Länder wünschen Änderungen am Asylbewerberleistungsgesetz
Die von der Bundesregierung geplante Anpassung der Regelbedarfe für Asylsuchende muss nach Ansicht der Länder auch auf Personen erstreckt werden, die den so genannten subsidiären Schutzstatus haben, zum Beispiel, weil ihnen Lebensgefahr droht. Es gebe keinen Grund, diese Gruppe von den geplanten Änderungen auszunehmen, heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates vom 4. November 2016.
Integration besser honorieren
Außerdem bitten die Länder um Prüfung, ob der geplante Freibetrag für Asylsuchende auf Einnahmen aus einer Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes oder eines Freiwilligen Sozialen bzw. Ökologisches Jahres erstreckt werden kann. Auch solche Tätigkeiten sprächen für eine gelungene Integration und sollten entsprechend privilegiert werden.
Sozialbetrug verhindern
Darüber hinaus spricht sich der Bundesrat dafür aus, auch bei Asylsuchende ein Kontoabrufverfahren zu ermöglichen, um Sozialbetrug zu verhindern. Derartige Verfahren seien bei anderen Empfängern von Sozialhilfe vorgesehen. Asylsuchende dürften insofern nicht bessergestellt sein.
Deckung durch Sachleistung
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung werden die Sozialleistungen für Asylsuchende angepasst. Die Neuregelung war erforderlich, da das Statistische Bundesamt neue Zahlen zur Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorgelegt hat. Danach sollen alleinstehende Asylsuchende 2017 statt 354 Euro nur noch 332 Euro erhalten. Grund ist die Herausnahme der Ausgaben für Haushaltsenergie und Wohnungsinstandhaltung. Sie werden gesondert als Sachleistungen erbracht - wie auch schon der Hausrat.
Bedarfsstufe für Sammelunterkünfte
Für erwachsene Leistungsberechtigte in Sammelunterkünften gibt es eine neue Bedarfsstufe.
Wertschätzung von bürgerschaftlichem Engagement
Um Asylsuchende zu motivieren, sich ehrenamtlich zu engagieren, sollen sie künftig einen Freibetrag erhalten, der nicht auf ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet wird. Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann danach mit bis zu 200 Euro vergütet werden.
Parallele Beratungen in Bundestag und Bundesrat
Der Bundestag hat den Entwurf bereits am 21. Oktober 2016 in erster Lesung beraten, da die Bundesregierung das Verfahren als besonders eilbedürftig gekennzeichnet hat. Sie reicht daher dem Parlament die Stellungnahme des Bundesrates vom 4. November zusammen mit ihrer Gegenäußerung nach.
Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung durch den Bundestag wird der Bundesrat abschließend über seine Zustimmung zu dem Gesetz entscheiden, das zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll.
Stand: 04.11.2016