Bundesrat stimmt Asylbewerberleistungsgesetz nicht zu
Der Bundesrat hat dem Asylbewerberleistungsgesetz am 16. Dezember 2016 nicht zugestimmt. Das vom Bundestag am 1. Dezember 2016 verabschiedete Gesetz sah eine Anpassung der Regelbedarfe und neue Bedarfsstufen für Asylsuchende in Sammelunterkünften vor. Es sollte eigentlich bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Dies ist allerdings ohne die erforderliche Zustimmung des Bundesrates nun nicht möglich. Es bleibt daher bis auf Weiteres bei der alten Rechtslage.
Vermittlungsverfahren als nächster Schritt
Die Bundesregierung hat am 21. Dezember 2016 den Vermittlungsausschuss angerufen, um eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu erzielen. Ein Termin steht derzeit noch nicht fest.
Stand: 16.12.2016