Top 28Fluggastdaten-Richtlinie

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Inhalt

Fluggastdaten für die Terror-Fahndung

Ab Mai 2018 sollen Flugpassagierdaten gesammelt und zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten sowie schwerer Kriminalität genutzt werden können. Die Bundesregierung hat dem Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Fluggastdaten-Richtlinie aus dem Jahr 2016 vorgelegt.

Innereuropäische Flüge und darüber hinaus

Er verpflichtet Luftfahrtgesellschaften, ihre Fluggastdaten für innereuropäische Flüge sowie für solche von Deutschland in ein Drittland bzw. in umgekehrter Richtung dem Bundeskriminalamt als nationale Zentralstelle zur Verfügung zu stellen. Zu den Fluggastdaten gehören Angaben wie Name, Kreditnummer, Anschrift, E-Mail-Adresse, Angaben zur Reiseroute und Vielflieger-Eintrag. Die Fluggastdaten können unter engen Voraussetzungen auch unter den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.

Technische Maßnahmen bereits in Vorbereitung

Damit das Fluggastdaten-Informationssystem bei Inkrafttreten des Gesetzes im kommenden Jahr in Betrieb gehen kann, wurde mit dem organisatorischen und technischen Aufbau des Systems bereits begonnen.

Stand: 24.03.2017

Ausschussempfehlung

Rechts- und Innenausschuss empfehlen dem Plenum eine Stellungnahme.

Bedenken gegenüber Vereinbarkeit mit EU-Grundrechtecharta

Darin äußert der Rechtsausschuss Bedenken, ob die Fluggastdatenspeicherung mit der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist. Er verweist auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung und betont, dass die Maßnahme sich auf das absolut Notwendige beschränken muss. Dies ließe sich auf die Fluggastdaten übertragen. Der Bundestag solle bei seinen Beratungen die demnächst anstehende Entscheidung des EuGH zum Abkommen zwischen der EU und Kanada über die Übermittlung von Fluggastdaten berücksichtigen.

Der Innenausschuss hingegen bittet zu prüfen, ob der im Gesetzentwurf vorgesehene Straftatenkatalog noch erweitert werden kann.

Finanz-, Verkehrs- und Wirtschaftsausschuss haben jeweils keine Einwände.

Stand: 24.03.2017

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