BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 948. Sitzung am 23.09.2016

Grünes Licht für 17 Gesetze

In der ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause billigte der Bundesrat zahlreiche Gesetze. Sie werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Deutschland kann danach das Klimaschutzabkommen von Paris ratifizieren. In Kraft treten kann auch die Reform des Sexualstrafrechts, die in den letzten Monaten unter dem Stichwort "Nein heißt Nein" intensiv diskutiert worden war, ebenso wie strengere Regeln für das Prostitutionsgewerbe und Maßnahmen zum Kampf gegen Menschenhandel.

Grünes Licht gab es zudem für den Aufbau eines bundesweiten Transplantationsregisters, Vorgaben für die Qualifikation von gerichtlich bestellten Gutachtern, Änderungen im Bundesjagdgesetz und Erleichterungen beim Ausbau des digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzes.

Kampf gegen illegale Straßenrennen und Internetkriminalität

Der Bundesrat beschloss eigene Initiativen zur Strafbarkeit illegaler Autorennen, zur Verschärfung des Waffenrechts, zum Kampf gegen Internetkriminalität, zur Förderung der Barrierefreiheit und Elektromobilität sowie zum Arbeitsschutz.

Neu vorgestellt wurden unter anderem Länder-Forderungen nach einem Einwanderungsgesetz, einer Reform der Grundsteuer, besserer Finanzausstattung der Kommunen und Förderung von Freiwilligendiensten. In den nächsten Wochen befassen sich die Ausschüsse mit den Vorschlägen.

Umfangreiche Stellungnahme zum Bundesteilhabegesetz

Der Bundesrat befasste sich mit mehr als 30 Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett. Er nahm Stellung zum geplanten Bundeshaushalt 2017, zum Bundesteilhabegesetz, zur Verschärfung der Strafbarkeit für Stalker, zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und unfairem Steuerwettbewerb, zur intensiveren Kontrolle von Pflegediensten, zum neuen Vergütungssystem bei der Behandlung psychisch kranker Menschen, zur Stärkung der Netzneutralität und sowie zur vereinfachten Vermögensabschöpfung im Kampf gegen die organisierte Kriminalität.

Er äußerte sich auch zur europäischen Flüchtlingspolitik, EU-Vorlagen zur Sharing-Economy und zur geplanten Abschaffung der Roaming-Gebühren.

Mehr Tempo-30-Zonen

Die Länder stimmten 10 Verordnungen der Bundesregierung zu, teilweise allerdings unter der Bedingung von Änderungen. Unter anderem unterstützen sie die erleichterte Einrichtung von Tempo-30 Zonen vor Schulen und Kitas.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in PlenumKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 4Jagdrechtsnovelle

Foto: Jäger mit einem Gewehr

© panthermedia | tapgoodimages

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Jagdrechtsnovelle zu

Der Bundesrat hat am 23. September 2016 der vom Bundestag beschlossenen Jagdrechtsnovelle zugestimmt. Sie schließt eine Regelungslücke, die durch Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht aufgetreten ist. Der Bundestagsbeschluss ermöglicht zukünftig umfassende Besitz- und Handelsverbote jagbarer Arten. Außerdem sieht er einen Bestandsschutz für den legalen Besitz bestimmter halbautomatischer Jagdwaffen vor.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Verbot bleihaltiger Munition gefordert

In einer begleitenden Entschließung fordern die Länder bundeseinheitliche Mindeststandards für die Jäger- und Falknerprüfung, um notwendige fachliche Qualifikationen flächendeckend sicherzustellen. Außerdem sprechen sie sich für ein Verbot aus, bei der Jagd Munition mit bleihaltigen Geschossen zu verwenden. Ein solches Verbot sei dringend erforderlich, um zu verhindern, dass umwelt- und gesundheitsschädliches Blei in die Natur oder ins Wildbret gelangt, heißt es in der Entschließung. Diese wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Stand: 23.09.2016

Video

Top 6Erlaubnispflicht für Bordelle

Foto: Frau auf einem Bett nimmt sich Geld vom Kopfkissen

© panthermedia | adamico

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Strengere Regeln für Rotlichtgewerbe

Am 23. September 2016 billigte der Bundesrat die neuen Regeln für Bordelle und Prostituierte, die der Bundestag Anfang Juli beschlossen hatte.

Das Gesetz führt eine Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe ein. Sie ist gekoppelt an die Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen, wie die Einhaltung von Hygienestandards und Arbeitsschutzbestimmungen, sowie die Zuverlässigkeit des Bordellbetreibers.

Anmeldepflicht für Prostituierte

Die Ausübung der Prostitution selbst bleibt weiterhin erlaubnisfrei, Prostituierte müssen ihre Tätigkeit jedoch anmelden. Die ausgestellte Anmeldebescheinigung ist für zwei Jahre gültig und kann verlängert werden.

Prostituierte müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach jährlich eine gesundheitliche Beratung beim öffentlichen Gesundheitsdienst wahrnehmen, unter 21-Jährige im halbjährlichen Abstand.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Stand: 23.09.2016

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Top 8Transplantationsregister

Foto: Arzt hält mehrere Organspendeausweise in der Hand

© dpa | David Ebener

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt zentrales Transplantationsregister

In Deutschland wird es künftig ein bundesweit einheitliches Transplantationsregister geben. Der Bundesrat billigte am 23. September 2016 einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages.

Das Register führt alle transplantationsmedizinischen Daten zusammen. Ziel ist es, Erkenntnisse zu gewinnen, die zu einer Verbesserung und Weiterentwicklung der transplantationsmedizinischen Versorgung und zu mehr Transparenz beitragen.

Unter Wahrung des Datenschutzes soll auch die wissenschaftliche Forschung Zugang zu den Daten erhalten. Bislang ist die Erhebung transplantationsmedizinischer Daten in Deutschland dezentral organisiert.

Zuleitung an den Bundespräsidenten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und soll im Wesentlichen einige Tage nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 23.09.2016

Top 12Nein heißt Nein

Foto: Frau versucht sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen

© dpa | Maurizio Gambarini

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Reform des Sexualstrafrechts

Der Bundesrat hat am 23. September 2016 die Reform des Sexualstrafrechts gebilligt, die der Bundestag vor der Sommerpause verabschiedet hatte.

Künftig sind alle sexuellen Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person strafbar. Dieser Grundsatz war in den letzten Monaten unter dem Stichwort "Nein heißt Nein" debattiert worden. Auch der Bundesrat hatte in der Vergangenheit entsprechende Forderungen formuliert (91/16(B) und 162/16(B)).

Auch Überraschungsangriffe strafbar

Vorgesehen ist eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren für sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen des Opfers. Es reicht künftig aus, dass das Opfer seinen entgegenstehenden Willen entweder ausdrücklich verbal oder konkludent, etwa durch Weinen oder Abwehrhandlungen, ausdrückten. Eine Gewaltandrohung oder -ausübung ist nicht mehr Voraussetzung für die Strafbarkeit.

Der Tatbestand umfasst auch das Ausnutzen einer Situation, in der das Opfer nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern. Ebenfalls künftig strafbar: Taten unter Ausnutzung des Überraschungsmoments, Grabschen und Belästigen aus einer Menschenmenge heraus - also z.B. das sogenannte Antanzen, das in der Kölner Silvesternacht vielen Opfern passierte.

Ein neuer Straftatbestand der sexuellen Belästigung gilt künftig für solche Taten, die unterhalb der Erheblichkeitsschwelle für sexuelle Handlungen liegen. Zudem erleichtert das Gesetz, ausländische Täter auszuweisen, die sich der neu gefassten Strafnormen strafbar gemacht haben.

Baldiges Inkrafttreten möglich

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 23.09.2016

Video

Top 14Reform des Sachverständigenrechts

Foto: Aktenordner

© panthermedia | Boris Zerwann

  1. Beschluss

Beschluss

Neue Mindestanforderungen an Gutachter

Künftig sollen nur noch besonders qualifizierte Sachverständige familiengerichtliche Gutachten erstellen dürfen. Der Bundesrat billigte am 23. September 2016 ein entsprechendes Gesetz, das der Bundestag im Juli verabschiedet hatte.

Neue Mindestanforderung für die Sachverständigen: sie müssen eine psychologische, psychotherapeutische, psychiatrische oder ärztliche Berufsqualifikation haben. Pädagogen oder Sozialpädagogen können nur dann berufen werden, wenn sie über eine diagnostische oder analytische Zusatzqualifikation verfügen. Bisher gibt es keine förmlichen Anforderungen an die Ausbildung der Gutachter.

Jährlich werden in Deutschland rund 270.000 familiengerichtliche Gutachten verfasst. Dabei geht es in der Regel darum, welche Maßnahmen etwa bei Sorgerechtsentzug, Umgangsregelung für das Wohl des Kindes oder zur Abwehr einer Kindeswohlgefährdung erforderlich sind.

Verfahrensbeschleunigung

Zusätzlich enthält das Gesetz einen neuen Rechtsbehelf, mit dem Beteiligte in kindschaftsrechtlichen Verfahren gegen unbegründete Verfahrensverzögerungen vorgehen können.

Baldiges Inkrafttreten möglich

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Stand: 23.09.2016

Top 15Breitbandausbau

Foto: Breitbandausbau

© panthermedia | Andreas Bub

  1. Beschluss

Beschluss

Schnelles Internet für alle

Der Bundesrat hat am 23. September 2016 den geplanten Verbesserungen beim Breitbandausbau zugestimmt. Sie sollen durch effizientere Verfahren und mehr Transparenz den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze nachhaltig beschleunigen und die Kosten senken. So können in Zukunft z.B. bei Neubau oder Sanierung von Autobahnen, Straßen, Geh- und Fahrradwegen zugleich Leerrohre für Glasfasernetze mit verlegt werden.

Mehr Zugang und Transparenz

Netzbetreiber haben künftig Ansprüche auf Mit-Nutzung vorhandener, passiver Netzinfrastrukturen und erhalten verbesserten Zugang zu Informationen über die tatsächliche Versorgungslage. So genannte passive Netzinfrastrukturen umfassen unter anderem Leer- und Leitungsrohre, Kabelkanäle, Einstiegsschächte, Verteilerkästen, Gebäude und Gebäudeeingänge, Antennenanlagen und Trägerstrukturen wie Türme, Masten und Pfähle.

Die Bundesnetzagentur nimmt künftig die Aufgaben einer zentralen Informations- und Streitbeilegungsstelle wahr.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet. Es soll weitgehend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 23.09.2016

Top 87Klimaschutz

Foto: Tafel mit dem Wort Klimaschutz

© panthermedia | Randolf Berold

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Grünes Licht für Klimaschutzabkommen von Paris

Deutschland kann das Klimaschutzübereinkommen von Paris ratifizieren. Nur einen Tag nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat das Ratifizierungsgesetz. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt.

Begrenzung der Erderwärmung

Die internationale Gemeinschaft hatte sich vergangenen Dezember in Paris darauf geeinigt, den Anstieg der durchschnittlichen Erderwärmung auf deutlich unter zwei Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten bzw. sogar auf 1,5 Grad zu begrenzen. Neben der Reduzierung von Treibhausgasemissionen steht die Anpassung an den Klimawandel im Mittelpunkt des Übereinkommens.

Alle Vertragsparteien sollen ehrgeizige Anstrengungen unternehmen und diese kontinuierlich steigern – auch durch Kooperationen. Entwicklungsländer sollen beim Klimaschutz und bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt werden.
Ab 2020 sind die Vertragsstaaten verpflichtet, alle fünf Jahre nationale Klimaschutzpläne zu erarbeiten.

Straffer Zeitplan

Am Rande des G20-Gipfels hatten sich die USA und China dem historischen Abkommen angeschlossen. Dadurch könnte die Quote für das Inkrafttreten des Übereinkommens schneller erreicht werden als bislang erwartet. Damit Deutschland bei der nächsten Klimakonferenz in Marrakesch als Vertragsstaat aktiv teilnehmen kann, muss die Ratifizierungsurkunde bis zum 7. Oktober 2016 bei den Vereinten Nationen hinterlegt sein.

Stand: 23.09.2016

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Landesinitiativen

Top 19Waffenrecht

Foto: Antrag auf einen Waffenschein

© panthermedia | Peter Jobst

  1. Beschluss

Beschluss

Keine legalen Waffen in der Hand von Extremisten

Der Bundesrat möchte verhindern, dass Extremisten legal Waffen besitzen dürfen. Er hat dazu am 23. September 2016 einen Gesetzentwurf beschlossen, der eine Ergänzung im Waffengesetz vorschlägt: Die zuständigen Behörden dürften damit beim Verfassungsschutz personenbezogene Informationen über solche Personen abfragen, die einen Antrag auf Waffenerwerb oder -besitz gestellt haben. Extremisten, die dem Verfassungsschutz bekannt sind, könnten die Waffenbehörden dann die Erlaubnis versagen.

Der vom Bundesrat formulierte Gesetzentwurf präzisiert dazu die Vorschriften der so genannten Zuverlässigkeitsprüfung und führt eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden ein.

Weiteres Verfahren

Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit dem Ländervorschlag. Sie leitet ihn dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Deutschen Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratungen im Bundestag gibt es allerdings nicht.

Stand: 23.09.2016

Top 20Kampf gegen Internetkriminalität

Foto: Krimineller am Computer

© panthermedia | AndreyPopov

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Schutz vor digitalem Hausfriedensbruch

Der Bundesrat möchte Computer und IT-Systeme besser vor Hackerangriffen und unbefugter Benutzung schützen. Der "digitale Hausfriedensbruch", also der unerlaubte Zugriff auf fremde Computer, Smartphones, Navigationssysteme, Fernseher oder internetfähige Kühlschränke soll künftig mit einem eigenen Straftatbestand und Freiheitsentzug von bis zu zehn Jahren geahndet werden.

Digitale Agenda gegen Internetkriminalität

Am 23. September 2016 beschloss der Bundesrat, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den deutschen Bundestag einzubringen. Er schlägt darin eine digitale Agenda für das Strafrecht vor, um Internetkriminalität wirksam bekämpfen zu können. Derzeit würden nur Daten geschützt, nicht aber IT-Systeme selbst. Bürgerinnen und Bürger müssten in ihrem immer vernetzteren Alltag auch dann geschützt sein, wenn sie keine Technik-Experten sind, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Weiteres Verfahren

Die Bundesratsinitiative wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Diese kann in den nächsten Wochen dazu Stellung nehmen. Anschließend befasst sich der Deutsche Bundestag mit dem Vorschlag der Länder. Feste Fristen für die Beratungen im Bundestag gibt es allerdings nicht.

Stand: 23.09.2016

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Top 21Baurecht

Foto: Elektroauto lädt in einer Tiefgarage

© panthermedia | chesky_w

  1. Beschluss

Beschluss

Länder wollen Elektromobilität und Barrierefreiheit fördern

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu verbessern und bauliche Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu beschleunigen. Rechtliche Hürden, die dem entgegenstehen, sollten baldmöglichst abgebaut werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Bundesrat am 23. September 2016 beschlossen hat.

Altersgerechte Eigentumswohnungen

Mit seinem Vorschlag will der Bundesrat die Einrichtung alters- und behindertengerechter Wohnungen z. B. durch Rollstuhlrampen oder Treppenlifte unterstützen, um dem demografischen Wandel Rechnung zu tragen. Die Entwurfsbegründung geht von einem Anstieg des Bedarfs an altersgerechten Wohnungen auf rund 3,6 Millionen bis zum Jahr 2030 aus.

Nach derzeitiger Gesetzeslage kann zwar ein Mieter vom Vermieter die Zustimmung zu entsprechenden baulichen Veränderungen verlangen, im Wohnungseigentumsrecht fehlt bisher aber eine ausdrückliche gesetzliche Regelung. Dies soll künftig angepasst werden.

Private Ladestationen in der Garage

Erleichterungen fordert der Bundesrat auch beim Bau von Ladestationen an privaten Kfz-Stellplätzen. Die Möglichkeit, sein Auto bequem am eigenen Stellplatz über Nacht aufzuladen, würde mehr Verbraucherinnen und Verbraucher dazu bringen, sich ein Elektromobil anzuschaffen. Der Bundesrat schlägt Änderungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht vor, um bestehende rechtliche Hürden zu beseitigen. Dies könne zum Erfolg der Energiewende und zum Erreichen der CO2-Reduktionsziele beitragen, heißt es zur Begründung.

Weiteres Verfahren

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nehmen kann, bevor sie die Vorlage an den Deutschen Bundestag zur Entscheidung weiterreicht.

Stand: 23.09.2016

Top 22Raser-Szene bekämpfen

Foto: Straßenrennen

© panthermedia | fanjianhua

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Höhere Strafen für illegale Autorennen

Der Bundesrat will illegale Autorennen härter bestrafen, um effektiver gegen die so genannte Raser-Szene vorgehen zu können. Immer wieder sorgen spektakuläre Unfälle für Aufsehen - ausgelöst durch spontane Beschleunigungsrennen nach einem Ampelstopp oder auch organisierte überörtliche Rennen, die die Teilnehmer als "Freizeitbeschäftigung" ansehen. Dabei wurden tragischerweise auch Unbeteiligte getötet oder schwer verletzt. Bislang kann die Beteiligung an solchen Autorennen nur als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden.

Von der Ordnungswidrigkeit zum Straftatbestand

In einem am 23. September 2016 beschlossenen Gesetzentwurf schlägt der Bundesrat vor, einen neuen, eigenen Straftatbestand zu schaffen, um die Sanktionsmöglichkeiten in der Praxis zu verbessern. Die Ablösung der Bußgeld- durch Straftatbestände würde es ermöglichen, die Höchststrafen für illegale Autorennen empfindlich anzuheben. Auch das erhebliche Gefährdungspotenzial von Leib und Leben soll sich in der Heraufstufung von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat widerspiegeln.

Vorgesehen sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren für besonders schwere Fälle. Das Veranstalten illegaler Autorennen soll darüber hinaus in den Katalog derjenigen Delikte aufgenommen werden, die in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen.

Weiteres Verfahren

Der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf wurde über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet, dort allerdings bislang noch nicht beraten. In ihrer Stellungnahme äußert die Bundesregierung Verständnis für das Anliegen des Bundesrates und kündigt an, den Sachverhalt sorgfältig zu prüfen. http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/101/1810145.pdf

Stand: 27.02.2017

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Top 27Integration

Foto: Grenzübergangsschild

© panthermedia | Martina Weber

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Initiative für ein Einwanderungsgesetz

Die Länder Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen wollen dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen für den Zuzug - insbesondere gut ausgebildeter - Menschen nach Deutschland attraktiver gestaltet werden. Mit einem Entschließungsantrag möchten sie erreichen, dass der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, einen Entwurf für ein Einwanderungsgesetz vorzulegen.

Eckpunkte vorgeschlagen

Die Länder formulieren zehn Eckpunkte, auf denen ein solcher Entwurf aufbauen könnte. Unter anderem sollte die Bundesregierung darlegen, in welchen Bereichen Deutschland Einwanderungsbedarf hat und mit welchen Steuerungsmodellen der Zuzug langfristig bedarfsgerecht zu lenken ist. Dabei sei allerdings darauf zu achten, dass durch die Zuwanderung keine Verschlechterung der aktuellen Arbeitsbedingungen oder des derzeitigen Lohnniveaus eintritt und das inländische Arbeitskräftepotenzial berücksichtigt und ausgeschöpft wird.

Der Familiennachzug soll künftig ebenso vereinfacht werden wie der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern. Die Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache sowie Informations-und Beratungsangebote im In- und Ausland sollen verbessert werden.

Weiteres Verfahren

Der Antrag wurde in der Plenarsitzung vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Diese werden sich in den nächsten Wochen mit dem Thema befassen. Anschließend entscheidet das Plenum über die Empfehlungen der Fachpolitiker.

Stand: 23.09.2016

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Top 28Gesichtsverschleierung

Foto: verschleierte Frau

© panthermedia | Elmar Tomasi

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesregierung soll Regelung zum Tragen von Gesichtsschleiern vor Gericht prüfen

In einer am 23. September 2016 gefassten Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung zu prüfen, ob es einer gesetzlichen Regelung bedarf, die sicherstellt, dass Prozessbeteiligte an Gerichtsverhandlungen immer ohne Gesichtsbedeckung teilnehmen.

Klare, eindeutige Regeln

Der Bundesrat weist in seiner Begründung darauf hin, dass das Erkennen des Gesichts für rechtsstaatliche Verfahren zwingend notwendig ist. Zwar biete das Prozessrecht schon jetzt Richterinnen und Richtern ein ordnungsrechtliches Instrumentarium, eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zu dieser Frage gebe es bisher aber nicht.

Vor dem Hintergrund möglicher Grundrechtseingriffe bei den Betroffenen und im Sinne klarer und einheitlicher Maßstäbe, könne „unter Umständen eine klarstellende Regelung erforderlich sein“. Diese würde für Gerichte und Verfahrensbeteiligte die notwendige Rechtssicherheit schaffen.

Weiteres Verfahren

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Dies entscheidet, ob die das Anliegen der Länder aufgreifen will. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der Bundesregierung gibt es nicht.

Stand: 23.09.2016

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Top 85Kommunalfinanzen

Foto: Blick auf Hausdächer

© PantherMedia | william87

  1. Beschluss
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Beschluss

Gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland schaffen

Nordrhein-Westfahlen und Bremen haben eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht, in der sie auf die wachsenden wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Unterschiede zwischen den Regionen in Deutschland hinweisen. Sie fordern die Bundesregierung auf, zu Gunsten gleichwertiger Lebensverhältnisse die Kommunen dauerhaft und nachhaltig zu unterstützen.

Der Ungleichheit entgegenwirken

Während strukturstarke Regionen vom allgemeinen Aufschwung profitierten, hätten strukturschwache Kommunen trotz erheblicher Anstrengungen wachsende Probleme bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bei der Daseinsvorsorge. Daher seien die Kommunen unter anderem durch Entschuldungshilfen und Förderprogramme zu unterstützen. Die von der Bundesregierung bereits zugesagten Mittel sollten so ausgestaltet werden, dass sie dem wachsenden Wohlstandsgefälle dauerhaft entgegenwirken.

Bund soll die Hälfte der Sozialleistungen finanzieren

Weiter fordert der Entschließungsantrag, dass sich der Bund zur Hälfte am Aufwand der Kommunen für Sozialleistungen beteiligt. Außerdem sollten Kommunen künftig nur dann durch neue bundesgesetzliche Aufgaben oder Standards belastet werden, wenn zugleich eine entsprechende Kostenerstattung aus Bundesmitteln sichergestellt ist.

Überweisung in Fachausschüsse

Der Entschließungsantrag wurde am 23. September 2016 im Bundesrat vorgestellt und zur weiteren Beratung in den Innen-, den Finanz- und den Wirtschaftsausschuss sowie den Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik verwiesen.

Stand: 23.09.2016

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 1aStellungnahme zu Bundeshaushalt

Foto: Geldscheine Euro

© panthermedia

  1. Beschluss

Beschluss

Konzept zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen angemahnt

Der Bundesrat dringt auf eine angemessene Finanzausstattung aller Länder, damit diese ihre Aufgaben auch künftig effektiv wahrnehmen können. In seiner Stellungnahme zum geplanten Bundeshaushalt 2017 fordert er den Bund auf, den Ländern dazu einen angemessenen Beitrag zur Verfügung zu stellen. Notwendig sei, dass Bund und Länder sich endlich auf ein gemeinsames Konzept zur Neuordnung der Finanzbeziehungen und zum Länderfinanzausgleich einigen.

Beratungen zum Haushalt 2017 in beiden Häusern

Die Bundesregierung hatte parallel zum Bundestag auch dem Bundesrat ihren Entwurf für den kommenden Bundeshaushalt vorgelegt. Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet.

Einnahmenzuwachs um 3,7 Prozent

Zum dritten Mal in Folge sieht der Bundeshaushalt die "schwarze Null" vor, soll also ohne neue Schuldenaufnahme auskommen. Nach Einschätzung der Bundesregierung werden im kommenden Jahr die Steuereinnahmen um 3,7 Prozent steigen, das Bundeskabinett schlägt daher für den Bundeshaushalt 2017 eine Steigerung der Ausgaben in gleichem Maße vor. Entsprechend soll der Bundeshaushalt für 2017 auf 328,7 Milliarden Euro erhöht werden, ohne dass neue Kredite zur Gegenfinanzierung aufgenommen werden müssen.

Bis 2020 sollen die Ausgaben auf knapp 350 Milliarden Euro steigen. Dies ergibt sich aus der mittelfristigen Finanzplanung 2016 bis 2020 (Drs. 101/16). Im Bundeshaushalt ist auch der Einzelplan 03 für den Etat des Bundesrates enthalten. Mit 23,2 Millionen ist er einer der kleinsten Einzelpläne des Bundehaushalts.

Stand: 23.09.2016

Top 29Selbstbestimmtes Leben

Foto: Team im Büro

© panthermedia | Goodluz

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat fordert zahlreiche Änderungen am Bundesteilhabegesetz

Der Bundesrat sieht umfangreichen Verbesserungsbedarf an den Regierungsplänen zum Bundesteilhabegesetz. Zwar unterstützt der Bundesrat grundsätzlich das Ziel, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und ihre Selbstbestimmungsmöglichkeiten zu verstärken. Allerdings formuliert er in seiner über 100 Seiten starken Stellungnahme vom 23. September 2016 knapp 100 Änderungswünsche und Prüfbitten zur besseren Teilhabe für Menschen mit Behinderungen.

Bund soll Mehrkosten tragen

So warnt der Bundesrat vor zusätzlichen Kosten für Länder und Kommunen. Er fordert, dass der Bund vollständig und dauerhaft für die erwarteten Mehrausgaben aufkommt.

In zahlreichen detaillierten Änderungsvorschlägen geht es um Verbesserungen an den geplanten Regelungen unter anderem zur Teilhabe an schulischer Bildung, zum Zugang zur Pflegeversicherung, zum Wechsel zwischen Behindertenwerkstätten und allgemeinem Arbeitsmarkt, zur Elternassistenz sowie zum Schutz vor sexueller Gewalt.

Außerdem bittet der Bundesrat darum, das Inkrafttreten so zu gestalten, dass ein reibungsloser Verwaltungsvollzug im Interesse der Betroffenen ermöglicht wird.

Mehr Rechte für Menschen mit Behinderung

Die Bundesregierung möchte mit ihrem Gesetzentwurf Menschen mit Behinderung bessere Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen. Sie ordnet Leistungen der sogenannten Eingliederungshilfe neu und modernisiert sie anhand der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.

Selbstbestimmtes Leben

Davon profitieren sollen vor allem die etwa 700.000 Personen, die auf persönliche Assistenzleistungen angewiesen sind. Sie dürfen deutlich mehr vom eigenen Vermögen und vom Erwerbseinkommen behalten. Ziel der Bundesregierung ist es, dass mehr Menschen mit Behinderung ihr Leben nach eigenen Vorstellungen gestalten können. Dies betrifft auch die Selbstbestimmung auf dem Arbeitsmarkt. Neben einer Beschäftigung in Behindertenwerkstätten soll es künftig auch Lohnkostenzuschüsse von bis zu 75 Prozent geben, damit mehr Menschen mit Behinderung im ersten Arbeitsmarkt einen Job finden. Die erste Stufe des geplanten Gesetzes soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet. Dieser hat bereits am 22. September 2016 in erster Lesung mit den Beratungen zum Bundesteilhabegesetz begonnen.

Stand: 23.09.2016

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Top 45Vermögensabschöpfung

Foto: Umschlag mit Geld und Revolver

© panthermedia | Siegfried Kopp

  1. Beschluss

Beschluss

Zugriff auf Vermögenswerte von Straftätern noch weiter vereinfachen

Der Bundesrat sieht weiteres Optimierungspotenzial an der Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, die die Bundesregierung plant. In seiner Stellungnahme vom 23. September 2016 weist er auf weiteren Prüfungs- bzw. Änderungsbedarf am Gesetzentwurf hin.

So möchte er u.a. prüfen lassen, ob weitere Beweiserleichterungen bei Vermögen unklarer Herkunft, insbesondere aus den Bereichen der organisierten Kriminalität und des Terrorismus, möglich sind und welche Auswirkungen das geplante Gesetz im Insolvenzrecht hat. Außerdem fordert er diverse Verbesserungen, um die neuen Einziehungsmaßnahmen noch praxistauglicher zu machen. Zusätzliche Regelungen schlagen die Länder auch für Steuerstrafverfahren vor.

Opferentschädigung verbessern

Nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts soll die Justiz in Zukunft leichteren Zugriff auf das Vermögen von Straftätern haben. Der Staat soll schon dann auf Vermögenswerte Verurteilter zugreifen dürfen, wenn kein "vernünftiger Zweifel" daran besteht, dass sie aus einer kriminellen Handlung kommen. Die Zuordnung des Vermögens zu einer konkreten Straftat wäre dann nicht mehr notwendig. Daran scheiterte bislang häufig die Vermögensabschöpfung. Diese Lücke möchte die Bundesregierung schließen.

Ebenfalls vereinfacht wird die Opferentschädigung. Zukünftig sollen neben den Staatsanwaltschaften auch Insolvenzverwalter für die Verteilung der Gelder zuständig sein.

Bundestag entscheidet

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt.

Stand: 23.09.2016

Top 47Opferschutz

Foto: Frau wird von einem Mann beobachtet

© panthermedia | Wavebreakmedia

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat unterstützt verbesserten Schutz vor Stalking

Der Bundesrat hat am 23. September 2016 die von der Bundesregierung geplante Verschärfung des Stalking-Paragrafen beraten. Aus Sicht der Länder besteht nur geringer Änderungsbedarf am Regierungsentwurf. So fordern sie unter anderem, Verstöße gegen Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz härter zu bestrafen.

Verbesserungen im Opferschutz geplant

Nach den Regierungsplänen sollen sogenannte Nachstellungen künftig schon dann strafbar sein, wenn sie geeignet sind, die Lebensgestaltung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen. Dass das Opfer dem Druck des Stalkers nachgibt und tatsächlich sein Leben verändert, z. B. durch Umzug in eine neue Wohnung, ist für eine Verurteilung dann nicht mehr notwendig. Nach bisher geltendem Recht war das Voraussetzung für die Strafbarkeit des so genannten "Erfolgsdelikts". Die erstmalige Einführung des Stalking-Tatbestands im Jahr 2007 geht auch auf zahlreiche Initiativen des Bundesrates zurück, der sich in der Vergangenheit immer wieder für mehr Opferschutz eingesetzt hatte.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht nun an die Bundesregierung, die sich innerhalb von sechs Wochen dazu äußern kann. Anschließend befasst sich der Bundestag mit dem Gesetzentwurf.

Stand: 23.09.2016

Top 56Telekommunikationsgesetz

Foto: offenes Internet

© panthermedia | SergeyNivens

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Netzneutralität stärken, Hörfunk-Digitalisierung beschleunigen

Der Bundesrat hat am 23. September 2016 über die Regierungspläne zur so genannten Netzneutralität beraten und eine ausführliche Stellungnahme beschlossen. Der Kabinettsentwurf setzt europarechtliche Vorgaben um und soll den freien Zugang zum offenen Internet sicherstellen. Internetanbieter müssen alle Datenpakete gleich behandeln. Verstößt ein Anbieter dagegen, drohen ihm künftig empfindliche Bußgelder.

Bußgelder bei Verstößen gegen die Netzneutralität

Beschränkt ein Internetanbieter in unzulässiger Weise den Datenverkehr, können bis zu 500.000 Euro Bußgeld verhängt werden. Drosselt ein Internetanbieter das Datenvolumen seiner Kunden und informiert sie darüber nicht vollständig, sind Bußgelder bis zu 100.000 Euro fällig.

Sanktionen wie diese, sollen einen diskriminierungsfreien Zugang zum Internet sicherstellen. Die Bundesnetzagentur beaufsichtigt dabei die Anbieter, bei Verstößen kann sie Bußgelder verhängen.

Bundesrat fordert Änderungen

Der Bundesrat kritisiert, dass der Entwurf nicht sämtliche Verstöße gegen die Netzneutralität sanktionierbar macht. Er fordert, noch bestehende Lücken zu schließen. Außerdem verlangt er Verbesserungen beim Verbraucherschutz zur so genannten Drittanbietersperre, die die Kunden vor Kostenfallen und unseriösen Praktiken bei der Mobilfunknutzung schützen soll.

Die Länder wollen zudem die Digitalisierung des Hörfunks vorantreiben. Sie schlagen dazu eine gesetzliche Pflicht für Hersteller und Händler vor, nur noch Radios mit digitalem Empfang auf den Markt zu bringen. In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat außerdem fest, dass das geplante Gesetz seiner Zustimmung bedürfe, weil es in die Zuständigkeit der Länder für Rundfunkrecht eingreift.

Bundestag entscheidet

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun über die Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt.

Stand: 23.09.2016

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EU-Vorlagen

Top 70Klimaschutz im Straßenverkehr

Foto: Auto mit starkem Abgasausstoss

© PantherMedia | toa55

  1. Beschluss

Beschluss

Europäische Strategie für emissionsarme Mobilität

Der Bundesrat sieht noch Verbesserungsbedarf an den europäischen Plänen zur Förderung emissionsarmer Mobilität. Die Europäische Kommission hatte den nationalen Parlamenten ihre Strategie zur Verringerung verkehrsbedingter Emissionen und zur Erfüllung der EU-Pflichten aus dem Klimaschutzübereinkommen von Paris vorgelegt.

In seiner Stellungnahme vom 23. September 2016 begrüßt der Bundesrat das Ziel der Kommission, bis zum Jahr 2050 eine nahezu emissionsfreie Mobilität innerhalb der EU zu erreichen. Er weist jedoch darauf hin, dass die Kommissionsmitteilung die neuen Entwicklungen nach der UN-Komakonferenz vom Ende letzten Jahres noch nicht ausreichend berücksichtigt. Damit Europa eine Vorreiterrolle bei der Dekarbonisierung einnehmen kann, sollte die Strategie entsprechend überprüft und nachgesteuert werden.

Steuerliche Anreize prüfen

Der Bundesrat ist der Ansicht, dass gerade europaweit angenäherte Steuern und zweckgebundene Abgaben auf Fahrzeuge und Kraftstoffe geeignet sind, den Wandel zu emissionsfreier Mobilität zu fördern. Die Kommission solle das bisherige Steuer- und Abgabesystem der Mitgliedstaaten auf ihre Wirksamkeit auswerten und Vorschläge zum effizienten Einsatz von steuerrechtlichen Instrumenten unterbreiten, damit spätestens ab dem Jahr 2030 unionsweit nur noch emissionsfreie Pkw zugelassen werden.
Vorschläge erwartet der Bundesrat auch zu der Frage, inwieweit die Mitgliedstaaten die Kommunen dabei unterstützen können, den Radverkehr z.B. durch Radschnellwege und Bike-Sharing zu fördern und wie die Elektrifizierung des öffentlichen Personennahverkehrs nutzerfreundlich finanziert werden kann.

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, damit diese sie bei ihren Verhandlungen auf europäischer Ebene berücksichtigen kann.

Stand: 10.10.2016

Rechtsverordnungen

Top 79Tempo 30

Foto: Tempo 30 Schild

© dpa | Jens Kalaene

  1. Beschluss

Beschluss

Verkehrssicherheit erhöhen

Der Bundesrat hat am 23. September 2016 einer Regierungsverordnung zugestimmt, die zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit enthält.

Vereinfachungen gibt es danach für Tempolimits auf Hauptverkehrs- oder Vorfahrtstraßen: Länder und Kommunen brauchen vor Schulen, Kitas oder Krankenhäusern künftig keinen Unfallschwerpunkt mehr nachzuweisen, um Tempo 30 vorzuschreiben.

Ebenfalls vereinfacht wird die Vorschrift zur Bildung von Rettungsgassen.

Erwachsene dürfen in Zukunft mit dem Fahrrad auf Gehwegen fahren, um ihre Kinder zu begleiten. Außerdem enthält die Verordnung Regeln für E-Bikes.

Mehr Schutz für Kinder im Straßenverkehr

Der Bundesrat hat seine Zustimmung zur Verordnung an die Bedingung geknüpft, dass auch kleine Kinder künftig den Radweg benutzen dürfen, wenn dieser baulich von der Fahrbahn getrennt ist. So können auch Gruppen mit unterschiedlich alten Kindern und Erwachsenen einen sicheren Radweg gemeinsam nutzen und müssen sich nicht aufteilen. Die Gefahr von Zusammenstößen mit Fußgängern soll dadurch minimiert werden.

Weiteres Verfahren

Sofern die Bundesregierung die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen umsetzt, kann sie die Verordnung verkünden.

Zulassung von Elektroscootern im Straßenverkehr

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat rechtssichere Regelungen für kleine Elektromobile wie Elektroboards, Elektroroller oder –scooter. Diese erreichen häufig hohe Geschwindigkeiten und werden von Erwachsenen wie Kindern genutzt, obwohl sie nach derzeitiger Rechtslage gar nicht zum Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Im Interesse der Rechtssicherheit und zur Förderung der Elektromobilität soll die Bundesregierung schnellstmöglich die verhaltens- und zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb solcher Kleinstmobile schaffen, heißt es in der Entschließung.

Stand: 23.09.2016

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