Top 13Kosten des Atomausstiegs

Foto: Atomkraftwerk

© panthermedia | Kris Christiaens

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  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Die antragstellenden Länder setzen sich für verbesserte finanzielle Rückstellungen der Kernkraftwerke betreibenden Energiekonzerne für Stilllegung, Abbau und Entsorgung im Atombereich ein. Mit einer Entschließung wollen sie die Bundesregierung bitten, unabhängige Studien in Auftrag zu geben, die die zu erwartenden Kosten transparent darlegen. Zudem soll sie die KKW-betreibenden Energiekonzerne zu einer deutlich erhöhten Transparenz gegenüber den finanz- und atomrechtlichen Aufsichtsehörden verpflichten und dafür sorgen, dass die Betreiber die Rückstellungen auf das angemessene Maß erhöhen. Die Antragsteller möchten die Bundesregierung auch bitten, durch eine rechtsverbindliche Verpflichtung kurzfristig zu gewährleisten, dass die KKW-Betreiber eine Insolvenzversicherung für Abbau und Entsorgung schaffen. Hierbei müsse auch gewährleistet sein, dass im Falle einer Insolvenz einer KKW-Betreibergesellschaft der jeweilige Mutterkonzern für alle Verbindlichkeiten einzustehen hat.

Stand: 11.09.2014

Ausschussempfehlung

Wirtschafts- und Finanzausschuss empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen. Der Umweltausschuss möchte hingegen unter anderem die Forderung nach einer Einstandspflicht der Muttergesellschaften als Prüfauftrag an die Bundesregierung formulieren. Die Frage, ob dies gesetzlich zu erzwingen ist, sei unklar und bedürfe der Prüfung in verfassungsrechtlicher Hinsicht. Zudem vertritt der Ausschuss die Auffassung, dass KKW-Betreibergesellschaften für öffentlich finanzierte Reaktoren von den vorgesehenen Verpflichtungen auszunehmen sind.

Stand: 11.09.2014

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