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Foto: Mann überreicht Geldscheine an einen Arbeiter

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  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat: Sonderzahlungen nicht auf Mindestlohn anrechnen

Der Bundesrat fordert, dass Arbeitgeber Sonderzahlungen, Zulagen und Prämien nicht auf den Mindestlohn anrechnen dürfen. Dieser soll nur das reine Grundentgelt pro Stunde enthalten. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Erschwernis-, Überstunden-, Nacht- und Wochenendzuschläge dürften ebenso wenig berücksichtigt werden wie Familienzuschläge, Vermögenswirksame Leistungen und sonstige Prämien.

Rechtsklarheit für die Zukunft

Mit seiner am 23. September 2016 gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, das Mindestlohngesetz um eine entsprechende Klarstellung zu ergänzen. Damit sollen alle Betroffenen Rechtssicherheit erhalten. Die jüngste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Anrechenbarkeit von Zuschlägen habe zu Verunsicherung geführt, heißt es in der Entschließung. Es bestehe die Gefahr, dass Arbeitgeber den Zweck des Mindestlohns umgehen könnten. Die geforderte gesetzliche Klarstellung soll künftig Manipulationen bei der Berechnung des Mindestlohns verhindern.

Wie geht es weiter?

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Wann sich diese mit dem Ländervorschlag beschäftigt, ist nicht absehbar. Für Entschließungen gibt es keine festen Fristen.

Stand: 23.09.2016

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