© Bundesrat | Thomas Trutschel
1049. Sitzung, 22.11.2024 | BundesratKOMPAKT

Grünes Licht für Krankenhausreform, Jahressteuergesetz 2024 und Bürokratieentlastung

Neben der Antrittsrede von Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger standen die Krankenhausreform und das Jahressteuergesetz 2024 im Mittelpunkt des Novemberplenums.
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Aktuell im Bundesrat

Pressemitteilung Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger beschwört Zusammenhalt der Länder

„Der Bundesrat hat seine Sternstunden, wenn es uns gelingt, das große Ganze stärker im Blick zu haben als manche Parteizentrale das gerade in diesen Zeiten naturgemäß tut. Diese Balance ist die Stärke unseres Föderalismus. Hüten wir uns also alle miteinander vor der Versuchung, unsere Länderinteressen parteipolitisch einzufärben. Ziehen wir an einem Strang für die Zukunft des gesamten Landes!“

Terminhinweis Antrittsbesuch der Bundesratspräsidentin beim Bundespräsidenten

Freitag, 22.11.2024, 16:00 Uhr

Berlin, Schloss Bellevue

Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger wird am 22. November 2024 von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zum Antrittsgespräch empfangen.

Terminhinweis Bundesratspräsidentin bei Feierlichkeiten zur Befreiung Straßburgs

Samstag, 23.11.2024, 11:30 Uhr

Straßburg, Place Broglie und Université Marc Bloch

Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger wird am 23. November 2024 in Vertretung des Bundespräsidenten für die Bundesrepublik Deutschland an den Feierlichkeiten „80 Jahre Befreiung Straßburg“ teilnehmen.

Terminhinweis 70. Jahrestagung der Parlamentarischen Versammlung der NATO (NATO PV)

Freitag, 22.11.2024 bis Montag, 25.11.2024

Kanada, Montreal

Im Mittelpunkt der Jubiläums-Sitzung im 75. Jahr der Gründung der NATO stehen die Bewältigung aktueller Herausforderungen sowie die Unterstützung der Alliierten für die Ukraine und die Zukunft der euro-atlantischen Sicherheit.

Sekretariat des Bundesrates Aktuelle Stellenangebote

Sachbearbeiter/in (w/m/d)
im Referat Z 5 - Organisation, Stenografischer Dienst

Interview zum Amtsantritt mit Bundesratspräsidentin Anke Rehlinger "Wir werden in Deutschland manches ändern müssen, damit vieles so bleibt, wie wir es lieben."

Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger ist seit 1. November 2024 Präsidentin des Bundesrates. Im Interview spricht sie über ihre Heimat, Wandel-Erfahrungen und was die Politik vom Sport lernen kann. Sie erläutert, wie das Motto der saarländischen Präsidentschaft „Zukunft durch Wandel“ ganz Deutschland Zuversicht geben kann.

Mitglieder von Bundesrat und französischem Senat trafen sich in Paris "Mehr denn je braucht Europa ein deutsch-französisches Tandem"

Die Deutsch-Französischen Freundschaftsgruppen von Bundesrat und französischem Senat kamen vom 29. bis 31. Oktober 2024 in Paris zusammen. Auf der Tagesordnung standen Gespräche über nachhaltige Energiequellen, Stärkung der Industrie und Wettbewerbsfähigkeit und die aktuelle Grenz- und Migrationspolitik sowie die Zusammenarbeit im Bereich der KI.

Studienprogramm Deutschen Föderalismus live erleben

Ungefähr in der Hälfte aller europäischen Staaten existieren zweiteilige Parlamentsstrukturen und auch weltweit sind sie oft ein prägender Teil des politischen Systems anderer Länder. Ein Studienprogramm des Bundesrates lud nunmehr zum vierten Mal Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweiter Kammern zum fachlichen Austausch nach Berlin ein.

Plenarsitzungen Terminplan des Bundesrates für 2025

Die Sitzungstermine des Bundesrates für das Jahr 2025 stehen fest. Sie wurden vom Ständigen Beirat beschlossen. Geplant sind zehn reguläre Plenarsitzungen im Abstand von drei bis vier Wochen - jeweils an einem Freitag.

BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Aktuelle Ausgabe

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 1049. Sitzung am 22.11.2024

Rückschau Grünes Licht für Krankenhausreform, Jahressteuergesetz 2024 und Bürokratieentlastung

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Top 12 Rettungskräfte schützen

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Top 14 Sexuelle Belästigung

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Top 13 Wohnraummobilisierung

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Top 16a Hochwasserschäden

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Top 16b Extremwetter II

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Top 23 Sprengstoffgesetz

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Top 31 Mehr rauchfreie Zonen

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35 Fragen - 35 Antworten zum Bundesrat

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Frage 1Wer sitzt eigentlich im Bundesrat?

Im Bundesrat sitzen Mitglieder der Landesregierungen – also die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten, Minister und Ministerinnen der Länder bzw. die Bürgermeister sowie Senatorinnen und Senatoren der Stadtstaaten. Wenn Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre im Landeskabinett Sitz und Stimme haben, dann können auch sie dem Bundesrat angehören.

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Frage 1Wer sitzt eigentlich im Bundesrat?

Im Bundesrat sitzen Mitglieder der Landesregierungen – also die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten, Minister und Ministerinnen der Länder bzw. die Bürgermeister sowie Senatorinnen und Senatoren der Stadtstaaten. Wenn Staatssekretärinnen oder Staatssekretäre im Landeskabinett Sitz und Stimme haben, dann können auch sie dem Bundesrat angehören.

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Frage 2Wie viele Personen sind das insgesamt?

Der Bundesrat hat 69 sogenannte ordentliche Mitglieder. Hinzu kommen noch rund 100 stellvertretende Mitglieder, die den ordentlichen weitgehend gleichgestellt sind.

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Frage 2Wie viele Personen sind das insgesamt?

Der Bundesrat hat 69 sogenannte ordentliche Mitglieder. Hinzu kommen noch rund 100 stellvertretende Mitglieder, die den ordentlichen weitgehend gleichgestellt sind.

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Frage 3Ist die Opposition der Landesparlamente auch vertreten?

Nein. Parteien, die in den Landesparlamenten die Opposition stellen, können keine Vertreter in den Bundesrat entsenden.

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Frage 3Ist die Opposition der Landesparlamente auch vertreten?

Nein. Parteien, die in den Landesparlamenten die Opposition stellen, können keine Vertreter in den Bundesrat entsenden.

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Frage 4Welche Aufgaben hat der Bundesrat?

Der Bundesrat wirkt vor allem bei der Gesetzgebung mit. Er hat zudem die Möglichkeit, eigene Gesetze vorzuschlagen – das sogenannte Initiativrecht. Neben der Gesetzgebung ist er auch an der Verwaltung des Bundes und an der Europapolitik beteiligt.

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Frage 4Welche Aufgaben hat der Bundesrat?

Der Bundesrat wirkt vor allem bei der Gesetzgebung mit. Er hat zudem die Möglichkeit, eigene Gesetze vorzuschlagen – das sogenannte Initiativrecht. Neben der Gesetzgebung ist er auch an der Verwaltung des Bundes und an der Europapolitik beteiligt.

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Frage 5Ist die Gesetzgebung auch ohne den Bundesrat möglich?

Nein. Jedes Gesetz, das der Bundestag beschließt, wird auch im Bundesrat behandelt. Die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung ist in der sogenannten "Ewigkeitsklausel" des Grundgesetzes festgeschrieben (Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz). Das bedeutet, dass auch eine Mehrheit im Bundestag – egal wie groß sie ist – die Mitbestimmung der Länder nicht abschaffen könnte.

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Frage 5Ist die Gesetzgebung auch ohne den Bundesrat möglich?

Nein. Jedes Gesetz, das der Bundestag beschließt, wird auch im Bundesrat behandelt. Die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung ist in der sogenannten "Ewigkeitsklausel" des Grundgesetzes festgeschrieben (Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz). Das bedeutet, dass auch eine Mehrheit im Bundestag – egal wie groß sie ist – die Mitbestimmung der Länder nicht abschaffen könnte.

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Frage 6Und was bringt die Beteiligung?

Bundestag und Bundesregierung haben bei ihren Entscheidungen vor allem Deutschland als Ganzes im Blick. Über den Bundesrat kommt eine weitere Perspektive in das Gesetzgebungsverfahren: Die der Länder. Jedes Land ist anders, und deswegen wirkt sich auch dasselbe Gesetz in jedem Land anders aus.

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Frage 6Und was bringt die Beteiligung?

Bundestag und Bundesregierung haben bei ihren Entscheidungen vor allem Deutschland als Ganzes im Blick. Über den Bundesrat kommt eine weitere Perspektive in das Gesetzgebungsverfahren: Die der Länder. Jedes Land ist anders, und deswegen wirkt sich auch dasselbe Gesetz in jedem Land anders aus.

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Frage 7Kann der Bundesrat Gesetze verhindern?

Das kommt darauf an: Stimmt der Bundesrat einem zustimmungsbedürftigen Gesetz endgültig nicht zu, kann es nicht in Kraft treten. Legt er bei einem Einspruchsgesetz einen Einspruch ein, kann dieser vom Bundestag zurückgewiesen werden. Dann kann das Gesetz trotzdem in Kraft treten.

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Frage 7Kann der Bundesrat Gesetze verhindern?

Das kommt darauf an: Stimmt der Bundesrat einem zustimmungsbedürftigen Gesetz endgültig nicht zu, kann es nicht in Kraft treten. Legt er bei einem Einspruchsgesetz einen Einspruch ein, kann dieser vom Bundestag zurückgewiesen werden. Dann kann das Gesetz trotzdem in Kraft treten.

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Frage 8Was ist ein zustimmungsbedürftiges Gesetz?

Alle Gesetze, die in besonderer Weise die Interessen der Länder berühren, brauchen die Zustimmung des Bundesrates. Dabei handelt es sich unter anderem um Gesetze, die die Verfassung ändern, die Finanzen der Länder berühren und um Gesetze, die in die Verwaltung der Länder eingreifen.

Welche Gesetze die Zustimmung des Bundesrates brauchen, regelt das Grundgesetz abschließend. Insgesamt sind knapp 40 Prozent aller Gesetze zustimmungsbedürftig. Alle anderen Gesetze sind sogenannte Einspruchsgesetze.

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Frage 8Was ist ein zustimmungsbedürftiges Gesetz?

Alle Gesetze, die in besonderer Weise die Interessen der Länder berühren, brauchen die Zustimmung des Bundesrates. Dabei handelt es sich unter anderem um Gesetze, die die Verfassung ändern, die Finanzen der Länder berühren und um Gesetze, die in die Verwaltung der Länder eingreifen.

Welche Gesetze die Zustimmung des Bundesrates brauchen, regelt das Grundgesetz abschließend. Insgesamt sind knapp 40 Prozent aller Gesetze zustimmungsbedürftig. Alle anderen Gesetze sind sogenannte Einspruchsgesetze.

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Frage 9Was bedeutet "erster Durchgang"?

Gesetzentwürfe können durch die Bundesregierung, den Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden. Wird ein Gesetzentwurf durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht (das ist meistens der Fall), gibt es den sogenannten ersten Durchgang:
Der Gesetzentwurf ist zuerst dem Bundesrat vorzulegen – noch bevor sich der Bundestag mit ihm beschäftigt. Der Bundesrat kann zu der Initiative dann Stellung nehmen. Erst anschließend wird der Entwurf gemeinsam mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht.

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Frage 9Was bedeutet "erster Durchgang"?

Gesetzentwürfe können durch die Bundesregierung, den Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden. Wird ein Gesetzentwurf durch die Bundesregierung auf den Weg gebracht (das ist meistens der Fall), gibt es den sogenannten ersten Durchgang:
Der Gesetzentwurf ist zuerst dem Bundesrat vorzulegen – noch bevor sich der Bundestag mit ihm beschäftigt. Der Bundesrat kann zu der Initiative dann Stellung nehmen. Erst anschließend wird der Entwurf gemeinsam mit der Stellungnahme des Bundesrates und einer Gegenäußerung der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht.

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Frage 10Und was ist der "zweite Durchgang"?

Vom zweiten Durchgang spricht man, wenn eine Gesetzesinitiative der Regierung vom Bundestag beschlossen wurde und der Bundesrat sich ein zweites Mal mit ihr befasst. Ab jetzt ist von Gesetzesbeschluss die Rede.

Der Bundesrat hat dann folgende Möglichkeiten: Bei einem zustimmungsbedürftigen Gesetz kann er zustimmen, nicht zustimmen oder den Vermittlungsausschuss anrufen; bei einem Einspruchsgesetz kann er das Gesetz passieren lassen, den Vermittlungsausschuss anrufen oder nach Beendigung eines Vermittlungsverfahrens Einspruch einlegen.

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Frage 10Und was ist der "zweite Durchgang"?

Vom zweiten Durchgang spricht man, wenn eine Gesetzesinitiative der Regierung vom Bundestag beschlossen wurde und der Bundesrat sich ein zweites Mal mit ihr befasst. Ab jetzt ist von Gesetzesbeschluss die Rede.

Der Bundesrat hat dann folgende Möglichkeiten: Bei einem zustimmungsbedürftigen Gesetz kann er zustimmen, nicht zustimmen oder den Vermittlungsausschuss anrufen; bei einem Einspruchsgesetz kann er das Gesetz passieren lassen, den Vermittlungsausschuss anrufen oder nach Beendigung eines Vermittlungsverfahrens Einspruch einlegen.

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Frage 11Manchmal spricht man von einem "unechten zweiten Durchgang", was versteht man darunter?

Bei Gesetzen, die auf Initiativen der Bundestagsfraktionen zurückgehen, wird der Bundesrat nur einmal an der Beratung beteiligt. Nachdem der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, kann der Bundesrat über Zustimmung, Billigung oder Anrufung des Vermittlungsausschusses entscheiden.

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Frage 11Manchmal spricht man von einem "unechten zweiten Durchgang", was versteht man darunter?

Bei Gesetzen, die auf Initiativen der Bundestagsfraktionen zurückgehen, wird der Bundesrat nur einmal an der Beratung beteiligt. Nachdem der Bundestag das Gesetz beschlossen hat, kann der Bundesrat über Zustimmung, Billigung oder Anrufung des Vermittlungsausschusses entscheiden.

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Frage 12Was ist eine Entschließung?

Mit einer Entschließung äußert sich der Bundesrat zu einem politischen Thema. Oft sind es Aufforderungen an die Bundesregierung, in einer bestimmten Angelegenheit tätig zu werden, also beispielsweise einen Gesetzentwurf vorzulegen. Mit einer Entschließung kann der Bundesrat politischen Einfluss nehmen, Anstöße geben, auf Handlungsbedarf hinweisen oder auch nur die Haltung des Bundesrates nach außen sichtbar festlegen. Entschließungen sind ein klassisches parlamentarisches Mittel, das jedoch rechtlich unverbindlich ist.

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Frage 12Was ist eine Entschließung?

Mit einer Entschließung äußert sich der Bundesrat zu einem politischen Thema. Oft sind es Aufforderungen an die Bundesregierung, in einer bestimmten Angelegenheit tätig zu werden, also beispielsweise einen Gesetzentwurf vorzulegen. Mit einer Entschließung kann der Bundesrat politischen Einfluss nehmen, Anstöße geben, auf Handlungsbedarf hinweisen oder auch nur die Haltung des Bundesrates nach außen sichtbar festlegen. Entschließungen sind ein klassisches parlamentarisches Mittel, das jedoch rechtlich unverbindlich ist.

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Frage 13Wie viel Zeit hat der Bundesrat für seine Arbeit?

Der Bundesrat hat sechs Wochen Zeit, eine Stellungnahme zu den Gesetzesinitiativen der Bundesregierung abzugeben. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, die Vorlage zum Beispiel sehr umfangreich ist, beträgt die Frist neun Wochen. Verabschiedet der Bundestag ein Gesetz, muss der Bundesrat innerhalb von drei Wochen entscheiden, ob er den Vermittlungsausschuss anruft.

Für alle Fristen gilt: In besonderen Eilfällen können sie mit Einverständnis des Bundesrates verkürzt werden.

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Frage 13Wie viel Zeit hat der Bundesrat für seine Arbeit?

Der Bundesrat hat sechs Wochen Zeit, eine Stellungnahme zu den Gesetzesinitiativen der Bundesregierung abzugeben. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, die Vorlage zum Beispiel sehr umfangreich ist, beträgt die Frist neun Wochen. Verabschiedet der Bundestag ein Gesetz, muss der Bundesrat innerhalb von drei Wochen entscheiden, ob er den Vermittlungsausschuss anruft.

Für alle Fristen gilt: In besonderen Eilfällen können sie mit Einverständnis des Bundesrates verkürzt werden.

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Frage 14Wann wird der Vermittlungsausschuss tätig?

Wenn sich Bundesrat und Bundestag über einen Gesetzesbeschluss nicht einig sind, besteht die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Dieser soll dann einen Kompromiss finden. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und 16 Bundestagsabgeordneten. Er kann vom Bundesrat einberufen werden und – wenn der Bundesrat einem zustimmungsbedürftigen Gesetz nicht zustimmt – auch vom Bundestag und der Bundesregierung.

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Frage 14Wann wird der Vermittlungsausschuss tätig?

Wenn sich Bundesrat und Bundestag über einen Gesetzesbeschluss nicht einig sind, besteht die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Dieser soll dann einen Kompromiss finden. Der Vermittlungsausschuss besteht aus 16 Mitgliedern des Bundesrates und 16 Bundestagsabgeordneten. Er kann vom Bundesrat einberufen werden und – wenn der Bundesrat einem zustimmungsbedürftigen Gesetz nicht zustimmt – auch vom Bundestag und der Bundesregierung.

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Frage 15Wie wird im Plenum abgestimmt?

Im Bundesrat wird in der Regel durch Handaufheben abgestimmt. Der Bundesratspräsident zählt nur die Ja-Stimmen und stellt damit die Mehrheit oder Minderheit fest. Dadurch haben Gegenstimmen und Enthaltungen im Bundesrat die gleiche Wirkung.

Bei Verfassungsänderungen oder auf Antrag eines Landes erfolgt die Abstimmung durch Aufruf der Länder. Sie geben dann in alphabetischer Reihenfolge ihre Stimmen durch Zuruf ab.

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Frage 15Wie wird im Plenum abgestimmt?

Im Bundesrat wird in der Regel durch Handaufheben abgestimmt. Der Bundesratspräsident zählt nur die Ja-Stimmen und stellt damit die Mehrheit oder Minderheit fest. Dadurch haben Gegenstimmen und Enthaltungen im Bundesrat die gleiche Wirkung.

Bei Verfassungsänderungen oder auf Antrag eines Landes erfolgt die Abstimmung durch Aufruf der Länder. Sie geben dann in alphabetischer Reihenfolge ihre Stimmen durch Zuruf ab.

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Frage 16Wo kann man später sehen, wie die Länder abgestimmt haben?

Wie die einzelnen Länder in der Plenarsitzung abstimmen, wird grundsätzlich nicht festgehalten. Die Länder veröffentlichen ihr Abstimmungsverhalten aber online: BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SH, SL, SN, ST, TH. Nur wenn die Länder durch Einzelaufruf abstimmen, kann das Plenarprotokoll festhalten, wie sich ein Land verhalten hat.

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Frage 16Wo kann man später sehen, wie die Länder abgestimmt haben?

Wie die einzelnen Länder in der Plenarsitzung abstimmen, wird grundsätzlich nicht festgehalten. Die Länder veröffentlichen ihr Abstimmungsverhalten aber online: BW, BY, BE, BB, HB, HH, HE, MV, NI, NW, RP, SH, SL, SN, ST, TH. Nur wenn die Länder durch Einzelaufruf abstimmen, kann das Plenarprotokoll festhalten, wie sich ein Land verhalten hat.

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Frage 17Und wer hat wie viele Stimmen?

Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen. Insgesamt hat der Bundesrat somit 69 Stimmen.

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Frage 17Und wer hat wie viele Stimmen?

Jedes Land hat mindestens drei Stimmen, Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern haben vier, Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern fünf, Länder mit mehr als sieben Millionen Einwohnern sechs Stimmen. Insgesamt hat der Bundesrat somit 69 Stimmen.

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Frage 18Dürfen die Länder ihre Stimmen in Ja und Nein aufteilen?

Nein. Das Grundgesetz schreibt vor, dass jedes Land seine Stimmen nur einheitlich abgeben kann. Es soll bei der Stimmabgabe der Wille des Landes und nicht der des einzelnen Bundesratsmitglieds zum Ausdruck kommen. Die vorgeschriebene einheitliche Stimmabgabe verhindert außerdem, dass sich die Stimmen eines Landes gegenseitig aufheben.

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Frage 18Dürfen die Länder ihre Stimmen in Ja und Nein aufteilen?

Nein. Das Grundgesetz schreibt vor, dass jedes Land seine Stimmen nur einheitlich abgeben kann. Es soll bei der Stimmabgabe der Wille des Landes und nicht der des einzelnen Bundesratsmitglieds zum Ausdruck kommen. Die vorgeschriebene einheitliche Stimmabgabe verhindert außerdem, dass sich die Stimmen eines Landes gegenseitig aufheben.

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Frage 19Wie viele Stimmen braucht man für ein Vorhaben?

Damit ein Vorhaben im Bundesrat erfolgreich ist, braucht es mindestens die absolute Mehrheit. Das bedeutet mehr als die Hälfte der Stimmen, die der Bundesrat insgesamt hat. Derzeit liegt diese Grenze bei 35 – und deswegen werden hier auch 35 Fragen beantwortet.

Eine Änderung des Grundgesetzes bedarf sogar der Zustimmung von zwei Dritteln, das sind 46 Stimmen.

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Frage 19Wie viele Stimmen braucht man für ein Vorhaben?

Damit ein Vorhaben im Bundesrat erfolgreich ist, braucht es mindestens die absolute Mehrheit. Das bedeutet mehr als die Hälfte der Stimmen, die der Bundesrat insgesamt hat. Derzeit liegt diese Grenze bei 35 – und deswegen werden hier auch 35 Fragen beantwortet.

Eine Änderung des Grundgesetzes bedarf sogar der Zustimmung von zwei Dritteln, das sind 46 Stimmen.

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Frage 20Wie wird festgelegt, wie sich ein Land im Bundesrat verhält?

Die Landesregierungen müssen sich vor den Abstimmungen im Bundesrat darüber einigen, wie das Land seine Stimmen abgibt. In der Praxis sind jedoch andere Gremien auf Beamtenebene vorgeschaltet, so dass das Kabinett nur bedeutsame oder streitig gebliebene Angelegenheiten entscheidet. An Weisungen der Landesregierung müssen sich die Mitglieder im Bundesratsplenum halten – sie sind also nicht frei in ihrer Stimmabgabe. Der Ministerpräsident bzw. die Ministerpräsidentin alleine oder das Landesparlament können nicht über die Stimmabgabe entscheiden.

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Frage 20Wie wird festgelegt, wie sich ein Land im Bundesrat verhält?

Die Landesregierungen müssen sich vor den Abstimmungen im Bundesrat darüber einigen, wie das Land seine Stimmen abgibt. In der Praxis sind jedoch andere Gremien auf Beamtenebene vorgeschaltet, so dass das Kabinett nur bedeutsame oder streitig gebliebene Angelegenheiten entscheidet. An Weisungen der Landesregierung müssen sich die Mitglieder im Bundesratsplenum halten – sie sind also nicht frei in ihrer Stimmabgabe. Der Ministerpräsident bzw. die Ministerpräsidentin alleine oder das Landesparlament können nicht über die Stimmabgabe entscheiden.

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Frage 21Wann tritt ein Gesetz in Kraft?

Hat ein Gesetz den Bundesrat passiert, tritt es nicht automatisch in Kraft. Es wird zunächst von der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler gegengezeichnet und anschließend dem Bundespräsidenten zur Unterschrift – der sogenannten Ausfertigung – zugeleitet. Wird es abschließend im Bundesgesetzblatt verkündet, kann es zu dem vorgesehenen Datum in Kraft treten.

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Frage 21Wann tritt ein Gesetz in Kraft?

Hat ein Gesetz den Bundesrat passiert, tritt es nicht automatisch in Kraft. Es wird zunächst von der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler gegengezeichnet und anschließend dem Bundespräsidenten zur Unterschrift – der sogenannten Ausfertigung – zugeleitet. Wird es abschließend im Bundesgesetzblatt verkündet, kann es zu dem vorgesehenen Datum in Kraft treten.

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Frage 22Mitwirkung an der Verwaltung des Bundes und der Europapolitik, was heißt das?

Der Bundesrat wirkt neben der Gesetzgebung auch an der Verwaltung des Bundes und der Europapolitik mit. Beispielsweise erlässt er im Zusammenspiel mit der Bundesregierung Verordnungen – etwa die Straßenverkehrsordnung. Im Rahmen der Europapolitik reichen seine Rechte von einem umfassenden Informationsanspruch über die Möglichkeit, Stellungnahmen zu allen EU-Vorlagen abzugeben, die Länderinteressen berühren, bis zur Entsendung von Vertretern in den Rat.

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Frage 22Mitwirkung an der Verwaltung des Bundes und der Europapolitik, was heißt das?

Der Bundesrat wirkt neben der Gesetzgebung auch an der Verwaltung des Bundes und der Europapolitik mit. Beispielsweise erlässt er im Zusammenspiel mit der Bundesregierung Verordnungen – etwa die Straßenverkehrsordnung. Im Rahmen der Europapolitik reichen seine Rechte von einem umfassenden Informationsanspruch über die Möglichkeit, Stellungnahmen zu allen EU-Vorlagen abzugeben, die Länderinteressen berühren, bis zur Entsendung von Vertretern in den Rat.

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Frage 23Was macht der Bundesrat sonst noch?

Das Grundgesetz hat dem Bundesrat eine Vielzahl weiterer Aufgaben und Befugnisse zugewiesen. So werden beispielsweise die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts von ihm gewählt. Er kann darüber hinaus Verfassungsklagen erheben und sich zu Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht äußern. Er entsendet Vertreter in den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit sowie anderer öffentlicher Einrichtungen. Für die Besetzung zahlreicher Ämter hat er ein Vorschlags- oder Zustimmungsrecht – beispielsweise beim Generalbundesanwalt und Vorstandsmitgliedern der Deutschen Bundesbank.

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Frage 23Was macht der Bundesrat sonst noch?

Das Grundgesetz hat dem Bundesrat eine Vielzahl weiterer Aufgaben und Befugnisse zugewiesen. So werden beispielsweise die Hälfte der Richter des Bundesverfassungsgerichts von ihm gewählt. Er kann darüber hinaus Verfassungsklagen erheben und sich zu Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht äußern. Er entsendet Vertreter in den Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit sowie anderer öffentlicher Einrichtungen. Für die Besetzung zahlreicher Ämter hat er ein Vorschlags- oder Zustimmungsrecht – beispielsweise beim Generalbundesanwalt und Vorstandsmitgliedern der Deutschen Bundesbank.

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Frage 24Was machen die Ausschüsse des Bundesrates?

Jede Vorlage, gleichgültig, ob sie von der Bundesregierung, vom Bundestag oder von einem Land kommt, wird in der Regel erst in den Ausschüssen beraten. Der Bundesrat hat 16 Ausschüsse. Hier können die Länder die Gesetzgebung des Bundes und die Vorschriften der Europäischen Union mitgestalten, kontrollieren und verbessern. In den Ausschusssitzungen des Bundesrates werden dann die Empfehlungen für das Plenum erarbeitet.

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Frage 24Was machen die Ausschüsse des Bundesrates?

Jede Vorlage, gleichgültig, ob sie von der Bundesregierung, vom Bundestag oder von einem Land kommt, wird in der Regel erst in den Ausschüssen beraten. Der Bundesrat hat 16 Ausschüsse. Hier können die Länder die Gesetzgebung des Bundes und die Vorschriften der Europäischen Union mitgestalten, kontrollieren und verbessern. In den Ausschusssitzungen des Bundesrates werden dann die Empfehlungen für das Plenum erarbeitet.

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Frage 25Wie kann ich die Ergebnisse der Ausschusssitzungen erfahren?

Die Sitzungen der Ausschüsse sind grundsätzlich nicht öffentlich. Wie die Abstimmungen zu einer Vorlage in den Ausschüssen ausgegangen sind, ist daher vertraulich.

Allerdings erarbeiten die federführenden Ausschüsse in der Regel Empfehlungen an das Plenum. Diese werden ab Dienstag der Woche vor der Plenarsitzung unter der entsprechenden Strich-Drucksache - xxx/1/16 - in der Rubrik Plenum veröffentlicht. Aus der Empfehlung lässt sich die Haltung der jeweiligen Fachausschüsse zu einer Vorlage ablesen. Die endgültige Entscheidung trifft jedoch erst das Plenum.

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Frage 25Wie kann ich die Ergebnisse der Ausschusssitzungen erfahren?

Die Sitzungen der Ausschüsse sind grundsätzlich nicht öffentlich. Wie die Abstimmungen zu einer Vorlage in den Ausschüssen ausgegangen sind, ist daher vertraulich.

Allerdings erarbeiten die federführenden Ausschüsse in der Regel Empfehlungen an das Plenum. Diese werden ab Dienstag der Woche vor der Plenarsitzung unter der entsprechenden Strich-Drucksache - xxx/1/16 - in der Rubrik Plenum veröffentlicht. Aus der Empfehlung lässt sich die Haltung der jeweiligen Fachausschüsse zu einer Vorlage ablesen. Die endgültige Entscheidung trifft jedoch erst das Plenum.

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Frage 26Was macht das Bundesratssekretariat?

Beim Bundesrat sind insgesamt etwa 200 Beamte und Angestellte beschäftigt. Sie bilden das Sekretariat. Die Hauptaufgabe des Sekretariats ist es, bei der Vorbereitung und der Durchführung der Sitzungen des Bundesrates und seiner Ausschüsse unterstützend mitzuwirken.

Zum Sekretariat gehören die drei Abteilungen: Ausschüsse, Parlamentsabteilung und Zentralabteilung. Die Abteilungen gliedern sich wiederum in verschiedene Ausschussbüros bzw. Referate.

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Frage 26Was macht das Bundesratssekretariat?

Beim Bundesrat sind insgesamt etwa 200 Beamte und Angestellte beschäftigt. Sie bilden das Sekretariat. Die Hauptaufgabe des Sekretariats ist es, bei der Vorbereitung und der Durchführung der Sitzungen des Bundesrates und seiner Ausschüsse unterstützend mitzuwirken.

Zum Sekretariat gehören die drei Abteilungen: Ausschüsse, Parlamentsabteilung und Zentralabteilung. Die Abteilungen gliedern sich wiederum in verschiedene Ausschussbüros bzw. Referate.

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Frage 27Wer wird Präsidentin oder Präsident des Bundesrates?

Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder wechseln sich im Amt des Bundesratspräsidenten nach einem festen Turnus ab. Er beginnt mit dem Regierungschef bzw. der Regierungschefin des Landes mit den meisten Einwohnern, gefolgt von dem zweitgrößten Land usw. Diese Abfolge entspricht dem Königsteiner Abkommen, das die Ministerpräsidenten 1950 geschlossen haben und das 1990 durch Aufnahme der neuen Länder erweitert wurde.

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Frage 27Wer wird Präsidentin oder Präsident des Bundesrates?

Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder wechseln sich im Amt des Bundesratspräsidenten nach einem festen Turnus ab. Er beginnt mit dem Regierungschef bzw. der Regierungschefin des Landes mit den meisten Einwohnern, gefolgt von dem zweitgrößten Land usw. Diese Abfolge entspricht dem Königsteiner Abkommen, das die Ministerpräsidenten 1950 geschlossen haben und das 1990 durch Aufnahme der neuen Länder erweitert wurde.

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Frage 28Und was sind die Aufgaben der Präsidentschaft?

Die Hauptaufgaben der Präsidentschaft sind weniger politischer Natur und bestehen im Wesentlichen in der Einberufung und Leitung der Plenarsitzungen des Bundesrates. Daneben weist das Grundgesetz dem Präsidenten des Bundesrates eine besondere Aufgabe zu: Er hat die Befugnisse des Bundespräsidenten wahrzunehmen, wenn dieser verhindert oder vorzeitig aus dem Amt geschieden ist. Im Übrigen nimmt der Präsident oder die Präsidentin repräsentative und diplomatische Aufgaben wahr – er oder sie empfängt etwa internationale Delegationen und pflegt auf Auslandsreisen die Beziehungen zu den zweiten Kammern anderer Staaten.

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Frage 28Und was sind die Aufgaben der Präsidentschaft?

Die Hauptaufgaben der Präsidentschaft sind weniger politischer Natur und bestehen im Wesentlichen in der Einberufung und Leitung der Plenarsitzungen des Bundesrates. Daneben weist das Grundgesetz dem Präsidenten des Bundesrates eine besondere Aufgabe zu: Er hat die Befugnisse des Bundespräsidenten wahrzunehmen, wenn dieser verhindert oder vorzeitig aus dem Amt geschieden ist. Im Übrigen nimmt der Präsident oder die Präsidentin repräsentative und diplomatische Aufgaben wahr – er oder sie empfängt etwa internationale Delegationen und pflegt auf Auslandsreisen die Beziehungen zu den zweiten Kammern anderer Staaten.

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Frage 29Was macht der Ständige Beirat?

Ähnlich wie der Ältestenrat anderer Parlamente ist der Ständige Beirat beratend für die Präsidenten und das Präsidium tätig. Jedes Land ist durch einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte in dem Gremium vertreten.

Der Ständige Beirat hat wichtige Informations- und Koordinationsaufgaben wahrzunehmen und trägt insbesondere dazu bei, die Verbindung zwischen Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung aufrecht zu erhalten.

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Frage 29Was macht der Ständige Beirat?

Ähnlich wie der Ältestenrat anderer Parlamente ist der Ständige Beirat beratend für die Präsidenten und das Präsidium tätig. Jedes Land ist durch einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte in dem Gremium vertreten.

Der Ständige Beirat hat wichtige Informations- und Koordinationsaufgaben wahrzunehmen und trägt insbesondere dazu bei, die Verbindung zwischen Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung aufrecht zu erhalten.

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Frage 30Welche Rolle spielen Parteien im Bundesrat?

Der Bundesrat ist ein politisches Organ und kann daher kein parteipolitisches Neutrum sein. Die Mitglieder des Bundesrates verdanken schließlich ihr politisches Amt den Mehrheiten in den Landesparlamenten, die sich wiederum auf Parteien zurückführen lassen.
Dennoch ist der Einfluss der Parteien im Bundesrat geringer als im Bundestag. Dies liegt unter anderem daran, dass es wegen der zwingenden einheitlichen Stimmabgabe der Länder keine Fraktionen gibt. Zudem sind Koalitionsregierungen üblich, bei denen häufig einer der Partner auf Bundesebene im "anderen Lager" steht – nämlich in der Opposition. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass im Bundesrat die Interessen der Länder auf Bundesebene im Vordergrund stehen. Das bindet alle Länder ohne Rücksicht auf parteipolitische Fronten zusammen.

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Frage 30Welche Rolle spielen Parteien im Bundesrat?

Der Bundesrat ist ein politisches Organ und kann daher kein parteipolitisches Neutrum sein. Die Mitglieder des Bundesrates verdanken schließlich ihr politisches Amt den Mehrheiten in den Landesparlamenten, die sich wiederum auf Parteien zurückführen lassen.
Dennoch ist der Einfluss der Parteien im Bundesrat geringer als im Bundestag. Dies liegt unter anderem daran, dass es wegen der zwingenden einheitlichen Stimmabgabe der Länder keine Fraktionen gibt. Zudem sind Koalitionsregierungen üblich, bei denen häufig einer der Partner auf Bundesebene im "anderen Lager" steht – nämlich in der Opposition. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass im Bundesrat die Interessen der Länder auf Bundesebene im Vordergrund stehen. Das bindet alle Länder ohne Rücksicht auf parteipolitische Fronten zusammen.

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Frage 31Wie ist die aktuelle Stimmverteilung im Bundesrat?

Die aktuelle Stimmverteilung im Plenum des Bundesrates finden Sie hier.

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Frage 31Wie ist die aktuelle Stimmverteilung im Bundesrat?

Die aktuelle Stimmverteilung im Plenum des Bundesrates finden Sie hier.

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Frage 32Wo tagt der Bundesrat?

Der Bundesrat tagt seit September 2000 in Berlin. Das ehemalige Preußische Herrenhaus in der Nähe des Potsdamer Platzes befindet sich mitten im Zentrum von Berlin, nur wenige Fußminuten von Bundestag und Bundeskanzleramt entfernt.

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Frage 32Wo tagt der Bundesrat?

Der Bundesrat tagt seit September 2000 in Berlin. Das ehemalige Preußische Herrenhaus in der Nähe des Potsdamer Platzes befindet sich mitten im Zentrum von Berlin, nur wenige Fußminuten von Bundestag und Bundeskanzleramt entfernt.

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Frage 33Kann man den Bundesrat besuchen?

Ja. Wir heißen Sie herzlich willkommen und nehmen Ihre Besuchsanmeldung gern entgegen.

Das Gebäude des Bundesrates ist allerdings nicht generell öffentlich zugänglich, daher ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Umfassende Informationen zu den Besuchsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des Besucherdienstes.

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Frage 33Kann man den Bundesrat besuchen?

Ja. Wir heißen Sie herzlich willkommen und nehmen Ihre Besuchsanmeldung gern entgegen.

Das Gebäude des Bundesrates ist allerdings nicht generell öffentlich zugänglich, daher ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Umfassende Informationen zu den Besuchsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten des Besucherdienstes.

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Frage 34Wo finde ich Angaben zu den Fachministerkonferenzen?

Die Ministerpräsidentenkonferenz und die Konferenzen der Fachminister sind Gremien, in denen die Länder in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich zusammenarbeiten. Sie sind deshalb keine Organe des Bundes oder Teile des Bundesrates.
Einige der Fachministerkonferenzen (Wirtschaft, Verkehr, Inneres, Finanzen) haben ihre Geschäftsstellen beim Bundesratssekretariat eingerichtet.

Weitere Angaben zu den Fachministerkonferenzen: Fachministerkonferenzen auf Wikipedia

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Frage 34Wo finde ich Angaben zu den Fachministerkonferenzen?

Die Ministerpräsidentenkonferenz und die Konferenzen der Fachminister sind Gremien, in denen die Länder in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich zusammenarbeiten. Sie sind deshalb keine Organe des Bundes oder Teile des Bundesrates.
Einige der Fachministerkonferenzen (Wirtschaft, Verkehr, Inneres, Finanzen) haben ihre Geschäftsstellen beim Bundesratssekretariat eingerichtet.

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Frage 35Wieviel verdienen die Bundesratsmitglieder?

Die Mitglieder des Bundesrates sind in erster Linie Landespolitiker und werden nach den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften besoldet. Für ihre Tätigkeit im Bundesrat erhalten sie lediglich eine Fahrkostenerstattung und eine Kostenpauschale zur Abdeckung aller mit der Sitzungsteilnahme verbundenen Kosten. Die Kostenpauschale beträgt 60 Euro. Der Präsident des Bundesrates erhält außer der Kostenpauschale auch eine so genannte Amtsaufwandsentschädigung in Höhe von 1023 Euro pro Monat.

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Frage 35Wieviel verdienen die Bundesratsmitglieder?

Die Mitglieder des Bundesrates sind in erster Linie Landespolitiker und werden nach den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften besoldet. Für ihre Tätigkeit im Bundesrat erhalten sie lediglich eine Fahrkostenerstattung und eine Kostenpauschale zur Abdeckung aller mit der Sitzungsteilnahme verbundenen Kosten. Die Kostenpauschale beträgt 60 Euro. Der Präsident des Bundesrates erhält außer der Kostenpauschale auch eine so genannte Amtsaufwandsentschädigung in Höhe von 1023 Euro pro Monat.

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