28.08.2015

NPD-Verbotsverfahren Bundesrat reicht weiteren Schriftsatz beim Bundesverfassungsgericht ein

Im NPD-Verbotsverfahren haben die Verfahrensbevollmächtigten des Bundesrates am heutigen Freitag einen Schriftsatz beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Er hat einen Umfang von mehr als 140 Seiten und enthält über 370 Belege in drei Belegordnern. Der Schriftsatz ist die Antwort des Bundesrates auf ein Schreiben des zuständigen Berichterstatters beim Bundesverfassungsgericht vom 19. März 2015. Zuvor hatte der Bundesrat mit Schriftsatz vom 15. Mai 2015 Nachweise zur Abschaltung der V-Personen auf der Führungsebene der NPD vorgelegt.

Im Schriftsatz wird Folgendes nachgewiesen:

  1. Die Aktivitäten der NPD führen in bestimmten Gegenden Ostdeutschlands zu einer Beeinträchtigung demokratischer Prozesse. Der NPD gelingt es dort, politisch Andersdenkende durch die Furcht vor Gewalt, Drohungen, sozialer Stigmatisierung oder sonstigen Nachteilen davon abzuhalten, sich gegen Rechtsextremismus zu engagieren. Zudem schüchtert sie ethnische und religiöse Minderheiten ein. Der Schriftsatz nennt für diese von der NPD geschaffene "Atmosphäre der Angst" zahlreiche Beispiele: Darunter sind Einschüchterungen und Bedrohungen von Bürgermeistern und anderen Lokalpolitikern in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Sachsen sowie Angriffe auf Kundgebungen politischer Gegner in Bayern, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen.

    Dieses Verhalten der NPD bewirkt zudem, dass sich Personen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, in ihrer Lebensführung bedroht sehen. Damit beeinträchtigt die NPD die Freiheit der geistigen Auseinandersetzung und den demokratischen Diskurs.

  2. Der Schriftsatz belegt ferner, dass die NPD seit 2013 besonders aggressiv gegen Asylbewerber agiert. Sie spricht in ihren Äußerungen Asylbewerbern die Menschenwürde ab und scheut vor Einschüchterung und Gewaltanwendung nicht zurück. Unter den zahlreichen Beispielen für besonders aggressive Aktivitäten werden die Vorfälle in Dresden am 24. Juli 2015, in Heidenau am 21. August 2015 sowie Aktivitäten in Güstrow, Bautzen, Schneeberg und Leipzig genannt.

    Der Schriftsatz zeigt auch auf, dass Anschläge auf Asylunterkünfte eine konsequente Umsetzung der Ideologie der NPD darstellen: Die NPD möchte eine ausschließlich rassisch definierte "Volksgemeinschaft" verwirklichen. Die aggressive und intensive Form der Agitation trägt dazu bei, diese Intention in der gesellschaftlichen Wirklichkeit präsent zu machen.

  3. Der Schriftsatz belegt, dass die NPD eine hohe Kampagnenfähigkeit besitzt und bis heute die mit Abstand stärkste und wirkungsmächtigste rechtsextremistische Partei in Deutschland ist. Sie ist die organisatorische und institutionelle Basis eines rechtsextremistischen Netzwerks, in welchem sie mit Kameradschaften und neonazistischen Gruppen kooperiert. Aus dieser Netzwerkfunktion, die gerade auch an ihren besonderen verfassungsrechtlichen Schutz als Partei geknüpft ist, resultiert ihre Gefährlichkeit.

    Die Schlagkraft der NPD zeigt sich auf kommunaler Ebene, wo sie die Anzahl ihrer Mandate im Jahr 2014 noch steigern konnte. Dies ist nur eines von vielen Indizien für ihre starke kommunale Verankerung in Ostdeutschland. Sozialwissenschaftliche Studien belegen, dass die NPD in einigen Gegenden Ostdeutschlands so stark präsent ist, dass ihre Präsenz von Bürgern als "Normalität" angesehen wird und viele es deshalb nicht wagen, sich gegen sie zu äußern.

    Die Rolle der NPD bei den derzeit stattfindenden Asylprotesten ist ein Indiz für die Kampagnenfähigkeit und die Mobilisierungsmöglichkeiten der Partei.

Der Schriftsatz kann nicht im Ganzen im Internet veröffentlicht werden, da er zahlreiche Personen, die Bedrohungen durch die NPD ausgesetzt waren, namentlich nennt. Sie würden durch eine Veröffentlichung zusätzlich gefährdet.

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