Bundesrat hat keine Einwände gegen elektronische Fußfessel für Extremisten
Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die Pläne der Bundesregierung, die Fußfessel bei der Überwachung von extremistischen Straftätern verstärkt einzusetzen. Die Länder haben einen entsprechenden Gesetzentwurf am 10. März 2017 beraten. Danach soll die Anordnung der Fußfessel bei Verurteilungen wegen schwerer Staatsschutzdelikten wie Terrorismusfinanzierung oder einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat möglich sein. Ausreichend ist dann eine zweijährige Haftstrafe. Derzeit kann diese Überwachungsmethode nur nach einer dreijährigen Haftstrafe angeordnet werden.
Für mehr Sicherheit
Das Vorhaben ist Teil der Vereinbarung zu rechts- und innenpolitischen Konsequenzen von Bundesjustizminister Maas und Bundesinnenminister de Mazière vom 10. Januar 2017, mit der die beiden auf den Anschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt im Dezember 2016 reagierten.
Weiteres Verfahren
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf bereits am 17. Februar 2017 in erster Lesung beraten. Wann die 2. und 3. Lesung des Bundestages stattfindet, steht derzeit noch nicht fest. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.
Stand: 10.03.2017