Weitere Gesetze, Verordnungen und Geschäftsordnungen konkretisieren Aufgaben, Funktionen und die Zusammensetzung des Bundesrates.
Rechtliche Grundlagen für die Arbeit des Bundesrates

Grundgesetz
© dpa | Tim Brakemeier
"Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit." - mit diesen Worten umschreibt Artikel 50 des Grundgesetzes die Funktion des Bundesrates.