BundesratKOMPAKT - Das Wichtigste zur Sitzung

Ausgewählte Tagesordnungspunkte der 963. Sitzung am 15.12.2017

Aus dem Plenum: Vorstoß gegen Glyphosat, Initiative zur Elektromobilität und viel zu Europa

Aus dem Plenum: Vorstoß gegen Glyphosat, Initiative zur Elektromobilität und viel zu Europa

Nachdem sich die EU vor kurzem auf eine Neuzulassung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat geeinigt hat, befasste sich der Bundesrat am 15. Dezember 2017 gleich mit zwei Landesanträgen gegen das Pestizid. Auch im Übrigen beherrschten die Brüsseler Themen die Sitzung der Länderkammer. Passend zum Jahresende ging es dabei vor allem um eine entscheidende Grundsatzfrage: Wie geht es weiter mit der Europäischen Union?

Gut 30 Punkte standen auf der Tagesordnung. Zu Beginn der Sitzung beschloss der Bundesrat die Einbringung von zwei Gesetzesinitiativen beim Bundestag: Zur Förderung der Barrierefreiheit und der Elektromobilität sowie zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei unseriösen Verkaufsveranstaltungen. Außerdem fasste er Entschließungen zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen und zum Verbot bleihaltiger Trinkwasserleitungen.

Opferrechte, Gesundheitsschutz, Werbeverbot für Abtreibungen

Neu vorgestellt wurde ein Antrag aller ostdeutscher Länder zur dauerhaften Rehabilitierung von SED-Unrecht; ebenso die Forderung von Berlin und vier weiteren Ländern, das strafbewehrte Werbeverbot für Abtreibungen abzuschaffen. Diese Initiativen sowie die Vorschläge von Thüringen und dem Saarland zum Umgang mit Glyphosat gingen zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse - sie werden sich im Januar damit beschäftigen.

Zukunft der EU, Brexit, Binnengrenzkontrollen

Intensiv debattierten die Bundesratsmitglieder über die Reflexionspapiere der EU-Kommission zur Zukunft der EU. Die Stellungnahme des Bundesrates dazu enthält über 100 Ziffern. Außerdem äußerte er sich zu den Brexit-Verhandlungen, Teilen des europäischen Mobilitätspakets, der Reform des europäischen Mehrwertsteuersystems, zum Vorschlag für einen multilateralen Gerichtshofs für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten im Rahmen von TTIP und CETA und zur vorübergehenden Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen.

Rentenbeitragssätze, Strompreise

Drei Verordnungen der amtierenden Bundesregierung stimmte der Bundesrat zu – teilweise unter der Bedingung einiger Änderungen. Wie geplant in Kraft treten kann nun die Senkung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für 2018, die Festschreibung einer einheitliche Stromgebotszone und die Novelle der Trinkwasserverordnung.

Alle Videos in der Mediathek

Die Videos der Redebeiträge und ein Gesamtmitschnitt der Plenarsitzung stehen in PlenumKOMPAKT und in der Mediathek zum Download bereit. Sämtliche Beschlüsse finden Sie in der Tagesordnung.

Personalien

Top 1Vorsitz im Umweltausschuss

Foto: Minister Olaf Lies

© Thiemo Jentsch

  1. Beschluss

Beschluss

Olaf Lies übernimmt Vorsitz im Umweltausschuss

Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2017 Olaf Lies (SPD) zum neuen Vorsitzenden seines Umweltausschusses gewählt. Lies, der seit dem 22. November 2017 niedersächsischer Minister für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz ist, war zuvor Wirtschaftsminister in Niedersachsen. Er folgt auf Stefan Wenzel, der dieses Amt in den letzten fünf Jahren wahrgenommen hatte und mit dem Regierungswechsel aus dem Kabinett von Stephan Weil ausgeschieden ist.

Seit 31 Jahren in niedersächsischer Hand

Niedersachsen führt traditionell den Vorsitz im Umweltausschuss, der 1986 als Reaktion auf die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl gebildet worden war. Am 10. November 1986 tagte er erstmals unter dem Vorsitz des ersten niedersächsischen Umweltministers Werner Remmers. Nach der Praxis des Bundesrates hat jedes Land dauerhaft den Vorsitz in einem der 16 Fachausschüsse.

Stand: 15.12.2017

Weitere Informationen:

Landesinitiativen

Top 2Kaffeefahrten

Foto: Parkplatz für Reisebusse

© panthermedia | Mechthild Bach

  1. Beschluss

Beschluss

Länder möchten Verbraucherschutz bei Kaffeefahrten verbessern

Der Bundesrat unternimmt erneut einen Versuch, den Verbraucherschutz bei Kaffeefahrten zu verbessern. Er beschloss am 15. Dezember 2017 einen Gesetzesentwurf, der Maßnahmen gegen unseriöse, offiziell als Wanderlager bezeichnete Verkaufsveranstaltungen vorsieht, an denen Schätzungen zufolge pro Jahr 4,5 bis 5 Millionen Personen teilnehmen.

Verbot für Medikamentenhandel und Finanzdienstleistungen

Handlungsbedarf sehen die Länder vor allem beim Handel mit Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln sowie beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen. Hier halten sie klare Verbote für erforderlich. Derartige Geschäfte würden ein erhebliches Risiko und Schädigungspotenzial für die Verbraucherinnen und Verbraucher enthalten, heißt es zur Begründung.

Erweiterung der Anzeigepflicht

Darüber hinaus soll die Anzeigepflicht der Veranstalter bei grenzüberschreitenden Kaffeefahrten erweitert werden und auch die Beförderung zum Veranstaltungsort erfassen. Gegenwärtig sei den Ordnungsbehörden regelmäßig nicht bekannt, wo die unseriöse Kaffeefahrt beginnt, so dass sie nicht zur rechten Zeit eingreifen und die Fahrt verhindern könnten.

Höhere Bußgelder

Für zu niedrig hält der Bundesrat außerdem die aktuell geltenden Bußgelder und schlägt deshalb eine deutliche Anhebung um das Zehnfache vor, die bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht und die Vertriebsverbote greifen soll.

Wiederaufgreifen einer Initiative aus 2015

Die Länderkammer hatte dem Bundestag bereits im November 2015 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Da der Bundestag das Thema nicht aufgriff, unterfiel die Vorlage mit dem Ende der letzten Wahlperiode der Diskontinuität. Der nunmehr beschlossene Gesetzentwurf wird über die geschäftsführende Bundesregierung an den neuen Bundestag weitergeleitet.

Stand: 15.12.2017

Top 3E-Mobilität

Foto: Elektroauto lädt in einer Tiefgarage

© panthermedia | chesky_w

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat für Förderung von Elektromobilität und Barrierefreiheit

Der Bundesrat möchte die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit in Eigentumswohnungen verbessern. Rechtliche Hürden, die dem entgegenstehen, sollen abgebaut werden. Dies sieht ein Gesetzesentwurf vor, den die Länder am 15. Dezember 2017 beschlossen haben.

Altersgerechte Eigentumswohnungen

Konkret geht es dem Bundesrat bei der Förderung der Barrierefreiheit darum, die alters- und behindertengerechte Umgestaltung von Eigentumswohnungen zu erleichtern. Nach dem Gesetzesentwurf könnten sie ohne ein einstimmiges Votum der Wohnungseigentümer erfolgen. Damit würde eine zum Mietrecht vergleichbare Situation geschaffen. Zur Begründung der Anpassung verweisen die Länder auf den wachsenden Bedarf an altersgerechten Wohnungen auf rund 3,6 Millionen bis zum Jahr 2030.

Private Ladestationen in der Garage

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Verbesserungen bei der Installation von Ladestationen an privaten Kfz-Stellplätzen vor. Auch sie soll nicht mehr von der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer bzw. des Vermieters abhängen. Die Länder sehen in dieser Privilegierung einen notwendigen Schritt, um mehr Elektroautos auf die Straße zu bringen. Dass eine gut ausgebaute Ladeinfrastruktur eine der entscheidenden Bedingungen für die Nutzung von Elektromobilität sei, zeigten Vergleiche mit Ländern wie Norwegen oder die Niederlande.

Reprise aus dem Jahr 2016

Der Bundesrat hatte einen entsprechenden Gesetzentwurf bereits im September 2016 in den 18. Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser hatte ihn jedoch bis zum Ende der letzten Wahlperiode nicht aufgegriffen, weshalb er der Diskontinuität unterfiel. Der neue Vorstoß wird nun über die geschäftsführende Bundesregierung dem 19. Bundestag vorgelegt.

Stand: 15.12.2017

Top 4Kostenlose Verhütungsmittel

Foto: Verhütungsmittel, wie Kondom, Pille, Spritze

© panthermedia | areeya

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat möchte kostenfreie Verhütungsmittel für Einkommensschwache

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass alle Frauen gleichberechtigt Zugang zu Verhütungsmitteln haben. Er hat am 15. Dezember 2017 eine Entschließung gefasst, nach der die Kosten für Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen unbürokratisch übernommen werden sollen.

Ungewollte Schwangerschaften vermeiden

Studien belegten, dass einkommensschwache Frauen zunehmend aus finanziellen Gründen auf billigere und weniger sichere Verhütungsmittel umsteigen oder ganz auf Verhütung verzichten und dadurch das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft in Kauf nehmen, heißt es zur Begründung der Initiative. Einige Bundesländer und Kommunen versuchten, dem über Fonds und Härtefallregelungen entgegenzuwirken. Erforderlich sei jedoch eine bundeseinheitliche Lösung, um für alle Frauen unabhängig vom Wohnort die gleichen Bedingungen zu schaffen.

Dabei sollten die Ergebnisse eines vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Modellprojekts "Zugang zu verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln, Kostenübernahme, Information und Beratung für Frauen mit Anspruch auf Sozialleistungen" berücksichtigt werden. Zu prüfen sei auch, ob die Finanzierung - wie im Modellprojekt - aus Bundesmitteln erfolgen kann.

Derzeit eine Pauschale für alle Arzneimittel

Die Möglichkeit der Kostenübernahme für Verhütungsmittel für Frauen im Sozialleistungsbezug entfiel 2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz. Einkommensschwache Frauen erhalten seitdem eine Pauschale von 15 Euro zur Gesundheitspflege, mit der auch Arzneimittel finanziert werden müssen.

Wie es mit der Entschließung weitergeht

Die Entschließung wird nun der geschäftsführenden Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreifen möchte. Feste Fristen für die Behandlung innerhalb der amtierenden Bundesregierung gibt es nicht.

Stand: 15.12.2017

Top 26Glyphosat I

Foto: Unkraut besprühen

© panthermedia | fotogigi85

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Thüringen wendet sich gegen den Einsatz von Glyphosat

Nach der jüngst auf EU-Ebene beschlossenen Neuzulassung des umstrittenen Herbizids Glyphosat hat Thüringen am 15. Dezember 2017 im Bundesrat einen Entschließungsantrag für einen eingeschränkten Gebrauch des Unkrautbekämpfungsmittels vorgestellt. Konkret spricht sich das Land dafür aus, Glyphosat im Haus- und Kleingartenbereich, an öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in öffentlichen Einrichtungen wie Kindergärten und bei der Vorerntebehandlung nicht mehr zu verwenden.

Anwendungsregeln zum Schutz der Biodiversität

Außerdem solle die Bundesregierung Regeln für die Anwendung des Herbizids erlassen, die den Schutz der Biodiversität gewährleisten. Das Votum für die Neuzulassung sei auf der Grundlage eines von Deutschland erstellten Prüfberichts getroffen worden. Dieser verlange im Falle einer erneuten Genehmigung entsprechende Maßnahmen, begründet Thüringen seine Forderung.

Mit dem Entschließungsantrag macht das Land außerdem deutlich, dass es dem deutschen Abstimmungsprozess zur Verlängerung der EU-Genehmigung kritisch gegenüber steht.

Zum Hintergrund

Die EU-Kommission hatte die Zulassung von Glyphosat am 27. November 2017 nach wiederholten Anläufen um weitere fünf Jahre verlängert. Deutschland votierte dabei für die Genehmigung, obwohl zu der Frage innerhalb der Bundesregierung ein Dissens zwischen dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsministerium bestand. Bislang hatte sich Deutschland bei der Abstimmung deshalb enthalten.

In der EU wird seit Jahren über den weit verbreiteten Unkrautvernichter gestritten. Eine Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft Glyphosat als wahrscheinlich krebserregend ein. Untersuchungen von europäischen Lebensmittelsicherheits- und Chemiebehörden sowie aus Kanada und Japan bestätigen diesen Verdacht allerdings nicht.

Wie es weitergeht

Nach der Vorstellung im Plenum befassen sich nun die zuständigen Fachausschüsse mit dem Entschließungsantrag. Zu dem Thema liegt ihnen ein weiterer Entschließungsantrag aus dem Saarland vor (sh. PlenumKOMPAKT TOP 32). Sobald die Empfehlungen der Ausschüsse vorliegen, entscheidet der Bundesrat, ob und in welcher Version er die Entschließung fassen möchte.

Stand: 15.12.2017

Video

Top 27DDR-Unrecht

Foto: DDR-Emblem hinter Gitter

© panthermedia | Dirk Hübner

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Rehabilitierung von DDR-Unrecht ohne Befristung

Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR sollen zeitlich unbegrenzt Anträge auf Rehabilitierung stellen können. Dies fordern die ostdeutschen Bundesländer in einem Entschließungsantrag, der am 15. Dezember 2017 im Bundesrat vorgestellt und anschließend in die Fachausschüsse überwiesen wurde. Die Bundesregierung solle die rechtlichen Voraussetzungen für die Aufhebung der Antragsfristen im Strafrechtlichen, Verwaltungsrechtlichen und im Beruflichen Rehabilitierungsgesetz schaffen.

Weiterhin Bedürfnis nach Unrechts-Ausgleich

Nach derzeitiger Rechtslage sind Anträge auf Rehabilitierung von staatlich veranlasstem Unrecht in der DDR nur bis zum 31. Dezember 2019 möglich, Anträge auf Folgeleistungen bis zum 31. Dezember 2020.

Die Praxis habe jedoch gezeigt, dass die Opfer politischer Verfolgung immer noch neue Anträge auf Rehabilitierung stellen, heißt es im Entschließungsantrag. Das Bedürfnis nach Ausgleich des erlittenen Unrechts bestehe weiterhin. Nicht alle Betroffenen konnten wegen ihrer erlittenen Traumatisierung bisher über das Erlebte sprechen. Erst mit großem zeitlichem Abstand sind sie in der Lage, sich damit zu befassen und eine Rehabilitierung oder eine Folgeleistung zu beantragen. Die derzeitige Befristung diene in erster Linie administrativen bzw. fiskalischen Zwecken – vorrangig sei jedoch der Anspruch der Opfer auf dauerhafte Rehabilitierung, begründen die Ost-Länder ihre Initiative.

Wie es weitergeht

Im neuen Jahr werden die Fachausschüsse über den Entschließungsantrag beraten. Sobald alle Ausschüsse ihre Empfehlung für das Plenum erarbeitet haben, stimmt der Bundesrat darüber ab, ob er die Entschließung fassen möchte. Feste Fristen gibt es dafür nicht.

Stand: 15.12.2017

Video

Top 31Abtreibungs-Werbeverbot

Foto: Beratungsgespräch beim Arzt

© panthermedia | photographee.eu

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Straffreie Informationen über Schwangerschaftsabbrüche

Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen wollen das strafbewehrte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abschaffen. Sie haben einen Gesetzentwurf zur Aufhebung von § 219a StGB in den Bundesrat eingebracht. Er wurde am 15. Dezember 2017 im Plenum vorgestellt und zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Die Strafvorschrift, die im Wesentlichen aus dem Jahr 1933 stammt, sanktioniert Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft sowie für Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die dafür geeignet sind. Sie sieht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor.

Teil der Aufklärungspflicht

Strafen für das Anbieten auch sachlicher Informationen durch Ärztinnen und Ärzte sind aus Sicht der antragstellenden Länder nicht mehr zeitgemäß. Das Verbot widerspreche den heutigen Vorstellungen von Informationsfreiheit, Selbstbestimmung und freier Arztwahl. Schwangere sollten durch Information in die Lage versetzt werden, selbständig zu entscheiden, wie und bei welcher Ärztin oder welchem Arzt sie eine – legale - Abtreibung vornehmen lassen wollen. Medizinerinnen und Mediziner dürften nicht dafür bestraft werden, dass sie ihrer Aufklärungspflicht gegenüber Patientinnen und Patienten nachkommen. Das Medizin-Berufsrecht und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb seien ausreichend, um unangemessene Werbung zu unterbinden. Sachliche berufsbezogene Information hingegen müssten straffrei sein, heißt es zur Begründung des Gesetzesantrags.

Zum Hintergrund

Tatsächlich kommt es in der Praxis immer wieder zu Strafanzeigen wegen eines Verstoßes gegen § 219a StGB. Kürzlich sorgte ein Prozess in Gießen bundesweit für Aufsehen: am 24. November 2017 verurteilte das Gießener Amtsgericht eine Ärztin zu 6.000 Euro Geldstrafe, da sie auf ihrer Webseite einen Link mit Informationen zu Ablauf, Möglichkeiten und Risiken von Schwangerschaftsabbrüchen angeboten hatte.

Beratung in den Fachausschüssen

Im neuen Jahr werden der Rechts- und der Gesundheitsausschuss sowie der Ausschuss für Frauen und Jugend über den Entwurf beraten. Sobald ihre Empfehlungen an das Plenum vorliegen, entscheidet der Bundesrat darüber, ob er den Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen möchte.

Stand: 15.12.2017

Video

Top 32Glyphosat II

Foto: Unkraut besprühen

© panthermedia | damiangretka

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Saarland will Glyphosat-Einsatz einschränken

Ähnlich wie Thüringen (sh. PlenumKOMPAKT TOP 26) wendet sich auch das Saarland mit einem Entschließungsantrag gegen den uneingeschränkten Einsatz des Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Die Vorlage wurde am 15. Dezember 2017 im Plenum vorgestellt und anschließend zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

Zum Schutz der Biodiversität

Aktuelle Studien zum Insektensterben belegten, dass Europas biologische Vielfalt stark gefährdet sei. Der Schutz der Biodiversität müsse bei der erneuten Zulassung von Pflanzenschutzmitteln deshalb besonders berücksichtigt werden, erläutert das Land seinen Antrag. Dabei spricht es sich insbesondere dafür aus, den Einsatz von Glyphosat in der Landwirtschaft zu verringern und auf das absolut notwendige Maß zu reduzieren.

Kein Glyphosat in Kitas und Parkanlagen

Weiter möchte das Saarland erreichen, dass die Bundesregierung die Anwendung von Glyphosat enthaltenden Pflanzenschutzmitteln im Haus- und Kleingartenbereich verbietet. Die Spätanwendung vor der Ernte sollte weiter eingeschränkt und gegebenenfalls ebenso verboten werden. Auch auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie auf Flächen öffentlicher Einrichtungen dürfe es nicht mehr zum Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels kommen.

Weiteres Verfahren

Im Januar werden die Fachausschüsse über den saarländischen und den Thüringer Antrag beraten und Empfehlungen an das Plenum erarbeiten. Der Bundesrat entscheidet dann, ob und in welcher Version er die Entschließung fassen will.

Stand: 15.12.2017

Video

EU-Vorlagen

Top 5Brexit

Foto: EU-Fahne mit Aufschrift Brexit

© panthermedia | alexlmx

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat äußert sich zu Brexit-Verhandlungen auf EU-Ebene

Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2017 zu den Brexit-Verhandlungen der EU mit Großbritannien Stellung genommen. Dabei unterstrich er, dass ein in geordneten Bahnen verlaufender Austritt enorm wichtig sei. Dazu gehöre auch eine rechtzeitige und tragfähige Verständigung über die finanzielle Entflechtung.

Zügige Einigung erforderlich

Die seit dem Referendum bestehende Ungewissheit über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich stelle für alle Betroffenen eine erhebliche Belastung dar. Eine Einigung über die Abwicklung des Austritts und das künftige Verhältnis müsse deshalb zügig erreicht werden, heißt es in der Stellungnahme weiter. Die Errungenschaften der europäischen Einigung dürften dabei nicht gefährdet werden. Ein Nicht-EU-Mitglied könne nicht über die gleichen Rechte und Vorteile wie ein EU-Mitglied verfügen.

Interesse an Zusammenarbeit besteht fort

Zugleich unterstreichen die Länder ihr Interesse an einer weiterhin engen Zusammenarbeit mit dem Vereinigten Königreich. Die gegenseitigen tiefen gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen seien historisch gewachsen. Von besonderer Bedeutung sei auch die deutsch-britische Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Wissenschaft. Gleiches gelte für den Bildungsbereich. Die grenzüberschreitende Kooperation und Mobilität zwischen Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden solle deshalb unbürokratisch möglich bleiben.

Künftige Handelsbeziehungen

Mit Blick auf künftige Handelsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich erklärt der Bundesrat, dass ein möglichst freier Austausch von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Personen gewährleistet sein müsse. Dabei betont er, dass der Erhalt der hohen EU-Standards beispielsweise im Umwelt- und Verbraucherschutz oder in den Bereichen Soziales und Gesundheit sicherzustellen ist.

An die Bundesregierung richtet sich der Appell, die Länder in der zweiten Verhandlungsphase enger einzubeziehen als bisher.

Verhandlungen in zwei Phasen

Die Vorlage an den Rat der Europäischen Union ermächtigt die Kommission, die Brexit-Verhandlungen mit Großbritannien aufzunehmen. Vorgesehen sind zwei Phasen: In der ersten Phase geht es um die Fragen des Austritts, wobei die die künftigen Rechte der EU-Bürger in Großbritannien und der Briten in der EU sowie finanzielle Fragen im Mittelpunkt stehen. In der sich anschließenden zweiten Phase verhandelt die EU mit Großbritannien über die zukünftige Zusammenarbeit. Der Europäische Rat hat am 15. Dezember ausreichende Fortschritte in der ersten Phase festgestellt und damit die zweite Verhandlungsphase eingeläutet.

Die wichtigsten Grundsätze

Wichtigste Grundsätze der Verhandlungen: Vereinbarungen gibt es grundsätzlich nur als Gesamtpaket und Großbritannien wird als künftiges Drittland nicht mehr die gleichen Rechte haben wie die Mitgliedstaaten. Außerdem stellt die Empfehlung klar, dass Großbritannien sich künftig nur dann am Binnenmarkt beteiligen darf, wenn es alle vier Freiheiten akzeptiert. Eine britische Beteiligung an nur einzelnen Sektoren des Binnenmarktes wird ausgeschlossen.

Stand: 15.12.2017

Video

Top 7aDiskussion zur Zukunft der EU

Foto: Globus auf Besprechungstisch

© panthermedia | koya979

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Bundesrat befasst sich mit der Zukunft der EU

Wie geht es weiter mit der EU? Mit einer umfassenden Stellungnahme hat sich der Bundesrat am 15. Dezember 2017 zu dem von der EU angestoßenen Diskussionsprozess in fünf so genannten Reflexionspapieren geäußert. Diese skizzieren verschiedene Szenarien zur zukünftigen Ausrichtung Europas. Nach Ansicht der Länder liefern sie einen wichtigen Beitrag in der Debatte. In ihrer Stellungnahme setzten sie zu den einzelnen Themen jeweils Schwerpunkte.

Ausreichend Mittel für GAP und Kohäsionspolitik

Bei den Überlegungen der Kommission zur Zukunft der EU-Finanzen richtet der Bundesrat das Augenmerk insbesondere auf die Bedeutung der Kohäsionspolitik. Sie sei das wirkungsvollste Instrument, um Investitionen auf regionaler und lokaler Ebene zu generieren und dabei die Unterschiede der Regionen zu berücksichtigen. Zugleich könne sie erheblich dazu beitragen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit der EU identifizieren. Die Kohäsionspolitik müsse deshalb in jedem Fall angemessen finanziell ausgestattet sein. Ähnlich äußern sich die Länder auch zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Sie sei ein zentraler Bestandteil des europäischen Integrations- und Einigungsprozesses und habe einen hohen europäischen Mehrwert vor allem für die ländlichen Regionen. Auch nach 2020 sollten für die GAP deshalb ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden.

Soziale Dimension stärken

Hinsichtlich des von der Kommission beabsichtigten Ausbaus der sozialen Dimension Europas unterstreichen die Länder, dass insoweit die bestehende Kompetenzordnung, die mitgliedstaatliche Zuständigkeiten sowie die nationalen Bedürfnisse, Leistungsfähigkeiten und Traditionen berücksichtigt werden müssen. Die Sozialpolitik sei Teil der nationalen Souveränität.

Gegen europäisches Einlagensicherungssystem

Im Zusammenhang mit der Debatte um die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion betont der Bundesrat erneut seine ablehnende Haltung gegenüber dem Vorschlag eines europäischen Einlagensicherungssystems mit einem gemeinsamen Einlagensicherungsfonds (sh. PlenumKOMPAKT vom 24. November TOP 5).

Mehr Zusammenarbeit in Sachen Verteidigung

Die Länder teilen die Einschätzung der Kommission, dass bei der europäischen Verteidigung eine verstärkte Zusammenarbeit innerhalb der EU notwendig ist. Die neuen Bedrohungen und die Konflikte in unmittelbaren Nachbarschaft der EU erforderten eine kostengünstige und effiziente Verteidigung, bei der Doppelungen zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden und eine gute Zusammenarbeit sicherzustellen sind.

Stand: 15.12.2017

Video

Top 8Offene Handelspolitik

Foto: Globus auf Besprechungstisch

© panthermedia | koya979

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Sonderregelungen bei EU-Handelsliberalisierung

Der Bundesrat begrüßt, dass sich die EU-Kommission für eine offene Handelspolitik auf der Grundlage eines fairen und nachhaltigen Freihandels einsetzt. Dies sei vor allem in Zeiten von zunehmendem Protektionismus ein wichtiges Zeichen, unterstreicht er in seiner Stellungnahme vom 15. Dezember 2017 zu der entsprechenden Kommissions-Mitteilung.

Schutz für die Landwirtschaft

Zugleich betont der Bundesrat, dass bei einer Handelsliberalisierung die hohen europäischen Umwelt-, Arbeitsschutz-, Verbraucherschutz und Sozialschutzstandards zu berücksichtigen sind und der Schutz für Herkunftsbezeichnungen gewahrt bleiben müsse.

In besonders sensiblen Bereichen halten die Länder Sonderregelungen und gegebenenfalls auch handelspolitische Schutzinstrumente für erforderlich. Konkret warnen sie davor, dass das Ziel einer EU-weit flächendeckenden Landwirtschaft nicht durch Handelsliberalisierungen gefährdet werden darf.

Transparenz bei neuen Handelsabkommen

Bedenken hat der Bundesrat gegen die Absicht der Kommission, mit Australien und Neuseeland Verhandlungen zu bilateralen Freihandelsabkommen aufzunehmen. Gerade Neuseeland verfüge über erhebliche Wettbewerbsvorteile bei der Milchproduktion. Die Bundesregierung solle sich deshalb mit Nachdruck dafür einsetzen, dass der Außenschutz für sensible Produkte aufrechterhalten wird. Wichtig sei auch, die Auswirkungen eines Zollabbaus auf die Land- und Ernährungswirtschaft vor Eintritt in Verhandlungen zu neuen Freihandelsabkommen transparent zu machen.

Vorschläge für einen freien Handel und offene Märkte

In ihrer Mitteilung schlägt die EU-Kommission verschiedene Maßnahmen zur Stärkung eines freien Handels und offener Märkte vor. Der globale Handel leiste einen wesentlichen Beitrag zu Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand in der Europäischen Union, heißt es zur Begründung. Über 30 Millionen Arbeitsplätze hingen an den europäischen Ausfuhren. Neben der Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen (sh. PlenumKOMPAKT vom 24. November Top 1) und neuer Freihandelsabkommen mit Australien und Neuseeland schlägt sie einen multilateralen Gerichtshof zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten vor. Darüber hinaus plant sie, bei Handelsabkommen eine beratende Gruppe einzurichten. Sie soll sich aus Experten unterschiedlicher Interessengruppen zusammensetzen und den Verhandlungsführern und politischen Entscheidungsträgern zur Seite stehen.

Stand: 15.12.2017

Top 15aEntfernungsabhängige Maut

Foto: Ein Verkehrsschild weist auf die Mautpflicht hin

© dpa | Jens Büttner

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Maut umweltfreundlicher gestalten

Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2017 zu EU-Plänen Stellung genommen, die Mautsysteme auf europäischen Straßen zu ändern. Er unterstützt das Ziel der EU-Kommission, durch eine breitere Anwendung des Verursacher- und Nutzerprinzips die verkehrsbedingten CO2-Emissionen zu senken, eine angemessene Qualität der Straßeninfrastruktur zu gewährleisten und die Luftverschmutzung und Staubildung zu verringern. Externe Kosten für Luftschadstoffe und Lärm bei der Erhebung der Mautgebühren einzubeziehen, sei ein wichtiges Instrument, um die Fahrzeugflotte zu modernisieren und rascher die Vorgaben bei der Feinstaubbelastung einhalten zu können, betonen die Länder in ihrer Stellungnahme.

Umweltfreundliches Fahren wird honoriert

Nach dem Richtlinienvorschlag sollen auf Europas Straßen keine Vignetten mehr ausgegeben, sondern die Maut nach gefahrenen Kilometern abgerechnet werden. Konkret schlägt die Kommission vor, zeitabhängige Benutzungsgebühren für Lkws und Busse bis 2023 abzuschaffen. Anschließend entfiele sie für Pkws und Kleintransporter. Ab dem 1. Januar 2028 wären dann nur noch entfernungsabhängige Gebührensysteme zulässig. Umweltfreundliche Fahrzeuge sollen honoriert und deshalb die CO2-Emissionen bei der Erhebung der Gebühr berücksichtigt werden. Eine grundsätzliche Verpflichtung der Staaten zur Einführung einer Maut besteht jedoch weiterhin nicht.

Ganz neu: Staugebühren

Darüber hinaus ermöglicht der Richtlinienvorschlag die Erhebung von Staugebühren im außerstädtischen Verkehr. Sie soll für alle Fahrzeugklassen gleichermaßen gelten. In Regionen, die besonders unter Stau oder verkehrsbedingte Umweltschäden leiden, sind Aufschläge möglich. Der Vorschlag ist Teil der neuen Mobilitätsstrategie, mit der die Kommission Mobilität in der EU sauberer, sozial gerechter und wettbewerbsfähig machen möchte.

Stand: 15.12.2017

Video

Rechtsverordnungen

Top 20Rentenversicherung

Foto: Deutsche Rentenversicherung

© dpa | Z5327 Soeren Stache

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Zustimmung im Bundesrat: Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt ab dem 1. Januar 2018 von derzeit 18,7 auf 18,6 Prozent. Der Bundesrat stimmte am 15. Dezember 2017 einem entsprechenden Verordnungsentwurf der geschäftsführenden Bundesregierung zu. Die Beitragssatzanpassung kann daher wie geplant zum neuen Jahr in Kraft treten.

Entlastung für Beschäftigte

Nach Angaben der Bundesregierung werden durch die Absenkung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Wirtschaft um jeweils rund 600 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Auch in der knappschaftlichen Rentenversicherung sinkt der Beitragssatz zum 1. Januar 2018 von 24,8 auf 24,7 Prozent.

Rücklage übersteigt Ausgaben

Die Absenkung der Beiträge ist möglich, weil die so genannte Nachhaltigkeitsrücklage zum Jahresende 2017 geschätzt 32,9 Milliarden Euro beträgt. Nach den Vorgaben des Sechsten Sozialgesetzbuches wird der Beitragssatz zur Rente gesenkt, wenn diese Rücklage zum Ende des Folgejahres das 1,5-fache der Monatsausgaben der Rentenkasse voraussichtlich übersteigt. Derzeit liegt sie bei 1,59 Monatsausgaben.

Stand: 15.12.2017

Video

Top 21Überwachung der Trinkwasserqualität

Foto: Glas Wasser aus der Leitung

© panthermedia | jurisam

  1. Beschluss

Beschluss

Bundesrat fordert Verbot bleihaltiger Trinkwasserleitungen

Der Bundesrat will Trinkwasserleitungen aus Blei verbieten lassen. In einer am 15. Dezember 2017 gefassten Entschließung bittet er die Bundesregierung, dafür zu sorgen, dass Bleileitungen baldmöglichst stillgelegt werden. Erforderlich sei eine klare Verbotsregelung zu einem bestimmten Stichtag. Die Länder bitten zudem um Prüfung, ob der Austausch alter Leitungen mit Fördermitteln des Bundes unterstützt werden kann.

Gesundheitsgefahren abbauen

Blei im Trinkwasser berge gesundheitliche Gefahren – insbesondere für Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder, heißt es zu Begründung. Trotz der aktuell geltenden niedrigen Grenzwerte für Blei stellten die Gesundheitsämter fest, dass es immer noch eine relevante Anzahl an Bleileitungen in Trinkwasser-Installationen und Hausanschlüssen gibt. Es sei anzunehmen, dass dadurch Kontaminationen mit dem toxischen Schwermetall entstünden. Entsprechend zeigten Untersuchungen erhöhte Konzentrationen von Blei im Trinkwasser; die Gesundheitsämter erreichten zahlreiche Verbraucherbeschwerden.

Der Bundesrat bittet zudem um Prüfung, ob bei der nächsten Verordnungsnovelle der Grenzwert für Chrom im Trinkwasser abgesenkt werden kann, um die Bevölkerung vor dessen krebserregender Wirkung zu schützen.

Zustimmung zur Novelle der Trinkwasserverordnung

Anlass für die Entschließung war die Novelle der Trinkwasserverordnung, die die geschäftsführende Bundesregierung dem Bundesrat vorgelegt hatte. Er stimmt ihr am 15. Dezember 2017 mit einigen redaktionellen und präzisierenden Änderungen zu. Die Novelle ist am 9. Dezember 2018 in Kraft getreten.

Mehr Verbraucherinformation

Mit der Verordnung setzt die Bundesregierung europäische Vorgaben zu Qualitätskontrollen und Analyseverfahren für Trinkwasser in deutsches Recht um. Verfahren und Häufigkeit von Probenentnahmen bei Wasserversorgungsunternehmen werden neu geregelt, ebenso die hygienerechtlichen Grundlagen für die Verwendung von Wasser in Lebensmittelzubereitungen. Die Novelle enthält Verbesserungen beim Verbraucherschutz zum Beispiel durch schärfere Meldepflichten bei Legionellenbefund, erweitert Verbraucherinformationsrechte zu Untersuchungsergebnissen und reduziert Verwaltungsaufwände. So werden unter anderem Inhaber von Hausbrunnen bei der Untersuchung des Trinkwassers für den Eigengebrauch entlastet.

Stand: 09.01.2018

Top 22Strompreiszone

Foto: Hochspannungsleitungen

© panthermedia | Boarding2Now

  1. Beschluss
  2. Video

Beschluss

Deutschlandweit einheitliche Strompreise

In Deutschland gilt auch künftig eine einheitliche Stromgebotszone. Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2017 einer Verordnung der geschäftsführenden Bundesregierung zugestimmt, die eine Aufteilung des deutschen Strommarktes in unterschiedliche Preiszonen verhindern soll. Die Änderung der so genannten Stromnetzzugangsverordnung kann damit im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Praxis gesetzlich verankern

Die Novelle soll sicherstellen, dass Netzbetreiber die sogenannten Stromgebotszonen in Deutschland künftig nicht ändern können, ohne staatliche Stellen einzubeziehen. Sie dürfen insbesondere kein Engpassmanagement bei Netzüberlastungen einführen, das eine Aufteilung der innerdeutschen Strompreiszone zur Folge hätte.

Die einheitliche Stromgebotszone stellt sicher, dass Strompreis und Netzzugang bundesweit gleichermaßen gelten. Sie ist historisch gewachsen, aber bislang nicht gesetzlich verankert. Um die Handlungsspielräume für die nächste Bundesregierung zu erhalten, will die geschäftsführende Bundesregierung diese einheitliche Stromgebotszone absichern und den Status quo festschreiben.

Nord-Süd-Gefälle bei Strompreisen

Hintergrund ist, dass die Preisentwicklung zwischen den Regionen innerhalb Deutschlands weiter auseinanderzudriften droht. Ursache dafür sind nach Angaben der Bundesregierung Schwierigkeiten beim Netzausbau: Im Norden sinken bei immer preiswerterem Strom aus Windenergie und einer geringen Nachfrage die Preise. Im windschwächeren Süden steigen sie dagegen, weil der Bestand an Windrädern dort für den Verbrauch zu gering ist.

Stand: 15.12.2017

Video

Glossary

Hinweis zum Datenschutz

Sie können hier entscheiden, ob Sie neben technisch notwendigen Cookies erlauben, dass wir statistische Informationen vollständig anonymisiert mit der Webanalyse-Software Matomo erfassen und analysieren. Statistische Informationen erleichtern uns die Bereitstellung und Optimierung unseres Webauftritts.

Die statistischen Cookies sind standardmäßig deaktiviert. Wenn Sie mit der Erfassung und Analyse statistischer Informationen einverstanden sind, aktivieren Sie bitte das Häkchen in der Checkbox „Statistik“ und klicken oder tippen Sie auf den Button „Auswahl bestätigen“. Anschließend wird in Ihrem Browser ein eindeutiger Webanalyse-Cookie abgelegt.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.