Top 8aKinder- und Jugendschutz verbessern

Foto: Strafgesetzbuch

© panthermedia | Thorsten Kempe

  1. Inhalt
  2. Ausschussempfehlung

Inhalt

Thüringen setzt sich für eine Verschärfung der strafrechtlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz ein. Mit einer Entschließung möchte das Land daher die Bundesregierung bitten, das gewerbsmäßige Handeln mit Nacktbildern von Kindern oder Jugendlichen unter Strafe zu stellen und schnellstmöglich einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.

Zur Begründung führt Thüringen aus, dass es nach deutschem Recht bisher nicht strafbar ist, Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen, die sie beispielsweise beim Baden oder Spielen zeigen, käuflich zu erwerben. Diese könnten auf Pädophile jedoch stimulierend wirken. Insbesondere der gewerbliche Handel mit solchen Nacktaufnahmen könne daher einen schweren Verstoß gegen die Menschenwürde der betroffenen Kinder darstellen. In diesem Zusammenhang sei auch zu berücksichtigen, dass Kinder nach dem Grundgesetz und der UN-Kinderrechtskonvention den besonderen Schutz des Staates genießen.

Stand: 01.04.2014

Ausschussempfehlung

Die Fachausschüsse empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung in einer Neufassung anzunehmen. In dieser haben die Ausschüsse die in die gleiche Richtung zielenden Entwürfe Thüringens und Hessens (siehe TOP 8b, Drucksache 91/14) miteinander verbunden und auf diese Weise die wesentlichen Gedanken beider Entschließungstexte zusammengeführt.

Stand: 01.04.2014

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.