Mit dem Grundgesetz sei den Grundrechten eine herausragende Bedeutung zugewiesen und eine föderale Struktur mit Ewigkeitsgarantie geschaffen worden. "So sicherten sie den Beginn und den Fortbestand der neuen Bundesrepublik Deutschland in einer föderalen Ordnung. Der Bundesrat hat seinen Teil dazu beigetragen. Ich bin sicher, alle Länder werden auch in Zukunft alles ihnen Mögliche tun, um diesen Verfassungsauftrag weiter zu erfüllen", erklärte der Bundesratspräsident.
Die Länder gibt es länger als den Bund
Die Ministerpräsidenten der westdeutschen Länder erhielten im Juli 1948 von den drei westlichen Besatzungsmächten Frankreich, England und USA den Auftrag, eine Versammlung einzuberufen. Diese sollte eine demokratische Verfassung mit einer Grundrechtsgarantie und einem föderalen Staatsaufbau für Deutschland ausarbeiten.
Verfassungskonvent und Parlamentarische Rat
Sitzung des Stabilitätsrates
© Bundesrat | Frank Bräuer
Vom 10. bis zum 23. August 1948 tagte daraufhin der Verfassungskonvent auf der Insel Herrenchiemsee in Bayern. Er entwickelte entscheidende Grundsätze für einen föderalen und demokratischen Rechtsstaat. Auf dieser Grundlage arbeitete der Parlamentarische Rat dann den Entwurf des Grundgesetzes aus. Es war 23.55 Uhr am 8. Mai 1949, als Konrad Adenauer als damaliger Präsident des Gremiums die "Geburt" des Grundgesetzes offiziell bekannt gab.
Es ging nicht um die Zehn Gebote
Mit 53 zu 12 Stimmen hatten sich die 65 Mütter und Väter des Grundgesetzes aus den elf westdeutschen Landtagen nach einer langen und turbulenten Debatte für die neue Verfassung entschieden.
© Bundesregierung | Egon Steiner
"Ich musste die Mitglieder des Parlamentarischen Rates wiederholt darauf hinweisen, dass wir (…) nicht über die Zehn Gebote beschließen müssten, sondern über ein Gesetz, das nur für eine Übergangszeit gelten sollte", erklärte Adenauer nach der Abstimmung.
Nach der denkwürdigen Sitzung dauert es noch gut zwei Wochen, bis die Militärgouverneure der Besatzungszonen das Grundgesetz genehmigt und die Parlamente der westdeutschen Länder der Annahme zugestimmt hatten. Dann erst durfte der Parlamentarische Rat die Verfassung ausfertigen und verkünden: In seiner feierlichen Sitzung am 23. Mai 1949 wurde das scheinbar provisorische Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schließlich offiziell besiegelt. Die Verkündung erfolgte übrigens in der damaligen Aula der Pädagogischen Akademie zu Bonn am Rhein - dem ehemaligen Plenarsaal des Bundesrates.