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COSAC Konferenz der Ausschüsse für Unionsangelegenheiten der Parlamente der Europäischen Union

Grafik: Logo der Konferenz der Mitglieder der Europaausschüsse der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments (COSAC)

Der Bundesrat ist Mitglied der Konferenz, die am 16./17. November 1989 in Paris gegründet wurde. Ziel des Gremiums war ursprünglich, den Meinungs- und Informationsaustausch der für EU-Angelegenheiten zuständigen Ausschüsse zu fördern und den Parlamentariern eine informelle Plattform zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu geben. Mit dem Vertrag von Amsterdam und dem Vertrag von Lissabon wurde die COSAC im Protokoll zur Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union aufgewertet.

Der Vertrag von Lissabon ermächtigt die COSAC dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission jeden ihr zweckmäßig erscheinenden Beitrag zur Kenntnis zu bringen.

Die Beiträge der COSAC binden jedoch in keiner Weise die einzelstaatlichen Parlamente und präjudizieren in keiner Weise deren Standpunkt.

Die COSAC hat sich im Jahre 1991 eine eigene Geschäftsordnung gegeben und damit den Ablauf ihrer Arbeiten geregelt. Auf ihrer XLV. Sitzung vom 29. bis 31. Mai 2011 in Budapest beschloss die COSAC umfangreiche Änderungen ihrer Geschäftsordnung.

Vorsitz und Mitglieder

Die COSAC wird immer vom nationalen Parlament des Mitgliedstaates ausgerichtet, der die Präsidentschaft der Europäischen Union inne hat. Das ausrichtende Parlament führt auch den Vorsitz in der Konferenz. Nach der Geschäftsordnung der COSAC nehmen sechs Parlamentarier aus jedem EU-Mitgliedstaat und sechs Mitglieder des Europäischen Parlaments an ihren Tagungen teil.

Im Falle der Bundesrepublik Deutschland haben sich der Deutsche Bundestag und der Bundesrat darüber verständigt, dass die deutschen Teilnehmer von den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes im Verhältnis von 4 : 2 benannt werden.

Arbeitsweise

Die Tagesordnung der COSAC wird von der sogenannten "Troika" im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament vorbereitet. Zur Troika gehören die Europaausschussvorsitzenden der Parlamente der Mitgliedstaaten der laufenden, der vorangegangenen und der nächstfolgenden Ratspräsidentschaft sowie Vertreter des Europäischen Parlaments.

Entscheidungen der COSAC wurden bisher immer einstimmig getroffen.

Beiträge der COSAC werden im Allgemeinen im Konsens beschlossen. Soweit dies nicht möglich ist, können sie mit einer qualifizierten Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen in Verbindung mit einem 50-Prozent-Quorum aller Parlamente angenommen werden. Jede Delegation hat dabei zwei Stimmen. Für Mitgliedstaaten mit einem Zwei-Kammer-System bedeutet dies, dass jede parlamentarische Vertretung eine Stimme hat. Änderungen der Geschäftsordnung können nur einstimmig beschlossen werden.

Darüber hinaus orientiert sich die COSAC an den von der Konferenz der Parlamentspräsidenten vom 19. bis 21. Juni 2008 in Lissabon beschlossenen Leitlinien für die interparlamentarische Zusammenarbeit in der Europäischen Union.

Zum 1. Januar 2004 wurde in Brüssel ein permanentes Sekretariat der COSAC eingerichtet. Das Sekretariat hat unter anderem die Aufgabe, den jeweiligen Vorsitz bei der Vorbereitung und Ausrichtung der COSAC zu unterstützen.

Der Bundesrat ist auf den Sitzungen der COSAC in der Regel durch den Vorsitzenden des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union bzw. ein oder zwei Ausschussmitglieder vertreten.

Termine

Derzeit liegen keine Terminankündigungen vor.

Glossary

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