BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 943. Sitzung am 18.03.2016

Sichere Herkunftsstaaten, Konto für Jedermann, Reform des Sexualstrafrechts

Sichere Herkunftsstaaten, Konto für Jedermann, Reform des Sexualstrafrechts

In seiner Märzsitzung gab der Bundesrat grünes Licht für zahlreiche Gesetzesbeschlüsse des Bundestages. Darin ging es um Schockbilder auf Zigarettenschachteln, den Anspruch eines jeden Bürgers auf ein Basiskonto und die Erhöhung der Meister-BAföG-Sätze. Außerdem billigte der Bundesrat Änderungen des Designgesetzes, des Wasserhaushaltsgesetzes sowie ein Gesetz zur Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes.

Die Gesetze werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und können nach ihrer Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Tierschutz im Zirkus, Medikamentenbeipackzettel, Mehrwertsteuererstattung

Die Länderkammer fasste Entschließungen zum Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus, zur Einführung einer Begrenzung der Mehrwertsteuer-Erstattung für Kunden aus Nicht-EU-Ländern, zur besseren Lesbarkeit von Packungsbeilagen von Arzneimitteln und zur grundlegenden Reform des Sexualstrafrechts.

Sie werden jetzt der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihnen auseinandersetzen wird.

Neue Anträge aus den Ländern zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, zur Unterstützung der Landwirtschaft sowie zur Schaffung fairer Rahmenbedingungen für die Stahlindustrie wurden im Plenum vorgestellt und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Mietwohnungsneubau, Buchpreisbindung, Ausbau digitaler Netze

Der Bundesrat nahm darüber hinaus Stellung zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus, zur Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten im Asylverfahren und zur Vereinfachung des Sozialrechts.

Außerdem beschäftigte er sich mit Regierungsentwürfen zum Gebührenrecht des Bundes, zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich, zum Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze und zur Preisbindung elektronischer Bücher.

Die Stellungnahmen des Bundesrates werden nun der Bundesregierung zugeleitet und anschließend, zusammen mit den Gesetzentwürfen, in den Bundestag zur Beratung eingebracht.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 1aTabakerzeugnisgesetz

Foto: Zigarettenschachteln mit Warnhinweisen

© dpa | Jonas Güttler

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt für Schockbilder auf Zigarettenpackungen

Künftig sind auf Zigarettenschachteln Schockbilder neben den schriftlichen gesundheitsbezogenen Warnhinweisen abzubilden - sie müssen zusammen 65 Prozent der Verpackung bedecken. Dem entsprechenden Tabakerzeugnisgesetz stimmte der Bundesrat am 18. März 2016 zu.

Verbot charakteristischer Aromen

Das Gesetz sieht zudem ein Verbot für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen mit einem so genannten charakteristischen Aroma vor. Davon erfasst werden Aromastoffe oder technische Merkmale, die Geruch, Geschmack oder Rauchintensität überdecken oder verändern. Die Stoffe stehen im Verdacht, den Einstieg in den Tabakkonsum zu erleichtern.

Zulassungsverfahren für neue Produkte

Neuartige Tabakprodukte müssen künftig ein Zulassungsverfahren durchlaufen – davor gilt für sie ein Verkaufsverbot. Erstmals wird auch das Inverkehrbringen nikotinhaltiger elektronischer Zigaretten und Nachfüllbehälter sowie Anforderungen an ihre Sicherheit geregelt. Für sie gelten künftig weitgehend die gleichen Werbebeschränkungen, wie sie für andere Tabakerzeugnisse bereits bestehen.

Angemessene Umsetzungsfristen gefordert

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung darüber hinaus in einer begleitenden Entschließung auf, sich gegenüber der europäischen Kommission für angemessene Übergangsfristen zur Produktionsumstellungen der Hersteller einzusetzen.

Mit dem Gesetz wird die EU-Tabakproduktrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und soll weitestgehend am 20. Mai 2016 in Kraft treten.

Mit der begleitenden Entschließung wird sich die Bundesregierung in den nächsten Wochen befassen.

Stand: 18.03.2016

Top 2Basiskonto

Foto: Geldautomat

© panthermedia | Thomas Klee

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Girokonto für Jedermann nimmt letzte Hürde

Jeder Verbraucher hat künftig das Recht auf ein Girokonto. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob sich jemand nur vorübergehend in Deutschland aufhält oder keinen festen Wohnsitz hat. Somit können auch Asylsuchende und Obdachlose bald ein sogenanntes Basiskonto eröffnen. Der Bundesrat billigte ein entsprechendes Gesetz in seiner Sitzung am 18. März 2016.

Ablehnen darf eine Bank den Antrag des Verbrauchers nur dann, wenn dieser schon ein Basiskonto nutzt, die Bank ihm bereits ein Konto wegen Zahlungsverzuges kündigte oder er eine Straftat gegen die Bank verübt hat.

Konto auf Guthabenbasis

Durch das Konto sollen alle Menschen am Zahlungsverkehr teilnehmen können. Es ermöglicht grundlegende Finanzdienste: Hierzu zählen Ein- oder Auszahlungen sowie das Lastschrift-, Überweisungs- und Zahlungskartengeschäft. Nicht umfasst ist das Recht, das Konto zu überziehen.

Mehr Gebührentransparenz

Das Gesetz verbessert zudem die Transparenz bei den Kontogebühren. Banken müssen Verbraucher künftig sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über die Entgelte informieren, die für die Kontoführung anfallen.

Kontoinhaber sollen durch die Neuregelung außerdem schneller und einfacher zu einem anderen Institut wechseln können. Wenn der Kontenwechsel innerhalb des Landes geschieht, muss das neue Finanzinstitut die ein- und ausgehenden Überweisungen und Lastschriften des alten Kontos übernehmen.

Das Gesetz basiert auf einer europäischen Richtlinie, die die Mitgliedstaaten der EU bis zum 18. September 2016 in nationales Recht umsetzen müssen. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung zugeleitet.

Stand: 18.03.2016

Video

Top 3Fortbildungsförderung

Foto: Ordner mit der Aufschrift Fortbildung

© panthermedia | Randolf Berold

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt für Erhöhung der Meister-BAföG-Sätze

Einkommens- und Vermögensfreibeträge sowie die staatlichen Zuschüsse werden beim sogenannten Meister-BAföG deutlich steigen. Dem entsprechenden Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) hat der Bundesrat am 18. März 2016 zugestimmt. Ab dem 1. August 2016 sind folgende Erhöhungen der maximalen Unterhaltsbeiträge im AFBG vorgesehen:

  • für Alleinstehende von 697,00 Euro auf 768,00 Euro/Monat
  • für Alleinerziehende von 907,00 Euro auf 1.003,00 Euro/Monat
  • für Verheiratete mit 1 Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro/Monat
  • für Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro/Monat

Prüfbitte des Bundesrates umgesetzt

Mit dem AFBG werden Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung altersunabhängig finanziell unterstützt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Mit der Erhöhung des Zuschussanteils auf 50 Prozent setzt das Gesetz eine Prüfbitte des Bundesrates um. Insgesamt 245 Millionen Euro zusätzlich sollen in den nächsten vier Jahren eingesetzt werden.

Neu ist zudem, dass künftig auch Bachelorabsolventinnen und -absolventen gefördert werden, wenn sie ihren Meister machen.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung und Verkündung zugeleitet und soll am 1. August 2016 in Kraft treten.

Stand: 18.03.2016

Landesinitiativen

Top 7Tierschutz

Foto: Elefanten vor einem Zirkuszelt

© PantherMedia | CreativeNature

  1. Beschluss

Beschluss

Länderkammer möchte Wildtierverbot im Zirkus

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass Affen, Elefanten, Großbären, Giraffen, Nashörner und Flusspferde künftig nicht mehr im Zirkus zur Schau gestellt werden. Mit einer Entschließung bittet er die Bundesregierung, eine entsprechende Verordnung zu erarbeiten. Übergangsfristen seien darin nur für solche Tiere vorzusehen, die bereits im Zirkus leben und keine Verhaltensstörungen zeigen - beispielsweise aggressives oder depressives Verhalten.

Forderung nach festen Quartieren

Darüber hinaus müsse die Verordnung Anforderungen an die Haltung solcher Tiere aufstellen, für die das Verbot nicht gelte. Zirkusse mit Tiershows sollten über ein festes Quartier verfügen, um eine artgerechte Ernährung, Pflege und Unterbringung zu gewährleisten.

Wiederholte Aufforderung

Bereits in den Jahren 2003 und 2011 hat sich der Bundesrat für ein Haltungsverbot für bestimmte wildlebende Tierarten ausgesprochen (BR-Drs. 595/03(B) und 565/11(B)). Die Bundesregierung hat die Forderungen bislang nicht umgesetzt.

Die Entschließung wird jetzt der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr beschäftigen wird.

Stand: 18.03.2016

Top 8Grenzüberschreitender Einkauf

Foto: Einkaufstüten steuerfrei

© panthermedia | stuartmiles

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Bagatellgrenze bei Mehrwertsteuer-Erstattung

Die Länderkammer setzt sich für eine Begrenzung der Mehrwertsteuer-Erstattung für Kunden aus Nicht-EU-Ländern ein. Künftig solle es keine Rückerstattung unterhalb einer Bagatellgrenze von mindestens 50 Euro geben. Mit einer am 18. März gefassten Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten.

Belastungen für die Infrastruktur

Bislang ist mit sogenannten Ausfuhrzetteln eine Rückerstattung unabhängig von der Höhe des Einkaufswertes möglich. Dies führe zu einer großen Zahl insbesondere Schweizer Einkaufstouristen, mit Belastungen für die grenznahe Infrastruktur - beispielsweise vollen Parkhäusern und Verkehrsstaus, argumentiert die Länderkammer. Außerdem sei eine Überlastung der Zöllnerinnen und Zöllner zu beobachten, die für die Bearbeitung der Anträge zuständig sind.

Die Bundesregierung wird sich in den nächsten Wochen mit der Entschließung befassen.

Stand: 18.03.2016

Top 9Patienteninfo

Foto: Frau liest Beipackzettel

© panthermedia | Bernd Leitner

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt für besser lesbare Beipackzettel

Viele Packungsbeilagen von Arzneimitteln sind nach Auffassung des Bundesrates wenig verständlich und somit patientenunfreundlich gestaltet. Mit einer am 18. März 2016 gefassten Entschließung setzt sich die Länderkammer für Beipackzettel ein, deren Inhalte leicht erfassbar sind und bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher Zweck der Medikamente und mögliche Nebenwirkungen schnell auffinden können.

Handlungsbedarf auf nationaler und europäischer Ebene

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich auch weiterhin auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Lesbarkeit von Packungsbeilagen für Patientinnen und Patienten verbessert wird. Auf nationaler Ebene solle ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der "Empfehlungen zur Gestaltung von Packungsbeilagen" gelegt werden. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels geboten.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.

Stand: 18.03.2016

Top 10Nein-heißt-Nein

Foto: Frau versucht sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen

© dpa | Maurizio Gambarini

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat will grundlegende Reform des Sexualstrafrechts

Der Bundesrat setzt sich für eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts ein. Mit einer am 18. März 2016 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, die Strafbarkeit bei Sexualdelikten nicht von der Anwendung von Gewalt abhängig zu machen. Vielmehr müsse das fehlende Einverständnis der Betroffenen Anknüpfungspunkt der Strafbarkeit sein. Es gelte der Grundsatz "Nein-heißt-Nein".

Sexuelle Selbstbestimmung ausschlaggebend

Die derzeitige Rechtslage hat sich nach Ansicht der Länder in bestimmten Punkten als defizitär erwiesen. Teilweise könnten auch massive Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung durch den engen Tatbestandskatalog nicht als Sexualstraftat sanktioniert werden. Der Bundesrat begrüßt daher die von der Bundesregierung bereits erwogenen Schritte, um diese Strafbarkeitslücken zu schließen. Für einen noch effektiveren Grundrechtsschutz müsse aber die Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung in den Mittelpunkt der Reform gestellt werden. Die abschließend beschriebene Erweiterung des Strafbarkeitskatalogs sei nicht ausreichend.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird. Zu dem am 16. März 2016 beschlossenen Regierungsentwurf kann der Bundesrat am 13. Mai 2016 Stellung nehmen.

Stand: 18.03.2016

Video

Top 41Lebensmittelkennzeichnung

Foto:  Nudeln mit Teig und Ei

© PantherMedia | Thomas Francois

  1. Beschluss

Beschluss

Haltungsform der Legehennen angeben

Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz setzen sich für eine Kennzeichnungspflicht bei Lebensmitteln ein, in denen Eier verarbeitet sind. Die Länder möchten die Bundesregierung auffordern, eine Regelung zu schaffen, die Angaben zur Haltungsform der Legehennen bei solchen Produkten vorschreibt.

Informationen für Verbraucher verbessern

Entsprechende Angaben bei unverarbeiteten Eiern hätten zur besseren Verbraucherinformation geführt und den Marktanteil von Eiern aus tierwohlgerechteren Haltungsformen vergrößert. Bei verarbeiteten Produkten sei es Kunden und Kundinnen hingegen derzeit nicht möglich, die Haltungsform der Legehennen zu erkennen und ihre Kaufentscheidung daran auszurichten.

Der Entschließungsantrag wurde am 18. März 2016 im Bundesratsplenum vorgestellt und anschließend dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz sowie dem Ausschuss für Fragen der Europäischen Union zur weiteren Beratung zugeleitet.

Stand: 18.03.2016

Top 43Stahlindustrie

Foto:  Stahlarbeiter während der Arbeit

© PantherMedia | branex

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Faire Wettbewerbsbedingungen für heimische Stahlwirtschaft

Niedersachsen, Saarland, Sachsen und Brandenburg setzen sich für faire Wettbewerbsbedingungen für die heimische Stahlindustrie im globalen Wettbewerb ein. Aus Sicht der Länder sind Tausende von Arbeitsplätzen in Deutschland und Europa in diesem Wirtschaftssektor aktuell in Gefahr. Dies liege insbesondere an den Überkapazitäten aus China, die zu Dumpingpreisen in den EU-Markt drängten.

Wirkungsvolle und effektive Außenhandelspolitik gefordert

Die Bundesregierung solle sich daher bei der EU-Kommission für eine wirkungsvoll ausgestaltete und effektive Außenhandelspolitik einsetzen, zu der auch handelspolitische Schutzmaßnahmen gehörten. Zudem solle das Prüfverfahren der EU-Kommission bei Dumpingvorwürfen deutlich verkürzt werden. Die Länder sprechen sich ferner für eine angemessene Verteilung der Kosten der Energiewende aus, so dass diese auch für die energieintensive Stahlindustrie tragbar blieben.

Die Entschließung wurde in der Sitzung am 18. März 2016 vorgestellt und dem Wirtschafts-, EU- sowie Umweltausschuss zur Beratung zugewiesen.

Stand: 18.03.2016

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 12Arbeitslosengeld II

Foto: Aktenstapel SGB

© dpa | Uli Deck

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat beschließt Stellungnahme zu geplanter Rechtsvereinfachung bei Hartz IV

Die Bundesregierung plant einen Bürokratieabbau beim Arbeitslosengeld II. Leistungsberechtigte Personen sollen durch den Gesetzentwurf künftig schneller Klarheit über ihre Rechtsansprüche erhalten. Vereinfacht werden etwa Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen, die Anspruchsvoraussetzungen für die Grundsicherung, die Ermittlung von Bedarfen für Unterkunft und Heizung sowie das Verfahrensrecht. Der Regelbewilligungszeitraum für das sogenannte Hartz IV wird von sechs auf zwölf Monate erhöht.

Verbesserungen in vier Bereichen gefordert

Der Bundesrat sieht in seiner Stellungnahme vom 18. März 2016 Verbesserungsbedarf in vier Bereichen. So seien die Eingliederungsleistungen weiterzuentwickeln, die Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende anzugleichen sowie die Leistungen und Finanzierung von Bedarfen für Bildung und Teilhabe fortzuentwickeln und weitere generelle Rechtsvereinfachungen vorzunehmen.

Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie wird anschließend gemeinsam mit dem Gesetzentwurf und einer Gegenäußerung der Bundesregierung in den Bundestag zur Beratung eingebracht.

Stand: 18.03.2016

Video

Top 14Asylverfahren

Foto:  Grenzübergang Krusau bei Flensburg (Schleswig-Holstein)

© dpa | Carsten Rehder

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat sieht offene Fragen bei sicheren Herkunftsstaaten

Der Bundesrat sieht noch offene Fragen zur geplanten Einstufung der Länder Algerien, Marokko und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten. Bei der Bewertung komme der Lage von Minderheiten, auch von Volksgruppen sowie von Homo-, Trans- und Intersexuellen, ebenso wie dem Handeln staatlicher Stellen, der Gewährleistung der Pressefreiheit und rechtsstaatlichen Verfahren besondere Bedeutung zu.

Mit seiner am 18. März 2016 gefassten Stellungnahme bittet der Bundesrat die Bundesregierung, bestehende Zweifel im weiteren Beratungsverfahren auszuräumen. Zudem solle die Überprüfung der Menschenrechtssituation in sicheren Herkunftsstaaten generell und unter Einbeziehung von Menschenrechtsorganisationen intensiviert werden.

Mehr Kapazitäten im BAMF gefordert

Die Länderkammer stellt weiter fest, dass für eine Beschleunigung der Asylverfahren in erster Linie zügig neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einzustellen seien. Für eine weitere Entlastung der Verfahren empfiehlt der Bundesrat eine Altfallregelung: Asylsuchende, die vor einem bestimmten Stichtag eingereist und gut integriert sind, sollten einen Aufenthaltsstatus bekommen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Schnellere Asylverfahren

Die Bundesregierung will Algerien, Marokko und Tunesien künftig als sichere Herkunftsländer behandeln, um die Asylverfahren von Menschen aus diesen Ländern zu beschleunigen.

Sichere Herkunftsländer sind Staaten, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die gesetzliche Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Asylanträge von Menschen aus diesen Herkunftsstaaten werden in der Regel als offensichtlich unbegründet abgelehnt, sofern nicht besondere Umstände dagegen sprechen.

Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie wird anschließend gemeinsam mit dem Regierungsentwurf in den Bundestag eingebracht. In einem zweiten Durchgang entscheidet der Bundesrat dann über die Zustimmung zu dem Gesetz.

Stand: 18.03.2016

Video

Top 21E-Books

Foto:  E-Book vor einem Bücherstapel

© PantherMedia | Axel Bückert

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat will Umgehung von Buchpreisbindung verhindern

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der geplanten Änderung des Gesetzes zur Buchpreisbindung ein Verbot von Absatzfördermaßnahmen zu prüfen. Beispielsweise durch eine Kundenbindung mit Gutscheinen könnten große Buchhändler kleinere Markteilnehmer verdrängen. Dies gelte es zu verhindern.

Ausweitung auf E-Books geplant

Die Bundesregierung will mit der Anpassung des Buchpreisbindungsgesetzes klarstellen, dass die Preisbindung auch für E-Books gilt. Die Anpassungen seien notwendig, da die Bedeutung elektronischer Bücher stetig zugenommen habe. Neue und verbesserte Lesegeräte sowie einfache Technologien zum Herunterladen von Inhalten beförderten diese Entwicklung. Sogenannte E-Books haben sich nach Ansicht der Bundesregierung zur echten Alternative zum gedruckten Buch etabliert.

Ziel der Buchpreisbindung ist, ein großes Buchangebot für eine breite Öffentlichkeit mittel- und langfristig sicherzustellen.

Die am 18. März 2016 gefasste Entschließung der Länderkammer wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.

Stand: 18.03.2016

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