Ein Portrait Der polnische Senat

Foto: Gebäude des Polnischen Senats

© PantherMedia | tupungato

Die Republik Polen ist eine parlamentarische Demokratie. Das Parlament besteht aus zwei Kammern: dem Sejm (Unterhaus) und dem Senat (Oberhaus).

Der Senat (polnisch: Senat Rzeczypospolitej Polskiej) setzt sich aus 100 Abgeordneten (Senatoren) zusammen, die in 16 Verwaltungseinheiten (Wojewodschaften) direkt gewählt werden.

Der Senat hat seinen Sitz in Warschau, die Legislaturperiode dauert vier Jahre. Der Präsident trägt den Titel Senatsmarschall und leitet die Sitzung des Senats. Seit 13. Oktober 2019 hat Tomasz Grodzki von der Platforma Obywatelska dieses Amt inne.

Funktionen

Foto: Plenarsaal des Polnischen Senats

Der Plenarsaal des Polnischen Senats

© The Chancellery of the Senate of the Republic of Poland

Dem Senat muss grundsätzlich jeder Gesetzesvorschlag vorgelegt werden. Dieser hat dann 30 Tage Zeit, um den Entwurf in den zuständigen Komitees zu diskutieren und im Plenum abzustimmen. Erfolgt innerhalb der gesetzten Frist keine Äußerung, gilt der Gesetzesvorschlag als angenommen.

Jede Entscheidung des Senats wird dem Sejm zugestellt, die Abgeordneten stimmen dann über den weiteren Verlauf der Gesetzgebung ab. Änderungen oder die Ablehnung von Gesetzen gibt der Senat mit einem Senatsbeschluss bekannt, der wiederum vom Sejm mit absoluter Mehrheit überstimmt werden kann.

Freundschaftliche Beziehungen mit dem Bundesrat

Foto: Reiner Haseloff und Tomasz Grodzki

Gesprächstermin mit dem Bundesratspräsidenten Reiner Haseloff

© Bundesrat | Frank Bräuer

Hochauflösendes Bild (jpeg, 5MB)

Am 17. September 2021 empfing Bundesratspräsident Reiner Haseloff Senatsmarschall Tomasz Grodzki im Bundesrat. Im Jahr 2020 folgte der damalige Bundesratspräsident Dietmar Woidke einer Einladung Grodzkis nach Warschau. Bundesrat und polnischer Senat verbindet eine enge Zusammenarbeit. So tauschen sich Präsidenten und Mitglieder beider Länder regelmäßig über politische Themen aus - zum Beispiel bei Gesetzgebungsverfahren der Europäischen Union.

Seit 2021 unterhalten der Bundesrat wie auch der polnische Senat eine Deutsch-Polnische Freundschaftsgruppe die aus Mitgliedern des Bundesrates und Bevollmächtigten der Länder beim Bund bzw. aus Mitgliedern des polnischen Senats bestehen.

Stand 27.10.2021

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