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Foto: Antrag auf Kurzarbeitergeld und Geldschweine sowie Münzen

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  2. Ausschussempfehlung
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Inhalt

Bundesrat entscheidet über Initiative für erweiterte Lohnersatzleistungen im Baugewerbe

Niedersachsen möchte die Möglichkeiten des Kurzarbeitergeldes für das Baugewerbe ausweiten. Im nächsten Plenum stimmt der Bundesrat über einen entsprechenden, an die Bundesregierung gerichteten Entschließungsantrag ab.

Erleichterungen beim konjunkturellen Kurzarbeitergeld

Mit der Entschließung soll die Bundesregierung aufgefordert werden, für die betroffenen Betriebe den Bezug des sogenannten konjunkturellen Kurzarbeitergeldes über die bestehenden Möglichkeiten hinaus zu erweitern. Der Entschließungsantrag enthält außerdem die Bitte an die Bundesregierung, per Verordnung einen längeren Bezug des saisonalen Kurzarbeitergeldes über die Wintermonate hinaus zu ermöglichen. Zudem solle sie ihr Maßnahmenpaket vom September 2023 für die Bau- und Immobilienbranche zeitnah umzusetzen.

Harte Zeiten für die Bauwirtschaft

Als Hintergrund für die Forderungen nennt der Entschließungsantrag die bundesweite schwierige wirtschaftliche Lages des Baugewerbes. Insbesondere beim Wohnungsbau sei mit einem Nachfrageeinbruch zu rechnen. Allein in diesem Jahr seien 60.000 Arbeitsplätze bedroht.

Stand: 17.04.2024

Ausschussempfehlung

Wirtschaftsausschuss empfiehlt Änderungen

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt, die Entschließung zu fassen, bei der angestrebten Gesetzesänderung aber offen zu lassen, ob die Erleichterungen der Baubranche beim Kurzarbeitergeld über das Instrument des konjunkturellen oder des saisonalen Kurzarbeitergeldes erfolgen. Eine Verlängerung des saisonalen Kurzarbeitergeldes durch eine Verordnung sieht er kritisch, da das Gesetz gar keine entsprechende Verordnungsermächtigung vorsehe.

Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik sowie der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

Welchen Empfehlungen der Ausschüsse der Bundesrat folgt, entscheidet das Plenum am 26. April 2024.

Stand: 17.04.2024

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