BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 957. Sitzung am 12.05.2017

Lohngleichheit, Kinderehen, offenes WLAN

Fast 40 Gesetze hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 12. Mai 2017 gebilligt. Sie können nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet werden und wie geplant in Kraft treten.

Grünes Licht für automatisiertes Fahren

Dazu gehören die Neustrukturierung des Bundeskriminalamtes, die Anpassung des Datenschutzrechts an europäische Vorgaben, die Speicherung von Fluggastdaten zur Terrorbekämpfung, das Europol-Gesetz, Vorgaben zur Netzneutralität und zum Datenroaming, das Verbot der Gesichtsverhüllung für Beamte und Soldaten, Regelungen zum automatisierten Fahren, die Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes, die elektronische Fußfessel für verurteilte Straftäter sowie der bessere Schutz für Rettungskräfte.

Parkprivilegien für Carsharing können kommen

Ebenfalls zum Abschluss brachten die Länder die Regelungen zur Lohngleichheit, die Reform des Mutterschutzes, die Regulierung des Hochfrequenzhandels in der zweiten Finanzmarktnovellierung, Vorschriften zum CO2-Ausstoß bei neu zugelassenen Pkw, den verstärkten Schutz vor Schienenlärm, die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk und das elektronische Urkundenarchiv bei der Bundesnotarkammer. Auch die neuen Berufszugangsregelungen für Fahrlehrer, die Parkprivilegien beim Carsharing und das umstrittene Gesetz zur Abfallverwertung passierte den Bundesrat.

Aus den Ländern

Außerdem beschlossen die Länder drei eigene Initiativen: Einen Gesetzentwurf zur Niederlassung internationaler Organisationen in Deutschland, einen zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung sowie einen zum Lärmschutz an Sportanlagen. Neu vorgestellt wurde ein Gesetzentwurf zu den Folgen von Mietzahlungsverzug und eine Entschließung zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes.

Verbot von Kinderehen diskutiert

Zu 14 Gesetzentwürfen der Bundesregierung nahm der Bundesrat Stellung. Dabei ging es unter anderem um die Bekämpfung von Kinderehen, die Förderung des offenen WLAN und das geplante Wettbewerbsregister. Auch zur strafrechtlichen Rehabilitierung Homosexueller, die nach dem 8. Mai 1945 verurteilt wurden, äußerten sich die Länder. Das Thema hatten sie schon vor einiger Zeit selbst angemahnt. Ausführlich nahmen die Länder auch zu den Plänen der Bundesregierung Stellung, das Urheberrecht an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft anzupassen.

Viel Energie aus Brüssel

Aus Brüssel kamen acht Vorlagen. Bei ihnen ging es vor allem um die Vollendung des Binnenmarktes im Energiebereich und die Förderung erneuerbare Energien. Auch zum Aktionsplan Finanzdienstleistungen für Verbraucher äußerte sich der Bundesrat.

Laden von Elektroautos wird leichter

Abschließend entschied er über zehn Regierungsverordnungen. Änderungen forderte er bei den geplanten Verboten für bestimmte Tabakerzeugnisse mit Mentholgeschmack. Die Verordnung zur Erleichterung des Ladens von Elektroautos ging glatt durch.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 3Transparenzregeln

Foto: Aktenordner Lohnabrechnungen

© panthermedia | Randolf Berold

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Transparenzregeln für mehr Lohngleichheit

Hin zu mehr Lohngleichheit: Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Beseitigung der Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern gebilligt. Danach erhalten Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern künftig einen Auskunftsanspruch zu ihren Entgeltstrukturen.

Auskunftsanspruch für Beschäftigte

Er ermöglicht Beschäftigten, die nicht nach Tarif bezahlt werden, die Kriterien zur Festlegung ihres Lohnes, die Kriterien einer vergleichbaren Tätigkeit und die Entlohnung der vergleichbaren Tätigkeit zu erfragen. Tarifgebundene Betriebe müssen bei Geltendmachung des Auskunftsanspruchs den relevanten Tarifvertrag nennen. Der Auskunftsanspruch soll die Durchsetzung der Lohngleichheit erleichtern.

Prüfverfahren und Berichtspflicht für Private

Darüber hinaus fordert das Gesetz private Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten auf, die Löhne auf Entgeltgleichheit regelmäßig zu überprüfen. Zugleich werden die Unternehmen verpflichtet, in ihren Lageberichten über den Stand der Gleichstellung zu informieren.

Inkrafttreten

Die Regelungen sind zum 6. Juli 2017 in Kraft getreten. Der individuelle Auskunftsanspruch kann erstmals sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, also am 6. Januar 2018, geltend gemacht werden.

Stand: 04.01.0187

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Top 4Ausweitung des Mutterschutzes

Foto: schwangere junge Frau schaut sich ein Ultraschallbild an

© panthermedia | Bernd Friedel

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat stimmt Reform des Mutterschutzes zu

Der Mutterschutz gilt künftig auch für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen. Das sieht eine umfassende Novelle des Mutterschutzgesetzes vor, der der Bundesrat am 12. Mai 2017 zugestimmt hat. Es ist die erste Reform dieses Gesetzes seit 65 Jahren.

Mehr Flexibilität im Sinne der Mütter

Ihr Ziel ist es, den Mutterschutz flexibler zu gestalten. So können Studentinnen für verpflichtende Veranstaltungen, Prüfungen oder Praktika beispielsweise Ausnahmen beantragen, ohne deswegen Nachteile zu erleiden. Arbeitsverbote gegen den Willen einer Frau sind künftig nicht mehr möglich. Stattdessen sollen ihre Arbeitsplätze umgestaltet werden, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Auch die Möglichkeit für freiwillige Sonntagsarbeit wird erweitert. Für Arbeitszeiten zwischen 20 und 22 Uhr gilt künftig ein behördliches Genehmigungsverfahren.

Längere Schutzfristen bei Behinderung

Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass die Schutzfrist für Frauen nach der Geburt eines behinderten Kindes um vier Wochen verlängert wird und damit insgesamt 12 Wochen beträgt.

Änderungen wirken größtenteils Anfang 2018

Die neuen Regelungen treten überwiegend zum 1. Januar 2018 in Kraft. Die Verlängerung des Mutterschutzes auf 12 Wochen bei der Geburt eines behinderten Kindes greift bereits am Tag nach der Verkündung.

Entschließung zur Evaluierung des Gesetzes

Der Bundesrat begrüßt die Reform und insbesondere die damit vorgesehene Ausweitung des Mutterschutzrechtes. Bedenken äußert er jedoch gegenüber dem geplanten Genehmigungsverfahren für Nachtarbeit. Damit sei ein erheblicher Mehraufwand für die Aufsichtsbehörden verbunden, heißt es in einer das Gesetz begleitenden Entschließung vom 12. Mai 2017.

Die Länder fordern die Bundesregierung deshalb auf, im Rahmen der Evaluation des Gesetzes die Effektivität des Genehmigungsverfahrens zu überprüfen. Auch die Auswirkungen der Regelungen zum Verbot von Nacht- und Mehrarbeit sollten in den Blick genommen werden.

Stand: 12.05.2017

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Top 5Wohnimmobilien

Foto: Rohbau mit Schutzhelm

© panthermedia | A11637724

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Maßnahmen gegen faule Immobilienkredite

Faule Immobilienkredite können Banken bis an den Rand der Zahlungsunfähigkeit belasten. Um dies in Deutschland zu verhindern, hat der Bundesrat am 12. Mai 2017 das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz gebilligt. Es enthält ein Maßnahmenbündel zur Abwehr von Gefahren für die Finanzmarktstabilität im Immobilienbereich.

Neue Befugnisse für die BaFin

So erhält die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neue Befugnisse, um gezielt mögliche Gefahren in Folge einer Immobilienblase abwehren zu können. Dazu gehört unter anderem die Festlegung bestimmter Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten. Außerdem gibt es bei Darlehen künftig eine Obergrenze, die sich am Immobilienwert orientiert und eine Vorgabe für den Zeitraum, wann ein Immobiliendarlehen getilgt werden muss.

Erleichterungen bei der Kreditvergabe

Darüber hinaus soll das Gesetz die Rechtsunsicherheiten beseitigen, die im Zuge der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Anfang 2016 entstanden sind und die zu einer eingeschränkten Kreditvergabe für junge Familien und Senioren geführt hatte.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Länderinitiative bereits vergangenes Jahr in den Bundesrat eingebracht

Baden-Württemberg, Bayern und Hessen hatten im Oktober 2016 einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, der ebenfalls darauf abzielt, die Verschärfungen durch die Umsetzung der europäischen Wohnungsimmobilienkreditrichtlinie rückgängig zu machen. Der Entwurf wird derzeit noch in den Ausschüssen des Bundesrates beraten (BR-Drs. 578/16).

Fragen der Rechtssicherheit weiter klärungsbedürftig

In einer Entschließung vom 12. Mai 2017 begrüßt der Bundesrat, dass das Finanzaufsichtsergänzungsgesetz teilweise auch Verbesserungsvorschläge aus der Länderinitiative aufgreift. Er äußert deshalb die Erwartung, dass sich die Versorgung mit Immobilienkrediten wieder verbessert, ohne dass Verbraucherinnen und Verbraucher Gefahr laufen, sich zu überschulden.

Zugleich erneuert er seine Forderung nach mehr Rechtssicherheit bei der Kreditwürdigkeitsprüfung, insbesondere für ältere Menschen und junge Familien. Eine entsprechende Verordnung zur Klärung noch unbestimmter Rechtsbegriffe solle deshalb rasch und in enger Abstimmung mit den Ländern vorgelegt werden. Diese müsse auch die Problematik der Anschlussfinanzierungen und Umschuldungen lösen.

Stand: 12.05.2017

Top 9BKA-Reform

Foto: Schild weist auf das Bundeskriminalamt

© dpa | Fredrik von Erichsen

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat stimmt Neustrukturierung des BKA zu

Das Bundeskriminalamt (BKA) erhält eine moderne IT-Architektur. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 einem vom Bundestag am 27. April 2017 verabschiedeten Gesetz seine Zustimmung erteilt.

Verbesserter Informationsfluss

Ziel ist es, das BKA zukunftsgerichtet aufzustellen und den polizeilichen Informationsfluss zu verbessern. Dafür soll das BKA IT-Kompetenzzentren entwickeln, in denen es modernste Technik für die kriminalpolizeiliche Arbeit und polizeiliches Fachwissen bündelt. Außerdem wird das BKA als Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit gestärkt.

Elektronische Fußfessel für Gefährder

In dem Gesetz enthalten ist auch eine Regelung, nach der BKA-Beamte zur Überwachung von Gefährdern auf richterliche Anordnung künftig die elektronische Fußfessel nutzen dürfen. Damit soll der Aufenthaltsort von Personen, die möglicherweise eine terroristische Straftat begehen, ständig überwacht werden, um die Begehung der Tat zu verhindern.

Stärkung des Datenschutzes

Darüber hinaus setzt die Vorlage ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowie eine EU-Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vom April vergangenen Jahres um. Die Neuregelungen stärken sowohl den individuellen Rechts- sowie Datenschutz und unterliegen strengeren Anforderungen an Transparenz.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun zur Unterzeichnung an den Bundespräsidenten weitergeleitet. Die Neustrukturierung des BKA soll im Mai 2018 in Kraft treten, die Regelung zur elektronischen Fußfessel bereits nach der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt.

Stand: 12.05.2017

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Top 11Speicherung von Fluggastdaten

Foto: Anzeigentafel

© panthermedia | Kartouchken

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Speicherung von Fluggastdaten zur Terror-Fahndung

Fluggastdaten können künftig zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten sowie schwerer Kriminalität genutzt werden. Dies sieht ein Bundestagsbeschluss zur Umsetzung der europäischen Fluggastdaten-Richtlinie vor, den der Bundesrat am 12. Mai 2017 gebilligt hat.

Innereuropäische Flüge und darüber hinaus

Das Gesetz verpflichtet Luftfahrtgesellschaften, ihre Fluggastdaten für innereuropäische Flüge sowie für solche von Deutschland in ein Drittland bzw. in umgekehrter Richtung dem Bundeskriminalamt als nationale Zentralstelle zur Verfügung zu stellen. Zu den Fluggastdaten gehören Angaben wie Name, Kreditnummer, Anschrift, E-Mail-Adresse, Angaben zur Reiseroute und der so genannte Vielflieger-Eintrag. Die Fluggastdaten können unter engen Voraussetzungen auch unter den Mitgliedstaaten ausgetauscht und an Europol übermittelt werden. Leiten Airlines die Daten zu spät oder gar nicht weiter, drohen ihnen Bußgelder bis zu 50.000 Euro.

Inkrafttreten

Die Pflicht zur Weiterleitung der Daten ans Bundeskriminalamt gilt seit Juni 2017. Ab 25. Mai 2018 ist es der Flugastdatenzentralstelle erlaubt, die gesammelten Daten mit Europol und anderen EU-Staaten zu teilen und abzugleichen. Auch die Bußgeldvorschrift gilt seit 25. Mai 2018.

Stand: 28.05.2018

Top 19Überwachung extremistischer Straftäter

Foto: elekronische Fußfessel

© dpa | Susann Prautsch

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt verstärkten Einsatz der elektronischen Fußfessel

Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 den verstärkten Einsatz von Fußfesseln zur Überwachung von extremistischen Straftätern gebilligt. Das vom Bundestag am 27. April 2017 beschlossene Gesetz sieht vor, dass die Anordnung der Fußfessel künftig auch bei Verurteilungen wegen schwerer Staatsschutzdelikte wie Terrorismusfinanzierung oder einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat möglich ist. Voraussetzung ist eine zweijährige Haftstrafe.

Für mehr Sicherheit

Das Vorhaben ist Teil der Vereinbarung zu rechts- und innenpolitischen Konsequenzen von Bundesjustizminister Maas und Bundesinnenminister de Maizière vom 10. Januar 2017, mit der die beiden auf den Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 reagierten.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und im Anschluss verkündet. Es soll einen Monat später in Kraft treten.

Stand: 12.05.2017

Top 20Härtere Strafen für Angriffe auf Polizisten

Foto: Rettungswagen und Polizeiwagen

© dpa | Julian Stratenschulte

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Beschluss

Bundesrat billigt verstärkten Schutz für Rettungskräfte

Bei tätlichen Angriffen auf Polizisten und Rettungskräfte gelten künftig härtere Strafen. Der Bundesrat billigte am 12. Mai 2017 einen vom Bundestag bereits am 27. April verabschiedeten Gesetzesbeschluss.

Angriffe bei einfachen Diensthandlung strafbar

Er enthält einen neuen Straftatbestand, wonach bei Übergriffen während einfacher Diensthandlungen wie Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen Haftstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden können. Bisher gelten Haftstrafen nur bei Angriffen während einer Vollstreckungshandlung beispielsweise einer Festnahme.

Gaffen an Unfallstellen strafbar

Außerdem stellt das Gesetz auch das Gaffen an Unfallstellen oder Blockieren einer Rettungsgasse unter Strafe. Hierfür sorgt eine neue Strafvorschrift "Behinderung von hilfeleistenden Personen". Der Bundesrat hatte sich bereits im Mai vergangenen Jahres für die Strafbarkeit von Gaffen ausgesprochen und einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (BR-Drs. 226/16 (B) [PDF, 123KB]).

Änderungen gelten auch für Rettungskräfte

Darüber hinaus erweitert das Gesetz die Strafbarkeit für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Künftig liegt ein besonders schwerer Fall bereits dann vor, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, aber gar nicht verwenden möchte. Die Änderungen sollen auch Rettungskräften zu Gute kommen.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung weitergeleitet und kann dann verkündet werden. Es soll einen Tag später in Kraft treten.

Stand: 12.05.2017

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Top 22Verpackungsgesetz

Foto: verschiedene Müllsäcke

© panthermedia | ccaetano

  1. Beschluss
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Beschluss

In Zukunft mehr Recycling für weniger Abfall

Mehr Recycling und weniger Abfall in die Müllverbrennungsanlage. Das ist das Ziel des neuen Verpackungsgesetzes, welches der Bundesrat am 12. Mai 2017 gebilligt hat. Der Bundestag hatte den Gesetzesbeschluss bereits am 31. März 2017 verabschiedet.

Höhere Recyclingquoten

Danach gelten für die dualen Systeme von Industrie und Handel künftig höhere Recyclingquoten. Die Quote für Kunststoffverpackungen steigt bis zum Jahr 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent, die für Metalle, Papier und Glas auf 90 Prozent. Außerdem gilt künftig eine Mehrwegquote in Höhe von 70 Prozent bei Getränkeverpackungen. Vorgesehen ist zudem, dass sich die ökologische Gestaltung der Verpackung künftig mehr auszahlt: Dafür sollen sich die Lizenzkosten im dualen System an umweltfreundlichen Aspekten orientieren.

Hinweise auf Mehrweg im Regal

Eine für den Verbraucher wichtige Änderung betrifft die Ausweisung von Mehrwegflaschen beim Einkauf: So müssen Geschäfte die Regale auszeichnen, in denen Mehrwegflaschen stehen. Außerdem wird die Pfandpflicht auf Fruchtsaftschorlen und Mischgetränke mit einem Molke-Anteil ausgeweitet.

Unterzeichnung und in Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun zur Unterzeichnung an den Bundespräsidenten weitergeleitet. Es soll überwiegend zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Stand: 12.05.2017

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Top 25Strahlenschutz

Foto: Schild Röntgenstrahlung

© PantherMedia | Thorsten Kempe

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundesrat stimmt Einsatz von Röntgenstrahlung zur Früherkennung zu

Röntgenstrahlen dürfen künftig vermehrt zur Früherkennung von Krankheiten eingesetzt werden. Dies sieht ein Gesetzesbeschluss des Bundestages zu, dem der Bundesrat am 12. Mai 2017 zugestimmt hat. Bislang war der Einsatz von Röntgenstrahlung ausschließlich zur Früherkennung von Brustkrebs erlaubt. Das Gesetz erleichtert nun den Einsatz von radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung, wenn der Nutzen das Risiko der eingesetzten Strahlung überwiegt.

Radonkonzentration in Wohnräumen und an Arbeitsplätzen

Vorgesehen sind zudem neue Regelungen zum Umgang mit dem Edelgas Radon. Künftig gilt ein Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Wohnräumen und an Arbeitsplätzen. Bei Überschreitung sind Schutzmaßnahmen zu treffen, um den Gasaustritt zu erschweren. Radon, das aus dem Boden austritt, gilt nach Tabakrauch als die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs.

Auf Grundlage der Erfahrungen mit der Katastrophe von Fukushima enthält das Gesetz auch Vorgaben für den radiologischen Notfallschutz. Die zuständigen Behörden und Organisationen in Bund und Ländern sollen Schutzmaßnahmen zukünftig enger aufeinander abstimmen und in Notfallplänen beschreiben. Ein neu einzurichtendes radiologisches Lagezentrum unter Leitung des Bundesumweltministeriums soll im überregionalen Notfall eine Lagebewertung vornehmen.

Umfassende Novelle

Die umfassende Neuordnung des Strahlenschutzes setzt die Richtlinie 2013/59/Euratom des Europäischen Rates vom 5. Dezember 2013 in deutsches Recht um, ändert dazu zahlreiche Vorschriften und enthält über 60 Verordnungsermächtigungen. Die Novelle soll unnötige bürokratische Hemmnisse abbauen, die Rechtslage an den wissenschaftlichen Fortschritt anpassen und den Strahlenschutz übersichtlicher sowie vollzugsfreundlicher gestalten.

Kritische Entschließung

Neben der Zustimmung beschloss der Bundesrat eine Entschließung zum Gesetz, die sich kritisch mit der Frage auseinandersetzt, wie kontaminierte Abfälle auch künftig sicher entsorgt werden können. Der Gesetzesbeschluss enthalte dazu keine ausreichenden Regelungen, ebensowenig zum Notfallmanagement. Der Bundesrat bedauert, dass der Bundestag Anregungen der Länder aus dem ersten Durchgang zum Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht umgesetzt hat (BR-Drs. 86/17(B))

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend verkündet werden. Mit der Entschließung wird sich die Bundesregierung befassen.

Stand: 12.05.2017

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Top 27Vollautomatisierte Autos

Foto: Mann sitzt am Steuer eines selbstständig fahrenden Autos

© panthermedia | rioblanco

  1. Beschluss
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Beschluss

Grünes Licht für automatisiertes Fahren

Vollautomatisierte Autos könnten bald zum Alltag auf deutschen Straßen gehören. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 einem Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 30. März 2017 zugestimmt, der die Nutzung dieser Technik regelt.

Letzte Verantwortung liegt beim Mensch

Danach sind künftig auch solche Fahrzeuge zugelassen, bei denen das technische System für eine bestimmte Zeit oder in bestimmten Situationen die Steuerung übernehmen kann. Die letzte Verantwortung verbleibt allerdings beim Menschen. Der oder die Fahrerin muss jederzeit in die automatisierten Systeme eingreifen können, beispielsweise wenn sich die Wetterbedingungen für die Sensoren zu sehr verschlechtern.

Blackbox für die Schuldfrage

Im Falle eines Unfalls oder bei technischem Versagen übernimmt eine Blackbox die Suche nach dem Schuldigen. Das Gerät zeichnet die wesentlichen Daten der Fahrt auf. Damit lässt sich nach einem Unfall klären, ob die Technik und damit der Hersteller oder der Mensch Schuld hat. Außerdem stellt die Aufzeichnung sicher, dass sich dieser nicht pauschal auf ein Versagen des automatisierten Systems berufen kann.

Gesetz nur ein erster Schritt

In einer das Gesetz begleitenden Entschließung vom 12. Mai 2017 unterstreicht der Bundesrat, dass ein verbindlicher rechtlicher Rahmen für Hersteller und Verbraucher unerlässlich sei. Die neuen Regelungen hält er nur für einen ersten Schritt zur rechtsicheren und wirtschaftlichen Nutzung des hoch- und vollautomatisierten Fahrens.

Im Zuge der geplanten Evaluierung des Gesetzes müssten einige Fragen erneut geprüft und dabei die Ergebnisse der eingesetzten Ethikkommission berücksichtigt werden. Dabei nennen die Länder vor allem die Haftungsfrage im Falle eines Unfalls und eine mögliche Verdoppelung der Haftungshöchstgrenze. Aber auch die Vorgaben zum bestimmungsmäßigen Gebrauch, Datenschutzbelange und die Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher müssten noch einmal in den Blick genommen werden.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll am Tag darauf in Kraft treten. Mit der Entschließung wird sich die Bundesregierung in den nächsten Wochen beschäftigen.

Stand: 12.05.2017

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Top 28Privilegien für Carsharing

Foto: Autos auf einem Carsharing-Parkplatz

© panthermedia | chesky_w

  1. Beschluss

Beschluss

Länder billigen Carsharing-Privilegien

Wer sein Auto teilt, kann es künftig leichter und günstiger parken. Der Bundesrat billigte am 12. Mai 2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 30. März 2017, der Parkprivilegien beim Carsharing vorsieht.

Kommunen bieten gebührenfreie Parkflächen

Danach können Kommunen künftig für Carsharing-Fahrzeuge separate Parkflächen ausweisen, die zudem gebührenfrei sind. Sie dürfen dabei Carsharing-Flotten mit Elektrofahrzeugen und Hybridantrieben bevorzugen.

Zentralere Standorte für Carsharing-Anbieter

Außerdem ermöglicht das Gesetz Carsharing-Anbietern, ihren Standort in den "öffentlichen Verkehrsraum" zu verlegen. Ihre Autos können dann auch in den Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen abgeholt bzw. zurückgegeben werden.

Länder forderten bereits 2009 Privilegien

Der Bundesrat hatte sich bereits 2009 und erneut 2013 dafür ausgesprochen, verbesserte Bedingungen für das Angebot von Carsharing in Städten und Gemeinden zu schaffen, um so umweltfreundlicheres Autofahren zu unterstützen und die Luftschadstoffe sowie Klimagasemissionen zu senken (BR-Drs. 153/09 (B) und 553/13 (B)).

Inkrafttreten

Das Gesetz ist seit 1. September in Kraft.

Stand: 01.09.2017

Landesinitiativen

Top 41Unseriöse Geschäftspraktiken

Foto: unerwünschtes Telefonat

© panthermedia | sawme

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat für mehr Verbraucherschutz bei Telefonwerbung

Der Bundesrat möchte Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor schnellen Vertragsabschlüssen am Telefon schützen und hat am 12. Mai 2017 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Die bisherigen Maßnahmen hätten die Situation noch nicht ausreichend verbessert, heißt es darin.

Weitere Verzögerungen nicht hinnehmbar

Erhebungen von Verbraucherzentralen belegten eindrücklich, dass das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen oder untergeschobenen Verträgen weiterhin floriert, trotz der seit 2013 geltenden Verschärfungen. Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hatte die Bundesregierung damals einen Bußgeldbestand für unerlaubte Werbeanrufe eingeführt. Außerdem sind Verträge im Bereich der Gewinnspiele seitdem nur gültig, wenn sie schriftlich gefasst wurden. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Gesetz ungeachtet der Vorgaben des Koalitionsvertrages noch immer nicht evaluiert worden ist. Eine weitere Verzögerung gesetzlicher Maßnahmen sei jedoch nicht hinnehmbar.

Verbraucher müssen Verträge bestätigen

Dabei müsse gezielt auf die Wirksamkeit der Folgeverträge abgestellt werden. Mit dem Gesetzentwurf schlägt die Länderkammer deshalb eine Regelung vor, wonach Verträge, die durch ungebetene Telefonanrufe zustande kommen, nur dann gültig sind, wenn der Unternehmer sein telefonisches Angebot per Post, E-Mail oder Fax bestätigt und der Verbraucher den schriftlichen Vertrag genehmigt. Der Lösungsvorschlag entspreche auch dem europäischen Ansatz aus der Verbraucherrechterichtlinie. Die Länder halten diese so genannte Bestätigungslösung schon seit längerem für erforderlich und hatten mehrfach Versuche zu ihrer Einführung unternommen.

Weiteres Verfahren

Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet den Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es allerdings nicht.

Stand: 12.05.2017

Top 44Lärmschutz an Sportanlagen

Foto: Fußballspielendes Mädchen

© panthermedia | rmarmion

  1. Beschluss

Beschluss

Kinderlärm lässt sich nicht differenzieren

Der Bundesrat möchte Kindern mehr Möglichkeiten geben, Sport auf innerstädtischen Anlagen zu treiben. Sportplätze, die von Kindern genutzt werden, sollen künftig lärmschutzrechtlich mit Kinderspielplätzen oder Kitas gleichgestellt werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundesrat am 12. Mai 2017 beschlossen hat.

Lärmschutzprivilegierung

Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist Kinderlärm, der von Kindertagesstätten, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgeht, im Regelfall keine so genannte schädliche Umwelteinwirkung. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkungen dürfen daher Immissionsgrenz- und -richtwerte nicht herangezogen werden. Klagen von Anwohnern gegen Kinderlärm haben geringere Chancen auf Erfolg. Die Privilegierung gilt allerdings bislang nicht für Sportanlagen.

Sportliche Aktivitäten von Kindern fördern

Diese Ungleichbehandlung zwischen Kinderspielplätzen einerseits und Sportanlagen andererseits ist aus Sicht des Bundesrates sachlich nicht gerechtfertigt. Die strengeren Lärmschutzvorschriften für den Erwachsenensport dürften daher künftig nicht gelten, wenn die Anlagen von Kindern genutzt werden. Bewegung und Sport, die für Kinder so wichtig sind, sollen damit gefördert werden.

Wie es weitergeht

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese verfasst eine Stellungnahme und bringt dann beide Dokumente beim Deutschen Bundestag ein. Feste Fristen für dessen Beratungen gibt es jedoch nicht. Sofern der Bundestag das Gesetz verabschiedet, befasst sich im Anschluss der Bundesrat noch einmal abschließend damit.

Stand: 12.05.2017

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 50§ 175 StGB

Foto: Mann vor einem vergitterten Fenster

© dpa | Daniel Naupold

  1. Beschluss
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Beschluss

Rehabilitierung Homosexueller

Der Bundesrat unterstützt die Pläne der Bundesregierung zur Rehabilitierung von Männern, die nach dem früheren Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen verurteilt worden waren.

Finanzielle Entschädigungen

Der Regierungsentwurf sieht die Aufhebung der Urteile sowie finanzielle Entschädigungen vor. Neben einem Pauschalbetrag von 3000 Euro und weiteren 1500 Euro für jedes angefangene Jahr erlittener Freiheitsentziehung soll es auch eine Kollektiventschädigung geben: die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld erhält eine jährliche Förderung in Höhe von 500.000 Euro. Der Entwurf greift frühere Initiativen des Bundesrates auf: Bereits mehrmals hatten die Länder die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert, zuletzt im Jahr 2015 (BR-Drs. 189/15(B)).

Positives Votum der Länder

In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf begrüßt der Bundesrat ausdrücklich den Vorschlag und bittet um Prüfung, ob die Entschädigungsregeln auf Personen erweitert werden können, die seinerzeit Opfer von staatlichen Ermittlungen oder Disziplinarmaßnahmen waren. Außerdem befürwortet er eine Zuständigkeitskonzentration beim Bundesamt für Justiz und Änderungen bei den Tilgungsvorschriften.

Der Bundestag hat bereits am 28. April 2017 in erster Lesung über den Regierungsentwurf beraten. Die Stellungnahme des Bundesrates wird in den nächsten Wochen zusammen mit der Gegenäußerung der Bundesregierung in das laufende Verfahren eingebracht. Spätestens drei Wochen, nachdem der Bundestag das Gesetz verabschiedet hat, befasst sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit.

Abrechnung mit der Vergangenheit

Der frühere § 175 StGB galt seit der Kaiserzeit. In verschärfter Fassung bildete er die Grundlage für die Verfolgung und Ermordung Homosexueller in der NS-Zeit. In dieser Form bestand er noch bis Ende der sechziger Jahre in der Bundesrepublik und in veränderter Version auch in der DDR fort. Auch nach der Abschaffung des Straftatbestands behielten die früheren Schuldsprüche ihre Rechtskraft. Dies soll nun verändert werden.

Stand: 12.05.2017

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Top 51Verbot von Kinderehen

Foto: Brautkleid für Kinder

© panthermedia | sloggy

  1. Beschluss
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Beschluss

Ehe erst mit 18

Wer heiraten möchte, muss künftig mindestens 18 Jahre alt sein. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, zu dem der Bundesrat am 12. Mai 2017 Stellung genommen hat. Er soll Minderjährige in Deutschland vor zu früher Heirat schützen.

Neue Regeln für verheiratete Minderjährige

Nach dem Gesetzentwurf gelten Ehen von unter 16-Jährigen pauschal als nichtig. Eine formelle Aufhebung wäre nicht erforderlich. Bei Ehen, die zwischen 16 und 18 Jahren geschlossen wurden, soll die Aufhebung in der Regel durch richterliche Entscheidung erfolgen. Nur in besonderen Härtefällen kann davon abgesehen werden. Die bisherige Möglichkeit, dass ein Familiengericht 16-jährige Minderjährige vom Alterserfordernis der Ehemündigkeit befreit, würde entfallen. Die geplanten Regelungen sollen auch für im Ausland geschlossene Ehen gelten.

Keine asyl- oder aufenthaltsrechtlichen Nachteile

Um zu vermeiden, dass Minderjährigen infolge der Unwirksamkeit oder Aufhebung der Ehe asyl- und aufenthaltsrechtliche Nachteile entstehen, sieht der Gesetzentwurf Änderungen des Asyl- und Aufenthaltsgesetzes vor.

Erweiterung der Härtefallregelung prüfen

Die Länder sprechen sich in ihrer Stellungnahme dafür aus, die vorgesehene Härtefallregelung gegebenenfalls zu erweitern. Es solle geprüft werden, ob sie beispielsweise auch bei einer krankheitsbedingten Suizidgefahr Anwendung findet.

Es folgen Beratungen im Bundestag

Die Stellungnahme geht zunächst an die Bundesregierung, die dazu ihre Gegenäußerung verfasst und beide Dokumente dem Bundestag vorlegt. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet hat, beraten die Länder noch einmal abschließend über das Vorhaben.

Stand: 12.05.2017

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Top 57Offenes WLAN

Foto: Ein Mann sitzt mit einem Laptop in einem Strassencafe

© panthermedia | stockasso

  1. Beschluss

Beschluss

Länder unterstützen offenes WLAN

Der Bundesrat begrüßt die Absicht der Bundesregierung, die Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber zu verbessern und offene WLAN-Zugänge in Deutschland zu fördern. In seiner Stellungnahme zum Änderungsentwurf des Telemediengesetzes vom 12. Mai 2017 regt er allerdings an, die darin vorgesehenen technischen Maßnahmen zur Sperrung von Informationen noch einmal zu überprüfen. Davon betroffen seien in der Regel Laien. Für sie sei eine Sperrung von Router-Ports oder Internetseiten technisch kaum realisierbar. Außerdem geben die Länder zu bedenken, dass solche Maßnahmen ohnehin umgangen werden könnten.

Keine Hürden mehr für offene Hotspots

Mit ihrem Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes beendet die Bundesregierung die so genannte Störerhaftung für Anbieter öffentlichen Internets: Wer sein offenes WLAN-Netz anderen zur Verfügung stellt, soll künftig nicht mehr dafür haften müssen, wenn diese illegale Inhalte aus dem Internet abrufen. Café-Besitzer und ähnliche Ladenbetreiber könnten dann ohne Sorge offenes WLAN für ihre Kunden anbieten. Laut Gesetzentwurf haben sie weder Unterlassungsforderungen noch Abmahnkosten zu fürchten. Außerdem sind sie nicht verpflichtet, ihr WLAN zu verschlüsseln oder eine Vorschaltseite einzurichten. Auch die Identität ihrer Nutzer müssen sie nicht prüfen.

Ein Schub für die weitere Digitalisierung

Bereits im vergangenen Jahr hatte das zweite Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes den Anspruch von Rechteinhabern auf Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzungen gegen die Betreiber öffentlicher WLAN-Netzte beseitigt. Von den zusätzlichen Änderungen verspricht sich die Bundesregierung einen entscheidenden Schub für mehr offene WLAN-Hotspots.

Es folgen Beratungen im Bundestag

Die Stellungnahme geht zunächst an die Bundesregierung, die dazu ihre Gegenäußerung verfasst und beide Dokumente dem Bundestag vorlegt. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2. und 3. Lesung verabschiedet hat, beraten die Länder noch einmal abschließend über das Vorhaben.

Stand: 12.05.2017

Rechtsverordnungen

Top 77Elektromobilität

Parkplatz mit Ladestation

© panthermedia | matej kastelic

  1. Beschluss

Beschluss

Künftig leichter Strom tanken

Das Laden von Elektrofahrzeugen wird einfacher. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 der Änderung der Ladesäulenverordnung zugestimmt, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hatte.

Kein Vertrag mehr erforderlich

Danach ist das punktuelle Laden künftig auch ohne Vertragsabschluss möglich. Bislang war ein Vertrag Voraussetzung. Der Wegfall des Vertragserfordernisses ermöglicht eine einfache, bundesweit einheitlich geltende Authentifizierung an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Hiermit soll eine ungehinderte kommunen- und länderübergreifende Nutzung von Elektrofahrzeugen gefördert werden. Die Verordnung setzt zugleich eine europäische Vorgabe um.

Verkündung und Inkrafttreten

Die Verordnung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, damit diese die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt betreiben kann. Sie soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 12.05.2017

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