Fluggastdaten für die Terror-Fahndung
Ab Mai 2018 sollen Flugpassagierdaten gesammelt und zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten sowie schwerer Kriminalität genutzt werden können. Die Bundesregierung hat dem Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Fluggastdaten-Richtlinie aus dem Jahr 2016 vorgelegt.
Innereuropäische Flüge und darüber hinaus
Er verpflichtet Luftfahrtgesellschaften, ihre Fluggastdaten für innereuropäische Flüge sowie für solche von Deutschland in ein Drittland bzw. in umgekehrter Richtung dem Bundeskriminalamt als nationale Zentralstelle zur Verfügung zu stellen. Zu den Fluggastdaten gehören Angaben wie Name, Kreditnummer, Anschrift, E-Mail-Adresse, Angaben zur Reiseroute und Vielflieger-Eintrag. Die Fluggastdaten können unter engen Voraussetzungen auch unter den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.
Technische Maßnahmen bereits in Vorbereitung
Damit das Fluggastdaten-Informationssystem bei Inkrafttreten des Gesetzes im kommenden Jahr in Betrieb gehen kann, wurde mit dem organisatorischen und technischen Aufbau des Systems bereits begonnen.
Stand: 24.03.2017