BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 945. Sitzung am 13.05.2016

Sexualstrafrecht, Präsidentenbeleidigung, Ärzte-Bestechung

Sexualstrafrecht, Präsidentenbeleidigung, Ärzte-Bestechung

Der Bundesrat billigte in seiner Mai-Sitzung Gesetze zur Verbesserung der Transparenz der Finanzmärkte, zur Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen und zur Reform von Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise GEMA und VG Wort. Er stimmte zudem einer Änderung des Luftverkehrsgesetzes zu.

Die Gesetze werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und können nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Gaffer stoppen, Safe-Harbor, Flüchtlingskosten

Die Länder forderten zudem ein Klagerecht für deutsche Datenschützer zur Umsetzung des Safe Harbor Urteils des Europäischen Gerichtshofes. Die Entschließung wird jetzt der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr auseinandersetzen wird.

Außerdem beschloss der Bundesrat, zwei Gesetzentwürfe beim Deutschen Bundestag einzubringen: Eine Initiative zur Entlastung der Sozialgerichte und Änderungen bei der Schöffenwahl.

Neu vorgestellt wurden Initiativen, zur Strafbarkeit von Gaffern, die den Einsatz von Rettungskräften behindern, zur Einführung einer Forschungsprämie für den Mittelstand und zur Abschaffung von § 103 Strafgesetzbuch - dieser stellt die Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe.

Die Anträge wurden den Fachausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen.

Prostituiertenschutzgesetz und Transplantationsregister

Im sogenannten ersten Durchgang nahm der Bundesrat Stellung zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung zum Schutz von Prostituierten, zur Errichtung eines zentralen Transplantationsregisters, zur Reform des Sexualstrafrechts und zur Erhöhung der Anforderungen an das Bewachungsgewerbe.

Der Bundesrat beschloss ebenfalls Verbesserungsvorschläge zu Regierungsinitiativen zur Förderung des deutschen Films, zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches und zur Durchsetzung einer angemessenen Künstlervergütung.

Die Stellungnahmen des Bundesrates werden dem Bundestag über die Bundesregierung zugeleitet.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in PlenumKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1Finanzmärkte

Foto: aufsteigende Aktien im Hintergrund Mann im Anzug

© panthermedia | Randolf Berold

  1. Beschluss

Beschluss

Strafen für Marktmanipulationen und Insiderhandel verschärft

Der Bundesrat billigte am 13. Mai 2016 die drastische Erhöhung von Strafen, die für Marktmanipulationen und Insiderhandel drohen. Das entsprechende Gesetz sieht vor, leichtfertige Verstöße von Einzelpersonen mit Geldbußen bis zu 5 Millionen Euro zu ahnden - bisher lag die Grenze bei einer Million.

Besonders schwere Fälle vorsätzlicher Marktmanipulationen gelten künftig als Verbrechen und werden mit Freiheitsstrafen zwischen einem und 10 Jahren bestraft. Sind die Verstöße einem Unternehmen zuzurechnen, knüpft das ihnen drohende Bußgeld an dem Konzernumsatz des Geschäftsjahres an.

Internetplattform für Hinweisgeber einrichten

Das Gesetz sieht auch die Einrichtung einer Meldeplattform auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor. Dort können sogenannte Whistleblower auf Fehlverhalten einzelner Personen oder ganzer Unternehmen innerhalb des Finanzsektors hinweisen.

Die Novellierung der Finanzmarktvorschriften geht auf verschiedene Initiativen des europäischen Gesetzgebers im Nachgang der Finanzkrise zurück. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt.

Stand: 13.05.2016

Top 2Korruption im Gesundheitswesen

Foto: Arzt mit Geldscheinen

© panthermedia | ljsphotography

  1. Beschluss

Beschluss

Bestechung und Bestechlichkeit von Ärzten künftig strafbar

Der Bundesrat gab am 13. Mai 2016 grünes Licht für die Einführung von zwei neuen Straftatbeständen. Ärzte oder andere Angehörige eines Heilberufs, die sich für die bevorzugte Verordnung bestimmter Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel bestechen lassen, müssen künftig mit bis zu drei Jahren Haft rechnen. In besonders schweren Fällen ist eine Höchststrafe von fünf Jahren vorgesehen. Gleiche Strafen drohen Pharmavertretern, die Ärzten eine Gegenleistung dafür versprechen, dass sie ihre Arzneimittel bevorzugen.

Das Gesetz führt darüber hinaus einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zwischen den Stellen ein, die Fehlverhalten im Gesundheitswesen verfolgen. Auch die Staatsanwaltschaften werden an diesen Gesprächen beteiligt.

Warnung vor Strafbarkeitslücken

Der Bundesrat weist in einer begleitenden Entschließung darauf hin, dass bereits jetzt Strafbarkeitslücken im Gesetz absehbar seien. Diese könnten insbesondere dort auftreten, wo kein Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern besteht – etwa bei der Verordnung patentgeschützter Arzneimittel. Eine wirksame Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen müsse deswegen nicht nur auf den Wettbewerbsschutz, sondern auch auf den Patientenschutz abstellen.

Darüber hinaus ist die Länderkammer der Meinung, durch die enge Formulierung des Gesetzestextes fielen unter anderem Apothekerinnen und Apotheker aus dem tatsächlichen Anwendungsbereich der Regelungen heraus.
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.

Stand: 13.05.2016

Landesinitiativen

Top 8Präsidentenbeleidigung

Foto: Gesetzesantrag Bundesrat Drucksache 214/16

© Bundesrat

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Sofortige und ersatzlose Streichung des § 103 StGB

Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Niedersachsen fordern im Bundesrat die sofortige und ersatzlose Streichung des § 103 Strafgesetzbuch. Der Straftatbestand stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe. Er ist in den letzten Wochen in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan ein Strafverfahren gegen Jan Böhmermann forderte. Dieser hatte in seiner Satiresendung ein sogenanntes "Schmähgedicht" auf den türkischen Präsidenten vorgetragen.

Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit

Ein "Sonderstrafrecht", wie es § 103 StGB vorsehe, sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es in dem Antrag. Beleidigungen gegen diesen Personenkreis hätten in aller Regel keinen privaten Hintergrund, sondern seien Teil des öffentlichen Diskurses.
Die Länder sehen es darüber hinaus kritisch, dass eine Strafverfolgung in diesen Fällen von einer Entscheidung der Bundesregierung abhängt. Diese sei in der schwierigen Lage, einen Ausgleich zwischen der überragenden Bedeutung der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit und den Erwartungen der ausländischen Regierung herbeiführen zu müssen.

Der Antrag der sechs Länder wurde am 13. Mai 2016 im Plenum des Bundesrates vorgestellt und dem Rechtsausschuss sowie dem Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten zur weiteren Beratung zugewiesen.

Stand: 13.05.2016

Video

Top 9Datenübertragung

Foto: Gesetzbuch und Richerhammer

© panthermedia | Boris Zerwann

  1. Beschluss

Beschluss

Safe Harbor - Bundesrat will Klagerecht für deutsche Datenschützer schaffen

Der Bundesrat setzt sich für ein ausdrückliches Klagerecht der Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern gegen sogenannte Angemessenheitsentscheidungen der Europäischen Kommission ein.

Hintergrund dieses Vorschlags ist die Umsetzung des Safe-Harbor-Urteils des Europäischen Gerichtshofs. Dieser entschied, dass den nationalen Aufsichtsbehörden ein Klagerecht für solche Fälle zustehen muss, in denen sich Betroffene gegen eine Datenübermittlung in einem Drittstaat wenden, die auf einer Angemessenheitsentscheidung der Europäischen Kommission beruht – beispielsweise gegen eine Übertragung personenbezogener Daten von der EU in die USA auf Grundlage der Safe-Harbor-Entscheidung. Ein solches Klagerecht vor den nationalen Gerichten kann dazu führen, dass das deutsche Gericht die Frage der Gültigkeit der Kommissionsentscheidung dem Europäischen Gerichtshof vorlegt.

Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Der Bundesrat schlägt zur Umsetzung eine spezielle Klageform im Bundesdatenschutzgesetz vor und bittet die Bundesregierung mit der am 13. Mai 2016 gefassten Entschließung, möglichst zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Bislang sei unsicher, ob eine Klagemöglichkeit für Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland bestehe, heißt es in der Begründung.

Zudem sei zu prüfen, wie Datenschutzaufsichtsbehörden die Bundesrepublik Deutschland in geeigneten Fällen vor dem Europäischen Gerichtshof vertreten könnten - beispielsweise bei der Erhebung von Nichtigkeitsklagen.

Stand: 13.05.2016

Top 30Behinderung von Rettungsdiensten

Foto: Schaulustige bei einem Unfall

© panthermedia | Christian Peters

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

"Gaffen" unter Strafe stellen

Niedersachsen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern wollen sogenannte "Gaffer" bei Unfällen künftig strafrechtlich verfolgen. Wer Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst bei Unglücksfällen behindert, dem droht nach dem Gesetzentwurf eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Dies ist aus Sicht der Länder notwendig, da Schaulustige eine erhebliche Gefahr für Verunglückte darstellten und in Einzelfällen deren Rettung sogar verhinderten.

Persönlichkeitsrechte von Verstorbenen schützen

Immer häufiger fotografierten Schaulustige die Opfer von Unglücken, heißt es in dem Antrag. Die so entstandenen Bild- und Videoaufnahmen würden oft in sozialen Netzwerken verbreitet oder an Fernsehsender sowie Zeitungen weitergegeben.

Nach Ansicht der Länder ist der bisherige strafrechtliche Schutz gegen solches Verhalten lückenhaft, da dieser nur lebende Personen erfasse. Diese Lücke müsse geschlossen werden und künftig auch das Herstellen und Verbreiten von bloßstellenden Bildern von verstorbenen Personen unter Strafe stehen.

Der Gesetzentwurf wurde im Plenum am 13. Mai 2016 vorgestellt und anschließend dem Rechts-, Innen- und Verkehrsausschuss zur weiteren Beratung zugewiesen.

Stand: 13.05.2016

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 11Prostituiertenschutzgesetz

Foto: Straßenstrich

© dpa | Oliver Dietze

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat lehnt Freibrief für Verdrängung der Prostitution ab

Der Bundesrat hat sich am 13. Mai 2016 gegen Teile der von der Bundesregierung geplanten weitgehenden Eingriffsbefugnisse gegenüber Prostituierten positioniert. Der Entwurf des Prostituiertenschutzgesetzes ermächtigt Behörden unter anderem, Anordnungen zur Ausübung der Prostitution zu erteilen und "weitere Maßnahmen" zu ergreifen. Dies stehe im Widerspruch zu dem verfolgten Ziel, Prostituierte zu schützen, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer. Die völlig offen formulierten Normen seien ein Freibrief für die Verdrängung jeglicher sichtbarer Prostitution

Erlaubnispflicht für Bordelle

Die Bundesregierung möchte mit dem Gesetzentwurf zudem eine Erlaubnispflicht für Bordelle einführen. Dabei ist vorgesehen, erstmals Mindestanforderungen an deren Ausstattung und die Zuverlässigkeit der Betreiber festzuschreiben.

Anmeldung, Beratung, Kondompflicht

Die Ausübung der Prostitution selbst bleibt weiterhin erlaubnisfrei. Es ist aber geplant, dass Prostituierte künftig ihre Tätigkeit anmelden müssen - dabei ist ein Informations- und Beratungsgespräch zu führen. Vor Aufnahme der Prostitution und anschließend in jährlichem Turnus ist eine gesundheitliche Beratung vorgeschrieben. Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus eine Kondompflicht beim Geschlechtsverkehr mit Prostituierten. Wer als Kunde dagegen verstößt, dem droht eine Geldbuße von bis zu fünfzigtausend Euro.

Der Bundesrat leitet seine Stellungnahme nun der Bundesregierung zu, die sie gemeinsam mit dem Gesetzentwurf und ihrer Gegenäußerung in den Bundestag zur Entscheidung einbringen wird.

Stand: 13.05.2016

Top 12Transplantationsregister

Foto: Arzt hält mehrere Organspendeausweise in der Hand

© dpa | David Ebener

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat will Datenweitergabe an Transplantationsregister vereinfachen

Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme vom 13. Mai 2016 eine vereinfachte Datenweitergabe bei der Errichtung eines bundesweiten zentralen Transplantationsregisters. Bislang werden die Daten, die man für eine Transplantation benötigt, dezentral erfasst: Transplantationszentren, Koordinierungsstelle, Vermittlungsstelle sowie die mit der Nachsorge betrauten Ärzte erheben zu verschiedenen Zeitpunkten eine Vielzahl von Informationen zu Spendern und Empfängern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, diese Daten an einem Ort zusammenzuführen - dem zentralen Transplantationsregister.

Personenbezogene Daten sollten nach Meinung der Länderkammer dabei auch ohne Einwilligung von Organempfänger und Organlebendspender an das Transplantationsregister übermittelt werden dürfen. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass diese Personengruppen nur fragmentarisch im Register erfasst würden.

Transparenz, Qualitätssicherung, Datenschutz

Ziel der Zusammenführung von Daten ist es, deren Qualität und Verfügbarkeit zu steigern und die Dokumentation effektiver zu gestalten. Mit dem Transplantationsregister werde zudem die Grundlage für mehr Transparenz bei der Organspende geschaffen, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Von einer unabhängigen Vertrauensstelle werden die personenbezogenen Daten vor der Aufnahme in das Register pseudonymisiert. Es ist vorgesehen, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte sowohl die Transplantationsregisterstelle als auch die Vertrauensstelle kontrolliert.

Der Gesetzentwurf wird in einem besonderen Eilverfahren behandelt und wurde dem Bundestag bereits durch die Bundesregierung zugeleitet. Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun nachgereicht.

Stand: 13.05.2016

Top 17Sexualstrafrecht

Foto: Frau versucht sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen

© dpa | Maurizio Gambarini

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Nein-heißt-Nein-Prinzip zur Grundlage im Sexualstrafrecht machen

Dem Bundesrat gehen die Vorschläge der Bundesregierung zur Reform des Sexualstrafrechts nicht weit genug. In seiner Stellungnahme vom 13. Mai 2016 weist er auf Strafbarkeitslücken im Gesetzentwurf hin. So mache sich beispielsweise eine Person, die ein klar formuliertes "Nein" des Opfers ignoriert und ohne Anwendung von Nötigungsmitteln sexuelle Handlungen an ihm ausführt, weiterhin nicht strafbar. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, das Nein-heißt-Nein-Prinzip zur Grundlage der entsprechenden Strafvorschriften zu machen. Eine Forderung, die er bereits am 18. März 2016 stellte (BR-Drucksache 91/16 (B)).

Übergriffen aus Gruppen entgegentreten

Zudem bittet die Länderkammer, nicht strafwürdige Fallgestaltungen von der Strafbarkeit auszunehmen - beispielsweise überraschende sexuelle Handlungen in einer intimen Beziehung. Die Bundesregierung solle auch prüfen, wie sexuellen Übergriffen aus Gruppen heraus strafrechtlich besser entgegengetreten werden könne.

Mehr Schutz vor sexueller Gewalt

Die Bundesregierung möchte Frauen und Männer mit der Einführung eines neuen Straftatbestandes noch besser vor sexueller Gewalt schützen. Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren drohen nach dem Gesetzentwurf all denjenigen, die sexuelle Handlungen an einer Person vornehmen, die zum Widerstand körperlich, psychisch oder wegen der überraschenden Begehung der Tat unfähig ist.

Der Gesetzentwurf wird in einem besonderen Eilverfahren behandelt und wurde dem Bundestag bereits durch die Bundesregierung zugeleitet. Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun nachgereicht.

Stand: 13.05.2016

Video

Rechtsverordnungen

Top 27Public Viewing

Foto: Fußballfans beim Public Viewing

© dpa | Wolfgang Kumm

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat stimmt Ausnahmen vom Lärmschutz für Fußball-EM zu

Public-Viewing ist auch bei den Spielen der Fußball-Europameisterschaft 2016 möglich. Einer entsprechenden Verordnung stimmte der Bundesrat am 13. Mai 2016 zu. Sie sieht vor, dass öffentliche Fernsehübertragungen während der Europameisterschaft auch nach 22 Uhr genehmigt werden können. Dafür sind für den Zeitraum des Turniers Ausnahmen von den geltenden Lärmschutz-Regeln vorgesehen.

Antrag bleibt notwendig

Nach wie vor gilt: Public Viewing muss vom Veranstalter bei der zuständigen kommunalen Behörde beantragt werden. Die Ordnungsämter wägen dann für jeden Einzelfall zwischen dem besonderen öffentlichen Interesse an den Fußballspielen und dem Schutz der Nachtruhe ab. Die Verordnung ist zeitlich befristet und entspricht weitgehend den für die Fußball-Weltmeisterschaften 2010 und 2014 erlassenen Regelungen.

Stand: 13.05.2016

Video

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