BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 961. Sitzung am 03.11.2017

Antrittsrede des Präsidenten, Anstoß für sozialen Wohnungsbau, Anpassung der Fahrgastrechte

Antrittsrede des Präsidenten, Anstoß für sozialen Wohnungsbau, Anpassung der Fahrgastrechte

Kurz und bündig verlief die erste Sitzung des Bundesrates nach der Bundestagswahl. Den Vorsitz führte zum ersten Mal Bundesratspräsident Michael Müller, der seit Beginn des neuen Geschäftsjahres am 1. November 2017 im Amt ist. Zum Auftakt der Sitzung hielt er seine Antrittsrede, auf die Staatsminister Helge Braun für die Bundesregierung erwiderte.

Initiative zum sozialen Wohnungsbau geht an den Bundestag

Bei den anschließenden Abstimmungen erhielt die Berliner Initiative zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus eine Mehrheit. Der Bundesrat beschloss zudem Gesetzentwürfe zur erleichterten Rehabilitierung ehemaliger DDR-Heimkinder und zur Verbesserung der Infrastruktur privater Eisenbahnen. Sie werden nun dem neuen Bundestag zur Entscheidung vorgelegt.

Weitere Verbesserungen an Fahrgastrechteverordnung gefordert

Außerdem nahm der Bundesrat zu fünf Vorlagen aus Brüssel Stellung. Kritisch sieht er die Pläne der EU-Kommission zur Bekämpfung der Cyberkriminalität. Den Vorschlag zur neuen Fahrgastrechteverordnung hält der Bundesrat in einigen Aspekten noch für verbesserungswürdig. Ausführlich äußerten sich die Länder auch zum geplanten Modell einer EU-weiten privaten Altersversorgung.

Zustimmung zur Erhöhung der Hartz-IV-Sätze

Darüber hinaus beriet der Bundesrat sieben Verordnungsentwürfe der noch amtierenden Bundesregierung. Er stimmte der konjunkturbedingten Anhebung der Hartz-IV-Regelbedarfssätze zu – sie kann damit zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Änderungen verlangten die Länder hingegen bei Neuregelungen zur Verschreibungspflicht von Arzneiwirkstoffen wie Fipronil, ebenso beim elektronischen Behördenpostfach in der Justiz und bei der Umsetzung europäischer Umweltstandards in Raffinerien und Anlagen der Zellstoffindustrie.

Die Neuregelungen der zahnärztlichen Ausbildung setzten die Länder kurzfristig von der Tagesordnung ab. Sie können in einer der nächsten Sitzungen beraten werden.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in PlenumKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Ansprachen

Top 1Antrittsrede des Präsidenten

Foto: Michael Müller im Präsidium

© Bundesrat | Sascha Radke

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Für eine digitale und soziale Zukunft – Antrittsrede von Bundesratspräsident Michael Müller

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller ist seit 1. November 2017 Präsident des Bundesrates. In der Plenarsitzung am 3. November 2017 hielt er seine Antrittsrede. Müller gab einen Ausblick auf die Vorhaben seiner Präsidentschaft und ging auf die gesellschaftlichen und ökonomischen Herausforderungen ein, denen Deutschland in Zeiten von Globalisierung und Digitalisierung gegenübersteht.

Er rief dazu auf, deutlich für Freiheit und Demokratie Position zu beziehen und aktiv gegen Ausgrenzung und Abschottung einzutreten. Alle seien dazu aufgefordert, sich einzubringen, sich zu engagieren, ihre Meinung zu äußern - und hätten gleichzeitig das Recht, gehört zu werden.

Gleiche Lebensverhältnisse

Müller hob die Fortschritte bei der Entwicklung der Lebensverhältnisse in Deutschland hervor. Mit Blick auf die noch bestehenden strukturellen Unterschiede appellierte er an das Pflichtbewusstsein der Wirtschaft. Auch sie sei in der Verantwortung, gleiche Lebensbedingungen in Ost- und West zu ermöglichen. Der Standortvorteil Deutschlands sei der soziale Frieden, für den es gerecht zugehen müsse.

Digitalisierung als Chance

Mit der Digitalisierung stehe Deutschland vor großen Umwälzungen, so Müller. Das Land dürfe hier nicht den Anschluss verlieren und müsse diesen Prozess auch als Chance für eine gerechtere Gesellschaft nutzen: „Unsere Zukunft muss digital und sozial sein“. Es sei wichtig, die Veränderungen in der Arbeitswelt gemeinsam zu gestalten und nicht einfach geschehen zu lassen.

Freiheit für die Wissenschaft

In Wissenschaft und Forschung sieht der Bundesratspräsident den wesentlichen Motor für die Zukunftsentwicklung. Die Politik habe die Aufgabe, gute Rahmenbedingungen für unabhängiges wissenschaftliches Arbeiten zu schaffen. Es sei nicht hinzunehmen, dass Forschende und ihre Ergebnisse diffamiert und „alternative“ Fakten verbreitet werden.

Starker Föderalismus fördert lebendige Demokratie

Bundesratspräsident Müller verurteilte in seiner Antrittsrede Angriffe von Populisten auf gemeinsame Werte und die demokratische Grundordnung: „Offenheit, Toleranz und Freiheit sind für uns in Deutschland nicht verhandelbar“. Dabei komme den Bundesländern eine tragende Rolle zu. „Denn der Föderalismus ist Ausdruck von Vielfalt und lebendiger Demokratie. Wir werden diese föderale Demokratie in unseren Institutionen und Lebenswelten genauso verteidigen wie wir weiter selbstbewusst als Länderkammer die Bundespolitik mitgestalten.“

Stand: 03.11.2017

Video

Landesinitiativen

Top 3Liegenschaftspolitik

Foto: baustelle haus

© PantherMedia | arskajuhani

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder beschließen Initiative für sozialen Wohnungsbau

Um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zu sichern, hat der Bundesrat am 3. November 2017 einen Gesetzesantrag zur Liegenschaftspolitik des Bundes beschlossen. Damit möchte er den Wettbewerbsverzerrungen auf dem Immobilienmarkt entgegenwirken und erreichen, dass Länder und Kommunen weiterhin Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau erwerben können. Insbesondere in Ballungsgebieten gebe es ein hohes Defizit an Sozialwohnungen und Wohnungen für untere und mittlere Einkommensgruppen, begründen die Länder ihre Initiative.

Weg vom Bieterverfahren

Die vorgeschlagene Neuregelung sieht vor, dass der Bund Grundstücke, die Gebietskörperschaften öffentlich nutzen möchten, ohne Bieterverfahren und zu einem Wert veräußern kann, der gutachterlich unter Berücksichtigung der geplanten Nutzung ermittelt ist. Liegenschaften, die für den sozialen oder studentischen Wohnungsbau bestimmt sind, sollen darüber hinaus verbilligt abgegeben werden.

Maßgeblich sind Kooperation und Solidarität

Aktuell erfolge der Verkauf bundeseigener Grundstücke gerade nicht auf der Grundlage eines gutachterlich ermittelten Wertes, sondern nach dem Höchstpreisprinzip, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes. Dies heize die angespannte Marktsituation weiter an und treibe auch die Mieten dauerhaft in die Höhe. Wenn es um bezahlbaren Wohnungsraum gehe, müssten jedoch Kooperation und Solidarität im Vordergrund stehen und nicht die Kaufpreismaximierung.

Wie es weitergeht

Der Gesetzentwurf wurde am 13. Dezember 2017 beim neuen Bundestag eingebracht. Feste Fristen für die parlamentarische Behandlung gibt es nicht.

Stand: 18.12.2017

Video

Top 4Rehabilitierung von DDR-Unrecht

Foto: Kind auf einer Treppe

© panthermedia | photographee.eu

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat möchte Entschädigung ehemaliger DDR-Heimkinder vereinfachen

Der Bundesrat unternimmt einen erneuten Versuch, die Rehabilitierung von ehemaligen DDR-Heimkindern zu erleichtern. In seiner Plenarsitzung vom 3. November 2017 beschloss er einen entsprechenden Gesetzentwurf, der nunmehr beim Bundestag eingebracht wird. Danach könnten Kinder, die ausschließlich wegen der politischen Verfolgung oder Inhaftierung ihrer Eltern in einem Heim untergebracht waren, ohne weitere Nachweise rehabilitiert werden.

Keine weiteren Nachweise erforderlich

Bislang müssen ehemalige DDR-Heimkinder belegen, dass mit der Unterbringung zusätzlich auch eine politische Verfolgung der Kinder intendiert war. Diesen Nachweis können sie jedoch regelmäßig nicht bringen, da die Jugendhilfeakten oftmals vernichtet wurden oder unvollständig sind, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. Es widerspreche dem Zweck der Strafrechtlichen Rehabilitierung, lediglich den Eltern und nicht auch den Kindern eine Entschädigung zu ermöglichen. Denn von der politischen Verfolgung der Eltern sei notwendigerweise immer die gesamte Familie betroffen gewesen, die durch die Inhaftierung der Eltern und die Heimunterbringung der Kinder auseinandergerissen wurde.

Längere Frist für mögliche Rehabilitierung

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf vor, dass Anträge auf strafrechtliche Rehabilitierung noch bis Ende 2029 gestellt werden können. Nach der geltenden Rechtslage sind solche Anträge nur noch bis Ende 2019 möglich.

Vorhaben vom Bundestag nicht berücksichtigt

Die Vorlage entspricht inhaltlich weitgehend einem Gesetzesantrag, den der Bundesrat Anfang des Jahres in den 18. Bundestag eingebracht hatte 744/16 (B) [PDF, 125KB]. Dort wurde er jedoch nicht aufgegriffen, weshalb er zum Ende der Legislaturperiode der Diskontinuität unterfallen ist. Um dem Anliegen eine neue Chance zu geben, haben die Länder beschlossen, das Vorhaben noch einmal anzustoßen.

Stand: 03.11.2017

Top 5aFörderung der Schienenwege

Foto: Güterverkehr auf der Schiene

© panthermedia | scanrail

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert mehr Investitionen für den Bahnverkehr

Es ist ein sperriger Titel, aber ein wichtiges Thema für den Schienenverkehr: Der Bundesrat hat am 3. November einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetzes beschlossen. Er möchte damit die Infrastruktur privater Eisenbahnen verbessern. Ziel ist es, die teilweise hochbelasteten oder überlasteten Netze der Deutschen Bahn AG zu ergänzen und die Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene zu beschleunigen. Seit August 2013 kann der Bund Investitionen in nichtbundeseigene Eisenbahnen finanziell fördern, auch um umweltfreundliche Verkehrsträger zu stärken. Nach Ansicht des Bundesrates sind die gesetzlichen Voraussetzungen jedoch überarbeitungsbedürftig.

Finanzielle Förderung erhöhen

Die Länder schlagen in ihrem Gesetzentwurf vor, die Förderquote von derzeit 50 auf mindestens 75 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionen zu erhöhen. Fördertatbestände für Neu- und Ausbau von Schienenwegen sollen ausgedehnt, Planungskosten bis zu 18 Prozent der Baukosten anerkannt werden. Bislang sind diese auf 13 Prozent begrenzt.

Mit einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat zudem die Bundesregierung auf, die verfügbaren Fördermittel des Bundes von bisher 25 Millionen Euro jährlich dauerhaft aufzustocken (vgl. TOP 5b, Drs. 644/17 (B) [PDF, 85KB]).

Der Gesetzentwurf wird nun über die geschäftsführende Bundesregierung dem neuen Bundestag zugeleitet. Feste Fristen für die parlamentarische Behandlung gibt es nicht.

Stand: 03.11.2017

EU-Vorlagen

Top 8Europaweite Altersvorsorge

Foto: Altersvorsorge

© panthermedia | DOC-Photo

  1. Beschluss

Beschluss

Private Altersvorsorge attraktiver gestalten

Der Bundesrat hat sich am 3. November 2017 ausführlich mit einem EU-Vorschlag für ein europaweites Altersvorsorgeprodukt (PanEuropean Pension Produkt – PEPP) auseinandergesetzt. Brüssel möchte die private Altersvorsorge attraktiver machen und gleichzeitig den Kapitalmarkt in diesem Bereich ankurbeln.

In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat zwar grundsätzlich das Ziel der EU-Verordnung, zur konkreten Ausgestaltung und praktischen Umsetzung äußert er jedoch zahlreiche Bedenken. Dies betrifft insbesondere Fragen zur Anwendung des nationalen Vertragsrechts, zur Klärung von Streitigkeiten und zur Aufsicht. In über 30 Anmerkungen zeigen die Länder Verbesserungsbedarf auf.

Gefahren für Verbraucherinnen und Verbraucher

So warnen sie vor der Gefahr, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einem PEPP ungeprüft vertrauen, weil sie es für ein genormtes Standardprodukt halten. Die verschiedenen Produkte seien aber zwangsläufig nicht für alle Betroffenen mit ihren unterschiedlichen Lebensentwürfen und –situationen geeignet. Der Bundesrat bemängelt, dass viele wichtige verbraucherpolitische Aspekte in der Verordnung nicht ausreichend geregelt sind. Die Bundesregierung solle diese im EU-Gesetzgebungsverfahren aufgreifen.

Erforderlich sei ein Mindestmaß an Vorgaben zur vertragsrechtlichen Gestaltung sowie eine ausreichende Insolvenzsicherung. Wichtiges Merkmal für ein förderfähiges privates Vorsorgeprodukt ist eine lebenslange Auszahlung der Leistung, betonen die Länder. Bei anderen Modalitäten – zum Beispiel einer einmaligen Auszahlung – bestehe die Gefahr, dass Sparerinnen und Sparer das Kapital vorzeitig aufbrauchen. Außerdem fordert der Bundesrat, dass zumindest der Erhalt der eingezahlten Beiträge und der staatlichen Förderung garantiert wird – auch bei einem Wechsel des Anbieters. Eine der Riester-Förderung vergleichbare Förderung der PEPP-Produkte lehnt er ab.

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugeleitet, damit diese sie bei den weiteren Beratungen auf EU-Ebene berücksichtigen kann.

Ziel: transparent und verbraucherfreundlich

Die PEPPs sollen eine Ergänzung zu den nationalen Angeboten darstellen, diese jedoch nicht ersetzen. Ziel ist es, ein möglichst einfaches, transparentes, verbraucherfreundliches und kostengünstiges Vorsorgeprodukt zu schaffen, das Verbraucherinnen und Verbraucher bei Umzug in ein anderes europäisches Land problemlos mitnehmen können. Versicherer können bis zu fünf Anlageoptionen anbieten - darunter eine Variante, die gewährleistet, dass zumindest das eingesetzte Kapital wieder ausbezahlt wird. Die Auszahlungsformen wie Renten oder pauschale Kapitalbeträge sind vertraglich frei festlegbar. Kundinnen und Kunden haben das Recht, alle fünf Jahre zu gedeckelten Kosten den Anbieter zu wechseln. Zuständig für die Zulassung ist die Europäische Aufsichtsbehörde für Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge.

Stand: 03.11.2017

Top 10Europäische Bürgerinitiative

Foto: Flagge der Europäischen Union

Ausschuss für Fragen der Europäischen Union

© panthermedia | jorisvo

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat begrüßt Reform der Europäischen Bürgerinitiative

Die Reform der Europäischen Bürgerinitiative stößt beim Bundesrat grundsätzlich auf Zustimmung. Angesichts der geringen Anzahl erfolgreicher Initiativen sei es dringend erforderlich, dass Instrument attraktiver und wirksamer zu gestalten, heißt es in seiner Stellungnahme vom 3. November 2017 zu dem Verordnungsvorschlag der Kommission. Denn die Europäische Bürgerinitiative könne die Demokratie und Verbundenheit in der EU wesentlich stärken.

In einigen Aspekten sieht der Bundesrat an dem Verordnungsvorschlag allerdings noch Überarbeitungsbedarf.

Bürgerinitiative wird nutzerfreundlicher

Mit der vorgeschlagenen Reform möchte die Kommission die Europäische Bürgerinitiative entbürokratisieren und ihre Durchführung erleichtern. Dabei soll sich unter anderem die Anzahl der für die Registrierung erforderlichen Formulare deutlich reduzieren. Außerdem plant die Kommission eine Kooperationsplattform, auf der die Organisatoren vor der Registrierung Fragen an die Kommission stellen und sich mit anderen Organisatoren austauschen können. Vorgesehen ist auch, dass die Kommission sämtliche Initiativen in alle EU-Amtssprachen übersetzt. Darüber hinaus können die Organisatoren ein zentrales Online-Sammelsystem nutzen, das von der Kommission verwaltet wird. Es bietet unter anderem die Möglichkeit, Initiativen mittels elektronischer Identifizierung zu unterstützen.

Frist zur Sammlung der Unterschriften weiterhin 12 Monate

An der derzeit geltenden 12 monatigen Frist zur Sammlung der notwendigen Unterschriften soll sich nichts ändern. Die Organisatoren können künftig aber selbst bestimmen, ab wann die Frist läuft.

Keine Gesetzespflicht

Seit 2012 dürfen Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten diese Art des Bürgerbegehrens bei der EU-Kommission registrieren lassen. Doch in fünf Jahren konnten nur vier Initiativen genügend Unterstützer mobilisieren; hierzu gehören "Wasser ist ein Menschenrecht- Right2Water", "One of us" gegen Embryonenforschung und "Stoppt Tierversuche". Erst kürzlich wurde der Kommission die vierte Initiative vorgelegt: Zum Verbot von Glyphosat und Schutz von Menschen und Umwelt vor giftigen Pestiziden. Am Ende einer erfolgreichen Bürgerinitiative steht die Aufforderung an die Europäische Kommission, ein Gesetz vorzuschlagen. Zu einer entsprechenden Handlung verpflichten kann eine Bürgerinitiative allerdings nicht.

Stand: 03.11.2017

Video

Top 11Cyberkriminalität

Foto: elektronischer Zahlungsverkehr

© panthermedia | scanrail

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat äußert sich kritisch zu neuen EU-Straftatbeständen

Der Bundesrat hat sich am 3. November 2017 kritisch zu einem Richtlinienvorschlag geäußert, mit dem die EU Betrug und Fälschung im elektronischen Zahlungsverkehr und mit virtuellen Währungen wirksamer bekämpfen will – sowohl präventiv als auch in der Strafverfolgung. Der Vorschlag enthält neue Straftatbestände im Bereich der Cyberkriminalität, Anpassungen an neue technologische Entwicklungen und Vorgaben zu den gerichtlichen Zuständigkeiten. Die Strafjustizbehörden der EU-Mitgliedstaaten sollen intensiver grenzüberschreitend zusammenarbeiten.

EU hat im Strafrecht nur begrenzte Kompetenzen

Der Bundesrat betont, dass das Strafrecht ein für die Souveränität der Mitgliedstaaten besonders sensibler Bereich ist. Europaweite Regelungen müssten vor diesem Hintergrund sorgfältig abgewogen werden - die EU dürfe von ihren eng umgrenzten Kompetenzen in diesem Bereich nur äußerst behutsam Gebrauch machen. Die Länder weisen darauf hin, dass grenzüberschreitende Aspekte allein keine weitreichenden Harmonisierungen der Strafrechtsordnungen der einzelnen Mitgliedstaaten rechtfertigen.

Auf rechtsstaatliche Konturen achten

Sie warnen davor, den Begriff der virtuellen Währung pauschal in den Strafrechtsschutz einzubeziehen. In der Praxis hätten sich bisher keine Strafbarkeitslücken gezeigt, die ein gesetzgeberisches Handeln erforderten. Bedenken äußert der Bundesrat auch gegen einige Formulierungen des Richtlinienvorschlags, die seiner Ansicht nach rechtsstaatliche Konturen bislang vermissen lassen. Er kritisiert zudem den bürokratischen Mehraufwand für die Strafverfolgungsbehörden bei den geplanten Statistikpflichten.

Der Bundesrat übermittelt seine Stellungnahme direkt an die EU-Kommission.

Stand: 03.11.2017

Top 12EU-Fahrgastrechte

Foto: Bahnreisende

© panthermedia | VBaleha

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat sieht Verbesserungsbedarf an neuer Fahrgastrechteverordnung

Der Bundesrat begrüßt, dass die EU-Kommission die Vorschriften für Bahnreisende modernisieren möchte. Vor allem die Neuregelungen bei den Beschwerdeverfahren und die Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen seien notwendig gewesen, heißt es in der Stellungnahme der Länder vom 3. November zum Vorschlag einer neuen Fahrgastrechteverordnung.

Länder für Beibehaltung der Entschädigungspflicht bei wetterbedingter Zugverspätung

Auf Kritik stößt jedoch die Absicht der Kommission, die Entschädigungspflicht bei Verspätungen wegen schlechter Witterungsbedingungen zu streichen, um die Haftung im Falle der "höheren Gewalt" für sämtliche Verkehrsträger zu harmonisieren. Zwar kennen die Länder die Notwendigkeit einer Angleichung der Ausnahmeregelungen an. Der Vorschlag der Kommission führe jedoch zu einer nicht hinnehmbaren Absenkung des Verbraucherschutzniveaus. Sie regen stattdessen an, den Wegfall der Entschädigung wegen höherer Gewalt auf besondere Ausnahmen wie extreme Witterungsbedingungen oder außergewöhnliche Naturkatastrophen zu beschränken.

Fahrkarten im Zug ohne Aufpreis

Darüber hinaus spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass ein Fahrkartenerwerb im Zug ohne Aufpreis für alle Fahrgäste möglich sein soll - unabhängig von möglichen Mobilitätseinschränkungen. Wenn es mangels funktionsfähigen Fahrkartenschalters nicht möglich war, vor der Abfahrt einen Fahrschein zu besorgen, dürften grundsätzlich keine Zusatzkosten drohen.

Um die Beschwerdeverfahren für die Bahnkunden noch weiter zu verbessern, schlägt er außerdem vor, alle Eisenbahnunternehmen, Fahrkartenverkäufer und Bahnhofsbetreiber zu verpflichten, ein Beschwerdeverfahren sowie eine Beschwerdestelle einzurichten.

Einheitliche Anwendung der Vorschriften

Mit den vorgeschlagenen Neuregelungen der Fahrgastrechte möchte die EU-Kommission europäische Bahnreisende und Pendler besser über ihre Rechte informiert. Die Verordnung sichert dabei unter anderem eine einheitliche Anwendung der Vorschriften: Der inländische Fernverkehr und der grenzüberschreitende Nah- und Regionalverkehr sollen von der Anwendung der Fahrgastrechteverordnung künftig nicht mehr ausgespart werden.

Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Darüber hinaus erhalten Personen mit Behinderungen mehr Rechte. So besteht künftig ein verbindlicher Anspruch auf Hilfeleistung bei allen Verkehrsdiensten sowie auf volle Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen. Eisenbahnmitarbeiter müssen zudem Schulungen zum Umgang mit behinderten Menschen erhalten. Klare Fristen und Verfahren für die Behandlungen von Beschwerden sollen weitere Erleichterungen für Fahrgäste bringen.

Stand: 03.11.2017

Video

Rechtsverordnungen

Top 13Hartz-IV-Erhöhung

Foto: Antrag auf Arbeitslosengeld II

© panthermedia | Harald Jeske

  1. Beschluss

Beschluss

Höhere Regelbedarfe in der Grundsicherung und Sozialhilfe

Der Bundesrat hat am 3. November 2017 einer Regierungsverordnung zur Fortschreibung der Hartz-IV-Sätze zugestimmt. Damit steigt ab Januar 2018 der Hartz-IV-Regelsatz für Einpersonenhaushalte von derzeit 409 auf 416 Euro. Für Paare erhöht sich der Satz pro Person um 6 Euro. Kleinkinder erhalten monatlich drei, Kinder und Jugendliche fünf Euro mehr als bisher.

Die Fortschreibung erfolgt auf Basis eines Mischindexes aus regelbedarfsrelevanten Preisen und der Nettolohn- und -gehaltsentwicklung je Arbeitnehmer. Sie lässt Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung und Sozialhilfe an der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung teilhaben.

Die Verordnung wurde am 14. November 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet und kann wie geplant zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Stand: 03.11.2017

Top 15Fipronil, Ibuprofen, Aciclovir

Foto: Arzt verschreibt Rezept

© panthermedia | 18percentgrey

  1. Beschluss

Beschluss

Fipronil-Methopren-Präparate bleiben verschreibungspflichtig

Arzneimittel für Hunden und Katzen, die die Wirkstoffe Fipronil und Methopren enthalten, unterliegen auch künftig der Verschreibungspflicht. Dies hat der Bundesrat am 3. November 2017 beschlossen. Einer Verordnung der Bundesregierung stimmte er nur unter dieser Bedingung zu. Die Bundesregierung wollte Kombinationen aus diesen Tierarzneimitteln ursprünglich aus der Rezeptpflicht entlassen.

Aufarbeitung des Skandals abwarten

Angesichts des aktuellen Fipronil-Skandals durch den illegalen Einsatz des Mittels in der Geflügelhaltung sei dies ein falsches Signal der Bundesregierung, begründet der Bundesrat seinen Beschluss. Die laufende Aufarbeitung des Skandals beinhaltet auch eine aktualisierte Risikobewertung der toxikologischen Eigenschaften von Fipronil. Die Länder fordern, zunächst die wissenschaftlichen Ergebnisse abzuwarten – zumal zwingende Gründe für eine sofortige Aufhebung der Verschreibungspflicht nicht vorliegen.

Hydrocortison und Ibuprofen-Pflaster künftig rezeptfrei

Die Verordnung ist seit 1. Dezember 2017 in Kraft.

Damit sind bestimmte äußerlich anzuwendende Medikamente mit Aciclovir und Hydrocortison rezeptfrei erhältlich, ebenso Ibuprofen-haltige Pflaster. Dagegen gelten für den Wirkstoff Ephedrin Verschärfungen bei der Rezeptpflicht.

Stand: 20.12.2017

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