Thüringen setzt sich für eine Verschärfung der strafrechtlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz ein. Mit einer Entschließung möchte das Land daher die Bundesregierung bitten, das gewerbsmäßige Handeln mit Nacktbildern von Kindern oder Jugendlichen unter Strafe zu stellen und schnellstmöglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Zur Begründung führt Thüringen aus, dass es nach deutschem Recht bisher nicht strafbar ist, Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen, die sie beispielsweise beim Baden oder Spielen zeigen, käuflich zu erwerben. Diese könnten auf Pädophile jedoch stimulierend wirken. Insbesondere der gewerbliche Handel mit solchen Nacktaufnahmen könne daher einen schweren Verstoß gegen die Menschenwürde der betroffenen Kinder darstellen. In diesem Zusammenhang sei auch zu berücksichtigen, dass Kinder nach dem Grundgesetz und der UN-Kinderrechtskonvention den besonderen Schutz des Staates genießen.
Stand: 01.04.2014