatz von Jagdhunden bei Bewegungsjagden vor, da diese deutlich zur Reduktion der hohen Schwarzwildbestände beitragen können.

Behörden sollen schneller reagieren können

Mit den beabsichtigten Änderungen des Tiergesundheits- und Bundesjagdgesetzes möchte die Bundesregierung Behörden in die Lage versetzen, schneller zu reagieren, wenn die Tierseuche eingeschleppt wird und ausbricht. So soll es unter anderem leichter möglich sein, ein Gebiet absperren zu lassen und den Personen- und Fahrzeugverkehr örtlich zu begrenzen. Auch die Verhängung eines landwirtschaftlichen Nutzungsverbots von Flächen wird vereinfacht, wenn es das Ziel verfolgt, die Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden. Zudem sollen Behörden schneller eine vermehrte Suche nach toten Wildschweinen anordnen und die Bejagung durch andere Personen als den Jagdausübungsberechtigten verstärken können, um Infektionen gesunder Tiere zu verhindern.

Entschädigungen vorgesehen

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Entschädigungsregelungen, die beispielsweise bei einem Ernteverbot greifen. Den Ländern behält er vor, Ausnahmen für die Jagd in Setz- und Brutzeiten festzulegen.

Folge diverser Maßnahmen

Eine drohende Schweinepest beschäftigt die Bundesregierung schon seit mehreren Jahren. Zuletzt ließ sie die Schonzeit für Wildschweine aufheben, um deren Jagd ganzjährig zuzulassen. Der Bundesrat stimmte der entsprechenden Änderung der Schweinepest-Verordnung am 2. März 2018 zu.

Stand: 06.07.2018

Top 18LKW-Maut

Foto: LKW auf Autobahn

© Foto: dpa | Bernd Wüstneck

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat verlangt Ausnahmen für Landwirte

Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 über die geplanten höheren Lkw-Mautsätze ab 2019 beraten. In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf fordert er, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge auch weiterhin insgesamt von der Mautpflicht auszunehmen. Dies soll auch für Fahrzeuge gelten, die schneller als 40 km/h fahren können und mit denen Agrargüter transportiert werden. Durch eine ebenfalls geforderte Übergangsregelung soll sichergestellt werden, dass die sogenannte Bauernmaut entgegen der ab 1. Juli geltenden Rechtslage für die Mautpflicht auf Bundesstraßen erst gar nicht erhoben wird.

Elektromobilität fördern

Ausdrückliche Unterstützung des Bundesrates findet die geplante Mautbefreiung für Elektro-Lkw. Plug-In-Hybrid-Lkw dagegen möchte der Bundesrat erst ab einer Reichweite von 40 Kilometern von der Maut befreien lassen. Nur dann seien positive Effekte auf Schadstoffemissionen, Luft- und Lärmbelastung zu erwarten, heißt es zu Begründung.

Die Länder bitten um Prüfung, inwieweit Fahrzeuge der kommunalen Daseinsvorsorge, also z.B. Müllwagen, von der Maut befreit werden können. Sie wollen vermeiden, dass höhere Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher entstehen - insbesondere in ländlich geprägten Regionen. Außerdem fordert der Bundesrat eine Differenzierung der Kosten für verkehrsbedingte - vor allem nächtliche - Lärmbelastung.

Aktualisierung der Mautsätze

Die Bundesregierung plant, die Mautsätze für Lkw zum 1. Januar 2019 zu erhöhen, dabei auch Kosten der Lärmbelastung und Luftverschmutzung berücksichtigen und Elektro-Lkw von der Gebühr befreien.

Die Höhe der Lkw-Maut orientiert sich an den Kosten für Bau, Betrieb und Instandhaltung des Straßennetzes. Diese Kosten werden in regelmäßigen Abständen durch sogenannte Wegekostengutachten ermittelt. Auf Basis des neuen Gutachtens sollen die Mautsätze nun aktualisiert werden.

Einnahmen fließen in Straßeninfrastruktur

Für den Zeitraum 2019 bis 2022 rechnet das Bundesverkehrsministerium mit Mehreinnahmen von knapp 4,2 Milliarden Euro, die zweckgebunden in die Straßeninfrastruktur fließen.

Bundestag am Zug

Zur Stellungnahme des Bundesrates verfasst zunächst die Bundesregierung ihre Gegenäußerung. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Stand: 06.07.2018

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Top 20Bewacherregister

Foto: sicherheitskraft

© Foto: PantherMedia | jackethead

  1. Beschluss

Beschluss

Mehr Sicherheit in der Sicherheitsbranche

Die Bundesregierung plant ein zentrales Register für die Sicherheitsbranche, das bundesweit aktuelle Daten zu Sicherheitsfirmen und deren Personal elektronisch auswertbar vorhält. Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 zu dem Gesetzentwurf ausführlich Stellung genommen.

Warnung vor Datenflut

Grundsätzlich unterstützt er das Ziel des geplanten Gesetzes, weist aber auf Bedenken aus der Praxis hin. Er sorgt sich um den immensen Verwaltungsaufwand, der mit einem solchen Register verbunden ist, das Daten von 10.000 Gewerbetreibenden und 200.000 Wachpersonen enthält. Durch die Pflicht für den so genannten Nachbericht entstünden zwangsläufig unterschiedliche Datenbestände an verschiedenen Stellen - mit unterschiedlichen Löschungsfristen und Aktualisierungsständen.

Zeitlich nicht zu schaffen

Der Bundesrat gibt zu bedenken, dass das Bewacherregister bis zum 1. Januar 2019 nicht voll einsatzfähig sein wird. Er schlägt vor, Verfahrensvereinfachungen für Gewerbetreibende und Behörden zu prüfen. Da einige Daten nur in Papierform vorlägen, wäre es einfacher, die Gewerbetreibenden würden diese selbst digitalisieren und im Portal des Registers hochladen. Dafür sollten sie sechs Monate Zeit erhalten.

Außerdem fordert er ein fälschungssicheres und aktuelles Nachweissystem, um zu vermeiden, dass Erlaubnisurkunden missbräuchlich verwendet werden. Dies könne ähnlich dem bereits existierenden Vermittlerregister für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater über das Internet angeboten werden.

Zuverlässigkeitsprüfung für Wachpersonal

Über das neue, von der Bundesregierung geplante Register soll eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden laufen. Diese soll ab dem nächsten Jahr für die so genannte Zuverlässigkeitsprüfung von Personen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben vorgeschrieben sein. Damit gilt sie für Sicherheitsunternehmer und Wachpersonen, die Flüchtlingsunterkünfte und zugangsgeschützte Großveranstaltungen bewachen oder Schutzaufgaben bei solchen Objekten wahrnehmen, von denen im Fall eines kriminellen Eingriffs eine besondere Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann.

Sachkundenachweis

Das Register soll auch Informationen zu den IHK-Qualifikationen der Sicherheitsbediensteten liefern, zum Beispiel einen Sachkundenachweis.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle soll das Register führen. Die Einzelheiten der Datenerhebung und -verwendung wird die Bundesregierung später durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates regeln.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, die dazu ihre Gegenäußerung verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Stand: 06.07.2018

EU-Vorlagen

Top 21aMehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027

Foto: Fahnen der EU

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

EU-Haushalt: Bundesrat kritisiert Einschnitte bei Agrar- und Kohäsionspolitik

Rund 1279 Milliarden Euro umfasst der geplante EU-Haushalt für die Periode 2021 bis 2027. Trotz des EU-Austritts von Großbritannien und damit verbundener Einnahmenverluste in mehrstelliger Milliardenhöhe hat die EU damit etwas mehr Geld zur Verfügung als im laufenden Finanzrahmen von 2014 bis 2020. Überwiegend kritisch und mit 164 Ziffern sehr ausführlich hat sich der Bundesrat am 6. Juli 2018 zum nächsten mehrjährigen EU-Finanzrahmen geäußert. Seine Stellungnahme übermittelt er direkt an die EU-Kommission.

EU steht vor zahlreichen Herausforderungen

Grundsätzlich einig sind sich die Länder darin, dass die EU angesichts der zahlreichen Herausforderungen wie Brexit, Flüchtlingsbewegungen und Klimawandel finanziell angemessen ausgestattet werden muss. Die enge Verknüpfung des Vorschlags mit den politischen Prioritäten der Union finden sie sinnvoll. Im Interesse der Regionen bedürfe es aber einiger Änderungen.

Einschnitte bei der Kohäsionspolitik nicht zielführend

Für nicht zielführend halten sie die finanziellen Einschnitte bei der Kohäsionspolitik. Gerade die Übergangs- und stärker entwickelten Regionen seien Wachstums- und Innovationslokomotiven für die gesamte EU. Dabei unterstreichen die Länder die Bedeutung der Strukturfonds EFRE, ESF und ELER. Sie leisteten einen erheblichen Beitrag zu den Prioritäten der EU und hätten den großen Vorteil, dass sie vor Ort in den Regionen und Kommunen wirken. Damit machen sie Europa und seine Ziele direkt bei den Menschen sichtbar. Der Bundesrat spricht sich deshalb dafür aus, den Anteil der Kohäsionspolitik am EU-Haushalt nicht zu reduzieren und weiterhin alle Regionen in der EU an der Kohäsionspolitik teilhaben zu lassen.

INTERREG-Förderung beibehalten

Ausdrücklich bedauert er die geplanten Kürzungen für INTERREG. Diese gingen zu Lasten der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Angesichts des fundamentalen Beitrags von INTERREG für die europäische Integration müsse die laufende Förderung mindestens beibehalten werden.

Widerstand gegen Kürzungen bei der GAP

Auf deutlichen Widerstand stoßen die geplanten Mittelsenkungen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik. Sie leiste in der gesamten EU wichtige Beiträge zu den strategischen Prioritäten der EU, betont der Bundesrat und benennt die Ziele einer intelligenten, nachhaltigen, ressourcenschonenden und wettbewerbsfähige Wirtschaft sowie Wachstum, Beschäftigung und sozialer Zusammenhalt.

Für eine Stärkung der Forschungs- und Innovationspolitik

Die beabsichtigte Stärkung der strategischen Forschungspolitik, der Innovationspolitik und des europäischen Forschungsraumes unterstützen die Länder ausdrücklich. Das Programm „Horizont 2020“ muss seiner Ansicht jedoch mit deutlich höheren Mitteln ausgestattet sein. Die geplanten Investitionen in transeuropäische Netze und vor allem auch in die grenzüberschreitende Verkehrsinfrastruktur befürworten die Länder. In diesen Bereichen werde der Europäische Mehrwert besonders sichtbar.

Investitionen in Migration nicht ausreichend

Dass die Kommission sich verstärkt auf die Migration konzentriert, befürworten sie ebenfalls. Allerdings greife die vorgeschlagene Aufstockung des Asyl- und Migrationsfonds gerade auch verglichen mit der Höhe der Investitionen in den Grenzschutz zu kurz. Für die Integration von Migrantinnen und Migranten müssten ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Den finanziellen Ausbau des Grenzmanagements als solchen halten die Länder für einen konsequenten und wichtigen Schritt, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen.

Mehr Ehrgeiz bei Umwelt und Klimaschutz

Die Auffassung der Kommission, dass in den Bereichen Umwelt und Klimaschutz ein größerer Ehrgeiz als bislang erforderlich ist, teilt der Bundesrat. Dass künftig jeder vierte Euro der EU-Ausgaben für die Verwirklichung der Klimaziele eingesetzt wird, trifft auf ebenfalls auf seine Zustimmung. Es müsse jedoch sichergestellt werden, dass neben Maßnahmen der CO2-Minderung auch Maßnahmen zur Klimafolgeanpassung unterstützt werden.

Mehrwehrsteuer-Eigenmittel abschaffen

Darüber hinaus erkennen die Länder die Bemühungen der Kommission an, durch die Reform der Eigenmittel neue Einnahmen zu generieren und damit den Austritt Großbritanniens aus der EU und die Finanzierung neuer Aufgaben zu kompensieren. Dabei teilen sie die Auffassung Brüssels, dass die Abgaben aus dem jeweiligen nationalen Bruttoinlandsprodukt weiterhin den Schwerpunkt der Einnahmen des EU-Haushaltes bilden sollten. Sie seien einfach und gerecht zu bestimmen und könnten flexibel angepasst werden. Den Vorschlag der Kommission, die Mehrwertsteuer-Eigenmittel zu vereinfachen, halten sie für einen Schritt in die richtige Richtung, bekräftigen jedoch ihre Forderung nach einer Abschaffung dieser Eigenmittel. Die Mehrwertsteuer-Eigenmittel bildeten die wirtschaftliche Situation der Mitgliedstaten nicht sachgerecht ab und seien in ihrer Berechnung sehr aufwändig.

Kommission möchte einen Haushalt der Prioritäten

Entsprechend der Kommissions-Mitteilung ist der künftige Haushalt ein Haushalt für die Prioritäten Europas: Vor allem soll sie schützen, stärken und verteidigen. Dementsprechend werden die Ansätze für Grenzschutz, Migration und Asyl auf 33 Milliarden Euro nahezu verdreifacht. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Jugend: Das Erasmus-Programm bekommt mehr als doppelt so viel Geld wie bisher. Deutlich mehr fließt auch in den Bereich Digitalisierung.

Deutlich weniger für die Agrarpolitik

Viele andere EU-Programme werden hingegen gekürzt - darunter auch die Hilfen für Landwirte und strukturschwache Regionen. Bisher standen die Agrarpolitik und die so genannte Kohäsionspolitik für 80 Prozent aller EU-Ausgaben. 2021 bis 2027 wird die EU-Agrarpolitik um rund fünf Prozent gekürzt, die Kohäsionsfonds erhalten sieben Prozent weniger.

Einführung weiterer Eigenmittel

Über die geplante Eigenmittelreform möchte die europäische Kommission drei neue Eigenmittel einführen. Sie sollen auf einem neuen Körperschaftssteuersystem, auf Einnahmen aus dem Emissionshandel und einer Plastiksteuer beruhen. Zur Vereinfachung der derzeitigen Mehrwertsteuer-Eigenmittel möchte die Kommission sie nur auf zum Normalsatz besteuerte Leistung stützen.

Neuer Strafmechanismus bei Rechtsstaatlichkeitsdefiziten

Erstmals möchte die EU-Kommission die Auszahlung der EU-Mittel an die Mitgliedstaaten davon abhängig machen, dass sie rechtsstaatliche Standards einhalten. Die endgültige Entscheidung darüber, ob einem Land wegen einer systematischen Schwächung der Justiz Gelder entzogen werden, trifft der Rat.

Stand: 06.07.2018

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Top 24bEuropäische Verbandsklage

Foto: juristische Waage der Gerechtigkeit

© Foto: PantherMedia | Angelika Krikava

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat äußert sich kritisch zur Europäischen Verbandsklage

Der Bundesrat hält den gegenwärtig auf europäischer Ebene bestehenden kollektiven Verbraucherrechtsschutz für nicht ausreichend. Er begrüßt deshalb, dass die europäische Kommission mit der Verbandsklage ein effizientes Instrument zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen zur Verfügung stellt.

In seiner am 6. Juli beschlossenen Stellungnahme zum entsprechenden EU-Richtlinienvorschlag warnt er jedoch davor, dass Verbandsklagen auch zum Schaden der Wirtschaft missbraucht werden können. Er findet es bedenklich, dass die europäische Verbandsklage keine Mindestzahl an betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern erfordert.

Sehr weitreichende Rechtsfolgen

Auch im Übrigen äußert er sich eher kritisch. So hält er die Rechtsfolgen des europäischen Klagemodells für sehr weitreichend. Dabei verweist er auf die Möglichkeit, gegen Unternehmen Abhilfemaßnahmen wie Schadensersatz durchsetzen zu können.

Nachbesserung bei der Bindungswirkung

Die beabsichtigte Bindungswirkung der Urteile für andere Verfahren geht nach Ansicht des Bundesrates ebenfalls sehr weit. Derartige Rechtsfolgen seien nur gerechtfertigt, wenn sich auch die Verbraucher explizit an die Ergebnisse des Verfahrens binden. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass eine rechtskräftige Entscheidung zu Gunsten eines Unternehmens ebenso Bindungswirkung entfalten müsse wie solche, die zu Lasten der Unternehmen ergehen. Alles andere sei mit dem Grundsatz der Waffengleichheit nicht vereinbar.

Teilweise noch Unklarheiten

Die vorgesehen Pflicht der Unternehmen, betroffene Verbracherinnen und Verbraucher über eine rechtskräftige Entscheidung zu informieren, lehnen die Länder ab. Sie würde die Unternehmen überfordern. Darüber hinaus bemängeln sie verschiedene Unklarheiten, beispielsweise bei den Regelungen zur Mandatserteilung.

EU-Kommission verweist auf Dieselskandal

Die Europäische Kommission begründet die Vorlage ihres Richtlinienvorschlags insbesondere mit dem Dieselskandal. Er habe gezeigt, dass ein EU-weit kollektiver Rechtsschutz erforderlich ist. Das geplante Instrument soll vor allem in den Wirtschaftszweigen zur Anwendung kommen, in denen sich illegale Unternehmenspraktiken auf eine große Zahl von Verbrauchern auswirken. Dies gelte für die Bereiche Finanzdienstleistungen, Energie, Telekommunikation, Gesundheit und Umwelt.

Laut dem Vorschlag der Kommission liegt das Klagerecht bei qualifizierten Einrichtungen wie Verbraucherorganisationen. Im Namen einer Gruppe von Verbrauchern können sie von einem Unternehmen Wiedergutmachung in Form von Schadensersatz, Ersatz, Reparatur oder Ähnlichem beanspruchen. In komplexen Fällen sollen die Mitgliedstaaten die Gerichte ausnahmsweise ermächtigen, Feststellungsbeschlüsse über die Haftung des Unternehmers zu erteilen. Auch der Abschluss eines Vergleiches ist möglich. Er muss von einem Gericht oder einer Behörde genehmigt werden.

Mitunter Entschädigungen für einen guten Zweck

Bei sehr geringen Schäden können Gerichte nach dem Richtlinienvorschlag anordnen, dass die Verwendung der Summe einem öffentlichen Zweck zu Gute kommt, anstatt auf die einzelnen Verbraucher verteilt zu werden.

Erst einmal der Rahmen

Die Richtlinie soll einen allgemeinen Rahmen für die Verbandsklage schaffen, die genaue Ausgestaltung liegt bei den Mitgliedstaaten.

Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme direkt an die Europäische Kommission.

Stand: 06.07.2018

Top 36Europäisches Plastikverbot

Foto: viele bunte Plastikhalme

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  1. Beschluss

Beschluss

Länder unterstützen europäischen Vorschlag gegen Meeresverschmutzung

Der Bundesrat begrüßt, dass die europäische Kommission konkrete Maßnahmen anstößt, um die Meeresverschmutzung durch Plastikmüll zu verringern. Die Kunststoffabfälle bedrohten nicht nur die Meerestiere, sondern auch den Menschen, unterstreicht er in seiner Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag, mit dem die EU ein Verbot bestimmter Plastikprodukte einführen will.

Weitere Maßnahmen erforderlich

Ausdrücklich bedauert der Bundesrat allerdings, dass die Kommission keine europaweite Pfandpflicht für Getränkeeinwegverpackungen aus Kunststoff vorschreibt. Schließlich gelte diese Maßnahme als am wirkungsvollsten, wenn es um die Verringerung von Meeresabfällen geht. Außerdem hält er weitere umfassende und auch globale Maßnahmen für notwendig, um die Kunststoffabfälle in der Umwelt effektiv zu reduzieren. Hierzu gehörten sowohl die Abfall- und Müllvermeidung als auch die Forschung zu alternativen Rohstoffen. In diesem Zusammenhang wiederholen die Länder ihre Forderung (BR-Drs. 13/18 (B)), einen klaren Rechtsrahmen zur Kennzeichnung biologisch abbaubarer Rohstoffe zu schaffen.

Verbot von Kunststoffmikropartikeln in Waschmitteln

Auch die Einträge von Mikroplastik in Gewässer müssen nach Ansicht der Länder entscheidend minimiert werden. Hierfür sei es erforderlich, Kunststoffmikropartikel in Wasch- und Reinigungsmitteln sowie Kosmetika EU-weit zu verbieten. Außerdem müsse die Abfallwirtschaft weiterentwickelt werden, um Recycling zu fördern.

10 Produkte sollen runter vom Markt

Diverse Einwegprodukte möchte die Europäische Kommission vom Markt neben. Neben dem Einweggeschirr und Trinkhalmen gehören auch Luftballonstäbe, Wattestäbchen und Fischfanggeräte dazu. Für sie gebe es mittlerweile gute umweltfreundliche Alternativen begründet die Kommission ihr geplantes Vorgehen.

Umweltfreundliche Alternativen vorantreiben

Bei Produkten, für die es noch keinen Ersatz gibt, liegt der Schwerpunkt auf der Eindämmung des Verbrauchs. Dafür sollen die Mitgliedstaaten sorgen, indem sie beispielsweise die Verfügbarkeit alternativer Produkte verbessern oder sicherstellen, dass Einwegkunststoffprodukte nicht kostenlos zur Verfügung stehen.

Hersteller müssen zahlen

Außerdem bittet die Kommission die Hersteller für Umweltschäden zur Kasse: So werden sie bei bestimmten Kunststoffprodukten zur Deckung der Kosten für die Abfallbewirtschaftung und die Säuberung der Umwelt sowie für Sensibilisierungsmaßnahmen herangezogen. Hierzu gehören unter anderem Behälter, Tüten, Folienverpackungen für Lebensmittel, aber auch Tabakerzeugnisse mit Filtern wie Zigarettenstummel, Feuchttücher und leichte Kunststofftragetaschen.

Sensibilisierung und Kennzeichnung

Darüber hinaus geht es der Kommission um eine Schärfung des Bewusstseins für die Umweltschädlichkeit von Kunststoff: Die Mitgliedstaaten sollen Verbraucher für die Problematik verstärkt sensibilisieren und dafür sorgen, dass bestimmte Produkte auf ihre negativen Umweltauswirkungen gekennzeichnet sind.

Stand: 06.07.2018

Rechtsverordnungen

Top 41Luftreinheit

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  1. Beschluss

Beschluss

Reduktion von Luftschadstoffen: Bundesrat stimmt Regierungsverordnung zu

Der Bundesrat hat am 6. Juli 2018 einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die eine EU-Richtlinie zur Reduktion von Luftschadstoffen in deutsches Recht umsetzt. Der Bundestag hat bereits einige Tage zuvor zugestimmt - nun ist sie im Bundesgesetzblatt verkündet worden und tritt am 31. Juli 2018 in Kraft.

Luftreinhalteprogramme in den Mitgliedstaaten

Die Richtlinie sieht für die EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche nationale Verpflichtungen zur Verringerung von Emissionen der Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickoxiden, flüchtigen organischen Verbindungen ohne Methan, Ammoniak und Feinstaub vor, die ab 2020 und ab 2030 erreicht werden müssen. Darüber hinaus enthält die Richtlinie Regelungen für nationale Luftreinhalteprogramme.

Ziel der Europäischen Union ist es, die negativen Auswirkungen von Luftschadstoffbelastungen auf die menschliche Gesundheit und Ökosysteme bis 2030 im Vergleich zu 2005 deutlich zu verringern.

Länder fordern frühzeitige Einbindung

In einer zusätzlichen Entschließung begrüßt der Bundesrat das Ziel der Verordnung, die negativen Auswirkungen der Luftschadstoffbelastungen auf Gesundheit und Ökosysteme signifikant zu reduzieren.

Er fordert die Bundesregierung auf, die Länder frühzeitig und eng in die Erstellung des nationalen Luftreinhalteprogramms einzubinden, um deren praktische Erfahrungen einfließen zu lassen. Dieser Plan ist bis Ende März 2019 an die EU-Kommission zu übermitteln und soll bereits Maßnahmen zur Verminderung der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe wie Stickoxide enthalten.

Herausforderung für die Landwirtschaft

Der Bundesrat weist auf die großen Herausforderungen für die Landwirtschaft bei der angestrebten Reduktion von Ammoniak hin. Das ambitionierte Ziel einer Verringerung um 29 Prozent bis zum Jahr 2030 könne vielfach nur mit hohem zusätzlichem Aufwand realisiert werden - dies wirke sich auf die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe aus.

Die Länder fordern daher, Härten durch zusätzliche Mittel aus der so genannten Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur GAK abzufedern und Planungssicherheit für die Betriebe zu gewährleisten. Notwendig sei eine enge Abwägung zwischen den Belangen des Tierwohls und des Umweltschutzes bei der Tierhaltung.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet.

Stand: 30.07.2018

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