Der Ablauf einer Plenarsitzung Wie entsteht eine Tagesordnung des Bundesrates?

Foto: Plenarsaal

© Bundesrat | Frank Bräuer

Die Tagesordnung ist der wesentliche Bestandteil jeder Plenarsitzung. In ihr sind alle zu beratenden Vorlagen zusammengestellt und sie gibt den Ablauf der Sitzung vor. Sie entscheidet, über welche Themen im Bundesrat gesprochen und abgestimmt wird. Dabei beginnt die Erstellung der Tagesordnung schon direkt nach dem letzten Plenum und folgt immer den gleichen Regeln.

Während einer Plenarsitzung behandelt der Bundesrat eine Vielzahl von unterschiedlichen Vorlagen. Einige Tagesordnungspunkte beschäftigen sich mit einem Gesetzesbeschluss des Bundestages, andere wiederum mit einem Antrag eines Bundeslandes für ein neues Gesetz und wieder andere mit Rechtsverordnungen, die die Bundesregierung erlassen hat. Grundsätzlich folgt eine Tagesordnung dabei immer dem gleichen Aufbau.

Die Reihenfolge der Tagesordnung - das Wichtigste zuerst

Das heißt, die Tagesordnungspunkte sind je nach Art des TOPs gruppiert. So befasst sich das Plenum in der Regel erst mit Gesetzesbeschlüssen des Bundestages und erst später im Verlauf mit neuen Gesetzentwürfen der Bundesregierung. Es ergibt sich folgender grundlegender Aufbau einer Tagesordnung:

  • Fragen an die Bundesregierung
  • Wahlen (zu Organen des Bundesrates oder von Richtern des Bundesverfassungsgerichts)
  • Rückläufer aus dem Vermittlungsausschuss
  • Gesetzesbeschlüsse des Bundestages
  • Gesetzesanträge, Verordnungsanträge und Entschließungsanträge der Länder
  • Gesetzentwürfe der Bundesregierung
  • Berichte der Bundesregierung
  • EU-Vorlagen
  • Rechtsverordnungen
  • allgemeine Verwaltungsvorschriften
  • sonstige Vorlagen (wie bspw. Gremienbesetzungen und Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht)

Häufig kommt es jedoch vor, dass der tatsächliche Ablauf der Plenarsitzung von dieser grundsätzlichen Reihenfolge abweicht. Einzelne Punkte, die von hoher politischer Bedeutung sind, weil sie zum Beispiel umstritten sind oder es eine große gesellschaftliche Debatte darüber gibt, werden gewöhnlich am Anfang einer Sitzung behandelt. Auch den Bundeshaushalt behandelt der Bundesrat stets zu Beginn des Plenums.

In der Plenarsitzung können Tagesordnungspunkte auch vorgezogen werden, wenn beispielsweise ein Regierungschef oder eine Regierungschefin eine Rede dazu halten möchte. So behandelt der Bundesrat häufig einige Punkte vom Ende oder der Mitte der Tagesordnung am Anfang der Sitzung und nicht streng nach nummerischer Reihenfolge. Anhand der chronologischen Ansicht der Tagesordnung, die am Vortag der Sitzung veröffentlicht wird, lässt sich nachvollziehen, in welcher Reihenfolge der Bundesratspräsident schließlich die einzelnen Punkte im Plenum aufruft.

Foto: Präsidium

Aufrufen eines Tagesordnungspunktes durch den Präsidenten

© Bundesrat | Henning Schacht

Da der Bundesrat nur ca. 11 Mal im Jahr zusammenkommt, ist die Tagesordnung in der Regel sehr umfangreich. Gewöhnlich stehen 50, 60 und insbesondere vor und nach der Sommerpause auch über 100 Tagesordnungspunkte auf der Agenda. Um Zeit zu sparen, werden Tagesordnungspunkte, die unstreitig sind, in einer so genannten "Grünen Liste" zusammengefasst. Über diese Liste stimmt das Plenum gesammelt ab, somit sind mit einer einzigen Abstimmung manchmal schon die Hälfte oder mehr Punkte der Tagesordnung abgearbeitet.

Drei Wochen Vorbereitung

Die Tagesordnung wird immer erst zu Beginn der jeweiligen Sitzung durch einen Beschluss des Plenums endgültig festgelegt. Doch schon vorher befasst sich der Parlamentsdienst des Bundesrates mit der Erstellung der Tagesordnung. Direkt nach dem Plenum beginnen die Vorbereitungen für die kommende Sitzung.

So wird ein erster interner Vorentwurf bereits drei Wochen vor der Plenarsitzung erarbeitet. Nach weiteren Vorbesprechungen innerhalb der Arbeitsebenen im Bundesrat wird anschließend ein überarbeiteter Entwurf der Tagesordnung vorbereitet, der auch den Vertretungen der Länder beim Bund, sowie dem Bundeskanzleramt zugeleitet wird. Über die Internetseite des Bundesrates ist dieser Entwurf zudem der Öffentlichkeit zugänglich.

Im Anschluss an die Ausschussberatungen wird 10 Tage vor dem Sitzungstermin die Tagesordnung erstellt, die dann in dieser Form auch bestehen bleibt und ebenfalls online veröffentlicht wird.

Foto: Ausschussberatung

Während einer Ausschusssitzung

© Bundesrat | Frank Bräuer

Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass noch weitere Tagesordnungspunkte durch Anträge der Länder dazukommen. Diese werden dann als Nachträge am Ende der Tagesordnung aufgenommen. Allerdings müssen die Länder dabei beachten, dass alle erforderlichen Dokumente spätestens am sechsten Tag vor der Sitzung an die übrigen Länder zugestellt worden sein müssen.

Später eingehende Anträge werden trotzdem auf die Tagesordnung gesetzt, allerdings besteht für die anderen Länder die Möglichkeit, mit Verweis auf die 6-Tages-Frist dagegen zu widersprechen. Die Vorlage müsste wieder von der Tagesordnung genomen werden und könnte erst im darauffolgenden Plenum behandelt werden.

Worüber wird im Bundesrat verhandelt?

Durch die Aufnahme und insbesondere auch durch die Nicht-Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung, werden bereits bedeutsame Entscheidungen getroffen. Denn mit den Punkten, die auf der Tagesordnung landen, wird sich der Bundesrat im Plenum in aller Öffentlichkeit befassen. Doch wie entscheidet sich, worüber verhandelt wird?

Foto: Abstimmung

Abstimmung während einer Plenarsitzung

© Bundesrat | Frank Bräuer

Bestandteil einer jeden Tagesordnung sind sämtliche Vorlagen, zu denen die Ausschüsse abschließend beraten haben, also eine Empfehlung aller beteiligten Ausschüsse vorliegt.

Ebenso Vorlagen, zu denen Aufsetzungsanträge gestellt wurden. Das heißt, dass die Ausschüsse zwar noch beraten, aber bereits eine Behandlung im Plenum verlangt wird.

Aber auch Beratungsgegenstände, zu denen keine Ausschussberatungen stattfinden, können Bestandteil der Tagesordnung sein. Dabei handelt es sich unter anderem um Wahlen zu Organen des Bundesrates oder von Richtern des Bundesverfassungsgerichts - sowie um Rückläufer aus dem Vermittlungsausschuss.

Daneben kann ein Land die unmittelbare Aufsetzung neuer Vorlagen (wie Gesetzesinitiativen oder Entschließungsanträge der Länder) auf die Tagesordnung verlangen, die es zum Beispiel im Plenum vorstellen möchte und die anschließend in den Ausschüssen beraten werden sollen.

Inhaltlich ist die Bandbreite der Themen einer jeden Tagesordnung sehr vielfältig. Neben grundsätzlichen neuen Gesetzen, Initiativen oder Verordnungen stehen vielfach eher technische Vorlagen mit Detailänderungen auf dem Plan. Besonders umfangreich sind in der Regel Themen aus dem Bereich der Europäischen Union.

Plenartagesordnungen des Bundesrates:

Vor- und Rückschau auf die Plenarsitzungen:

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