BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 939. Sitzung am 27.11.2015

Hoher Besuch und zahlreiche Beschlüsse

25 Jahre nach der ersten Sitzung des gesamtdeutschen Bundesrates hat mit Joachim Gauck zum ersten Mal ein Bundespräsident in der Länderkammer gesprochen. In seiner Rede bekräftigte er den deutschen Föderalismus, der sich trotz mancher Kritik bewährt habe. Zuvor hatte Bundesratspräsident Stanislaw Tillich die wichtige Rolle des Föderalismus bei der Wiedervereinigung betont. Er zeigte sich überzeugt, dass dieser sich auch in der Integrationspolitik als Stärke erweisen werde.

Terrorbekämpfung, Sterbehilfe, Dopingstrafen

In der folgenden Plenarsitzung billigte der Bundesrat zahlreiche Gesetzesbeschlüsse des Bundestages: die Verlängerung der Terrorismusbekämpfungsgesetze, das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe, Verbesserungen in der Hospiz- und Palliativmedizin und in der Krankenhausfinanzierung; zudem Gesetze zur Bekämpfung von Doping im Sport, zur Steigerung der Attraktivität der Bundeswehr als Arbeitgeber, zu Maßnahmen gegen den unlauteren Wettbewerb und zur freien Wahl von Routern für Verbraucher.

Arbeitsschutz, Windkraft, Lärmschutz

Außerdem beschloss der Bundesrat zwei eigene Initiativen zur Arbeitsschutzverordnung und zur gleichmäßigen Verteilung von Windkraftanlagen. Sie werden nun der Bundesregierung vorgelegt.

Die Länder stellten neue Vorschläge zum besseren Schutz vor Flug- und Schienenlärm, zur artgerechten Haltung von Rindern, zum Ausbau erneuerbarer Energien sowie zur Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge vor. Damit befassen sich in den nächsten Wochen die Fachausschüsse des Bundesrates.

Meister-BAföG, europäische Kapitalmarktunion

Die Länderkammer äußerte sich zu Regierungsentwürfen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen und zur Verbesserung beruflicher Fortbildungen, u.a. durch das so genannte Meister-BAföG, zu mehr Rechtssicherheit bei Insolvenzanfechtungen, zum Wasserhaushaltsgesetz und zur Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sowie der Zollverwaltung. Stellung nahmen sie auch zu europäischen Vorlagen zur Schaffung einer Kapitalmarktunion und zum Verbraucherschutz bei Verbriefungen.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in PlenumKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Ansprachen

Top 1Ein historischer Besuch

Foto: Bundespräsident Joachim Gauck © BPA

© BPA

  1. Beschluss
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Beschluss

Bundespräsident sprach im Bundesrat

Zum Jubiläum "25 Jahre 16 Länder im Bundesrat" gab es hohen Besuch in der Länderkammer. Zum ersten Mal in der Geschichte des Bundesrates sprach ein Bundespräsident im Plenum.

Joachim Gauck wurde am 27. November von Bundesratspräsident Stanislaw Tillich im Rahmen einer besonderen Plenarsitzung empfangen: Vor 25 Jahren - am 9. November 1990 - tagte der Bundesrat zum ersten Mal mit den Vertretern aller 16 Landesregierungen.

Stand: 27.11.2015

Video

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 4aMehr Qualität in der Krankenhausversorgung

Foto: Blick auf einen Krankenhausflur

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  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat billigt Krankenhausstrukturgesetz

Mehr Geld für die Pflege im Krankenhaus sowie Qualität als Maßstab für die Krankenhausplanung und -finanzierung - dies sind die wesentlichen Inhalte des Krankenhausstrukturgesetzes, das der Bundesrat am 27. November 2015 gebilligt hat.

Mehr Geld für die Pflege

Von 2016 bis 2018 werden Fördermittel von bis zu 660 Millionen Euro für die Pflege bereitgestellt. Ab 2019 stehen dauerhaft bis zu 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Dadurch können voraussichtlich 6.350 neue Stellen geschaffen werden. Zusätzlich wird ein Pflegezuschlag in Höhe von 500 Millionen Euro Krankenhäusern einen Anreiz bieten, eine angemessene Pflegeausstattung vorzuhalten.

Qualität zahlt sich aus

Qualität rechnet sich künftig für Krankenhäuser: Ist sie zufriedenstellend, erhalten sie finanzielle Zuschläge. Ist sie mangelhaft, müssen die Krankenhäuser mit Abschlägen rechnen. Auch die Planung, wo Krankenhäuser mit welchen Fachabteilungen stehen, orientiert sich künftig mehr an der Qualität. Das Gesetz sieht außerdem vor, die Qualitätsberichte der Krankenhäuser patientenfreundlicher zu gestalten.

Das Gesetz tritt nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten weitestgehend am 1. Januar 2016 in Kraft.

Stand: 27.11.2015

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Top 5Hospiz- und Palliativgesetz

Foto: Alte Frau im Krankenbett

© panthermedia | photographee.eu

  1. Beschluss
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Beschluss

Hospiz- und Palliativgesetz passiert den Bundesrat

Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am 27. November 2015 das Hospiz- und Palliativgesetz. Es setzt Anreize zur Entwicklung einer Palliativkultur in der stationären Versorgung in Pflegeheimen und Krankenhäusern und verbessert die Finanzierung der ambulanten Hospizdienste und stationären Hospize.

Mehr Leistungen vergüten

Das Gesetz nimmt die Palliativversorgung als ausdrücklichen Bestandteil der Regelversorgung in die gesetzliche Krankenversicherungsleistung auf. Die Sterbebegleitung wird expliziter Versorgungsauftrag der sozialen Pflegeversicherung. Darüber hinaus wird die Palliativversorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege gestärkt, indem Pflegedienste mehr Leistungen abrechnen können. Schließlich stellt das Gesetz sicher, dass sich Versicherte und deren Angehörige gezielt über bestehende Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung informieren können.

Weitere Verbesserungen gefordert

Der Bundesrat fordert mit einer Entschließung weitere Verbesserungen für die Versorgung am Lebensende an dem Gesetz. Die in ihm vorgesehenen palliativen und hospizlichen Angebote sind nach Meinung der Länderkammer nicht ausreichend.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt weitestgehend am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet.

Stand: 27.11.2015

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Top 6Terrorismusbekämpfung

Foto: Hand die auf ein Tablet tippt

© panthermedia | peshkova

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Verlängerung von Sicherheitsgesetzen

Die Terrorismusbekämpfungsgesetze, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 eingeführt wurden, werden um weitere fünf Jahre verlängert. In seiner Sitzung am 27. November 2015 erhob der Bundesrat dagegen keine Einwendungen. Derzeit sind die Vorschriften bis Januar 2016 befristet. Die Gesetze enthalten unter anderem Befugnisse der Nachrichtendienste, Auskünfte bei Luftfahrtunternehmen, Kreditinstituten und Telekommunikationsdiensten einzuholen.

Erneute Befristung und Evaluierung

Die Anwendung der Terrorismusbekämpfungsgesetze durch die Behörden wurde von unabhängigen Wissenschaftlern evaluiert. Eine weitere Evaluation wird vor Ablauf der neuen Geltungsfrist durchgeführt - diese läuft bis Januar 2021.

Stand: 27.11.2015

Top 9Strafbarkeit geschäftsmäßiger Sterbehilfe

Foto: Tabletten in der Hand

© panthermedia | nito500

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Sterbehilfegesetz

Die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung steht in Deutschland künftig unter Strafe. Der Bundesrat billigte in seiner Sitzung am 27. November 2015 ein entsprechendes Gesetz zur Einführung eines neuen Straftatbestandes - § 217 StGB. Es drohen jetzt all denjenigen bis zu drei Jahre Haft, die beispielsweise Sterbewilligen geschäftsmäßig tödliche Medikamente gewähren. Angehörige oder andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen, die sich nicht geschäftsmäßig an der Tat beteiligen, sind von der Strafandrohung ausgenommen.

Suizid bleibt straflos

Das Gesetz hat zum Ziel, die Entwicklung der Beihilfe zum Suizid zu einem Dienstleistungsangebot der gesundheitlichen Versorgung zu verhindern. Die prinzipielle Straflosigkeit des Suizids und der Teilnahme daran wird nicht infrage gestellt.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Stand: 27.11.2015

Top 11Telekommunikationsendgeräte

Foto: Router mit einem Schloss an den Zugangskabeln

© panthermedia | Ronalds Stikans

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat gibt grünes Licht für freie Router-Wahl

Verbraucher können künftig frei wählen, welches Modem und welchen Router sie für ihren Breitbandanschluss verwenden. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 27. November 2015 gebilligt. Bislang lassen einige Netzbetreiber ausschließlich eigene Router zu - dies schränkt die Produktauswahl für den Endkunden ein.

Anpassung an europäische Vorgaben

Das Gesetz trägt zur vollständigen Liberalisierung des Endgerätemarktes bei - dadurch wird der Wettbewerb auf dem Endgerätemarkt gestärkt. Die Liberalisierung geht auf eine europäische Richtlinie zurück.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und tritt sieben Monate nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Stand: 27.11.2015

Top 33Anti-Doping-Gesetz

Im Vordergrund eine Spritze - im Hintergrund ein Ball mit einem Turnschuh

© panthermedia | Reinhard Kungel

  1. Beschluss
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Beschluss

Anti-Doping-Gesetz passiert Bundesrat

Der Bundesrat billigte am 27. November das vom Bundestag beschlossene Anti-Doping Gesetz. Es soll die Leistungssteigerung im Sport durch den Einsatz von Drogen bekämpfen und bündelt entsprechende Rechtsvorschriften. Außerdem führt es neue Straftatbestände ein.

Harte Strafen für dopende Sportler

Künftig ist Selbstdoping strafbar. Damit werden erstmalig gezielt dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler erfasst, die beabsichtigen, sich mit dem Doping Vorteile im organisierten Sport zu verschaffen. Strafbar ist künftig auch Erwerb und Besitz von geringen Mengen an Dopingmitteln für das Selbstdoping. Doch nicht nur der Kampf gegen dopende Sportler, sondern auch gegen deren Hintermänner wird verschärft. Das neue Anti-Doping-Gesetz hilft den Strafverfolgungsbehörden, Doping-Netzwerke zu zerschlagen.

Mehr Informationen für die Nationale-Anti-Doping-Agentur (NADA)

Das Gesetz enthält zudem Regelungen, um die sportinterne Dopingbekämpfung zu unterstützen. So ist festgelegt, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften unter bestimmten Voraussetzungen Daten aus Strafverfahren von Amts wegen an die NADA (www.nada.de) übermitteln können.

Stand: 27.11.2015

Video

Landesinitiativen

Top 14aLärmschutz

Foto: Flugzeuge im Landeanflug

© panthermedia

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm

Mit einem Gesetzesantrag wollen die Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm verbessern. Wegen wachsender Flugzahlen - insbesondere in den Nachtstunden - würden die bisherigen Regelungen für einen effektiven Schutz nicht mehr ausreichen. Bei der Planung und Festlegung von Flugverfahren sowie in der betrieblichen Praxis sei daher dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung künftig ein größeres Gewicht beizumessen.

Transparente Beteiligung der Öffentlichkeit

Werden Flugverfahren festgesetzt oder geändert, soll künftig die Bevölkerung durch ein transparentes Verfahren beteiligt werden. Außerdem sieht der Gesetzesantrag einen besseren Schutz vor Lärmbelastungen durch Kunstflüge vor.

Der Entwurf wurde in der Sitzung des Bundesrates am 27. November 2015 vorgestellt und anschließend den Fachausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen.

Stand: 27.11.2015

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Top 14bLärmschutz

Foto: Güterzug

© panthermedia | remik44992;

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Beschluss

Lärmschutz vor lauten Güterwagen

Schutz vor Lärm durch Schienengüterverkehr hat ein Entschließungsantrag aus Rheinland-Pfalz zum Ziel, dem Hessen beitritt. Die Belastung nehme zum Teil immer noch gesundheitsgefährdende Ausmaße an. Daher möchten die Länder die Bundesregierung bitten, zeitnah einen Gesetzesentwurf für ein generelles Durchfahrtverbot lauter Güterwagen ab dem Jahr 2020 vorzulegen. Überlegungen der EU-Kommission, das Verbot weiter zu verzögern, seien abzulehnen.

Lärmmindernde Umrüstung gefordert

Bereits im Jahr 2016 solle untersucht werden, wie viele Güterzüge mit lärmmindernden Bremsbelägen umgerüstet wurden. Liege dieser Wert unter 50 Prozent, müsse man ordnungsrechtliche Maßnahmen auf stark befahrenen Güterstrecken umsetzen - beispielsweise Nachtfahrverbote.

Der Antrag wurde in der Sitzung des Bundesrates am 27. November 2015 vorgestellt und anschließend den Ausschüssen zur weiteren Beratung zugewiesen.

Stand: 27.11.2015

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Top 15Arbeitsschutz

Foto: Aktenordner mit der Aufschrift Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

© panthermedia | Boris Zerwann

  1. Beschluss
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Beschluss

Länderkammer fordert Verbesserungen an Arbeitsschutzverordnungen

Der Bundesrat hat am 27. November 2015 eine Entschließung gefasst, in der er Anpassungen der Arbeitsstättenverordnung an die sich rasch wandelnde Arbeitswelt verlangt. Er fordert die Bundesregierung auf, insbesondere die neuen Arbeitsformen und technischen Weiterentwicklungen bei der Novellierung zu berücksichtigen. Zudem sei die Bildschirmarbeitsverordnung aufzuheben.

Verordnungsverfahren nicht abgeschlossen

Bereits im Dezember 2014 hatte der Bundesrat einem entsprechenden Verordnungsentwurf der Bundesregierung unter der Bedingung von zahlreichen Änderungen zugestimmt. Die Regierung hat die Änderungen aber bisher nicht umgesetzt und die Verordnung noch nicht verkündet.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen mit ihr befassen wird.

Stand: 27.11.2015

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Top 16Tierschutz

Foto: Kühe in einem Stall

© panthermedia | zentock

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Beschluss

Artgerechtere Haltung von Rindern

Hessen stellte in der Sitzung des Bundesrates am 27. November 2015 einen Entschließungsantrag vor, mit dem es sich für eine tiergerechte Haltung von Rindern einsetzt. Das Land möchte gesetzlich verbieten, dass Rinder ganzjährig angebunden im Stall stehen. Dabei können die Tiere sich nicht fortbewegen, das Abliegen und Aufstehen ist erschwert. Auch das Erkundungs- und Sozialverhalten der Tiere werde eingeschränkt oder gänzlich verhindert. Zudem würden bei anderen Haltesystemen deutlich weniger Krankheiten auftreten, heißt es in der Begründung.

Übergangsfrist vorgesehen

Vorgesehen ist eine Übergangsfrist von 12 Jahren bis zum endgültigen Verbot. Hiermit soll insbesondere kleinen und familiengeführten Betrieben Zeit für den Entwicklungsschritt von der Anbinde- auf die Laufstallhaltung gegeben werden.

Der Antrag wurde dem Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz zur weiteren Beratung zugeleitet.

Stand: 27.11.2015

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Top 17Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Foto: Traktor auf einem Feld

© panthermedia | NoamArmonn

  1. Beschluss

Beschluss

Kfz-Steuerbefreiung gefordert

Baden-Württemberg setzt sich für eine weitergehende Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge ein. Durch den fortlaufenden Strukturwandel in der Landwirtschaft erfolgen landschaftspflegerische Maßnahmen - beispielsweise die Pflege von Streuobstwiesen - zunehmend nicht mehr im Rahmen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes. In diesem Fall fällt bislang die Kfz-Steuerbefreiung für dafür eingesetzte Fahrzeuge weg.

Um zusätzliche Kosten auszuschließen, sollen künftig auch solche Fahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit werden, die außerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebs für landschaftspflegerische Maßnahmen eingesetzt werden.

Der Entschließungsantrag wurde in der Sitzung des Bundesrates am 27. November 2015 vorgestellt und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 27.11.2015

Top 19Energiewende

Foto: Windkrafträder

© panthermedia | Marita Heydenreich

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert gleichmäßige Verteilung von Windkraftanlagen

Der Bundesrat fordert eine gleichmäßige deutschlandweite Verteilung von Windkraftanlagen. Eine solche Verteilung stärke die Netzstabilität und führe zu einer gleichmäßigeren Windstromerzeugung. Damit erhöhe sich auch die Versorgungssicherheit, heißt es in der am 27. November 2015 gefassten Entschließung.

Einführung einer Mindestquote

Die sogenannte Regionalisierungskomponente bei Ausschreibungen von Windenergie an Land soll in Form einer Mindestquote für mittel- und süddeutsche Länder eingeführt werden. Eine solche Quote stelle eine hohe Wettbewerbsintensität sicher.
Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die sich in den nächsten Wochen damit befassen wird.

Stand: 27.11.2015

Top 34Erneuerbare Energien

Foto: Grafik

© panthermedia | honzakrej

  1. Beschluss

Beschluss

Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse

Bayern, Thüringen und Rheinland-Pfalz setzen sich für den Ausbau erneuerbarer Energien ein. Mit einem Entschließungsantrag möchten sie die Stromerzeugung aus Biomasse stärken. Bioenergie könne Strom verlässlich, flexibel und bedarfsgerecht zur Verfügung stellen - sie sei daher im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) besonders zu beachten.

Wirtschaftliche Perspektiven schaffen

Bestehende Biomasseanlagen sollen erhalten und weiterentwickelt werden. Es ist vorgesehen, deren nachträgliche Flexibilisierung durch das EEG wirkungsvoller als bisher zu unterstützen - die Stromerzeugung aus Rest- und Abfallstoffen sei zu intensivieren. Die antragstellenden Länder gehen davon aus, dass Bestandsanlagen nach Auslaufen der regulären EEG-Förderung nur mit einer Anschlussförderung wirtschaftlich zu betreiben sind. Die Bundesregierung solle daher wirtschaftliche Perspektiven für effiziente, systemdienliche und umweltverträgliche Neu- und Bestandsanlagen umgehend im EEG verankern.

Der Entschließungsantrag wurde in der Sitzung des Bundesrates am 27. November 2015 vorgestellt. Die Fachausschüsse werden ihn in den nächsten Wochen beraten.

Stand: 27.11.2015

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 21Meister-BAföG

Foto: Ordner mit der Aufschrift Fortbildung

© panthermedia | Randolf Berold

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Vollständige Finanzierung des Meister-BAföG durch den Bund?

Der Bundesrat hat sich am 27. November 2015 mit den Plänen der Bundesregierung zur Förderung der Aufstiegsfortbildung auseinandergesetzt. Er bittet um Prüfung, ob das Meister-BAföG in vollem Umfang durch den Bund finanziert werden kann. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht eine Erhöhung der Unterhaltszuschläge für Kinder und Ehegatten von 210 / 215 Euro auf 235 Euro monatlich vor. Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende soll von 113 auf 130 Euro monatlich erhöht werden.

Erfolgreiches Förderprogramm

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist ein Aufstiegs-BAföG für alle, die ihre Chance auf eine Karriere im dualen System nutzen wollen. Seit sieben Jahren steigt die Zahl der geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer kontinuierlich: 2014 waren es rund 171.000.

Ziele der Novelle sind, die Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie zu erleichtern und die Finanzierung weiter zu verbessern. Dies soll auch dazu beitragen, dass künftig noch mehr Frauen die Förderung nutzen. Insgesamt machen sie bisher weniger als ein Drittel der Geförderten aus.

Der Gesetzentwurf wird nun zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung zugeleitet.

Stand: 27.11.2015

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