Doppelfunktion
Alle Mitglieder des Bundesrates haben eine Doppelfunktion wahrzunehmen. Sie üben ein Landesamt und zugleich ein Bundesamt aus; sie sind Landespolitiker und Bundespolitiker. Die Bundesratsmitglieder sind so in eine umfassende politische Verantwortung gestellt. Sie können bei ihren landespolitischen Aktivitäten die bundespolitischen Auswirkungen nicht übergehen, und sie spüren die Folgen ihrer Bundespolitik unmittelbar in ihrem Landesministerium.
Einheitliche Stimmenabgabe
Stimmführer sind weisungsgebunden
© Bundesrat| Frank Bräuer
Da im Bundesrat den Interessen der Länder Geltung verschafft werden soll, muss jedes Land seine Stimmen einheitlich abgeben (Artikel 51 Abs. 3 GG). Die einzelnen Mitglieder sind also insoweit nicht frei. Die Mitgliedschaft im Bundesrat ist kein "freies Mandat". Die Bundesratsmitglieder handeln nach einer einheitlichen, im Kabinett gemeinsam erarbeiteten Grundlinie und vertreten damit ihr Land.
Beginn und Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Bundesrat wird durch Beschluss der Landesregierung begründet. Sie endet automatisch mit dem Ausscheiden aus der Regierung oder wenn die Landesregierung die Abberufung beschließt. (Artikel 51 Abs. 1 GG)