Top 18Urhebervertragsrecht

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Inhalt

Grundsatz der angemessenen Vergütung stärken

Der Bundesrat berät am 13. Mai 2016 eine Initiative der Bundesregierung, den Anspruch von Kreativen auf angemessene Vergütung zu stärken. Der Gesetzentwurf soll zudem ein Auskunftsrecht für Urheber über die Nutzung ihrer Erzeugnisse einführen. Künstler, die anderen ein ausschließliches Nutzungsrecht gegen eine pauschale Vergütung eingeräumt haben, sollen außerdem ihre Werke künftig nach Ablauf von zehn Jahren anderweitig verwerten können - dem Vertragspartner verbleibt ein einfaches Nutzungsrecht.

Bestehende Defizite beseitigen

Die Reform des Urhebervertragsrechts hatte 2002 erstmals einen Anspruch der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung gesetzlich verankert. Nach wie vor bestehen aus Sicht der Bundesregierung aber Defizite. Im Ergebnis führten diese zu teilweise unangemessen niedrigen Vergütungen, heißt es in dem Entwurf.

Stand: 04.05.2016

Ausschussempfehlung

Der Wirtschaftsausschuss will die Verhandlungsposition von Urhebern bei Vergütungsfragen weiter stärken. Er möchte insbesondere verhindern, dass Kreative alle Rechte an ihren Werken gegen eine unangemessene Einmalzahlung aus der Hand geben müssen.

Der Kulturausschuss will unter anderem der Praxis entgegentreten, sich Nutzungsrechte für einen sehr langen Zeitraum zu sichern, wenn dabei die ungleichen Verhandlungspositionen ausgenutzt werden. Dabei seien Pauschalvergütungen nicht grundsätzlich auszuschließen, heißt es in der Ausschussempfehlung.

Der Rechtsausschuss empfiehlt, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.

Stand: 04.05.2016

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