Faire Löhne und Sozialstandards für den ÖPNV
Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein möchten Wettbewerbsverzerrungen und Lohndumping bei Vergabeverfahren im öffentlichen Nahverkehr eindämmen und haben hierzu am 16. Dezember 2016 einen Gesetzentwurf im Bundesrat vorgestellt. Er soll die soziale und finanzielle Sicherheit der Mitarbeiter_innen im ÖPNV garantieren.
Ungleichgewicht durch private Anbieter
Diese sehen die Antragsteller aktuell gefährdet: Sofern private Unternehmer ihre Leistungen ohne kommunale Zuschüsse anbieten, genießen sie grundsätzlich Vorrang vor den öffentlichen Aufgabenträgern. Allerdings müssen sie bislang keine sozialen Standards berücksichtigen. Hierdurch entsteht ein Ungleichgewicht im Wettbewerb zugunsten von Unternehmen mit niedrigem Tarifniveau oder ohne Tarifbindung.
Gleiches Recht für alle
Durch die beabsichtigten Änderungen des Personenbeförderungsgesetzes wird die Möglichkeit geschaffen, bei Ausschreibungen im Straßenbahn- oder Busverkehr soziale Standards, Tarifbindung oder Übernahme eines Beschäftigten in die Anforderungen aufzunehmen. Diese gelten dann auch für alle Anbieter. Außerdem sollen private Unternehmer bei der Antragstellung einen Nachweis erbringen, dass sie die Leistung auch über die gesamte Laufzeit der Genehmigung kostendeckend erbringen können. Vom Auftraggeber festgelegte Standards wie etwa Umweltaspekte und Kundenbetreuung müssten sie ebenfalls erfüllen.
Weiteres Verfahren
Der Gesetzentwurf wurde am 16. Dezember 2016 vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald diese ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum endgültig über die Einbringung des Entwurfs beim Deutschen Bundestag. Feste Fristvorgaben gibt es hierfür jedoch nicht.
Stand: 16.12.2016