BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 934. Sitzung am 12.06.2015

Bundesrat setzt sich für Ehe gleichgeschlechtlicher Paare ein

Bundesrat setzt sich für Ehe gleichgeschlechtlicher Paare ein

Der Bundesrat hat die Bundesregierung in seiner Sitzung am 12. Juni 2015 mit einer Entschließung aufgefordert, die weiterhin bestehende Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden und eine vollständige Gleichbehandlung der Ehe im gesamten Bundesrecht herzustellen. Die Entschließung wurde der Bundesregierung übermittelt, die sich nun mit den Länderforderungen befassen und eine Stellungnahme erarbeiten wird. Ein Gesetzentwurf mehrerer Länder mit thematisch gleichem Inhalt wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.

Die Debatte zu diesem Punkt hatte auch der Vorsitzende des Hohen Rates der Republik Mali, Oumarou Haidara, verfolgt, den Bundesratspräsident Volker Bouffier zu Beginn der Sitzung auf der Ehrentribüne im Plenarsaal der Länderkammer begrüßte.

Die Länder billigten in ihrer Plenarsitzung die Gesetzesbeschlüsse des Bundestages zur Tarifeinheit, zur finanziellen Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme von Asylbewerbern und zum verbesserten Kleinanlegerschutz. Insgesamt können nun zehn Gesetze dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden und wie geplant in Kraft treten.

Gesetzentwürfe aus dem Bundeskabinett

Die Länder befassten sich mit 13 Gesetzentwürfen aus dem Bundeskabinett und nahmen unter anderem Stellung zu Regierungsplänen zur Palliativmedizin, Abwicklung maroder Banken sowie Umsetzung der europäischen Transparenzrichtlinie im Finanzsektor. Zu den Plänen der Bundesregierung zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung hat der Bundesrat keine Stellungnahme beschlossen.

Initiativen aus den Ländern

Aus Länderfeder lagen insgesamt fünf Initiativen vor. Neben den bereits genannten Vorlagen zur Eheschließung für alle ging es hierbei unter anderem um einen verbesserten Tierschutz. Schleswig Holstein stellte einen Gesetzentwurf zum langfristigen Verbot der Pelztierhaltung vor, der zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen wurde. Zudem setzte sich die Länderkammer mit einer Entschließung für die Verbesserung der Wohnsituation auf den deutschen Inseln ein.

Länder stimmen Rentenerhöhung zu

Der Bundesrat beriet insgesamt zwölf Verordnungen, die die Bundesregierung mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt hatte. Nach der Zustimmung der Länder kann die geplante Rentenerhöhung nunmehr wie vorgesehen zum 1. Juli des Jahres erfolgen. Einer Verordnung der Bundesregierung, durch die der Salzstock Gorleben für die künftige Standorterkundung zur Endlagerung radioaktiver Abfälle erhalten bleiben soll, stimmte der Bundesrat allerdings nur mit Auflagen zu.

Nächste Sitzung am 10. Juli 2015

Im nächsten Plenum wird sich der Bundesrat unter anderem mit dem Versorgungsstärkungsgesetz und dem IT-Sicherheitsgesetz befassen. Zudem steht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner auf der Tagesordnung. Es ist die letzte Sitzung vor der Sommerpause.

Personalien

Top 1Wahl des Vorsitzenden des Rechtsausschusses

Foto: Dr. Till Steffen

© Sven Teschke

  1. Beschluss

Beschluss

Till Steffen neuer Vorsitzender im Rechtsausschuss

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2015 den Senator und Präses der Behörde für Justiz und Gleichstellung der Freien und Hansestadt Hamburg, Till Steffen, zum Vorsitzenden des Rechtsausschusses gewählt.

Steffen ist seit dem 28. April 2015 stellvertretendes Mitglied des Bundesrates. Er war bereits im schwarz-grünen Senat unter Ole von Beust Senator und in dieser Eigenschaft von 2008 bis 2010 Vorsitzender des Rechtsausschusses.

Stand: 12.06.2015

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Top 2Tarifeinheit

Foto: Aktenordner mit Aufschrift Gewerkschaft

© panthermedia | Zerbor

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Künftig gilt der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft

Die Länder haben in ihrer Sitzung am 12. Juni 2015 das Tarifeinheitsgesetz gebilligt. Es kann nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden und wie vorgesehen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Das Gesetz soll zukünftig Arbeitskämpfe konkurrierender Gewerkschaften im selben Unternehmen - wie zum Beispiel bei der Deutschen Bahn oder der Lufthansa - verhindern. Es schreibt daher fest, dass im Streitfall nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gilt.

Stand: 12.06.2015

Video

Top 5Förderung von Investitionen

Foto: Grafik auf einer Tafel

© panthermedia | Andriy Popov

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat stimmt Investitionshilfen für Kommunen zu

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 12. Juni 2015 einem Gesetz zugestimmt, das der Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen dient und zugleich zur Entlastung bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern beiträgt.
Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung und Verkündung zugeleitet.

Neues Sondervermögen

Mit dem Gesetz richtet der Bund ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro ein, aus dem Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent unterstützt werden. Zudem entlastet er die Kommunen im Jahr 2017 um weitere 1,5 Milliarden Euro, um ihnen so Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen. Im Gesetz ist auch eine finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und unbegleiteten ausländischen Minderjährigen für die Jahre 2015 und 2016 vorgesehen. Diese liegt in beiden Jahren bei 500 Millionen Euro.

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Stand: 12.06.2015

Top 6Kleinanlegerschutzgesetz

Foto: Euromünzen auf Zeitung

© panthermedia | farbenfinsternis

  1. Beschluss

Beschluss

Länder billigen Gesetz zum verbesserten Schutz für Sparer

Der Bundesrat hat das Kleinanlegerschutzgesetz in seiner Sitzung am 12. Juni 2015 gebilligt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.

Das Gesetz soll den Anlegerschutz in Deutschland verbessern und nimmt dazu unter anderem Änderungen im Vermögensanlage- und Wertpapierhandelsgesetz sowie im Handelsgesetzbuch vor. Die Änderungen sollen insbesondere die Transparenz von Vermögensanlagen erhöhen und so die Anleger künftig besser informieren. Anbieter von Vermögensanlagen sind zukünftig verpflichtet, zu ihren Produkten jederzeit einen aktuellen Prospekt zur Verfügung zu stellen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhält Befugnisse, um die Vermarktung oder den Vertrieb von bestimmten – insbesondere besonders komplexen – Produkten einschränken oder verbieten zu können. Dies soll die Anleger vor aggressiver Werbung sowie nur schwer kontrollierbaren Produkten schützen. Zudem verankert das Gesetz den kollektiven Verbraucherschutz als Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Das Gesetz soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Stand: 12.06.2015

Top 7Wahl von Richtern des Bundesverfassungsgerichts

Foto: Richter des Bundesverfassungsgerichts

© dpa | Uli Deck

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat billigt Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Die Länder billigten in ihrer Plenarsitzung am 12. Juni 2015 eine Rechtsänderung, die die Befugnis zur Wahl der vom Bundestag zu bestimmenden Bundesverfassungsrichter auf das Plenum des Deutschen Bundestages überträgt. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Das Grundgesetz schreibt vor, dass die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat zu wählen sind. Bisher wählte der Bundestag die Richter jedoch nicht unmittelbar, sondern in indirekter Wahl durch einen Wahlausschuss mit zwölf Mitgliedern. Mit dem Gesetz übernimmt der Bundestag nun das Wahlverfahren des Bundesrates.

Stand: 12.06.2015

Landesinitiativen

Top 12Änderung des Tierschutzgesetzes

Foto: Pelzmäntel

© panthermedia | Mythja Photography

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Pelztierhaltung langfristig verbieten

Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz setzen sich für einen verbesserten Tierschutz ein. Mit ihrem Gesetzentwurf möchten die Länder die Pelztierhaltung langfristig verbieten und so das Leiden der Tiere verhindern. Das Töten von Tieren sei mit dem Grundgesetz nur dann vereinbar, wenn es höherrangigen Interessen dient, erforderlich und verhältnismäßig ist. Dies sei bei Pelztieren, die nur aufgrund der Pelzgewinnung getötet würden, nicht der Fall.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 12. Juni 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 12.06.2015

Video

Top 14Änderung des Baugesetzbuchs

Foto: Blick auf ein Haus am Strand

© panthermedia | Kay Augustin

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder wollen Wohnsituation auf Inseln verbessern

Der Bundesrat setzt sich für eine Verbesserung der Wohnsituation auf den deutschen – insbesondere den ostfriesischen – Inseln ein. Mit einer am 12. Juni 2015 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, das Baugesetzbuch zu ändern.
Ziel ist es, die sich durch den Verkauf von sogenannten Zweitwohnungen ergebenden Verdrängungsprozesse in den Wohnarten zu verhindern, die insbesondere aus städtebaulichen Gründen unerwünscht sind. Mittlerweile verdränge die nur temporäre Nutzung von Zweitwohnungen durch die Eigentümer sowohl das Dauer- als auch das touristische Wohnen. Hierdurch entstünden "tote Zonen", da die Zweitwohnungen erfahrungsgemäß die überwiegende Zeit des Jahres leer stehen. Zudem steigt der Verbrauch von Bauland, das der örtlichen Bevölkerung für den Bau von Dauerwohnungen fehlt, so der Bundesrat.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Stand: 12.06.2015

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Top 47aGesetzentwurf zur Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe

Foto: Zwei Männer halten ihre Hände

© panthermedia | Barbara Gretenkord

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Länder möchten Benachteiligungen endgültig aufheben

Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Thüringen, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen möchten gesetzlich festlegen, dass künftig auch gleichgeschlechtliche Personen die Ehe eingehen können. Mit ihrem Gesetzentwurf wollen sie hierfür notwendige Änderungen im BGB durchsetzen. Zur Begründung führen die antragstellenden Länder aus, dass das Verbot der gleichgeschlechtlichen Ehe eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität darstellt. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels gebe es keine haltbaren Gründe mehr, homo- und heterosexuelle Paare rechtlich unterschiedlich zu behandeln.

Der Gesetzentwurf entspricht mit geringfügigen redaktionellen Aktualisierungen einem bereits im März 2013 vom Bundesrat beschlossenen Entwurf (BR-Drucksache 196/13 (Beschluss)), den der Bundestag wegen des Ablaufs der 17. Wahlperiode jedoch nicht mehr abschließend behandelt hat.

Die Vorlage wurde in der Plenarsitzung am 12. Juni 2015 vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen.

Stand: 12.06.2015

Video

Top 47bEhe für gleichgeschlechtliche Paare

Foto: Gleichgeschlechtliche Paare beim Spaziergang

© panthermedia | Hans Pfleger

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat strebt vollständige Gleichbehandlung an

Die Länder setzen sich für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ein. Mit einer in der Plenarsitzung am 12. Juni 2015 gefassten Entschließung fordern sie die Bundesregierung auf, die weiterhin bestehende Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare zu beenden und eine vollständige Gleichbehandlung der Ehe im gesamten Bundesrecht herzustellen. Hierzu sei das Bürgerlichen Gesetzbuch zu ändern und ein volles gemeinschaftliches Adoptionsrecht zu schaffen.
Zur Begründung führt der Bundesrat aus, dass die Eherverwehrung für gleichgeschlechtliche Paare eine konkrete rechtliche und symbolische Diskriminierung darstellt. Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels gebe es keine Gründe mehr, am Ehehindernis der Gleichgeschlechtlichkeit weiter festhalten.

Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

Stand: 12.06.2015

Video

Gesetzentwürfe der Bundesregierung

Top 15Insolvenz und Abwicklung von Kreditinstituten

Foto: Hauseingang mit dem Schriftzug "Bank"

© panthermedia | johnkwan

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat will Rechte von KMU und Personen mit kleinem und mittlerem Einkommen besser schützen

Die Länder haben in ihrer Sitzung am 12. Juni 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des nationalen Bankenabwicklungsrechts beraten und eine Stellungnahme beschlossen. Sie wollen verhindern, dass einzelne Vorschriften zur Insolvenz oder Abwicklung von Kreditinstituten das Investmentbanking bevorzugen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren seien daher Alternativregelungen zu den bisherigen Vorschlägen zu prüfen. Hierbei seien den Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen, kleinen und mittleren Banken und von Personen in unteren und mittleren Einkommensgruppen Rechnung zu tragen.

Die bisherigen Regelungen privilegierten gerade Finanzprodukte, die die Finanzkrise maßgeblich ausgelöst hätten, während solides Bankgeschäft bisher benachteiligt werde.

Zudem spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung den Bundestag während der Aufbauphase des Einheitlichen Abwicklungsfonds über den Einsatz der Altmittel des Restrukturierungsfonds aus den Beitragsjahren 2011-2014 zu informieren hat. Nur so sei der Bundestag in der Lage, sich ein umfassendes Bild über die Mittelverwendung zu verschaffen.

Anpassung des Bankenrechts an Einheitlichen Abwicklungsmechanismus

Mit dem Gesetzentwurf legt die Bundesregierung ihre Pläne zur Anpassung des nationalen Bankenrechts an den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die europäischen Vorgaben zur Bankenabgabe vor. Der Entwurf soll damit auch den Start des einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus zum 1. Januar 2016 vorbereiten. Zudem schlägt die Bundesregierung Änderungen der Insolvenzregelungen für Banken vor. Diese sollen es in Zukunft ermöglichen, die Gläubiger einer Bank leichter an den Kosten einer Abwicklung zu beteiligen und so den Einsatz von Steuergeldern möglichst zu vermeiden. Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung soll weitreichende Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse erhalten.

Stand: 12.06.2015

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Top 17Hospiz- und Palliativgesetz

Foto: Arzt und Krankenschwester bei einer Patientin

© panthermedia | Ian Lishman

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat will transparente Qualitätsstandards zur hospizlichen Versorgung einführen

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 12. Juni 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Hospiz- und Palliativversorgung beraten. In ihrer umfangreichen Stellungnahme kritisieren sie, dass der Entwurf den besonderen Belangen von Kindern, denen es in stationären Kinderhospizen nachzukommen gilt, nicht in ausreichendem Maße Rechnung trägt. Hier seien eigenständige Rahmenvereinbarungen erforderlich.

Der Bundesrat setzt sich auch für die Einführung von überprüfbaren und transparenten Leistungs- und Qualitätsstandards zur hospizlich-palliativen Versorgung ein. Diese sollten Eingang in die Prüfkataloge der Krankenversicherung finden und Bestandteil der Regelprüfungen werden.

Die Länder fordern die Bundesregierung zudem auf, die Auswirkungen der neuen Regeln auf die Versorgungslandschaft drei Jahre nach Inkrafttreten zu evaluieren. Auf dieser Basis sei dann die Notwendigkeit weiterer Verbesserungen zu prüfen.

Die Stellungnahme geht nun an die Bundesregierung, die sie mit einer Gegenäußerung an den Bundestag weiterleitet.

Flächendeckendes Angebot zur Hospiz- und Palliativversorgung

Die Bundesregierung möchte mit ihrem Gesetzentwurf die Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland verbessern. Ziel ist es, in ganz Deutschland ein flächendeckendes Angebot zu verwirklichen, um Menschen in ihrer letzten Lebensphase gut versorgen und begleiten zu können.

Die Hospiz- und Palliativversorgung soll hierzu durch gezielte Maßnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung gestärkt werden. Der Entwurf setzt Anreize zum weiteren Auf- und Ausbau der Versorgung und fördert die Kooperation und Vernetzung in den relevanten Versorgungsbereichen. Zudem soll er für eine bessere Information der Versicherten über entsprechende Angebote sorgen, damit diese ihre letzte Lebensphase selbstbestimmt verbringen können.

Stand: 12.06.2015

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Top 19Vorratsdatenspeicherung

Foto: Raum mit Computern und Servern

© panthermedia | Wladimir Wetzel

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Keine Stellungnahme zur Speicherpflicht für Telekommunikationsdaten

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2015 im sogenannten ersten Durchgang keine Stellungnahme zu der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Einführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Der Bundestag wird seine Beratungen ohne vorheriges Votum der Länderkammer nun aufnehmen.

Der Gesetzentwurf soll Telekommunikationsdienste dazu verpflichten, einzelne Verkehrsdaten für eine begrenzte Zeit unter hohen Sicherheitsvorkehrungen zu speichern: Verbindungsdaten für zehn, Standortdaten für vier Wochen. Für bestimmte Berufsgruppen sind Ausnahmen vorgesehen.

Zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten sollen Strafverfolgungsbehörden die Daten abrufen dürfen, wenn die Straftat sonst nicht aufklärbar und die Erhebung verhältnismäßig ist. Landespolizeibehörden sollen Zugriff auf die Daten erhalten, wenn eine landesrechtliche Norm dies zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder den Bestand des Bundes oder eines Landes vorsieht.

Zudem führt der Gesetzentwurf den neuen Straftatbestand der Datenhehlerei ein, um den Handel mit rechtswidrig erlangten Daten zu bekämpfen.

Stand: 12.06.2015

Video

Rechtsverordnungen

Top 33aRentenerhöhung

Foto: Rentenbezugsbescheinigung

© panthermedia | Peter Jobst

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Höhere Altersbezüge ab dem 1. Juli

Die Rentenerhöhung für das Jahr 2015 ist beschlossen. Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 12. Juni 2015 der Rentenwertbestimmungsverordnung zugestimmt. Damit erhöhen sich zum 1. Juli des Jahres die Altersbezüge der Rentnerinnen und Rentner in den neuen Ländern um 2,5 und in den alten Ländern um 2,1 Prozent. Der Beschluss des Bundesrates wird nun der Bundesregierung zugestellt, damit diese die Verordnung in Kraft setzt.

In einer begleitenden Entschließung machte der Bundesrat zudem seine Auffassung deutlich, dass mit den Vorbereitungen zu abschließend einheitlichen Rentenwerten in alten und neuen Ländern nicht erst 2016, sondern umgehend zu beginnen ist. Er forderte die Bundesregierung daher auf, zeitnah eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzusetzen, die entsprechende Lösungsvorschläge erarbeiten soll.

Stand: 12.06.2015

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Top 40Lagerung radioaktiver Abfälle

Foto: Tonnen mit radioaktiven Abfällen

© panthermedia | Matthias Haas

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat schränkt Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben ein

Die weitere Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben soll deutlich kürzer gelten, als von der Bundesregierung geplant. Der Bundesrat hat am 12. Juni 2015 zu einer Verordnung der Bundesregierung, die die sogenannte Veränderungssperre für das Bergwerk um zehn Jahre verlängern sollte, beschlossen, dass diese spätestens mit Ablauf des 31. März 2017 außer Kraft tritt. Dies gilt jedoch nur, wenn der Salzstock nicht bereits vorher aus dem sogenannten Standortauswahlverfahren ausgeschlossen wird. In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung zudem, spätestens bis zum 31. März 2017 eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, die eine frühzeitige Sicherung von Standortregionen oder Planungsgebieten für potenzielle Endlagerstandorte ermöglicht.

Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück, die entscheiden muss, ob sie die Verordnung in der vorgegebenen Form in Kraft setzt.

Verordnung soll Gorleben gegen mögliche Veränderungen sichern

Mit der Verordnung wollte die Bundesregierung die Mitte August dieses Jahres auslaufende sogenannte Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben um zehn Jahre verlängern. Diese zielt darauf ab, den Salzstock gegen mögliche Veränderungen zu sichern, die eine spätere Standorterkundung zur Endlagerung radioaktiver Abfälle erschweren oder unmöglich machen würden.

Die Bundesregierung sieht sich nach dem Standortauswahlgesetz verpflichtet, den Standort offen zu halten, solange er nicht im Standortauswahlverfahren aufgehoben wurde. Nach den geltenden gesetzlichen Regelungen ist Gorleben wie jeder andere in Betracht kommende Standort in das Standortauswahlverfahren einzubeziehen.

Stand: 12.06.2015

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