Der Umfang der Tagesordnung
Das in aller Regel umfangreiche Sitzungsprogramm - 50, 60, manchmal mehr als 80 Tagesordnungspunkte - wird straff abgewickelt. Ein oder zwei Beratungsgegenstände bilden meist den Schwerpunkt der Sitzung und werden ausführlich debattiert.
Zu den übrigen Punkten geben die Redner dann nur noch Erklärungen ab, in denen die Entscheidungen ihrer Regierung erläutert und begründet werden. Oft werden sie unter Verzicht auf den mündlichen Vortrag zu Protokoll gegeben. Sie können dann später im Sitzungsbericht nachgelesen werden.
Um Zeit zu sparen und die Zahl der Einzelabstimmungen nicht ins Uferlose steigen zu lassen, werden die Abstimmungen über mehrere Beratungsgegenstände möglichst zusammengefasst. Durchschnittlich nach etwa drei bis vier Stunden sind die Sitzungen beendet.
Die Atmosphäre einer Bundesratssitzung
Ein besonderes Merkmal der Bundesratssitzungen ist die ruhige Tonart, in der die Aussprachen stattfinden. Die Atmosphäre ist eher unterkühlt als hitzig, man redet ruhig, sachlich und gesetzt.
Auch der Meinungsaustausch mit den Vertretern der Bundesregierung hält sich, so verschieden die Standpunkte oft sein mögen, im Rahmen einer nüchternen Diskussion. Zwischenrufe sind selten, Ordnungsrufe kennt man nicht, und Unmutsäußerungen oder Beifall, die bis Anfang der 90er Jahre fast als stilwidrig galten, sind auch in neuerer Zeit kaum zu hören.
Die Notifizierung der Beschlüsse und die Dokumentation der Sitzung
In der öffentlichen Sitzung werden Beschlüsse zu den einzelnen Vorlagen gefasst. Noch am Sitzungstag werden sie der Bundesregierung oder den sonst zuständigen Stellen notifiziert und danach ebenso wie der Sitzungsbericht als Drucksache veröffentlicht. In der Woche nach der Plenarsitzung beginnen üblicherweise schon wieder die Ausschussberatungen für die nächste Plenarsitzung.
Sitzordnung im Plenarsaal
Sitzordnung im Plenarsaal des Bundesrates
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